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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Rechtsanwalt Luitwin Kiefer: DIESER SPUK MUSS EIN ENDE HABEN
Von Arbeiterfotografie



https://youtu.be/33EcOkF9BP033EcOkF9BP0

Das Amtsgericht Kitzingen tritt nicht in die Fußstapfen des Urteils von Weimar. Dennoch ist der Freispruch im Bußgeldverfahren gegen den auf Erbrecht für behinderte Kinder spezialisierten Schwetzinger Rechtsanwalt Luitwin Kiefer ein weiterer Mosaikstein gegen den Spuk der verfassungswidrigen Corona-Verordnungen in Deutschland. Das Gericht sah keine strafbare Handlung des "Maskenverweigerers" Kiefer, da inzwischen ein ärztliches Attest vorgelegt wurde. Weitergehende grundsätzliche Bedenken des Angeklagten bezüglich der Verfassungswidrigkeit der Bund- und Länder-Verordnungen wurden daher in der Rechtsprechung nicht berücksichtigt, wenngleich von Luitwin Kiefer zu Gehör gebracht. Anwältin Gisa Tangermann-Ahring: "Es ist gelungen, dem Gericht vorzutragen, wie sich die Situation entwickelt hat. Vor einem Jahr wäre keiner davon ausgegangen, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht mehr existiert... Es war ein gelungener Termin, der gezeigt hat, dass es Menschen gibt, die sich wehren und die aufstehen." Luitwin Kiefer wäre gerne weiter "in die Beweisaufnahme vorgedrungen." Es gebe "Millionen von Gründen, damit wir endlich diesen Corona-Schutzverordnungen den Garaus machen können." Die ambitionierte Haltung des Mitglieds der "Anwälte für Aufklärung" [afa.zone] wird sehr deutlich in Kiefers Rede am 19. Dezember 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit seinem Aufruf "Wehret den Anfängen!".

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Online-Flyer Nr. 763  vom 24. April 2024



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