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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Kommentar
70 Jahre NATO sind genug!
„NATO: North Atlantic Terrorist Organization”
Von Rudolf Hänsel

Die Charakterisierung der NATO als „Nordatlantische Terrororganisation“ entdeckte ich auf einer normalerweise gut informierten Webseite. Laut freier Online-Enzyklopädie „Wikipedia“ ist eine terroristische Vereinigung eine auf längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen, die durch schwere Straftaten wie Mord und Totschlag, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen oder Völkermord Schrecken erzeugen wollen und auf diese Weise versuchen, ihre Ziele zu erreichen. Diese Definitionsmerkmale lassen sich auch auf die US-geführte NATO übertragen – denkt man an die Blutspur, die sich durch den Mittleren und Nahen Osten, Afrika, Lateinamerika und den Balkan zieht. Warum, so fragt man sich, wird die NATO dann nicht verboten beziehungsweise aufgelöst, wie vergleichbare Terrororganisationen auch?



„Terroristische Organisation“: Definition, Straftaten, Motive und Ziele

Wegen der Schwere der Anklage soll der Wikipedia-Eintrag zu „Terroristische Vereinigung“ wortwörtlich und ausführlich zitiert werden, damit sich die Leser eine eigene Meinung bilden können:
    „Eine terroristische Vereinigung (deutscher Rechtsbegriff seit 1976) oder terroristische Organisation (Vereinte Nationen, Europäische Union) ist eine auf längere Dauer angelegte Organisation mehrerer Personen (Terroristen), die durch schwere Straftaten Schrecken (lateinisch „terror“) erzeugen wollen und auf diese Weise versuchen, ihre Ziele zu erreichen. Die Bildung terroristischer Vereinigungen ist in Deutschland und vielen anderen Statten strafbar. (…)

    Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden (in Deutschland, R.H.) der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. (…)

    Zu den Straftaten können Verbrechen wie Mord, Totschlag, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub oder sogar Völkermord zählen. Fernen können auch strafbedrohte gemeingefährliche Aktivitäten wie Brandstiftung, gefährliche Eingriffe in die Eisenbahn-, Schiffs- oder Luftverkehr, Piratentum zu Wasser oder in der Luft, Massenvergiftung, Herbeiführen lebensgefährlicher Überschwemmungen, Sprengstoff- oder Strahlungsverbrechen oder die Störung öffentlicher Betriebe Gegenstand der gemeinschaftlich oder von einem Anführer oder einem Führungskader geplanten Terrormaßnahmen sein. (…)

    Die Motive terroristischer Vereinigungen können einen politischen, religiösen oder sozialen Hintergrund haben. Terroristische Aktionen zielen darauf ab, eine schwere oder lang andauernde Störung des öffentlichen Lebens oder dramatische Störungen im Wirtschaftsleben zu bewirken. Sie werden mit dem Vorsatz begangen, entweder die Bevölkerung durch bedeutsame Schrecken einzuschüchtern und/oder Staaten, staatliche Stellen oder auch internationale Organisationen (beispielsweise die Vereinten Nationen oder die europäische Union) zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder internationaler Organisationen nachhaltig zu erschüttern oder zu zerstören.“ (1)

Zur Veranschaulichung des Tatbestands „Terroristische Organisation“

Da ich erst vor kurzem an der internationalen Gedenkveranstaltung zum 20. Jahrestag der NATO-Aggression gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (FRY) in Belgrad teilnahm („Never to forget“), stehe ich noch unter dem Eindruck der vielen Kongressbeiträge, in denen der mörderische Angriffskrieg der US-geführten NATO im Jahr 1999 und die schwerwiegenden Konsequenzen für das serbische Volk auf das Schärfste verurteilt wurden. Als besonders verheerend für Mensch, Tier und Umwelt erwies sich damals der Einsatz hochgiftiger und radioaktiver Urangeschosse. In Serbien haben daraufhin multiple Krebserkrankungen ein epidemisches Ausmaß erreicht. In mehreren Beiträgen in der „Neuen Rheinischen Zeitung (NRhZ)“, im „RUBIKON“, in „RT Deutsch“ und „Global Research“ habe ich ausführlich dazu Stellung bezogen.

Diese Art von Kriegsverbrechen und Völkermord der US-NATO haben auch viele andere Länder des Mittleren und Nahen Ostens, in Afrika und auf dem Balkan erlebt. Hinzu kam die jahrelange Verhängung von Sanktionen, eine andere Art von Krieg. Im Irak starben damals 500.000 Kinder infolge der Sanktionen. Nicht zu vergessen sind auch das andauernde Kriegschaos und die militärische Eskalation in Libyen. Sie sind eine direkte Folge des rechtswidrigen militärischen Eingreifens der NATO im Jahr 2011.

Besonders verwerflich und gefährlich sind die von der US-NATO seit Jahren betriebene Psychologische Kriegsführung und die Hochrüstung gegen Russland. Die NATO-Länder lassen keine Gelegenheit aus, Präsident Putin zu dämonisieren und vor einem aggressiven, kriegslüsternen Russland zu warnen, gegen das man sich nur durch militärische Aufrüstung, wirtschaftliche Sanktionen und eine militärische Einkreisung des Riesenreiches wappnen könne. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unsere in der NRhZ und anderen Online-Zeitungen erschienene und viel beachtete „Öffentliche Erklärung vom 8./9. Mai 2018“: „Wir Europäer sagen NEIN zu einem Krieg gegen Russland!“ (2)

Auf die verhängnisvolle Neigung der Nordamerikaner zur Gewalt verwies der Journalist und USA-Kenner Rolf Winter in seinem Buch „Ami go home – Plädoyer für den Abschied von einem gewalttätigen Land“ Ende der 1980er-Jahre. Diese fatale Neigung sei verbunden mit der Überzeugung, in „God’s own country“ zu leben und einen Weltordnungsauftrag zu haben. Winter hatte sich zuvor 25 Jahre publizistisch mit den Vereinigten Staaten beschäftigt und verwandte für sein Buch ausschließlich amerikanische Quellen. (3)

US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof

Die Regierung der Vereinigten Staaten weiß selbstverständlich um die Kriegsverbrechen der von ihnen beauftragten Militärangehörigen. Deshalb will Washington seine Leute vor internationaler Strafverfolgung schützen. Die Chefanklägerin am IStGH, Fatou Bensouda (Gambia), hatte im November 2018 um eine Untersuchung zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan ersucht. In einem Bericht vom November 2016 beschuldigt sie US-Militärs und Mitglieder des US-Auslandsgeheimdienstes CIA, Häftlinge gefoltert und brutal behandelt zu haben. Die Mehrheit der Vorfälle soll sich demnach zwischen 2003 und 2004 ereignet haben.

Die USA lehnen aber Untersuchungen, die sich gegen US-Bürger oder Verbündete der USA richten, vehement ab. Bereits im September 2018 drohte US-Sicherheitsberater John Bolton mit Konsequenzen. Im März machten die USA schließlich ernst und verhängten erste Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des IStGH, die mit den Ermittlungen zu den möglichen Kriegsverbrechen betraut sind. Vor kurzem haben sie nun der Chefanklägerin Bensouda das Einreisevisum entzogen. (4)


Quellen und Anmerkungen:

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Terroristische _Vereinigung
(2) NRhZ Nr. 657 vom 27.04.2018
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24807
(3) Winter, R. (1989). Ami go Home. Plädoyer für den Abschied von einem gewalttätigen Land
(4) https://www.tagesschau.de/ausland/usa-istgh-105.html


Dr. Rudolf Hänsel ist Erziehungswissenschaftler und Diplom-Psychologe
.




Siehe auch:

Zum 70. Geburtstag der NATO
Lieber Donald!
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 700 vom 10.04.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25799

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Rudolph Bauer: der Tod ist ein Meister der NATO
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NRhZ 700 vom 10.04.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25801

Zum 70. Geburtstag der NATO
Nichts im NATO-Hauptquartier, nur US-Papagei Stoltenberg bei Trump
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait
NRhZ 700 vom 10.04.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25804

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Der Irrsinn der Bündnispflicht
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait
NRhZ 700 vom 10.04.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25805

Die Interventions- und Sanktionspolitik der USA und der von ihr dominierten NATO und ihre Selbstfeier
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Von Wolfgang Bittner
NRhZ 700 vom 10.04.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25807

Online-Flyer Nr. 700  vom 10.04.2019

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