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Aktueller Online-Flyer vom 16. April 2024  

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Krieg und Frieden
Hochschule Bremen: Exzellentes Rechtsgutachten Dr. Hoppe zum Zivilklausel-Verstoß
Soli: Schließung der Spendenlücke!
Von Dietrich Schulze

An der Hochschule Bremen wurde am 7. November in einer Pressekonferenz von dem Kasseler Juristen Dr. Bernd Hoppe das Rechtsgutachten [1] vorgestellt. Es kommt zur Schlussfolgerung, dass die Kooperation zwischen der Hochschule Bremen und dem Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr gegen die Zivilklauseln des Bremischen Hochschulgesetzes und der Hochschule verstößt. Dieser Artikel beschäftigt sich primär damit, dass trotz eines rechtzeitigen Aufrufs [2] ein erhebliches Defizit an Spendeneingängen für die Begleichung der Kosten des Gutachtens existiert.


Dr. Bernd Hoppe im Forum der Pressekonferenz [3] beim AStA in der Hochschule Bremen. Foto: Hartmut Drewes, Bremer Friedensforum, Unterschriften Bremer Aufruf [4]

Prinzipielles zu Spenden

Ich sage hier mal, wie es mir dazu geht. Es gibt eine Unmenge an Spendenaufrufen für gute Zwecke. Wie soll man bei einem sehr begrenzten Einkommen angesichts der wachsenden Spaltung der Gesellschaft und der wachsenden Notwendigkeit gegen die Kriegspolitik auch finanzielle Opfer zu bringen, eine vernünftige Auswahl treffen? 

Für die Höhe des Spendenaufkommens gibt einen weiteren grundsätzlichen Aspekt. Ist die Spende von lokaler bzw. regionaler oder ist sie von bundesweiter Bedeutung?

Auftraggeber NatWiss

Diese Frage leitet direkt auf den Auftraggeber „NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit e.V.“ (NatWiss). NatWiss ist eine bundesweite Friedensorganisation, die einen Arbeitskreis "Hochschulen für den Frieden - Ja zur Zivilklausel" besitzt, also inhaltlich unmittelbar zuständig ist. Allein daraus geht die bundesweite Bedeutung für die Erstellung des Gutachtens hervor. NatWiss nur sehr geringe Finanzreserven. Reiner Braun ist es zu danken, dass er am Rande des letzten bundesweiten Zivilklauseltreffens am 9. Oktober in Berlin [5] im Vertrauen auf ein ausreichendes Spendenaufkommen die Zusage für den Auftrag an Dr. Hoppe erteilte. Dessen thematische Kompetenz ist durch das Rechtsgutachten 2012 für den AStA der Uni Kassel über Zivilklausel und Wissenschaftsfreiheit [6] erwiesen. 

Präzedenzfall HS Bremen

Im genannten Zivilklauseltreffen stand der Fall Bremen eindeutig im Vordergrund. Gemeinsam wurde dort der Gedanke erarbeitet, dass ein Bundeswehr-Erfolg an der Hochschule Bremen mit dem »Internationalen Dualen Frauenstudiengang Informatik« für Soldatinnen der Bundeswehr als Teil der »Laufbahnausbildung für den gehobenen technischen Dienst« eine Unterlaufungsmöglichkeit aller existierenden Zivilklauseln zur Folge hätte. Mit dieser Bremer Zivilklausel-Zerstörung würde die gesamte Zivilklausel-Bewegung in enorme Gefahr gebracht.

Das Militär darf mit seinem Ansinnen, die geltende Zivilklausel auszuhebeln und in das Gegenteil zu verkehren, nicht durchkommen. Die Forderung von verantwortungsbewussten Bürger/innen, Studierenden, Wissenschaftlern, die  Zivilklauseln zu erhalten und weiterzuentwickeln für eine aktive, friedliche und gewaltfreie Zukunftsgestaltung, gegen Gewaltandrohung, militärische Zerstörungen und Interventionskriege wird durch das Gutachten unterstützt.

Bundesweite Gutachten-Bedeutung

Das Rechtsgutachten weist den Rechtsverstoß des Rektorats der Hochschule Bremen, unterstützt vom Land Bremen nach. Die Bürgerschaft toleriert bisher diesen unzulässigen Rechtsverstoß. In einem Rechtsstaat müsste das Rektorat zusammen mit dem Land ein Gegengutachten in Auftrag und seine Entscheidung solange aussetzen. Ignoranz gegenüber dem Rechtsgutachten ist mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar. Im Weser-Kurier [7] wird im Bericht über die eingangs genannte Pressekonferenz über den unzulässigen Vertrag und eine AStA-Petition gegen die Bundeswehr-Kooperation berichtet sowie die Klagemöglichkeit bei Ignoranz des Gutachtens angesprochen.

Diejenigen, die dieses bundesweit bedeutsame Rechtsgutachten beauftragt und erstellt haben, sollten nicht nur auf die lokalen Bremer Spenden, sondern auf die Spenden aller großen Friedensorganisationen incl. Sponsoren setzen können. 



Solidaritäts-Appell

Diese Zeilen sollten dazu führen, diese Solidarität zur Schließung der Spendenlücke nunmehr in die Tat umzusetzen. Das betrifft die in Bremen aktiven Gruppen AStA und Friedensbündnis ebenso wie den Auftraggeber mit seinen vielfältigen Verbindungen zu großen bundesweiten Friedensorganisationen.

Schlussbemerkung

Der Autor hat sich hier bewusst auf die aktuelle Lage und das Rechtsgutachten bezogen. Es ist sehr viel über die Thematik der Hochschule Bremen veröffentlicht worden. Das meiste in der WebDoku (Impressum) nachlesbar. Als freundlicher Hinweis daraus nur zwei Artikel des Autors in „Neue Rheinische Zeitung“ am 24. August [8] und 19. Oktober [9].


Quellen:

[1] http://natwiss.de/fileadmin/user_upload/Gutachten_Hoppe_zu_HBS.pdf
[2] http://www.asta-hsb.de/spendenaufruf-fuer-rechtsgutachten/
[3] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20161103.pdf
[4] http://www.bremerfriedensforum.de/717/appelle/Aufruf-Hochschul-Zivilklausel-absichern-und-Friedenskonzept-entwickeln/
[5] http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20160824lw.pdf
[6] http://zivilklauselkassel.blogsport.de/images/20121203_Rechtsgutachten_Zivilklausel.pdf
[7] http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-Asta-startet-Petition-gegen-Bundeswehr-Kooperation-_arid,1491179.html
[8] http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=23063
[9] http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=23216


Über den Autor: Dr.-Ing. Dietrich Schulze (Jg. 1940) war nach 18-jähriger Forschungstätigkeit im Bereich der Hochenergie-Physik von 1984 bis 2005 Betriebsratsvorsitzender im Forschungszentrum Karlsruhe (jetzt KIT Campus Nord). 2008 gründete er mit anderen in Karlsruhe die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten (WebDoku www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf). Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit und publizistisch tätig. Email dietrich.schulze@gmx.de

Online-Flyer Nr. 588  vom 16.11.2016

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