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Globales
Geheime Aktivitäten der US-Nachrichtendienste in Deutschland
"Unser Nachbar NSA"
Von Reiner Braun

Am 11. und 12. September 2015 führt die deutsche IALANA e.V. (International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms) in Wiesbaden eine Arbeitstagung zu den geheimen Aktivitäten der US-Nachrichtendienste in Deutschland durch. Die Tagung beginnt am Freitagabend um 19:00 Uhr mit einer öffentlichen Veranstaltung zum Thema und wird am Samstag als Arbeitstagung in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit Impulsreferaten und anschließender Diskussion fortgeführt.


NSA-Hauptquartier in Fort Meade, Maryland
NRhZ-Archiv
Spätestens seit den Enthüllungen des Whistleblowers Edward J. Snowden wissen wir: In der Realität unseres heutigen digitalen Zeitalters scheint vor dem US-Militärgeheimdienst NSA, seinem britischen Partner GCHQ und anderen in- und ausländischen Nachrichtendiensten nichts mehr sicher zu sein. Die NSA und ihre Partnerdienste überwachen u.a. mit ihren Ausspähprogrammen PRISM und XKeyScore weltweit verdachtsunabhängig die Mobilfunkkommunikation, den Internetverkehr, PCs und Telefondatenströme. Dies geschieht unter anderem in Kooperation mit den IT-Unternehmen Google, Apple, Facebook, Microsoft, durch in IT-Soft- oder -Hardware eingebaute „Hintertüren“, durch Anzapfen von Unterwasser-Glasfaserkabeln und durch unbefugtes Eindringen in Internet-Knotenpunkte. Die weltweite intensive US-Fahndung nach Edward J. Snowden als einem „hochkriminellen Landesverräter“ mit all ihren Begleiterscheinungen und die dies rechtfertigenden öffentlichen Erklärungen von US-Präsident Obama können nur so verstanden werden, dass dieser Whistleblower offenkundig empfindliche und für die US-Regierung und ihre Verbündeten peinliche Wahrheiten aufgedeckt hat.

Edward J. Snowden
NRhZ-Archiv
 
Die US-Nachrichtendienste sind nach US-Recht befugt, über Nicht-US-Bürger, also auch über alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland „foreign intelligence information“ („ausländische Geheimdienstinformationen“) in weitestem Umfang zu erheben. Diese umfassen nach dem sog. FISA-Gesetz alle „Informationen über eine im Ausland ansässige politische Organisation oder ein ausländisches Hoheitsgebiet, die sich auf die Durchführung der Außenpolitik der USA beziehen und, sofern sie eine US-Person betreffen, dafür erforderlich sind.“ Mit anderen Worten: Alle für die US-Außenpolitik hilfreichen Daten liegen im „Schussfeld“ der Spähangriffe der US-Dienste. Die dadurch gewonnenen riesigen Datenmengen werden augenscheinlich nicht nur außenpolitisch für US-Interessen, sondern auch für die weithin völkerrechtswidrige US-Kriegsführung mit Drohnen und für Wirtschaftsspionage genutzt.
 
Die deutsche Bundesregierung bestreitet bisher hartnäckig, dass Stellen deutscher Geheimdienste wie der Bundesnachrichtendienst (BND) bei den enthüllten Abhörpraktiken mit der NSA und anderen Diensten „unter einer Decke“ stecken oder im Ausland ähnlich vorgehen. In den letzten Monaten haben die „Tagesschau“ und andere Medien freilich mehrfach u.a. berichtet, der BND und der US-Geheimdienst NSA zapften gemeinsam den Internet-Knotenpunkt DE-CIX in Frankfurt am Main an. Jedenfalls sei dies bis 2007 der Fall gewesen. Das Frankfurter Drehkreuz ist riesig, die Infrastruktur unüberschaubar. Neben DE-CIX gibt es viele andere Möglichkeiten, Daten abzugreifen – unter anderem in dem riesigen US-Militärkomplex in Wiesbaden-Erbenheim und im US-Generalkonsulat in Frankfurt. Anfang Oktober 2014 ist zudem bekannt geworden, dass das deutsche Auswärtige Amt in den Jahren 2011 und 2012 über 110 US-Unternehmen gestattet hat, in Deutschland „analytische Dienstleistungen“ für die US-Streitkräfte zu erbringen. Dahinter verbirgt sich die Auswertung von Datennetzen.
 
„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“
 
Dieser scheinbar plausible, letztlich aber unverschämte Satz ist - leider - Allgemeingut geworden und fördert die Duldungsstarre der Bürgerinnen und Bürger.
Man sollte zurückfragen: „Wenn ich nichts zu verbergen habe, warum wollt Ihr das dann wissen? Woher nehmt ihr Euch das Recht dazu?“
 

NSA-Chef Keith B. Alexander
Quelle: Wikipedia/offizielles NSA-Porträt
Zur Rechtfertigung der anlasslosen globalen Überwachungsmaßnahmen berufen sich NSA-Chef Keith Alexander und andere Offizielle immer wieder auf die notwendige Terrorismus-Abwehr. Seit dem 11.09.2001 seien auf diese Weise mehr als 50 Anschläge in 20 Ländern verhindert worden. Die in den USA erarbeitete und 2014 veröffentlichte Studie der parteiunabhängigen „New America Foundation“ unter Führung des Terrorismus-experten Peter Bergen ist nach Auswertung von 225 verfolgten Terrorfällen freilich zu dem Schluss gekommen: Die nachrichten-dienstliche anlasslose Sammlung von Daten im Telefon- und Internetverkehr habe „bestenfalls in 1,8 Prozent der Fälle eine nachweisbare Rolle gespielt.“
Nachprüfbare Fakten, die einen gegenteiligen Schluss rechtfertigen könnten, wurden bisher weder von den US-Behörden noch von deutschen Stellen auf den Tisch gelegt. Das gilt z.B. auch für die Aufdeckung der geplanten Anschläge der sog. „Sauerland-Gruppe“ in Deutschland, die nach offizieller Darstellung durch Hinweise von US-Geheimdiensten verhindert werden konnten. „Der Spiegel“ und andere Medien berichten allerdings: Die „Sauerland-Gruppe“ war ihrerseits mit geheim-dienstlichen V-Leuten durchsetzt, so dass man nicht weiß, wer „Koch“ und wer „Kellner“ war, wer also tatsächlich die „Fäden“ in der Hand hatte – durchaus ähnlich wie beim Münchener Oktoberfestanschlag und beim Treiben der NSU in Thüringen, Hessen, Bayern und anderswo.
 
Bürgerinnen und Bürger sind letztlich selbst „schuld“, wenn andere auf ihre persönlichen Daten so leicht Zugriff nehmen könnten – hört man nicht selten. Ein solches Argument ist eher zynisch, da eins klar ist: Der Schutz der Grundrechte ist unverzichtbar eine fundamentale Aufgabe und Verpflichtung der staatlichen Organe eines demokratischen Verfassungsstaates. Dafür sind sie da. Dem dürfen sie sich nicht entziehen. Darauf haben alle Bürgerinnen und Bürger nach unserem Grundgesetz einen verfassungsrechtlichen Anspruch. Staatliche Rechtsbrüche durch Tun oder Unterlassen können in einem demokratischen Rechtsstaat niemals akzeptiert werden.
 
Es geht dabei nicht nur um den Schutz von „Privatheit“, sondern vor allem um fundamentale Werte und Strukturen eines demokratischen Gemeinwesens. Das Demokratiegebot des Grundgesetzes findet sich nicht mit einer „Zuschauerdemokratie“ ab. Demokratische Meinungs- und Willensbildung, Partizipation und Mitbestimmung sind essentiell. Sie erfordern, dass sich Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum, in den Medien und auch „im Netz“ sichtbar machen, um Gehör zu finden und öffentliche Wirkung zu erzielen.
 
Für die „Obrigkeit“ „gläsern“ und „durchsichtig“ gemachte BürgerInnen verträgt dagegen eine Demokratie nicht. Sie dürfen als der demokratische Souverän nicht „von oben nach unten“ mit Hilfe von Algorithmen und Datenbanken für staatli-che Machtinstanzen berechenbar gemacht werden. Auf diesem Wege aber sind wir. Deshalb tut Aufklärung not: Wir müssen wissen, was beim Schutz unserer Grundrechte schief läuft. (PK)

Reiner Braun gehört zum Team von IALANA. 
 
Hier ein Überblick der Tagung:
Freitag, 11.09.2015, 19 – 22 Uhr: Öffentliche Veranstaltung "Unser Nachbar NSA"
Samstag, 12.09.2015: Öffentliche Arbeitstagung
10–12 Uhr: Überwachung und ‚intelligenter’ Krieg, 12–13 Uhr: Technologische Entwicklung, 14–16:30 Uhr: Handlungsoptionen
 
ReferentInnen u.a..
Dr. Dieter Deiseroth (Richter am BVerwG), Christian Fuchs (Die Zeit), Dr. Rolf Gössner (RA/Internationale Liga für Menschenrechte), Claudia Haydt (Informationsstelle Militarisierung), Otto Jäckel (RA/IALANA), Martina Kant (B 90/Grüne), Prof. Dr. Martin Kutscha (HU), Prof. Dr. Dietrich Meyer-Ebrecht (FifF), Wolfgang Neskovic (ehem. MdB/Richter am BGH a.D.), Marcel Rosenbach (Der Spiegel), Janine Wissler (Fraktion Die Linke Hessen). VertreterInnen von: Die Datenschützer Rhein-Main, Bündnis für Demokratie statt Überwachung.
 
Die IALANA-Veranstaltung wird mitgetragen und unterstützt von:
Bündnis 90/Die Grünen, Wiesbaden; Die Linke im Hessischen Landtag; Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FifF); Humanistische Union e.V. (HU); Internationale Liga für Menschenrechte e.V.; Neue Richtervereinigung e.V.; Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein e.V. (RAV); Rosa Luxemburg Stiftung Hessen; Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.; ver.di Bundesfachausschuss Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
 
Anmeldung per E-Mail: kongress@ialana.de, Betreff: Nachbar NSA
Anmeldung per Post an: IALANA, Marienstr. 19/20 10117 Berlin, Tel: 030/20654857 Fax: 030/20654858 www.ialana.de , Kostenbeitrag: 20,- EUR / ermäßigt 5,- EUR (f. Studierende etc.)
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Internationale Liga für Menschenrechte e.V.
im Haus der Demokratie und Menschenrechte,
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, Registernummer VR 2904 B
Fanny-Michaela Reisin (Präsidentin), Rolf Gössner (Vize-Präsident), Arni Mehnert (Vize-Präsidentin)
Tel. +49 30 396 21 22 | Fax +49 30 396 21 47 | vorstand@ilmr.de | www.ilmr.de
Bank für Sozialwirtschaft, Konto: IBAN 20100205000003317100, BIC BFSWDE33BER
 


Online-Flyer Nr. 526  vom 02.09.2015

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