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Aktueller Online-Flyer vom 18. April 2024  

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Aktuelles
Liga für Menschenrechte begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ungültig!
Von Rolf Gössner und Peter Kleinert

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute, am 8. April, die EU-Richtlinie zur zwangsweisen anlasslosen Massenspeicherung von Telekommunikations- und Standortdaten auf Vorrat für unverhältnismäßig, grundrechtswidrig und damit für ungültig erklärt. Die Internationale Liga für Menschenrechte sieht ebenfalls in anlassloser Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat generell eine „schwere Bedrohung von freier Kommunikation und Privatheit, von Berufsgeheimnissen und Pressefreiheit“ und fordert deshalb deren Verzicht in der EU und in der Bundesrepublik.
 
Der Kernsatz des EuGH-Urteils lautet: Die EU-Richtlinie enthalte „einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“. Die Maßnahme sei geeignet, „bei den Betroffenen das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist“.
 
Mit diesem Urteil ist die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, also auch Deutschlands, entfallen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Doch ganz ist sie damit leider noch nicht vom Tisch. Denn das Gericht hat diese Methode, wie zuvor schon das Bundesverfassungsgericht, nicht generell verworfen: Der massive Eingriff in Grundrechte müsse sich aber auf das „absolut Notwendige“ beschränken. Was darunter zu verstehen ist, darüber wird es - trotz gerichtlich formulierter Kriterien - auch in Zukunft unterschiedliche Auffassungen geben.
 
Damit droht ein erneuter Angriff auf Datenschutz, Datensicherheit, Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Denn trotz des NSA-Skandals, in dem die massenhafte Ausspähung, Speicherung und Auswertung von Telekommunikations-Metadaten (Verbindungsdaten) eine große Rolle spielen, plant die Große Koalition ein neues Vorratsdatengesetz – nachdem das Bundesverfassungsgericht das erste Gesetz bereits 2010 aufgrund von über 35.000 Verfassungsbeschwerden für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben hatte.

"Kaum noch verfassungskonform umzusetzen"

Liga-Vizepräsident Rolf Gössner, einer der Beschwerdeführer gegen das erste bundesdeutsche Vorratsdatenspeicherungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, erklärt zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heutigen Tag: "Zu begrüßen ist, dass der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie heute für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig und deshalb für ungültig erklärt hat. Mit diesem Urteil kann eine grundsätzliche Abkehr von der Vorratsdatenspeicherung begründet und gerechtfertigt werden. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs und auf dem Hintergrund der NSA-Affäre ist die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung jedenfalls diskreditiert und kaum noch verfassungskonform umzusetzen.“ 
 
Die Internationale Liga für Menschenrechte setzt sich daher zusammen mit vielen anderen Bürgerrechts- und Datenschutzvereinigungen und Berufsverbänden dafür ein, dass die Vorratsdatenspeicherung weder auf EU-Ebene noch in der Bundesrepublik wieder eingeführt wird und dass die Bevölkerung endlich wirksam vor Massenüberwachung und Digitalspionage und weiteren verfassungswidrigen Attacken geschützt wird.

DIE LINKE war von Anfang an dagegen

Die Fraktion der LINKEN im Bundestag erklärte heute in einer Pressemitteilung: "Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist sehr zu begrüßen. Die weitreichende Entscheidung des Gerichts macht unmissverständlich klar, dass die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten nicht zu vereinbaren ist. Diese und die letzten Bundesregierungen können sich glücklich schätzen, dass eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik bis heute am gemeinsamen Widerstand von Bürgerrechtsbewegung und Opposition gescheitert ist", erklärt Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des EuGH, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig zu erklären.
 
Korte weiter: "DIE LINKE war von Anfang an gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dieses Urteil zeigt, dass Verfassungs- und Grundrechte bei der parlamentarischen und gesellschaftlichen Opposition in besseren Händen sind als bei denen, die von Staats wegen eigentlich für deren Einhaltung zuständig sein sollten. Die Bestätigung der Vorbehalte und der bürgerrechtlichen Kritik an der Totalprotokollierung menschlichen Kommunikationsverhaltens lässt im Grunde nur einen Schluss zu: Wenn die Bundesregierung verantwortlich handelt, lässt sie ab sofort ihre Finger von jeglicher Form von Vorratsdatenspeicherung.

Der heutige Tag bietet die Chance für eine Zeitenwende hin zu mehr Datenschutz und zu verlässlichen Grundrechten sowie zu der Erkenntnis, dass der Zweck niemals die Mittel heiligt. Jetzt muss es um eine Renaissance der Grund- und Freiheitsrechte gehen." (PK)


Online-Flyer Nr. 453  vom 08.04.2014

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