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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Lokales
Sofortiger Stopp der BAYER-CO-Leitung von Dormagen nach Leverkusen!
Initiative für eine Umweltgewerkschaft
Von Gottfried Schweitzer

Am 4.2.2014 konnten Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und Gottfried Schweitzer Einsicht nehmen in die Akten der Bezirksregierung Köln zur alten hochgefährlichen CO-Pipeline des BAYER-Konzerns. Das Ergebnis ist - wie Sie dem folgenden Artikel entnehmen können - alarmierend: Täglich kann es zu einer Leckage kommen! Im folgenden eine Zusammenfassung von Gottfried Schweitzer, der sich aufgrund dieser Informationen für eine Umweltgewerkschaft einsetzt. (Die Zahlen in Klammern seines Berichts beziehen sich auf die durchnummerierten Dokumente und die Seitenzahl innerhalb der Dokumente, die bei ihm einsehbar sind.
 

Bereits 2008 Proteste gegen die CO-Gas-
Pipeline von BAYER
NRhZ-Archiv
Das Ergebnis der Aktenein- sicht übersteigt die schlimmsten Befürchtungen: Es muss täglich mit einem Leck aufgrund fortschreitender Korrosion gerechnet werden! Dabei sind je nach Wind Tausende von Menschen gefährdet - sowohl in Merkenich und dem Fordwerk oder im Bayer-Werk und Wiesdorf, ferner in Rheindorf, Hitdorf, Monheim bzw. Rheinkassel, Langel, Chorweiler und Dormagen. Die Anlage muss deshalb sofort abgeschaltet werden!
 
A. Genehmigungen
 
1. Erstantrag und Genehmigung 1963 - 1966
 
Ein erster Antrag von Bayer auf Genehmigung einer Transportleitung für brennbare Flüssigkeiten und verdichtete Gase datiert vom 16. Februar 1963. Diesem wurde im Januar 1964 stattgegeben. Die Genehmigung wurde im Februar 1965 widerrufen, da Bayer keinen Transport von Flüssigkeiten mehr plante. Der Transport von Gasen benötige keine Genehmigung (1 - 2-1).
 
Erneute Anträge
Dennoch wurden 1965 zwei neue Anträge gestellt. Diese befinden sich NICHT in der Akte. Wir haben die Bezirksregierung nach ihrem Verbleib gefragt.
 
Genehmigung
Am 12.7.66 erfolgte die Genehmigung zum Transport von Gasen. In dem lediglich 4-seitigen Bescheid werden ausschließlich Auflagen zum Bau der Leitung („Die Rohre müssen mit 80 cm Boden abgedeckt werden“ usw.), nicht aber zum Betrieb gemacht. In dem heutigen CO-Rohr 3 wird zunächst Stickstoff N2 transportiert.
In dem Bescheid heißt es auf S. 3: "Die Anlage darf nur geändert oder erweitert werden, wenn dazu eine Genehmigung nach § 76 LWG vorliegt." (4 – 3)
 
Aber das ist der EINZIGE Genehmigungsbescheid, den die Akte enthält. Auch für die folgende Umwidmung von CO2- auf CO-Transport wird diese Auflage nicht eingehalten, gibt es keine Genehmigung.
 
2. Umwidmung
 
Leitung 3, die ursprünglich für N2 genehmigt war, wird ab 1. April 1971 für den Transport von CO2 umgewidmet. Entsprechende Anträge oder Genehmigungen befinden sich nicht in der Akte.
 
3. Umstellung auf CO-Transport
 
Änderungsmitteilung von Bayer vom 20.6.2000:
Bayer nimmt Bezug auf ein drei Jahre zurückliegendes Gespräch und teilt die beabsichtigte Änderung mit – statt CO2- jetzt CO-Transport. Kein Hinweis auf die Giftigkeit von CO. Gleichzeitig kommt eine
 
„Gutachterliche Erklärung“ von Dr. Bogoschewski, Ingenieur bei Bayer vom 20.6. 2000: Darin wird behauptet: Eine Innenkorrosion kann ausgeschlossen werden, - aber vor allem: Lebensgefahr wird sehr wohl erkannt - aber nicht als solche beschrieben und beiseite gewischt! (s.u. B. Sicherheit und Alarmplan) (8). Alles sei gut!
 
6.7. 2000: Die Bezirks-Regierung fordert „gemäß §12 der GashochdrLtgV im Anzeigeverfahren“ von Bayer, eine "gutachterliche Äußerung" von einem Gutachter, der nicht zum Unternehmen gehört!
 
23.10.2000: Herr Dr. Meyer vom TÜV Rheinland liefert diese „gutachterliche Äußerung“: Auf anderthalb Seiten, nur auf der Grundlage von Bayer-Prüfberichten, erteilt er eine 100%ige Unbedenklichkeitsbescheinigung – und empfiehlt dabei lediglich eine „Überprüfung der Leitung mit einem intelligenten Ultraschall-Molch“.
 
12.12.2000: Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz äußert sich in einer halbseitigen Stellungnahme. Es werden keine Bedenken erhoben. Es wird lediglich eine Betriebsanleitung verlangt. (15)
 
Von der Bezirksregierung liegt zum CO-Betrieb keine Stellungnahme vor, wie von Bayer erwartet, und auch keine „Genehmigung nach § 76 LWG“. Wir haben schriftlich nachgefragt.
 
B. Sicherheit, Prüfberichte und Alarmplan
 
1. Sicherheit
 
In dem Gutachten von Boguschewski/Bayer vom 20.6.2000 heißt es zum Thema Leck:
Todesgefahr gibt es also „lediglich“ in Windrichtung, - trotz der hier vermuteten niedrigen Austrittsmenge von 3500 Kubikmeter;
dem Abstand von "maximal 350 Meter" widersprechen zahlreiche neuere Gutachten, die je nach Wind und Wetter von einer Todeszone bis zu 6 km ausgehen;
man bedenke: 0,1 Liter CO sind eingeatmet tödlich - und hier wird so locker von 3500 Kubikmeter/Stunde gesprochen? Rein rechnerisch reicht das für 35 Millionen x 0,1 Liter...
- wobei völlig offen bleibt, wer wie die Leckage bemerken soll, (8 - 4)
denn Boguschewski schreibt in dem Bericht zum Thema „Verluste erkennen“: Das ist „nur möglich mit Mengenmeßgeräten bei Abgabe in Dormagen und Übernahme in Leverkusen“ Aber diese Verlustmessung kann nicht im laufenden Betrieb erfolgen sondern nur bei Stillstand!!! B. schreibt: „Bei Förderpausen können Verluste mittels der Druckmeßstellen am Anfang und Ende der Fernleitung festgestellt werden.“ (8 - 6)
Im laufenden Betrieb kann also stundenlang Gas austreten? Nur bei "Förderpausen" können Druckverluste festgestellt werden?
 
Bayer betont: "Es gibt keine Rechtsgrundlage zur Überprüfung der Sicherheit von Gasrohren. Bayer hat zwar Sicherheitsrichtlinien mit anderen Fachleuten wie auch dem TÜV ausgearbeitet, die dem Stand der Technik entsprechen, das ist aber freiwillig, und deshalb ist Bayer nicht verpflichtet, sich daran zu halten (5 - 13); "Diese "sicherheitstechnischen Empfehlungen" enthalten Details, die vom Bauherrn selbst vorgesehen werden. Hieraus können nicht ohne weiteres Ansprüche seitens einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung von Mindestforderungen ... abgeleitet werden."
 
2. Prüfberichte
 
Das GAA verlangt im Januar 1973 Prüfberichte (Brief liegt nicht vor). Bayer sendet 8 Berichte im Juni 73 zu. Darunter sind 3 TÜV-Berichte aus dem Jahr 1967 (die die Bezirks-Regierung offensichtlich erst jetzt erhält). In einem dieser Berichte heißt es aber unmissverständlich, dass monatlich der KKS (Kathodischer Korrosionsschutz) und vierteljährlich die Messgeräte überprüft werden müssen (5 - 6)
 
Der nächste Prüfbericht in der Akte stammt von der Ruhrgas AG zum KKS und ist datiert vom 24.2.2000. Danach befindet sich in der Akte eine Lücke von 27 Jahren (!) - abgesehen von einem kurzen ok-Eigenbericht von Bayer in 1984;  offensichtlich hat die Bezirksregierung hingenommen, dass entweder keine Prüfungen stattfanden oder dass sie keine Berichte erhielt.
 
Dann folgt am 12.12.2000 ein Eigenbericht von Bayer: Alles bestens, und am 20.12.2001 eine TÜV-Bewertung des Molchs. Diese Berichte trudeln gerade in der Zeit ein, wo es um die Umstellung von CO2 auf CO geht.Danach folgt wieder eine Pause von 10 Jahren bis zum Bericht des TÜV - 11/2011 und 12/2012. 10 Jahre ohne Kontrolle?
 
3. Alarmplan
 
Nach den Unterlagen von 1973 befindet sich beim Gewerbeaufsichtsamt ein Gefahrenabwehrplan. Bayer teilt mit: „Alarmplan: Für das gesamte Rohrleitungsbündel ist ein Alarmplan aufgestellt ... und      allen Beteiligten ausgehändigt". (5 - 6) In der gesamten Akte befindet sich aber kein einziger AGAP! Wir haben das Regierungspräsidium schriftlich danach gefragt.
 
C. Die Korrosion des Rohrs und der KKS
 
1. Schon von Anfang an funktionierte der Kathodische Korrosionsschutz (KKS) nicht richtig. In einem Bericht des TÜV vom 20.6.67 (5 – 9), der an die Bezirksregierung 1973 geschickt wurde, heißt es: "An drei Kreuzungsstellen - Am Katzelsberger Weg II, Werksbahn und D) - und im Düker werden Berührungen zwischen Transportrohr und Schutzrohr bzw. Dükerwanne festgestellt. An diesen Stellen ist der Kathodische Korrosionsschutz nicht mehr gewährleistet. Außerdem sind Beeinflussungen fremder Leitungen möglich."
 
2. Im KKS-Bericht der Ruhrgas AG vom 24.2.2000 (9 – 2) heißt es: "Die Situation am Rheindüker (MK 18 und 19) ist unverändert. Durch die bestehenden Kontakte zwischen dem Dükermantelrohr und einigen Leitungen ist der kathodische Schutz nicht gewährleistet.
Der Düker sollte mit einer eigenen Schutzanlage geschützt werden, um auch den kathodischen Schutz auf dem Leitungsbündel ordnungsgemäß zu gewährleisten (Siehe auch hierzu das Angebot vom 10.02.1998)."
 
Offensichtlich gab es schon frühere ähnliche Berichte von Ruhrgas - die wurden aber nicht an die Bezirksregierung weiter geleitet! Allein diese beiden Berichte entlarven die Aussage von Bogaschewski/Bayer als Lüge: "Das gesamte Rohrleitungsbündel ist kathodisch geschützt." (Gutachterliche Erklärung 20.6.2000, s.o.)
 
3. Am 20.12.2001 gibt es eine TÜV-Bewertung zu einer Molch-Untersuchung. Bei der Beschreibung des Meßverfahrens wird festgestellt: "Senkrecht zur Rohrwand verlaufende Fehlstellen (z.B. Risse) werden nicht erkannt." (14 - 3) Dabei ist zu bemerken, dass die Molch-Untersuchung die einzige Untersuchung des Rohres ist; und die kann keine Risse entdecken? Und weiter heißt es: "Weiteres Beurteilungskriterium ist die an der Fehlstelle vorhandene Restwanddicke. Hier wird eine Mindestwanddicke von 3 mm gefordert, um Leckagen auszuschließen." (14 - 4) Das Rohr hatte ursprünglich für den Transport von ungiftigem N2, dann später CO2 eine Dicke von 7,1 mm. Wer sagt denn, dass für CO eine Dicke von 3 mm ausreicht?
 
Aber als Alarmstufe Rot ist das folgende Messergebnis des Molchs anzusehen:
An zwei Stellen ist das Rohr nur noch 3,66 bzw. 3,87 mm dick! (14 - 5) Nach der Definition von "Mindestwanddicke 3 mm" erscheint 3,66 mm als "unkritisch"! Mit keiner Silbe wird hier darauf eingegangen, dass hier offensichtlich ein sehr aktiver Korrosionsprozess im Gang ist!
Davon abgesehen: Der TÜV hat nur schriftliche Unterlagen der Molchungsergebnisse "geprüft", und auch die nur "stichprobenmäßig" (14 - 7). Ein Gefälligkeitsgutachten?
 
Zwischen 2002 und 2011 liegen keine weiteren Prüfberichte vor.
 
4. "12/2011 und 01/2012" stellt der TÜV Rheinland erneut "Mängel im Bereich der Trennung der elektrischen Mantelrohre" fest - das Leiden von Anfang an.
 
5. Am 22. Februar 2013 beurteilt der TÜV die Ergebnisse der Molchung absolut negativ.
Diese Feststellung widerlegt grundsätzlich die von Herrn Jaeger, Standortleiter NRW von Bayer-MaterialScience (BMS), erhobene Behauptung: "Wir sind sicher, dass die Leitung in Ordnung ist und dem heutigen Stand der Technik und allen geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht wird" (zitiert im Kölner Stadtanzeiger vom 31.1.2014) als Lüge und üble Täuschung der Öffentlichkeit.
 
Nicht nur dieses TÜV-Gutachten belegt Jaegers Aussage als bewusste Falschaussage. Der "heutige Stand der Technik" ist verwirklicht in der neuen Pipeline nach Uerdingen, und der umfasst heute zwei Kunststoffmatten im Abstand von 30 cm oberhalb der Pipeline, eine wesentlich tiefere Lagerung, ein Leckerkennungssystem LEUS (Membran-Rohrleitung oberhalb des Transportrohrs), ein wesentlich stabileres Material des Rohrs selber, Erdbebentest, Kampfmittel/Bomben-Suche und -Beseitigung - alle diese Schutzmaßnahmen gibt es bei der Leverkusener Pipeline nicht; und selbst diese wurden als unzureichend von den Zigtausend Gegnern der Uerdinger Pipeline eingestuft; dem schlossen sich bisher die Gerichte an, so dass diese bereits sieben Jahre "alte" Pipeline noch nicht in Betrieb ist.
 
Würde der KKS weiter betrieben, so der TÜV, würde er deshalb sogar die Korrosion beschleunigen an den Stellen, wo sich die Metalle berühren! Deshalb wird empfohlen „als kurzfristige Sofortmaßnahme die Schutzanlage auszuschalten“. (18 - 2) Der Korrosionsschutz wurde noch im Februar abgeschaltet - seither gibt es auch offiziell keinen KKS, den es in der Praxis seit 1967 nicht gegeben hat.
Aufgrund der hohen Wasseraustauschrate im Düker werde die „Korrosionsgeschwindigkeit mit bis zu 0,5mm pro Jahr abgeschätzt“. Die Molch-Messung müsse daher alle zwei Jahre wiederholt werden.
 
Im TÜV-Bericht 5. Juli 2013 (19 - 1) finden wir unter dem Stichwort Gutachten Lebensdauer: "Die Ergebnisse der MFL-Molchungen seit 2011 haben gezeigt, dass an den Leitungen mit pittingförmigen Korrosionsstellen zu rechnen ist, die eine relativ große Tiefe aufweisen." Und weiter: (19 - 3) Da stellen sich Fragen: Im TÜV-Bericht vom 20.12.2001 - s.o. - gab es bereits zwei Stellen mit einer Wandstärke von nur 3,66 bzw. 3,87 mm. Was ist denn aus denen geworden? Vor allem, wenn man von einer "Korrosionsrate von 0,5 mm/a" ausgeht? Kann da nicht täglich eine große Leckage entstehen - bzw. ist sie sogar sehr wahrscheinlich?!!
 
Nach Beginn der öffentlichen Diskussion über diese Pipeline erstellt der TÜV Rheinland, 19.12.13 (20 - 1) einen neuen Bericht. Dabei nimmt er aber nicht neue Untersuchungsergebnisse auf, sondern nur die alten von 2011! Der Auftrag dazu war vom 22.3.2012! Und der wurde bereits durch den obigen Bericht vom 5.7.2013 erledigt. Warum jetzt noch mal ein neuer Bericht? Die Antwort liegt in den "neuen" Ergebnissen: Die Korrosionsrate wird von 0,5 auf 0,25 mm herunter gesetzt - wie nett! (20 - 6) Am 18.2. desselben Jahres sagte derselbe TÜV noch: "Zusätzlich wird gemäß DIN... und aufgrund der hohen Wasseraustauschrate die Korrosionsgeschwindigkeit mit dem maximalen Wert von 0,5 mm/a abgeschätzt. Das setzt voraus, dass keine Fremdbeeinflussung vorhanden ist." (18 - 2)
Und wenn man schon dabei ist: Auch die Mindestwandstärke wird herab gesetzt von 3,6 mm auf 2,5 mm (20 - 7)! Statt 7,1 mm soll jetzt auf einmal eine Wandstärke von 2,5 mm sicher sein?? Und mit diesen Tricks wird erzielt eine "Restlebensdauer von vier Jahren" (20 - 9) gegenüber den zwei Jahren vom Juli desselben Jahres! Das soll ein TÜV sein? Was war die Gegenleistung für diese Gefälligkeit, den Bericht vom Juli nur ein halbes Jahr später so sehr zu entschärfen?
 
D. Der Rohrleitungstunnel Rheindüker
 
1. TÜV 20.6.67: "Im Rheindüker sind die Transportrohre in einer Dükerwanne verlegt. Zwischen einigen Transportrohren und der Dükerwanne besteht metallische Verbindung." (5 - 9)
 
2. Qualität des Dükers aus dem Eigenbericht von Bayer über die Endabnahme (Oktober 1968): "Das Montagerohr des Rheindükers besteht aus zwei nur durch Heften miteinander verbundenen Halbschalen, die sich mit Wasser und Sand zusetzen können." (5 - 12) Pfusch von Anfang an!
 
3. KKS-Bericht der Ruhrgas AG vom 24.2.2000 (9 - 2): "Die Situation am Rheindüker (MK 18 und 19) ist unverändert. Durch die bestehenden Kontakte zwischen dem Dükermantelrohr und einigen Leitungen ist der kathodische Schutz nicht gewährleistet."
 
4. TÜV 22.2.2013:  "Die Leitungen im Rheindüker sind durch ein gemeinsames Mantelrohr geführt worden. Dieses Mantelrohr besteht aus Stahlhalbschalen, die punktuell miteinander verschweißt sind. Durch die offenen Schlitze an den Stoßkanten findet ein ständiger Austausch von Grund- und Rheinwasser statt. Als Abstandshalter der Leitungen untereinander und zum Metallrohr wurden Gummiringe verwendet. Zum Schutz der Isolierung der Rohrleitungen (Bitumen) im Bereich der Abstandshalter wurden Metallbleche mit Metallspannbändern eingesetzt. Die visuelle Prüfung des Dükers hat ergeben, dass die Gummiringe teilweise zerrissen und plattgedrückt sind. Daher besteht teilweise ein direkter metallener Kontakt zwischen Mantelrohr und einzelnen Produktrohren sowie zwischen den Produktrohren untereinander... Die Sachverständigen halten es deshalb für erforderlich, den Düker durch eine geeignete neue Konstruktion zu ersetzen." (18 - 2)
 
Und das begann schon 1967! Eine totale Bankrotterklärung! Kontrolle und Aufsicht funktionieren nicht - Bayer macht was er (kostengünstigst) will. Die einzige Antwort: Sofort abschalten! Alle Verantwortlichen bestrafen!
 
E. Betreiberwechsel
 
1. Im TÜV-Bericht 2011/2012 wurde noch BMS als Auftraggeber der Prüfungen genannt, ebenso wie in den vorherigen Untersuchungen immer BMS bzw. früher FFB (Farbenfabriken Bayer) als Auftraggeber genannt wurden. (17)
 
2. Im TÜV-Bericht vom 22.2.2013 (18 - 1) wird zum ersten mal und ab da immer der Auftraggeber geschwärzt - bestimmt nicht auf Betreiben der Bezirksregierung, sondern auf Betreiben von Bayer: Wir wurden vor der Akteneinsicht informiert, dass alle uns vorgelegten Akten von Bayer überprüft wurden, und dass der Konzern sich das Recht herausnahm, bestimmte Angaben zu schwärzen. Warum? Offensichtlich hat es einen Betreiberwechsel für die Rohrleitung gegeben. Warum?
 
Warum wird der neue Betreiber nicht genannt?
 
Kann es einen anderen Grund geben als den, dass Bayer heftigste Klagen und Schadensersatzansprüche im Fall einer Leckage befürchtet, und dann nicht selber als Betreiber haften will, und stattdessen einem xy-Betreiber alle Verantwortung und Haftung zuschieben will?
 
Alle Interessenten an der Initiative Umweltgewerkschaft – und dem sofortigen Stopp der alten Bayer-CO-Pipeline - werden hiermit zu einem Treffen am Mittwoch, den 19. Februar, 19 Uhr im Arbeitslosenzentrum Leverkusen-Wiesdorf, Schulstraße 5 eingeladen. Diese Initiative konstituierte sich am 30.1.14 mit den ersten zwanzig interessierten Bürgern. (PK)
 
Über den Autor:
Weil auf dem Bauspielplatz (Baui) im Kölner Friedenspark ein Strahler kaputt gegangen war, wurde der Pädagoge Gottfried Schweitzer, der dort seit über 30 Jahren erfolgreich gearbeitet hatte, am 12. August 2008 von der Geschäftsführung der stadteigenen JugZ gGmbH fristlos gekündigt und mit Hausverbot bedacht. Begründung: Unter gewissen Umständen hätte sich ein Kind tödlich verletzen können. Am Ende gab es für die “Baui“-Kinder, Jugendlichen, Mitarbeiter und die Solidaritätsbewegung “Schweitzergarde“ Grund zum Jubeln: Gottfried Schweitzer durfte seine Arbeit wieder aufnehmen. Mehr Informationen dazu unter: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14923
Für Anfragen ist Gottfried Schweitzer hier erreichbar: Dechant-Krey-Str. 6, 51379 Leverkusen, Tel: 02171/43747 - 01778237695


Online-Flyer Nr. 445  vom 12.02.2014

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