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Wirtschaft und Umwelt
Erörterung zur Kohlenmonoxid-Pipeline: Kritik an der Bezirksregierung
BAYER-Gutachter als "Sachverständiger"
Von Peter Kleinert

Proteste begleiteten den Start des Erörterungstermins zur umstrittenen Kohlenmonoxid-Pipeline am 5. November in der Essener Grugahalle. Rund 150 Einwenderinnen und Einwender nahmen an dem Verfahren teil, unter ihnen natürlich Aktivisten der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG).

Langjähriger CBG-Mitstreiter Dr. Walter Ensslin vor der Grugahalle
Quelle: CBG
 
Für lautstarke Kritik sorgte die Berufung des TÜV-Gutachters Christian Engel als "Sachverständiger" der Bezirksregierung. Engel hatte im Auftrag von BAYER allein für das Planfeststellungsverfahren drei Gutachten erstellt („Stellungnahme zur Erdbebensicherheit der CO-Pipeline“ vom 30. Juli 2008, „Stellungnahme zu den Entspannungseinrichtungen der CO-Fernleitung“ vom 13. Oktober 2008, „Stellungnahme zu den eingesetzten Einrichtungen zum Feststellen austretender Stoffe“ vom 5. September 2008). Auch hatte er in Pressemitteilungen der Firma die angebliche Sicherheit der Leitung bestätigt. Dennoch wurde der Antrag der Pipeline-Gegner, einen neuen Sachverständigen zu beauftragen, von der Bezirksregierung abgelehnt.
 
„Ein Gutachter, der mehrfach im Auftrag von BAYER die Sicherheit der Pipeline beschworen hat, ist eindeutig befangen. Die Bezirksregierung muss für ein solch wichtiges Verfahren dringend einen unabhängigen Sachverständigen auswählen!“, so Jan Pehrke von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Pehrke erinnert daran, dass der TÜV einst von BAYER mitgegründet wurde und keinesfalls als neutrale Aufsichtsinstanz anzusehen sei. Bereits im Gerichtsverfahren um die CO-Leitung hatten die Richter ein Gutachten des TÜV wegen mangelnder Neutralität abgelehnt.

CBG-Protest nach dem Kohlenmonoxid-Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk
Quelle: CBG
 
Die Coordination gegen BAYER-Gefahren, die ebenfalls eine Einwendung eingereicht hatte, protestierte vor der Halle mit einem überlebensgroßen Sensenmann gegen das Projekt. In der Erörterung stellte Philipp Mimkes vom CBG-Vorstand den Antrag, den Kohlenmonoxid-Unfall im Brunsbütteler BAYER-Werk vom 24. September zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, weil er für die Sicherheit der Pipeline von Bedeutung sein könne. Die Bezirksregierung lehnte eine Erweiterung der Tagesordnung jedoch ab. „Von BAYER gibt es bis heute keinerlei Informationen über dieses Unglück, das zwei Mitarbeiter fast mit dem Leben bezahlt haben. Wie soll man die Beteuerungen glauben, wonach die Pipeline sicher sei, wenn nicht einmal die Mitarbeiter innerhalb der Werke wirksam geschützt werden können? Die Bezirksregierung sollte dringend die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Itzehoe anfordern und diese in der laufenden Erörterung vorstellen“, so Philipp Mimkes. (PK)
 
Weitere Informationen: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19278
und http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18250
 


Online-Flyer Nr. 432  vom 13.11.2013

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