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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Lokales
Wer das griechische Desaster verstehen will, schaue sich Mülheim an
"Ruhrbania"-Kosten ein Staatsgeheimnis?
Von Lothar Reinhard

Das im Jahr 2003 im Mülheimer Stadtrat beschlossene PPP-Projekt "Ruhrbania", das die MBI-Fraktion im Stadtrat schon damals als „unseriöses Abenteuer“ und „Fahrt in ein Millionengrab“ bezeichnet hatte (1), wird von den dafür Verantwortlichen weiter wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Im Mülheimer Planungsausschuss weigerte sich „Ruhrbania-Koordinator“ Helmich am 15.5. die unten stehende, eigentlich harmlose MBI-Anfrage, zu beantworten mit dem kindischen Verweis darauf, dass der Hauptausschuss (HA) zuständig sei. Da der Antrag aber auch auf der vorläufigen TO des HA am 26.6. nicht zu finden war, stellten die MBI ihn erneut (s.u.).

Foto-Werbung der Stadt Mülheim für "Ruhrbania" unter dem Titel "Kernprojekt Ruhrpromenade": "Die Innenstadt liegt zwar nur einen Steinwurf vom Fluss entfernt, aber diese Nähe zum Ufer ist in der Innenstadt weder spürbar noch sichtbar. Auf einer Länge von 500 Metern soll deshalb die Innenstadt an den Fluss heranrücken, neue Sicht- und Wegebeziehungen sollen die City mit der Ruhr verbinden."
Quelle: http://www.ruhrbania.de
 
Ob nun im HA Genaueres zu erfahren sein wird, darf angezweifelt werden. Was nämlich bisher bzgl. der Kosten und der Finanzierung von Ruhrbania in Mülheim alles erzählt wurde, grenzt bestenfalls an intellektuelle Beleidigung. Treffender wäre die Beschreibung als systematische Vertuschung gigantischer öffentlicher Ausgaben als Vorleistung für ein städtebaulich kontraproduktives, insgesamt relativ kleines Prestigeprojekt von nur knapp 200m Länge. Umso verheerender sind aber die Auswirkungen für Verkehrsführung und Innenstadt, aber noch mehr für die Stadtfinanzen. Auch für die kommunale Demokratie war dieser Rohrkrepierer eines angeblichen „Strategieprojekts“ ein schwerer Schlag, nicht zuletzt auch, nachdem gleich zwei Bürgerbegehren bürokratisch für unzulässig erklärt wurden, wohlwissend, dass die ganz große Mehrheit der MülheimerInnen den Spuk in einem Bürgerentscheid beendet hätte. So sitzen nun alle auf dem Scherbenhaufen und müssen die schwer verdauliche Suppe auslöffeln, die sie fast alle nie gewollt haben.
 
Es ist erschreckend, dass außer den Mülheimer Bürger-Initiativen niemand aus Politik und Medien über Jahre die wirklichen Kosten auch nur wissen wollte und will. Auch diese neuerliche kleine MBI-Nachfrage war den Medien keine noch so winzige Meldung wert, genauso wie den anderen Fraktionen eine Unterstützung der MBI für ein wenig mehr Transparenz nicht in den Sinn kam. Wie seit Jahren will man dazu lieber schweigen und sich mit nichtssagenden Plattitüden, wie im MBI-Antrag unten zitiert, begnügen.

Foto-Werbung der Stadt Mülheim für "Ruhrbania": "Hier der Blick über das Hafenbecken in Richtung Rathaus. Das Bild zeigt den Entwurf von Kondor Wessels für das Baufeld I und wird im Zeitraum von 2009-2012 umgesetzt."
Quelle: http://www.ruhrbania.de/
 
Man könnte meinen, die Ruhrbania-Kosten seien streng gehütete Staatsgeheimnisse. Ganz zu Beginn in 2003/4 wurde z.B. die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projekts „Ruhrbania-Ruhrpromenade“ durchzuführen. Doch das Gutachten verschwand gänzlich im Reißwolf o.ä., war anscheinend unerwünscht. Dann verlangte der damalige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Hötger (MBI) später z.B. Akteneinsicht zu Vor- und Nebenkosten von Ruhrbania. Das verbriefte Recht wurde ihm erst nach Intervention des Innenministers gewährt, doch als "Akten“ wurden ihm nur alberne Lächerlichkeiten gezeigt. Und so ging und geht das weiter bis heute.
 
Selbst die mehr als schräge Geschichte, dass z.B. die "Investment Manufaktur" Kondor Wessels Millionen für "Projektmanagement Ruhrbania“ abkassierte, das überhaupt nicht stattfinden konnte, war öffentlich nicht thematisierbar, halt ein Tabuthema, weil Ruhrbania. Es fehlte nur, dass auch in dem Punkt eine Strafanzeige gegen die MBI wegen "Geheimnisverrats“ eingereicht worden wäre, weil sie das in öffentlichen Anträgen benannt hatten. Das geschah in diesem Fall aber nicht, anders als in etlichen anderen, anscheinend, weil man sich wohl sicher wähnte, dass alle Medien in Mülheim und drüber hinaus dies ebenfalls verschweigen würden. Von den angeblichen "Aufsichts“behörden in Düsseldorf und noch weniger von der Staatsanwaltschaft Duisburg ist ohnehin nichts zu erwarten, da sie die Tatbestände der Veruntreuung öffentlicher Gelder anscheinend aus ihren Katalogen gestrichen zu haben scheinen und in der Vergangenheit bei diversen MBI-Eingaben dazu höchstens recht abenteuerliche Begründungen fanden, warum das dennoch alles irgendwie erlaubt sei.
 
So läuft das und kaum jemand wundert sich, dass selbst wirtschaftsstarke Städte wie Mülheim in immer schnellerem Tempo in den Bankrott rasen. Da sind dann bei Bedarf die hohen Sozialkosten schuld, obwohl Mülheim immer am unteren Ende der Arbeitslosigkeit im Revier zu finden war. Dann wieder liegt es an dem von Bund oder Land nicht umgesetzten "Konnexitätsprinzip", dass diese nämlich den Kommunen Aufgaben übertragen, aber nicht genug Gelder dafür. Dann wieder ist das Weiterbestehen des antagonistischen "Soli Aufbau Ost“ auch für überschuldete Städte West schuld. Stimmt alles, macht aber bei den irrsinnig hoch aufgetürmten Schuldenbergen nur einen Bruchteil aus. - Doch wen interessiert auch das wirklich? Lieber sehenden Auges….
 
Und immer noch wollen Stadtspitze, SPD, CDU und FDP den Wahnsinn nicht wenigstens begrenzen, nach vielen Rückschlägen und nicht mehr zu leugnenden Folgeproblemen. Der MBI-Antrag dazu wurde im Wirtschaftsausschuss am 22. Juni mehrheitlich abgelehnt, den Medien war der Antrag ohnehin kein Silbe wert. Warum auch?
 
In dem Antrag sind derart viele verschiedene, nicht mehr widerlegbare, offensichtliche Gründe aufgelistet, dass man sich als erwachsener Mensch fragen muss, warum die Ruhrbania-Fans das nicht selbst längst beantragt haben. Doch wenn es um Ruhrbania geht, werden Verstand und Verantwortungsgefühl anscheinend vollständig außer Kraft gesetzt. Jedenfalls ist der MBI-Antrag nachzulesen unter http://www.mbi-mh.de/2012/05/17/keine-weiteren-ruhrwahnia-baufelder-es-reicht
 
Wer verstehen will, wie es in Griechenland zu dem bekannten Desaster kommen konnte, sollte sich anschauen, wie das in Mülheim läuft und sich Stück für Stück fast-exponenziell zu einer Lawine auftürmt, die dann irgendwann abgeht, und zwar sehr heftig und ohne Chance, sie sozialverträglich noch zu verlangsamen. Die MBI können zumindest von sich behaupten, dass sie versucht haben, dies seit 2003 aufzuhalten bzw. zu verlangsamen. Doch wie gesagt: Wen interessiert es, wenn es um das Tabuthema „Ruhrbania“ geht….
 
Wen es dennoch interessiert, hier 2 Links:
> „Ruhrbania, Baufeld 2, eine gigantische Geldvernichtung“ unter http://www.mbi-mh.de/2010/09/24/ruhrbania-baufeld-2-eine-gigantische-geldvernichtung
> „Verschwendungsorgien für die “Reise nach Jerusalem” in “Schlimm-City” a.d. Ruhrbania?!“ unter http://www.mbi-mh.de/2011/10/01/verschwendungsorgien-fur-die-reise-nach-jerusalem-in-schlimm-city-a-d-ruhrbania
 
Und hier der MBI-Antrag
(ursprünglich für den Planungsausschuss am 15.05.12), nun für den Hauptausschuss am 26.6.12 zu TOP 8.1 "Ruhrbania GmbH&Co.KG“ TO: öffentlich:
Ausbau der Ruhrpromenade und Platzflächen um den Hafen – Vorlage V 12/0349-01
Der Baubeginn dieser zentralen Maßnahme im Rahmen des Ruhrbania-Projekts war am 14.5.2012, also einen Tag vor der Ausschusssitzung. Unter „Finanzielle Auswirkungen“ steht in der Vorlage:
„Die Kosten sind im Wirtschaftsplan der Ruhrbania GmbH & Co. KG. abgebildet und werden über Fördermittel (Land, Bund, EU-Mittel), Fremdkapital und Grundstückserlöse finanziert.
Die Kosten für die Unterhaltung der Promenade und Planstraße entsprechen den Kosten für die Unterhaltung von innerstädtischen öffentlichen Platz- und Wegeflächen. Durch die Umgestaltung entstehen keine Mehrkosten gegenüber dem Zustand vor Beginn der Entwicklung des Projektgebiets (mit Ruhrstraße, Platz der Deutschen Einheit, Parkanlage Ostruhranlagen).“
 
Diese sehr allgemeinen Angaben sind im Grunde nichtssagend. Die finanzielle Lage der Nothaushaltskommune Mülheim ist aber ausgesprochen dramatisch. Deshalb ist es umso notwendiger, für jede Maßnahme die geplanten und die realen Investitionskosten offenzulegen. Es kann nicht ausreichen, auf längst vergangene Rats- oder Baubeschlüsse, im vorliegenden Fall vom 22.3.2007, dem 6.6.2008 oder dem 15.3.2011, zu verweisen (siehe Vorlage) und ansonsten die Maßnahme und die Bauzeit dem Ausschuss lediglich anzuzeigen.
In der Vorlage 11/0184-01 zum letzten Baubeschluss aus März 2011 sind zudem lediglich Schätzwerte von 2,7 Mio. € inkl. der Honorare (Stand 09.2010) angegeben. Im Zusammenhang mit dem Projekt Ruhrpromenade hat es aber seit Jahren immer wieder, teils sogar größere Änderungen der ursprünglichen Planung gegeben. Im letzten Planungsausschuss wurde z.B. zu dem alten Baubeschluss ein zusätzlicher Bootsanleger beschlossen. Es ist also insgesamt wenig wahrscheinlich, dass die ohnehin nicht aufgeschlüsselten Kostenschätzungen aus 2007, 2008, 2010 oder auch 2011 noch zutreffen. Erschwerend kommt hinzu, dass alle angegebenen und erhofften Fördermittelgeber (Land, Bund, EU) eher ungewissen Zeiten entgegengehen, womit auch die Zwischenfinanzierung der Maßnahmen größere Bedeutung gewinnen könnte.
 
Der (Planungsausschuss) nun Hauptausschuss möge deshalb beschließen:
Die Verwaltung legt dem Ausschuss eine detaillierte und aktuelle Aufstellung der Kosten jeder Einzelmaßnahme zur Vorlage V 12/0349-01 vor und erläutert die einzelnen Positionen. Insbesondere soll sie darlegen, welche Förderzusagen von welcher Stelle gegeben wurden, wann und wie die Gelder fließen sollen, ebenso, welche Kostenanteile durch Grundstückserlöse finanziert werden und wieviel Fremdkapital benötigt wird." (PK)
 
Lothar Reinhard ist MBI-Fraktionssprecher im Mülheimer Stadtrat
 
(1) siehe NRhZ 91 „Strategieprojekt Ruhrbania“ (http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=10751) und NRhZ 167 „Fahrt in ein Millionengrab“ (http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12973)


Online-Flyer Nr. 360  vom 27.06.2012

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