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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Aktuelles
USA - Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal endgültig verhindert
Das Urteil war verfassungswidrig
Von Peter Kleinert

Heute hat Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams bestätigt, was eigentlich schon lange bekannt ist: die Todesstrafe gegen den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal ist verfassungswidrig. Nun verzichtet der Ankläger endgültig darauf, weiter auf eine Hinrichtung des seit 30 Jahren inhaftierten Menschenrechtsaktivisten zu drängen.

Bereits viermal hatten US-Bundesgerichte festgestellt, dass das Todesurteil auf Rechtsbrüchen im ursprünglichen Verfahren von 1982 basiert. Zuletzt hat das der Oberste Gerichtshof der USA im Oktober 2011 klargestellt.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte jedoch bereits im Jahr 2000 festgestellt, dass das gesamte Verfahren "einen Bruch internationaler Mindeststandards für die Sicherung fairer Verfahren" darstelle und deshalb ein neues Verfahren gefordert.

Das Todesurteil ist nun endgültig vom Tisch - ein großer Sieg für Abu-Jamal und seine UnterstützerInnen. Dennoch wird die Internationale Solidaritätsbewegung, unterstützt von zahlreichen Personen des öffentlichen Lebens und verschiedenen Länder- und Kommunalparlamenten, nun erst recht die Freilassung des seit drei Jahrzehnten wegen angeblicher Ermordung eines Polizisten inhaftierten Journalisten fordern.

In Philadelphias Constitution Center werden am kommenden Freitag aus Anlass des 30. Haftjahrestages von Abu-Jamal Sprecher und Sprecherinnen aus den gesamten USA die Stimme gegen die anhaltende Inhaftierung erheben. "Lebenslänglich ohne Entlassung im Gefängnis ist keine Alternative", stellt das Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal fest.

Begleitet wird der Jahrestag von Protesten und Veranstaltungen in Mexiko, Kanada, Frankreich, Großbritanien, der Schweiz, Österreich und der Bundesrepublik: z.B. am Samstag um 16 Uhr vor der Nürnberger Lorenzkirche.

Die Verteidigung von Mumia Abu-Jamal ist im Frühjahr 2011 vom Legal Defense Fund des National Association for the Advancement of Colored People (NAACP-LDF) übernommen worden, die in dem Fall eines der wichtigsten Bürgerrechtsverfahren in den USA sehen.

Im Gegensatz dazu nannte die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel ihrer Wochenendbeilage vom 16./17. März 1995 - kurz vor einem wieder einmal angesetzten Hinrichtungstermin - Menschen, die sich schon damals in den Kampf um einen neuen fairen Prozess eingeschaltet hatten, in der Schlagzeile "Solidaritäter". Sie erreichte dadurch, dass die Verantwortlichen in der Chefetage des WDR den Redakteuren ihrer "Auslandsredaktion" verboten, uns die Produktion eines Dokumentarfilms über Mumia Abu-Jamal zu genehmigen, was einer von ihnen in einem Vorgespräch beabsichtigt hatte. In den ARD-Tagesthemen, die sich zu Mumias Kampf gegen die rassistische US-Justiz und um sein Überleben in der Vergangenheit eher zurückgehalten hatten, wurde er heute Abend endlich "eine Symbolfigur gegen die Todesstrafe" genannt.
 
Einen aktuellen Artikel von und einige Infos über Mumia Abu-Jamal finden Sie in dieser NRhZ-Ausgabe und einen von den NRhZ-Artikeln über ihn unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14675.
Den Film haben wir schließlich ohne Geld von den Sendern produziert und als "Solidaritäter" eben ein paar Jahre lang in Solidaritätsveranstaltungen gezeigt, bis ihn dann in Frankfurt eine 3sat-Redakteurin entdeckte und ins Programm stellte. (PK)


Online-Flyer Nr. 331  vom 07.12.2011

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