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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Inland
Zweiter offener Brief der Bürgerfunker:
CDU Steigbügelhalter von Radio-NRW?
Von Christoph Schaefler

Unter dem Titel "Bürgerfunker gehen notfalls vor Gericht" haben wir im NRhZ-Flyer 48 einen "Offenen Brief" veröffentlicht. Er kam vom Vorsitzenden des Dachverbands gemeinnütziger Radiowerkstätten und aktiver Hörer, IGR-NRW e.V., Christoph Schaefler und war die Antwort auf ein Schreiben, das der CDU-Landtagsabgeordnete Thorsten Schick an eine Bornheimer Radiowerkstatt gesandt hatte. Mittlerweile haben weitere CDU-Landtagsabgeordnete mit Schicks Schreiben identische Briefe an engagierte Bürgerfunker im ganzen Lande geschickt. Hier die Reaktion von Bürgerfunk-Vertreter Schaefler. Die Redaktion

Sehr geehrter Herr Thorsten Schick!  

In unserem "Offenen Brief" als Reaktion auf Ihr Schreiben vom 31. Mai. 2006 haben wir uns vorrangig mit der Funktion des Bürgerfunks beschäftigt. In unserem heutigen Text wollen wir auf die weiteren von Ihnen angesprochenen Punkte kommen:
- Förderung des Bürgerfunks
- Rolle der Radiowerkstätten 
- Qualitätsmaßstäbe für Bürgerfunk 
- Sendezeiten des Bürgerfunks 
- fremdsprachige Beiträge 
- Wettbewerb im System zur "Standardverbesserung" 

Die unter den Spiegelstrichen angesprochenen Themenkreise sind auch nach unserer Ansicht diskussionswürdig, aber andererseits stehen wir nicht auf Opportunismus und meinen nicht, daß alles, was scheinbar neu erfunden wird, auch besser funktioniert - und, daß alles Bisherige sich überholt und nicht bewährt hat. 
Daher werden Sie bei uns zu den o.g. Themenfeldern eine eher konservative Position finden:
 
Bewährtes erhalten - Neues behutsam gestalten 

Schon lange ist das System der Radiowerkstätten, mit dem, was sie leisten, vielfach hoffnungslos mit überwiegend ehrenamtlicher Arbeit überlastet und finanziell insoweit überfordert, als daß keine Mittel da sind, die notwendige Betreuungsarbeit weiter zu professionalisieren und dies durch stärkeren Einsatz hauptamtlicher Kräfte. Das ehrenamtliche Potential läßt sich nicht beliebig weiter ausbauen. Außerdem bedürfte es zur Koordination dann zusätzlicher hauptamtlicher Kompetenz und entsprechender Finanzierung.

Was bislang von Seiten Politik und Interessenvertretern zu den oben angeführten Punkten (hinter den Spiegelstrichen) kam, war im Regelfall Polemik, Behauptung falscher Tatsachen bis hin zur Instrumentalisierung für die eigene Stoßrichtung. Der Umgang (Mißbrauch) mit der Volpers-Studie ist das beste Beispiel dafür: Vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen wird behauptet, daß 70% des Bürgerfunks über eine Minutenförderung bezuschußte Musikbeiträge seien und somit die Förderung mit der Gießkanne erfolge. Eine vergleichbare Argumentation wäre, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk 70% seiner Haushaltsmittel zu streichen, weil auch er so viel Musik spielt. Diese beiden Schlagworte: 70% Musik und Gießkannenförderung verhindern jeglichen seriösen Umgang mit der bisherigen Situation. 

Politik offensichtlich schlecht informiert: 

Seit Anbeginn der Förderung des Bürgerfunks gab es zwei Fördersätze: Einen sehr geringen für normale, ohne Betreuung und außerhalb von Radiowerkstätten produzierte Bürgerfunkbeiträge von 0,50 Euro pro Sendeminute. Und einen weiteren von derzeit ca. 1,70 Euro pro Sendeminute für Beiträge, die in einer anerkannten Radiowerkstatt medienpädagogisch begleitet produziert werden; der weit überwiegende Teil des Bürgerfunks entsteht auf diese Weise. 

Der viel zitierte Prof. Volpers bescheinigt in seiner Studie den Radiowerkstätten unisono, daß sie sehr gute und qualitätsfördernde Arbeit leisten. Auch wenn die bisherige Förderung auf Sendeminutenbasis erfolgt, so finanziert sie im Ergebnis eine medienpädagogische Betreuung von sowohl sehr aufwendig gebauten Sendungen, aber auch einfachere monothematische Studiogespräche und Special-Interest-Sendungen, die wie im Rundfunk üblich, auch Musik beinhalten. Mit Gießkannen hat das aber alles nichts zu tun, denn bislang kam das Geld der Förderung vorrangig der Struktur der  Radiowerkstätten zu gute! Und an dieser Stelle hat es sich auch noch durch Drittmittel, andere Sachleistungen und ein ungeheures ehrenamtliches Engagement "vermehrt" bzw. Anreize dazu geschaffen. 

Böswillige Behauptungen 

Was höchstwahrscheinlich den falschen Eindruck befördert haben mag, könnte sein, daß die Förderung bisher auf den Sendeanmeldungen offiziell von Bürgerfunkgruppen beantragt wird und nicht von den Radiowerkstätten. Erst seit der letzten LRG-Novelle können auch Radiowerkstätten den Zuschuß beantragen, was aber nicht der Regelfall ist. Dennoch landen auch die von Bürgerfunkern beantragten Zuschüsse im System der Radiowerkstätten, weil diese in den von ihnen benutzten Einrichtungen entsprechende Gebühren zahlen müssen. Sie bekommen den erhöhten Zuschuß nur, wenn sie nachweisen, daß der geförderte Beitrag in einer Radiowerkstatt nach den im nächsten Absatz genannten Kriterien entstanden ist.

Die bisherige Förderung wird zwar an Hand der summierten Sendeminuten in Höhe und Umfang errechnet, gewährt wird sie aber für die Bereitstellung von konkreten Beratungs- und Betreuungsaufwendungen. Diese müssen täglich durch Eintragungen in Listen (Studiobelegliste, externe Termine und Seminare) und außerdem jährlich durch entsprechende Berichte dokumentiert nachgewiesen werden. Auch gehört der jährliche Besuch einer mindestens ganztägigen "LfM-Pflichtveranstaltung" zu den Fördervoraussetzungen. Wer nur einen der v.g. Punkte nicht erfüllt, bekommt überhaupt keine Förderung. 

Es ist also völlig falsch und böswillig zu behaupten, die Förderung erfolge nach dem Prinzip einer Gießkanne und würde nur für die Sendeminuten gewährt! 
Schaut man sich die Haushalte der Radiowerkstätten genauer an, wird man feststellen, daß die bisherige Höhe der Förderung keineswegs zu einer kostendeckenden Situation im jeweiligen Jahreshaushalt geführt hat. 
Was kann also getan werden, damit eventueller Mißbrauch und falsche Eindrücke vermieden werden, und auch den Forderungen der Politik begegnet werden kann?

Thema Förderung 

Vorschlag des IGR-NRW e.V. zur zukünftigen Ausgestaltung der Bürgerfunkförderung: Statt einzelner Bürgerfunkgruppen sollte zukünftiger Zuschußnehmer nur noch die von der LfM-NRW anerkannten Radiowerkstätten sein. Daraus ergibt sich: Nicht der Bürgerfunker (Bürgerfunkgruppe) als solcher wird zukünftig finanziell gefördert, sondern nur noch die medienpädagogische Unterstützung als Kommunikationshilfe (Technik, Beratung und Begleitung): Diese garantiert den chancengleichen Zugang zum Bürgerfunk und muß somit als eine  förderungswürdige Aufgabe angesehen werden, die im öffentlichen Interesse liegt!
 
Es könnte die Differenzierung in zwei Typen von Radiowerkstätten geben: 
1. von LfM-NRW anerkannte Radiowerkstatt (für die Basisbetreuung) und die 
2. zusätzlich zertifizierte oder testierte Radiowerkstatt (zur zusätzlichen Qualitätssteigerung) 

Die Abdeckung der Basiskosten einer Radiowerkstatt sollte über eine Produktions-Sendestunden-Pauschale erfolgen, die durch Bestätigung der Ausstrahlung wie bisher nachgewiesen wird. Die testierte/zertifizierte Radiowerkstatt erhält außerdem Zuschläge für Projekte und qualitätsfördernde Maßnahmen, die sie im Jahresbericht nachweisen muß. Der Jahresbericht könnte zusätzlich zum bisherigen Rahmen eine Haushaltsplanung enthalten, deren konkrete Mittelverwendung im Folgejahr berichtet werden muß. Mit diesen Regelungen sind alle Kritikpunkte in Bezug auf Mittelverwendungen abgedeckt!

Übrigens, die Zuschüsse für den Bürgerfunk kommen nicht aus Mitteln des Landeshaushaltes, sondern sind ganz geringe Anteile der Rundfunkgebühr!
Einsparungen entlasten den Landeshaushalt somit nicht! Und dem Lokalfunksystem kommen Einsparungen beim Bürgerfunk auch nicht zugute, ganz im Gegenteil! 

Dem Bürgerfunk mangelt es grundsätzlich nicht an Qualität seiner Beiträge; das hat er immer wieder im Wettbewerb, sogar mit den Lokalsendern, beim Hörfunkpreis bewiesen.  Da waren die Bürgerfunkbeiträge vielfach besser als die der Lokalsender; dieser Fakt führte dazu, daß die Bürgerfunker aus der Preisverleihung herausgenommen wurden und einen separaten Bürgerfunkpreis mit eigener Veranstaltung verordnet bekamen.

Qualität und Bürgerfunk ?

Der Begriff der Qualität wird im Zusammenhang mit dem Bürgerfunk stark mißbraucht: 
Was haben Wort/Musik-Verhältnis und Formatvorgaben für einen Aussagewert und Stellenwert in Bezug auf die Qualität? 
In wie weit garantiert eine Testierung und/oder Zertifizierung die tatsächliche Umsetzung in Richtung Qualität? 
Wir wollen den Versuch unternehmen, einige unterschiedliche Qualitätsbegriffe aufzuzählen: 
- Qualität des Thema
- Qualität des Sendeplatzes
- Qualität des Inhaltes
- Qualität der "Verpackung" und Anmutung
- Qualität der technischen Umsetzung
- Qualität der Ansprache in Richtung von "jung bis alt" - oder nur Zielgruppe
- Qualität der Durchhörbarkeit, also sozusagen der Unauffälligkeit des Beitrages
- Qualität der Auffälligkeit eines Beitrages, im Sinnes eines "Merkbergers"
- Qualität der Glaubwürdigkeit/Authentizität
- usw.

Die spannende Frage ist nun, was paßt von den Qualitätsbegriffen am ehesten zum Bürgerfunk? Nach unserer Auffassung: Thema und Inhalt, dazu der richtige Sendeplatz (für jung bis alt) und außerdem ganz wichtig, die Glaubwürdigkeit bzw. Authentizität. Dabei ist es nicht wichtig, daß der Beitrag aus der Sicht des Zuhörers seine eigene Zuhörer-Meinung widerspiegelt, sondern neue Aspekte aus einer anderen Perspektive liefert. Und daher sollte der jeweilige Beitrag gar nicht erst versuchen, eine scheinbar journalistische Ausgewogenheit herzustellen. 

Beim Bürgerfunk erwarte ich Betroffenenradio. Das ist die Funktion eines "Offenen Kanals". 
Eine mögliche Schwachstelle des Bürgerfunks kann hier und da sein, daß er neben seiner Funktion als Gegenöffentlichkeit und Vielfaltsreserve auch zur reinen Selbstdarstellung einlädt. Daher könnten wir uns im Sinne der Qualitätssteigerung einen gesetzlichen Hinweis auf die Funktion des Rundfunks vorstellen, der klarstellt, daß auch Bürgerfunk nicht fernab der Zuhörer stattfindet! Weitergehende Vorschriften wie Formatangleichung und Definitionen von Wort und Musikverhältnissen oder gar die Verpflichtung zur verständlichen deutschen Moderation lehnen wir im Sinne der Rundfunkfreiheit, die sich aus Artikel 5 GG herleitet, ab! 

Vorschlag des IGR-NRW: 
 
Änderung des Gesetzes und/oder der LfM-Satzung mit folgendem Wortlaut: "Bürgerfunkbeiträge sollten auch darauf ausgerichtet sein, Zuhörer zu erreichen." Damit würde eine Verpflichtung des Bürgerfunks zur Bereitschaft des Erreichens einer gewissen Akzeptanz formuliert, die aber weder in Inhalte eingreift, noch  Formatvorgaben macht und schon gar nicht andere Sprachen oder Kunst ausgrenzt. 

Sendezeiten?

Bürgerfunk funktioniert optimal, wenn er aus allen Bereichen der Gesellschaft seine Zuhörer erreichen kann und diese dann, angeregt durch das Gehörte,  auch selber wieder zu Programmachern werden. Diese Erreichbarkeit ist zu Zeiten des normalen Tagesablaufs der Fall. Wenn nur die eigenen Zielgruppen das eigene Programm hören können, verliert der Bürgerfunk seine Funktion und Existenzberechtigung. Dies wäre ganz besonders der Fall, wenn Bürgerfunk ausschließlich zu Sendezeiten jenseits der 20:00 Uhr Grenze stattfände. Das bislang mit keiner einzigen seriösen Untersuchung bewiesene, aber immer wieder polemisch ausgesprochene Argument - Bürgerfunk sei ein Quotenkiller - können wir mit unseren Erfahrungen und Forschungsergebnissen nicht teilen.

Nicht der Bürgerfunk ist der grundsätzliche Abschaltfaktor, sondern das Freizeitverhalten und die allgemeinen Gewohnheiten der Mediennutzung. In vielen NRW-Lokalfunksendegebieten kann man mit Beginn der Bürgerfunkzeit sogar leichte Anstiege der Einschaltquoten erkennen. Nach ca. einer halben Stunde nehmen die Quoten dann aber den gleichen Verlauf wie auch die Quoten anderer Sender (inkl. WDR und SWR), die um diese Uhrzeit pro Stunde ca. 50-60 % der Zuhörer verlieren. Bei den Viertelstundenreichweiten des Bürgerfunks sind keine Auffälligkeiten zu erkennen, die eine Behauptung stützen könnten, Bürgerfunk sei wegen seiner Machart und Inhalte Abschaltfaktor! Die um diese Uhrzeit stattfindende "Umverteilung" von Zuhörern in Richtung Fernsehen und Freizeitvergnügen kann weder der Lokalfunk noch Radio NRW stoppen! Man braucht an dieser Stelle das Rad nicht neu erfinden!

Fremdsprachige Beiträge?

Schon jetzt bestehen der Lokalfunk und sein Rahmenprogramm zu mehr als 50% aus fremdländischen Beiträgen; zugegebenermaßen ist es die Musik und die darin enthaltenen und für den größeren Kreis der Zuhörer meist unverständlichen Texte! Auch die Moderationen und Werbebotschaften transportieren zusehends englischsprachige Versatzstücke und/oder Kombinationen von Deutsch und Englisch bis hin zum Denglischen. Andere Sprachen oder deren Versatzstücke (vor allem türkisch) werden nur benutzt für den "FUN"-Faktor. 

Ich möchte die gesetzliche Regelung und/oder Bestimmung sehen, welche die zuvor geschilderte Programm-Machart zuläßt und auf der anderen Seite alles weitere fremdländische, ob Sprache oder Musik dann ausschließt. Sollte der jetzigen NRW-Regierung ein solches Husarenstück gelingen, so sei jetzt schon die Verfassungsklage dagegen angekündigt! 

Durch den von uns für eine Gesetzesnovelle vorgeschlagenen "Akzeptanz"-Hinweis (siehe zwei Absätze höher) könnte das Problem von grundsätzlich unverständlichen Programmbeiträgen doch hinlänglich geregelt sein, ohne daß aber gleichzeitig eine Zensur oder gar grundsätzliche Ausgrenzung stattfindet. Pressegesetze und/oder der Artikel 5 GG verleihen dem Rundfunk die Rundfunkfreiheit - und die gilt für ALLE am Programm Beteiligten!  
  
Wettbewerb zur Standardverbesserung ?

Diese Forderung der CDU läßt uns fragen, wer soll mit wem in einen Wettbewerb treten und welcher Standard soll verbessert werden? Soll da vielleicht die von Monopolen geprägte Lokalfunklandschaft NRW nun einen Alibi-Wettbewerb auf dem Rücken der Bürgerfunker initiieren? Den Programm-Wettbewerb zwischen Lokalfunk und Bürgerfunk hatten 10 Jahre lang schon die Bürgerfunker zu ihren Gunsten entschieden, bis ihre eingereichten Beiträge aus der gemeinsamen Preisverleihung herausgenommen wurden; nachzulesen ist dies in den Skripten der Laudatoren!

Der "Wettbewerb" im Hörfunk und Fernsehen hat jedenfalls an keiner Stelle bislang tatsächlich meßbare Qualitätssteigerungen zustande gebracht. Das Gegenteil ist der Fall: Mit dem Entstehen von "Konkurrenz" und dem daraus resultierendem Kampf um Quoten, wurde das Programm inhaltlich flacher, die Musikfarbe stärker auf Zielgruppen ausgerichtet und die Programm-Methoden/Ideen beim Kampf um jeden Hörer immer skurriler. 

Die Gier kennt keine Grenzen!

Am Schluß stellt sich die Frage, wer steckt wirklich hinter dem Ganzen? Wer wären die Gewinner und Verlierer einer solchen "Reform"? Nutznießer scheint uns fast ausschließlich nur Radio-NRW zu sein, also der Rahmenprogrammlieferant, der schon lange still und leise immer wieder beharrlich an den Stellschrauben des Lokalfunks dreht: So sollen die Vereinheitlichung der Sendeplätze und die Kürzung des Bürgerfunks eine deutliche Verbesserung der Vermarktung von Radio-NRW-Werbeplätzen in den Abendstunden herbeiführen. Schon jetzt aber ist Radio-NRW unangefochtener wirtschaftlicher Marktführer und das reichweitenstärkste Programm. 
 
Die Gier kennt keine Grenzen! Eindeutiger Verlierer wäre die aktiv gelebte Demokratie, der Bürgerfunk und letztlich auch die Glaubwürdigkeit der Politik!

Sehr geehrter Herr Schick, wollen Sie sich und die NRW-CDU wirklich zum Steigbügelhalter von Radio-NRW machen?

Mit freundlichen Grüßen  
Christoph Schaefler


Online-Flyer Nr. 50  vom 27.06.2006

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