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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Kampf einer Jugendvertreterin um ihre Übernahme ins Opelwerk Bochum
Jahrelanger Rechtsstreit und kein Ende
Von Norbert Arbeiter

Über zwei von vier Arbeitsgerichtsterminen haben wir bereits berichtet. Dieser aktuelle Bericht ist vom 14. Januar, also der fünften Verhandlung - vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm. Seit 2006 klagt Sara Beisenkamp nach erfolgreicher Lehre als Mechatronikerin für ihre Übernahme in die Produktion im Bochumer Opelwerk. Verhandlungen liefen bisher: 1. am AG-Bochum, 2. am LAG Hamm, 3. am BAG Erfurt, 4. wieder LAG-Hamm und 5. wieder LAG-Hamm. (1)

Am Freitag, 14. Januar, stand Sara Beisenkamp, hochschwanger und mittlerweile verheiratete Sara Willner, zum zweiten Mal vor dem Richter der 10. Kammer des LAG-Hamm. Prozeßbestimmend war hier das Ergebnis einer erneuten Recherche von Sara Willners  Anwalt Michael Dornieden vom DGB-Rechtsschutz.
 
Er benannte zum Unmut des Richters, der dazu gern Akten bekommen hätte, die Übernahme eines damaligen Mechatronikers in einem Partnerunternehmen, obwohl offiziell 2006/7 keiner übernommen worden sein soll, und eben deshalb auch nicht Sara. Der Opel-Betriebsrat konnte dem Anwalt aber als Beweis keine Listen über den Verbleib der Lehrlinge des damaligen Jahrgangs geben, denn die Verwahrungsfrist war abgelaufen. Und die Personalabteilung gab natürlich keine Auskünfte, sodass der Anwalt keinen schriftlichen Beweis dazu hatte.
 
Sara Willner (links) nach der Verhandlung mit RA Dorniegen (rechts)
Alle Fotos: Norbert Arbeiter
 
Zur Schlüsselrolle der Leiharbeiter in den vorangegangen Verhandlungen, konnte der Anwalt auf Frage des Richters, ob Leiharbeiter auf Mechatroniker-Arbeitsplätze gesetzt wurden, konkret nicht antworten. RA Dornieden bemängelte mehrmals, dass Opel die Listen nicht heraus gab. Weiter wurde erörtert, ob eine Übernahmeverpflichtung in einem Partnerbetrieb besteht, der in den Zuständigkeitsbereich des Gesamtbetriebsrates gehört. Das aber ist wohl rechtlich noch ungeklärt. In ihrem "Geduldetenstatus“ wurde Sara Willner von 2007 bis zum 1.Januar 2011 von Abteilung zu Abteilung geschickt - und das mit einem mit Abstand niedrigsten Lohn (E3, statt E5) im Werk, obwohl sie Facharbeiterin ist.
 
Während der Gerichtsverhandlung stellten die Opel-Vertreter fest, es sei "völlig unüblich“, dass ein solches Verfahren sich über Jahre hinzöge und weigerten sich deshalb, ihre Schwangerschaft betreffende Schutzbestimmungen anzuerkennen. Die Geburt wird Anfang Februar erwartet. Eine angebotene Abfindungssumme von 12.000 Euro vom vorletzten Termin wurde während eines erneuten Einigungsversuchs des Richters auf 14.000 Euro erhöht. Sara lehnte dies wieder ab mit der Begründung: "Hier geht es nicht nur um mich, sondern um die Rechte aller Jugendvertreter“. RA Dornieden gab zusätzlich zu bedenken, dass in der aktuell guten Konjunkturlage verstärkt Fachkräfte zurück geholt werden, vermehrt auch Leiharbeiter, also: warum Sara nicht? Das schlossen die beiden Opel-Vertreter kategorisch aus.


Sara Willner hochschwanger
Die meisten der mitgereisten Unterstützer für Sara Willner- der Gerichtssaal war mit 35 Personen überfüllt - vermuten, dass ihre aktive, kritische Jugendvertreter-arbeit und ihre linke politische Haltung die tatsächlichen Gründe für ihre Behandlung durch die Opel-Chefs sind. Der Schutzparagraf 78a für Jugendvertreter wurde von ihnen auch diesmal nicht berücksichtigt.
 
Nach einer zweistündigen Verhandlungsdauer zog sich das Gericht zur Beratung zurück.
Nach drei Stunden stand im Internet unter „Sitzungsergebnisse“: "Die Beschwerde der beteiligten Arbeitnehmerin Sara Beisenkamp/Willner gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.07.2007 wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen."
 
Auf Anfrage beim Opel-Betriebsrat, sagte Annegret Gärtner-Leymann der NRhZ, dass es nun wohl wieder eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Erreichen einer Revision und einer neuen Verhandlung beim LAG beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt geben werde. Einer ersten Nichtzulassungsbeschwerde Sara Willners gegen ein LAG-Urteil war vom BAG- Erfurt am 17.2.2010 stattgegeben worden. Sara Willners Anwalt Dornieden: „Ich habe so viele rechtliche Argumente, dass mindestens eines am Bundesarbeitsgericht ziehen müsste.“
 
Irgendwann werden wohl alle Kinder von Sara mit zu den noch anstehenden Verhandlungen erscheinen. (PK)
 
 
Links zu den oben erwähnten Artikeln und damit zur Vorgeschichte:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14842
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15739
 
 


Online-Flyer Nr. 285  vom 19.01.2011

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