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Aktueller Online-Flyer vom 25. April 2024  

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Inland
Darf unsere Tochter Zaynab nun doch nicht Einwohnerin Ostjerusalems werden?
Trotz 41 Tagen Hungerstreik fraglich
Von Firas Maraghy und Wiebke Diehl

Vom 26. Juli bis zum 4. September habe ich mich vor der israelischen Botschaft im Hungerstreik befunden. Ziel dieses offenen Protests war es, meine im Dezember 2009 geborene Tochter Zaynab als Einwohnerin Ostjerusalems, sowie meine Ehe mit der deutschen Staatsbürgerin Wiebke Diehl registrieren zu lassen. Zudem wollte ich gegen die Androhung israelischer Behörden protestieren, mir selbst mein Residenzrecht in Jerusalem zu entziehen, sollte ich im Mai 2011 nicht für mindestens eineinhalb Jahre dorthin zurückkehren. Ich forderte von Anfang an ein sicheres Bleiberecht für meine Familie und mich in meiner Geburtsstadt und der Geburtsstadt meiner Väter und Vorväter. Diese Forderung steht in Einklang mit internationalem Recht, insbesondere mit Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.



Bild: Ursula Behr
 
 
Wie bereits in unserer letzten Presseerklärung vom 7. Oktober 2010 angekündigt (siehe NRhZ 270), sind wir am Sonntag, den 10. Oktober 2010 mit unserer Tochter nach Jerusalem geflogen, um einen unter Vermittlung von Herrn Polenz, dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des deutschen Bundestags, von der israelischen Botschaft in Berlin vereinbarten Termin wahrzunehmen. Hier sollten wir Herrn Arbel, den Direktor des „Registration and Civil Status Department“ des Innenministeriums Israels, treffen. Ziel dieses Gespräches sollte laut Presseerklärungen der israelischen Botschaft in Berlin sein, unser Anliegen zu lösen. Wir haben sowohl die sehr hohen finanziellen als auch die zeitlichen und körperlichen Mühen auf uns genommen, um unseren Teil zu einem möglichen Kompromiss beizutragen. Noch zwei Tage vor unserer Abreise warnte ein Arzt, dass die Reise in einem Flugzeug für mich ernste gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen könne; dennoch entschieden wir uns, den vereinbarten Termin einzuhalten. Dies taten wir, obwohl wir der festen Überzeugung sind, dass die israelische Botschaft auch für die Einwohner des nach dem Krieg von 1967 völkerrechtswidrig annektierten Ostjerusalem zuständig ist und die Registrierung unserer Ehe aus diesem Grund in Berlin hätte vorgenommen werden müssen.
 
Bei dem Termin waren neben Herrn Arbel drei ranghohe Mitarbeiter des israelischen Innenministeriums und einer des israelischen Aussenministeriums anwesend. Zunächst wurde uns ausführlich die israelische Gesetzeslage erklärt, wobei immer wieder betont wurde, ich sei lediglich Einwohner Jerusalems, kein Staatsbürger. Am Ende dieser Ausführungen fragte ich, ob meine Ehe und meine Tochter nun eingetragen werden sollten. Daraufhin erwiderte Herr Arbel, er könne nicht gegen die Gesetze verstossen. Ich erklärte ihm, ich sei gekommen, da mir eine Lösung meines Anliegens zugesichert worden sei – woraufhin Herr Arbel erwiderte, er wisse nichts davon, dass Ziel unseres Gespräches eine Lösung des Falles sei. Diese Aussage ruft bei uns einige Verwunderung hervor, denn man muss sich fragen, wofür dieses Treffen mit all seinen Teilnehmern wohl einberufen wurde. Als wir des Weiteren auf Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hinwiesen, sagte Herr Arbel, auch davon habe er noch nie gehört. 
 
Wir betonten mehrmals, dass unsere Forderung die Registrierung unserer Ehe und unserer Tochter bleibt. Daraufhin wurde uns wieder und wieder gesagt, man müsse sich an die israelischen Gesetze halten. Das Gespräch dauerte etwa eine halbe Stunde. Nachdem wir noch mehrere Male fragten, welche Lösung man uns anbieten wolle und daraufhin keinerlei Antwort erhielten, entschieden wir uns, das Treffen abzubrechen. 
 
In einem anschliessenden Gespraech mit Herrn Polenz entschieden wir uns in Absprache mit ihm, trotz des negativen Verlaufs des Gespräches einen Antrag auf Registrierung unserer Ehe und unserer Tochter bei der dafür zuständigen Behörde in Jerusalem zu stellen. Das werden wir in den nächsten Tagen tun. Wir rufen die israelischen Behörden und die israelische Regierung dringend dazu auf, diesen Anträgen stattzugeben und so unsere elementarsten und international verbrieften Rechte zu achten.

Wir haben die im Text erwähnte Pressemitteilung von Firas Maraghy und Wiebke Diehl vom 7.10. wegen der unerwarteten Entwicklung in Jerusalem am 12.10. aktualisiert und am Abend dazu einen Kommentar von Evelyn Hecht-Galinski in diese NRhZ reingestellt.(PK)

Mehr Informationen über die Gründe für den Hungerstreik: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15502 und
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15557 und
 
 
 


Online-Flyer Nr. 271  vom 08.10.2010

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