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Lokales
Ausbau Godorfer Hafen: BUND stellt Strafanzeige gegen HGK in Köln
Verdacht auf Subventionsbetrug
Von Peter Kleinert

Der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Paul Kröfges, hat heute bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gegen den Vorstand der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug eingereicht. Die Strafanzeige bezieht sich auf die bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (Münster) beantragte und offenbar bewilligte Subvention für den Ausbau des Godorfer Hafens in einer Größenordnung von ca. 30 Millionen Euro der ca. 62 Millionen Euro Gesamtkosten.
 
Nach den dem BUND vorliegenden Informationen konnten dieser Betrag, oder Anteile davon, nur auf Grund des gerichtlich verfügten Baustopps noch nicht von der HGK abgerufen werden. (Siehe NRhZ 214 vom 09.09.2009 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14208) „Die Genehmigung dieser beachtlichen Subvention auf Kosten des Steuerzahlers kann meiner Auffassung nach nur auf der Basis unrichtiger Angaben des HGK-Vorstandes zustande gekommen sein“, sagte der BUND-Landesvorsitzende Kröfges. Die entsprechenden Förderrichtlinien für die Vergabe dieser Mittel (Richtlinie bzw. Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs) sähen unter Ziffer 3 eindeutig als Voraussetzung einer öffentlichen Förderung vor, dass eine Finanzierung allein durch privates Kapital nicht zur Wirtschaftlichkeit der Anlage führen und sie deshalb nicht errichtet werden könne.
 
„Nun ist aber das Wirtschaftlichkeitsgutachten von Prof. Baum, auf dessen Basis der Kölner Stadtrat überhaupt erst mehrheitlich den Hafenausbau beschlossen hat, in 2007 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine sehr hohe Wirtschaftlichkeit des Hafenausbaus gegeben ist. Nach dem Gutachten liegt die Rendite auf die Gesamtinvestition bei traumhaften 13,7 Prozent. Bei dieser lukrativen Gesamtkapitalrendite wäre jedoch eine Finanzierung aus privater Hand überhaupt kein Problem und die Wirtschaftlichkeit gesichert. Öffentliche Mittel braucht es hier nicht bzw. würden zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Rheinhäfen führen“, sagte Kröfges.
 
Somit verstoße die Bewilligung und Inanspruchnahme dieser Subvention eindeutig gegen die Förderauflagen. Paul Kröfges: „Entweder ist die Renditekalkulation von Prof. Baum zutreffend, dann ist der Anspruch auf öffentliche Subventionen verwirkt oder sie ist unzutreffend, dann ist die entscheidende Grundlage für den Ratsbeschluss entfallen und der Hafenausbau einzustellen.“

Darüber hinaus hat die Aktionsgemeinschaft “Contra Hafenausbau“, die seit dem Frühlingsfest vor einem Monat mit Bauwagen und rotem Transparent im Naturschutzgebiet Sürther Aue ihre “Mahnwache“ wieder aufgenommen und hofft, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster den im Herbst wegen Fehlern bei der Planfeststellung vom Kölner Verwaltungsgericht verhängten Baustopp für den Hafenausbau endlich bestätigen wird. Dagegen hatte die HGK Einspruch eingelegt. (PK)


Online-Flyer Nr. 246  vom 21.04.2010

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