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Lokales
Bebauungspläne verstoßen gegen Höhenkonzept für die Kölner Innenstadt
St. Gereon geht notfalls zum OVG Münster
Von Prof. Peter P. Canisius
Leider ist bekanntlich in den bisherigen Entwürfen des Bebauungsplanes für das Gereonsviertel – insbesondere im Umfeld der Romanischen Basilika St. Gereon – das Höhenkonzept nicht beachtet worden, obwohl der Rat für das Umfeld des Domes und der Romanischen Kirchen besonders stringente Höhenbegrenzungen festgesetzt hat (siehe NRhZ Nr. 206 vom 15.7.2009 „Vorrang für Investoren!“ unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14029).
Falls diese Verstöße gegen das Höhenkonzept in die endgültigen Bebauungspläne übernommen würden, hat die Kirchengemeinde St. Gereon beschlossen, hiergegen mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster vorzugehen.
Inzwischen sind zwei weitere Planungen bekannt geworden, in denen das Höhenkonzept bisher nicht beachtet wurde. Es handelt sich um je ein Bauvorhaben an der Maximinenstraße und um eins am Ursulaplatz. Sowohl der Hohen Domkirche als auch der Romanischen Kirche St. Ursula steht der in diesen Fällen den Denkmälern zugeordnete Umgebungsschutz zu, da diese Bauten sowohl gegen die Grundregeln des Höhenkonzeptes als auch die speziellen Höhenbegrenzungen im Umfeld denkmalgeschützter Kölner Kirchen verstoßen würden.
Es ist an der Zeit, dass die Verwaltung der Stadt Köln bei allen Planungen in der Kölner Innenstadt von vornherein die Einhaltung des Höhenkonzeptes sicherstellt. Nur in Sonderfällen vermag bekanntlich der Rat der Stadt eine Ausnahmegenehmigung für herausragende Objekte von allgemeinem Interesse zu erteilen, die vor Beginn einer Planung beantragt werden muss und vom Rat der Stadt für den Fall in Aussicht gestellt würde, dass alle Auflagen erfüllt werden. (PK)
Prof. Dipl.-Ing. Peter P. Canisius ist Sprecher des Kölner Aktionsbündnis Stadtbaukultur im Haus der Architektur Köln, Josef-Haubrich-Hof 2, 50676 Köln, Telefon: 0221-3109706 - Telefax: 0221-331297, info@hda-koeln.de
Online-Flyer Nr. 228 vom 16.12.2009
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Bebauungspläne verstoßen gegen Höhenkonzept für die Kölner Innenstadt
St. Gereon geht notfalls zum OVG Münster
Von Prof. Peter P. Canisius
Leider ist bekanntlich in den bisherigen Entwürfen des Bebauungsplanes für das Gereonsviertel – insbesondere im Umfeld der Romanischen Basilika St. Gereon – das Höhenkonzept nicht beachtet worden, obwohl der Rat für das Umfeld des Domes und der Romanischen Kirchen besonders stringente Höhenbegrenzungen festgesetzt hat (siehe NRhZ Nr. 206 vom 15.7.2009 „Vorrang für Investoren!“ unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14029).
Falls diese Verstöße gegen das Höhenkonzept in die endgültigen Bebauungspläne übernommen würden, hat die Kirchengemeinde St. Gereon beschlossen, hiergegen mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster vorzugehen.
Inzwischen sind zwei weitere Planungen bekannt geworden, in denen das Höhenkonzept bisher nicht beachtet wurde. Es handelt sich um je ein Bauvorhaben an der Maximinenstraße und um eins am Ursulaplatz. Sowohl der Hohen Domkirche als auch der Romanischen Kirche St. Ursula steht der in diesen Fällen den Denkmälern zugeordnete Umgebungsschutz zu, da diese Bauten sowohl gegen die Grundregeln des Höhenkonzeptes als auch die speziellen Höhenbegrenzungen im Umfeld denkmalgeschützter Kölner Kirchen verstoßen würden.
Es ist an der Zeit, dass die Verwaltung der Stadt Köln bei allen Planungen in der Kölner Innenstadt von vornherein die Einhaltung des Höhenkonzeptes sicherstellt. Nur in Sonderfällen vermag bekanntlich der Rat der Stadt eine Ausnahmegenehmigung für herausragende Objekte von allgemeinem Interesse zu erteilen, die vor Beginn einer Planung beantragt werden muss und vom Rat der Stadt für den Fall in Aussicht gestellt würde, dass alle Auflagen erfüllt werden. (PK)
Prof. Dipl.-Ing. Peter P. Canisius ist Sprecher des Kölner Aktionsbündnis Stadtbaukultur im Haus der Architektur Köln, Josef-Haubrich-Hof 2, 50676 Köln, Telefon: 0221-3109706 - Telefax: 0221-331297, info@hda-koeln.de
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