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Lokales
Kölner Autorenverband AURA protestiert gegen KStA-Kulturbeitrag
Gottfried Wagner ein Renegat?
Von Peter Kleinert

Gottfried Wagner, Musikhistoriker und Richard Wagners Urenkel, hatte - wie in NRhZ 222 berichtet - dagegen protestiert, dass auf dem Berliner “Fest der Freiheit“ das Vorspiel zum 3. Akt von “Lohengrin“ erklingen sollte. Mit der Entscheidung, „diese chauvinistische Kriegsaufputschmusik“ des militanten Antisemiten Wagner ins Programm zu nehmen, werde die Tatsache verhöhnt, dass der 9. November auch der Tag der Reichspogromnacht von 1938 sei. Teile der Antwort darauf im Kölner Stadt-Anzeiger vom 10.11. hätten auch in die Kölnische Zeitung des einst vom Reichspropagandaministerium mit dem Großen Kriegsverdienstkreuz ausgezeichneten NSDAP-Mitglieds und Verlegers Kurt Neven DuMont gepasst.

Gottfried Wagner – Musikhistoriker 
und Buchautor
Quelle:www.aijac.org.au/
KStA-Kulturredakteur Schwering wirft in seinem Artikel Gottfried Wagner unter dem Titel "Ist Lohengrin antisemitisch?“ vor, nicht nur „das enfant terrible des Wagner-Clans“ zu sein, sondern in der „Rolle des Nestbeschmutzers“ bei Kiepenheuer und Witsch „polemische Lebenserinnerungen“ und “Lebenslügen“ veröffentlicht zu haben. „Wie viele Renegaten“ (also als „Abtrünniger eines Glaubens- oder Wertesystems“, PK) neige er „zur Übertreibung“. Zwar sei „an Wagners Antisemitismus nichts zu beschönigen. Aber ist deshalb das Lohengrin-Vorspiel kriegerisch, chauvinistisch, judenfeindlich? Wer nicht mit ideologisch total verbogenen Gehörgängen hinhört, wird das kaum finden können. Und wenn Wagner so unerträglich ist - warum spielen wir ihn  
                                                    dann überhaupt noch?“
Ein Leserbrief
 
Über das, was die „ideologisch total verbogenen Gehörgänge“ des Herrn Schwering von Gottfried Wagners Protest nicht in sein Redakteurshirn durchgelassen hatten, erhielt er kurz danach Aufklärung durch einen Leserbrief. Der wurde allerdings bis zum Redaktionsschluss dieser NRhZ-Ausgabe im KStA nicht veröffentlicht:
 
„Der Kölner Autorenverband AURA 09 hat Gottfried Wagner dezidiert dabei unterstützt, sein Unbehagen am musikalischen Programm zum "Fest der Freiheit" am 9. November öffentlich zu erklären. Sein Protest fand große Beachtung und wurde in vielen Zeitungen abgedruckt. Leider wurde dabei fast durchgängig weggelassen, daß Gottfried Wagner in seinem Text noch auf eine andere "Bedeutung" des 9. November hinweist: Es war der 9. November 1936, an dem Nazihorden das Denkmal Felix Mendelssohn-Bartholdys in
Leipzig brutal niederrissen, in der Absicht, es durch eine Wagner-Skulptur zu ersetzen. Das war die Folge von Wagners Pamphlet über "Das Judentum in der Musik", das dem "Juden" Mendelssohn jede schöpferische Originalität absprach, eine Ansicht, die noch heute in manchen Konzertrezensionen durchklingt.
 
Gottfried Wagner hat vorgeschlagen, anstelle des "Lohengrin"-Vorspiels ein Werk von Mendelssohn aufzuführen, eine schöne Idee. Aber beinahe jedes Stück der deutschen Klassik oder Romantik wäre für diesen Anlass geeigneter gewesen als ausgerechnet der "Lohengrin", in dem es bekanntlich heißt: "Für deutsches Land das deutsche Schwert! So sei des Reiches Kraft bewährt!" Das Wunder des 9. November 1989 bestehe eben genau darin, dass diese Revolution friedlich, ohne das "deutsche Schwert" stattgefunden habe, schreibt Gottfried Wagner.
 
Ihre Überschrift suggeriert, er habe die "Lohengrin"-Musik "antisemitisch" genannt. Das tut er nicht. Er verlangt auch nicht ihre Eliminierung von der Opernbühne, sondern protestiert lediglich gegen die Kombination von Wagner und Schönberg zum 9. November, die in der Tat fragwürdig bis geschmacklos genannt werden muß.“

Dr. Eva Weissweiler, Vorsitzende von AURA 09 e.V.
(Aktion unabhängiger Rhein-Ruhr-Autoren)
Lindenstr. 84, 50674 Köln
 
Bis zum Redaktionsschluss dieser NRhZ-Ausgabe scheint der KStA diesen Leserbrief der Kölner AutorInnen nicht veröffentlicht zu haben. (PK)
 
Gottfrried Wagners Protesterklärung finden Sie in der NRhZ 222 unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14448

Online-Flyer Nr. 224  vom 18.11.2009

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