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Aktueller Online-Flyer vom 23. April 2024  

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Lokales
Erfolg bei Protest gegen Forderungen gegenüber ALG 2-EmpfängerInnen 
ARGE Köln gesteht Unrechtmäßigkeiten ein
Von KEA e.V.

Auf die in der NRhZ 74 veröffentlichte "Offene Protestnote" der "Kölner Erwerbslosen in Aktion"  - aufgrund eines NRhZ-Berichts vom 14. November - an die  Kölner Sozialdezernentin Marlies Bredehorst und den Vorsitzenden Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Köln, Peter Welters, hat die ARGE nun reagiert. Sogar der Kölner Stadt-Anzeiger befasste sich am Tag nach unserer Veröffentlichung des KEA-Protestes mit dem Skandal. Lesen Sie die Erfolgsmeldung von KEA eV. Die Redaktion.
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
ARGE-Karikatur zum Artikel "Schikanen der der Kölner ARGE" in NRhZ-Flyer 70
Karikatur: Kostas Koufogiorgos
www.koufogiorgos.de

Konfrontiert mit einer "Protestnote" der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) musste ARGE-Geschäftsführer Josef Ludwig im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger (KStA vom 13.12.2006) einräumen, dass es rechtlich nicht zulässig ist, Alg2-Empfänger/-innen gegen Androhung von Sanktionen eine Einzugsermächtigung für das eigene Konto unterschreiben zu lassen.

Die ARGE reagierte dabei auf eine eigene juristische Prüfung und stützt sich nunmehr auf jene Paragrafen im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die auch von den KEAs gegen diese Praxis ins Feld geführt wurden.

Die KEAs empfehlen, noch im Umlauf befindliche Forderungen dieser Art zu ignorieren bzw. abzulehnen. Auf der Homepage www.KEA.de.tt stellen sie die Protestnote als Download zur Verfügung. Hierin findet man die seitens der ARGE akzeptierte Argumentation. Man müsse laut Zusage Ludwigs nicht mit Sanktionen rechnen.

Dies gelte bedingt auch für die Aufforderung "zur Vorlage" ungeschwärzter Kontoauszüge der letzten drei Monate. Das Problem hier: dass die Betroffenen zwar zur Vorlage aufgefordert werden, jedoch keinen Vorlage-Termin erhalten. Auf Nachfragen bei den persönlichen Ansprechpartnern der ARGE wird man dann in der Regel mündlich aufgefordert, die Kontoauszüge per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten zu übermitteln.
Da dies ebenfalls im Kontext einer Androhung finanzieller Sanktionen geschieht, ohne über die tatsächliche Rechtslage informiert zu werden, wird gegen geltendes Recht verstoßen.
Kontoauszüge müssen unter bestimmten Umständen zur Einsicht vorgelegt, jedoch nicht als Kopie oder Original zugesandt werden!

Auch hier empfehlen die KEAs, auf die Argumentation der Protestnote zurückzugreifen und Kontoauszüge nur im Rahmen eines Vorsprache-Termins zur Einsicht vorzulegen.

Eine Stellungnahme der Sozialdezernentin und des Geschäftsführers der Arbeitsagentur steht indes noch aus.

Mit freundlichen Grüßen
Die KEAs e.V.

Eine Antwort der Beigeordneten Marlis Bredehorst traf inzwischen bei der NRhZ ein. Siehe"Antwort auf KEA-Protest".


Online-Flyer Nr. 75  vom 19.12.2006

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