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Aktuelles
Kein Freispruch für Kunstschaffenden
Bremer Landgericht gegen das Grundgesetz
Von NRhZ und Rudolph Bauer
Das Grundgesetz erklärt in Artikel 5 Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Einschränkend heißt es dort: „ Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Das heißt, die Lehre ist zur Verfassungstreue verpflichtet. Nicht aber die Kunst! Für die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gilt auch nicht, dass sie „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (finden)“. Diese Einschränkung, wie sie in Artikel 5 Absatz 2 GG festgelegt ist, gilt zwar für die Meinungsfreiheit, grundsätzlich nicht aber für die Kunstfreiheit.

Landgericht zu Bremen (Fotos: arbeiterfotografie.com)
Wie hintergeht ein Gericht das Gebot der uneingeschränkten Kunstfreiheit? Ganz einfach: Indem es Kunst zu einer Meinungsäußerung umdeutet. (Was im Fall politischer Kunst nicht gar so schwierig ist; denn sie bezieht Position. Sonst wäre es Blümchenmalerei.) Dann nämlich kann das Gericht „Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ zur Geltung bringen – etwa den § 130 StGB („Volksverhetzung“) oder den § 86a („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“). So geschehen im „Fall“ der Bildmontagen des Künstlers Rudolph Bauer. Das Amtsgericht Bremen und – nach Berufung gegen eine grundgesetzwidrige Verurteilung zu 12.000 Euro – ebenso das Landgericht Bremen haben nicht auf Kunstfreiheit erkannt, sondern sie bleiben beim Vorwurf der Volksverhetzung und der Verwendung totalitärer Symbole.
Der Wissenschaftler
Der Künstler und Politikwissenschaftler Rudolph Bauer ist Jahrgang 1939. Geboren im Jahr des Beginns des Zweiten Weltkrieges, ist der 87jährige lebender Zeitzeuge der Kriegs- und Nachkriegsjahre. Er studierte Philosophie, Politik- und Sozialwissenschaften in Erlangen, Frankfurt am Main und Konstanz. Von 1972 bis 2002 war er Universitätsprofessor in Bremen. Er lehrte und forschte im Bereich Wohlfahrtspolitik und Soziale Dienstleistungen.
Als gesellschaftskritischer und engagierter Wissenschaftler hat er sich auch nach der Emeritierung nicht in den „Ruhestand“ begeben. Er schreibt politische Lyrik, publiziert sozialwissenschaftliche Essays und journalistische Texte – u.a. auch für die Neue Rheinische Zeitung – und er betätigt sich künstlerisch.
Der Künstler
Als Künstler hat Rudolph Bauer sich seit mehr als zwei Jahrzehnten einer Technik zugewandt, die in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bekannt geworden ist durch die Collagen von Raoul Hausmann und Franz Roh, Hannah Höch und Kurt Schwitters, George Grosz und John Heartfield. Insbesondere die beiden letzteren Künstler erlangten durch ihre politischen Fotomontagen Weltruhm. Heartfield gilt als entschiedener Herausforderer Hitlers und des deutschen Faschismus. Viele seiner Arbeiten wurden in der Arbeiter-Illustrierten-Zeitung AIZ veröffentlich. 1933 musste der emigrieren.
Rudolph Bauers politische Bildmontagen wurden unter dem Hashtag #bauerrudolph auf Instagram publiziert und in sechs Heften der Edition Kunst des pad-Verlages (Bestelladresse: pad-Verlag@gmx.com) herausgegeben. Seine antimilitaristischen Bildmontagen wurden in einer Reihe von Ausstellungen öffentlich präsentiert, u.a. 2015 in Bremen (in der Stadt-Bibliothek), 2016 in Frankfurt am Main (im Club Voltaire) und in Berlin (im Anti-Kriegs-Museum). Die Berliner Ausstellung stand unter der Schirmherrschaft der damaligen Bundestagsabgeordneten Dr. Eva Högl, die von 2020 bis 2025 Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages war und seit 2025 Bremer Innensenatorin ist.
Die Beschuldigungen
Als heutige Innensenatorin ist die ehemalige Schirmherrin der Berliner Antikriegs-Ausstellung zuständig für die Polizei und den Verfassungsschutz in Bremen. Diese beiden Exekutiv-Instanzen waren mit der Ermittlung und Verfolgung Bauers aufgrund seiner strafrechtlich inkriminierten Bildmontagen befasst.
Bei den corpora delicti, deretwegen der juristisch verfolgte Künstler Rudolph Bauer von Polizei und Staatsanwaltschaft beschuldigt und angeklagt wurde bzw. immer noch wird, handelt es sich zum einen um eine Collage, die im Zusammenhang der Corona-Spritzen-Diktatur vor der Bedrohung durch ein totalitäres Kontrollsystem warnt. Bei dieser Bildmontage wird die KZ-Parole „Arbeit macht frei“ neu interpretiert sowie mit Hilfe bildnerischer Mittel und der Bildunterschrift #impfenmachtfrei gleichsam aktualisiert. Die Anklage sieht darin eine „Verharmlosung“ aufgrund der „Singularität der Shoa“ – als ob es schon gleich zu Beginn der Nazi-Herrschaft den Holocaust gegeben hätte und nicht erst nach den Wannsee-Beschlüssen 1942.
Zum anderen bezieht sich die Anklage auf drei Bildmontagen mit Antikriegsthematik. Diese Collagen verweisen auf die Gefahr der erneuten Wiederkehr eines kriegerischen Überfalls Richtung Osten, wie es unter der Naziherrschaft schon einmal der Fall war. Symbolisiert wird dieser Zusammenhang durch die bildnerische Wiedergabe von Versatzstücken nationalsozialistischer Propaganda und Rhetorik: nämlich durch Adolf Hitler und Olaf „Zeitenwende“ Scholz in Rednerpose bzw. durch deutsche Politiker, die mit Reichsadler und Hakenkreuz gebrandmarkt werden.
Der Verdacht
In diesen zu Schandmalen deutscher Geschichte gewordenen Symbolen so etwas sehen zu wollen, wie gefährliche Fanale einer Glorifizierung der Nazi-Diktatur und des NS-Terrors, bedarf der Interpretation. Glauben deutsche Kriminalbeamte, Verfassungsschützer, Staatsanwälte und Richter noch immer und allen Ernstes an die propagandistische Wirkung der abgewirtschafteten, mit Verrat und Niederlage behafteten NS-Symbolik? Oder sind sie sogar selbst davon fasziniert? Wie sonst ist es zu deuten, wenn nach der totalen Kapitulation dieses Systems und seiner Wehrmacht deren Symbole als noch immer wirkmächtig gelten, statt als hohles Propaganda-Blendwerk zur massenhaften Irreführung de Bevölkerung?
Die Anschuldigung, der angeklagte Künstler und Politikwissenschaftler verharmlose den Holocaust und verherrliche die Symbole der NS-Diktatur, verkehrt sich aus dialektisch-kritischer Sicht ins erschreckende Gegenteil. Sie erlaubt die These, dass die Ankläger selbst die bedrohliche Tendenz einer Wiederkehr des Totalitarismus bagatellisieren. Indem sie die Warnung vor einer solchen Entwicklung als Verharmlosung unter Strafe stellen, verniedlichen sie die drohende Gefahr des Faschismus. Die gegen den Künstler erhobene Anschuldigung der Verherrlichung von NS-Symbolen verkehrt sich in den Verdacht, dass sie selbst – in abstrakter Verneinung – jenes System heimlich bejahen. Sie würdigen die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, indem sie deren Verwendung tabuisieren und bei Zuwiderhandlung unter Strafe stellen. Was Anderes sonst ist ihr Ziel?
In seinen Schlussbemerkungen vor dem Landesgericht Bremen, das ihm den Freispruch verweigert hat, hat Rudolph Bauer die zuletzt aufgeworfenen Fragen nicht gestellt. Würden Richter und Schöffen für solche Fragen überhaupt zugänglich sein? Rudolph Bauers „Letztes Wort“ gemäß Strafprozessordnung ist über weite Strecken eine Chronologie der Grausamkeiten. Sie umfasste im Original die folgenden 27 Punkte.

Bildmonteur Rudolph Bauer im Gerichtssaal – begleitet von den Montagekünstlern George Grosz und John Heartfield
„Letztes Wort“
1. Am Morgen des 10. August 2023 erfolgte auf Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 05. Juli 2023 eine nicht angekündigte Durchsuchung der Wohnräume von mir und meiner Frau in Bremen, Uhlandstraße 42. Meine Frau und ich, wir standen unter Schock.
2. Der amtsrichterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung vorausgegangen war eine anonyme Anzeige – sprich: Denunziation – bei der in Sersheim bei Stuttgart in Baden-Württemberg ansässigen und mit öffentlichen Mitteln finanzierten, so genannten Meldestelle gegen Hetze im Netz, namens REspect!.
3. Es folgten, wie aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts zu ersehen ist, so genannte Ermittlungen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamts Bremen.
4. Bei Gelegenheit der Wohnungsdurchsuchung wurde mir von der Polizeibeamtin Frau K. der erwähnte Beschluss des Amtsgerichts zur Kenntnisnahme ausgehändigt.
5. Während meiner Lektüre des 8-seitigen Beschlusses durchsuchten die bewaffneten und mit Schutzwesten ausgerüsteten Polizeibeamten des so genannten Staatsschutzes sämtliche Wohnräume, öffneten Schränke und Schubfächer. Sie inspizierten Bücher, Korrespondenz und Manuskripte auf den Schreibtischen. Meine umfangreiche Bibliothek wurde fotografiert, und einzelne Bücher wurden aus den Regalen genommen, um darin – angeblich – Beweismaterial zu suchen. Mein Smartphone wurde konfisziert.
6. Gegen dieses Vorgehen wurde Beschwerde eingelegt.
7. Auf die Beschwerde hin hat die Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen am 05. Oktober 2023 – drei Monate nach der Wohnungsdurchsuchung – durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht K., den Richter am Landgericht B. und die Richterin am Landgericht W. „festgestellt, dass die Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist“.
8. Ich zitiere wörtlich aus dem Beschuss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen: „Die Wohnungsdurchsuchung verletzt den Beschuldigten in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG. Diese Vorschrift garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. In seinen Wohnräumen hat der Einzelne das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift die Durchsuchung schwerwiegend ein.“
9. Der Beschluss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen besagt ferner: „Sämtliche Bildmontagen sind Meinungsäußerungen des Beschuldigten …, die grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Ergänzend wäre auch zu prüfen gewesen, ob die Bildmontagen dem Schutzbereich der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG unterfallen; den Schwerpunkt sieht die Kammer vorliegend aber in der Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit.“
10. Monate nach der als rechtswidrig erkannten Durchsuchung unserer Wohnung und der Beschlagnahme meines Smartphone’s wurde mir letzteres im Polizeipräsidium in Bremen-Vahr zurückgegeben. Es wurde mir nicht nach Hause gebracht. Ich musste es mir persönlich abholen. Eine Entschuldigung? Fehlanzeige. Eine Entschädigung? Fehlanzeige.
11. Statt dessen und trotz des Beschlusses des Landgerichts, dass die Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahme des Smartphone’s „rechtswidrig gewesen ist“, erließ die Staatsanwaltschaft in der Person von Staatsanwältin L. am 14. März 2024 eine Verfügung mit dem Ergebnis, „dass dieses Verfahren hiesigen Erachtens einer Einstellung gemäß §§ 153, 153a StGB auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass d. Angeschuldigte strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, nicht zugänglich ist“. Zu Deutsch: Die Staatsanwaltschaft widersprach – in dreister Weise, würde ich sagen – der Argumentation im vorausgegangenen Beschluss der Strafkammer 4 des Landgerichts.
12. Noch am Tag der Verfügung, am 14.03.2024, verfasste die Staatsanwaltschaft Bremen in Person von Frau Staatsanwältin L. die erneute Anklageschrift. Darin beantragte sie, „das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Bremen – Strafrichter(in) – zu eröffnen“.
13. Die betreffende Strafrichterin am Amtsgericht Bremen, Frau Dr. von S., befolgte (!) den Antrag der Staatsanwaltschaft und übersandte mir am 22. März 2024 die neuerliche Anklageschrift. – Merke: Inzwischen war ein halbes Jahr vergangen seit der zunächst skandalös-entwürdigenden, dann aber als „rechtswidrig“ erklärten Wohnungsdurchsuchung.
14. Es dauerte mehr als ein weiteres halbes Jahr, bis mich am 15. Oktober 2024 der Beschluss des Amtsgerichts Bremen, unterzeichnet von Frau Dr. von S., der Strafrichterin, erreichte. In dem Beschluss heißt es, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen von 14.03.2024 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Zitat: „Die Hauptverhandlung soll vor dem Strafrichter hier stattfinden.“ Zitat Ende. Randbemerkung: Gegendert wurde nicht. Es heißt „Strafrichter“, nicht: Scharfrichterin.
15. Am 24. Oktober 2024 erreichte mich die vom 18. Oktober datierte Mitteilung, dass der „Termin zur Hauptverhandlung vor der Strafrichterin [jetzt wurde die weibliche Form gebraucht; R. B.] … auf … 24. März 2025 (bestimmt wird)“. – Inzwischen waren mehr als anderthalb Jahre seit der unrechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung vergangen.
16. Den Termin am 24. März 2025 konnte ich nicht wahrnehmen. Ende 2024 / Anfang 2025 war ich schwer erkrankt: Lungenentzündung, Krankenhausaufenthalt, Herzprobleme, kardiologische Operationen. Falls Sie mitzuempfinden bereit sind, meine Damen und Herren, Hohes Gericht, können Sie meine damaligen Gesundheitsprobleme gerne zurückführen auf die Belastungen und den Stress, denen ich seit der Wohnungsdurchsuchung und durch den erneuten Verhandlungstermin ausgesetzt war.
17. Wegen meiner gesundheitlichen Verhinderung am 24. März 2025 wurde als neuer Verhandlungstermin der 25. August 2025 festgelegt. – Inzwischen waren seit der Wohnungsdurchsuchung zwei Jahre vergangen, und ich war – gott-(oder göttin-)seidank – wieder einigermaßen fit.
18. Bei der Verhandlung am 25. August 2025 verurteilte mich die Richterin am Amtsgericht Frau Dr. von S. zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen je 100 Euro. Die Rechtswidrigkeit der vorausgegangenen Wohnungsdurchsuchung spielte bei der Urteilsfindung überhaupt keine Rolle. In der Urteilsbegründung wurden ebenso wenig die Argumente meines Verteidigers Prof. Dr. Pollähne sowie meine eigenen ausführlichen Erläuterungen zu den Tatvorwürfen berücksichtigt. Sie wurden nicht einmal erwähnt.
19. Gegen das am 25. August 2025 ergangene und am 1. Oktober 2025 mir schriftlich zugestellte Urteil wurde Berufung eingelegt.
20. Der Termin für die deshalb erforderliche Hauptverhandlung, die vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts Bremen stattfindet, wurde auf den 18. Juni 2026, bestimmt.
21. Ich erinnere hier und heute an den Beschluss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen, worin es unter Bezug auf meine Bildmontagen heißt: „Sämtliche Bildmontagen sind Meinungsäußerungen des Beschuldigten …, die grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Ergänzend wäre auch zu prüfen gewesen, ob die Bildmontagen dem Schutzbereich der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG unterfallen; den Schwerpunkt sieht die Kammer vorliegend aber in der Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit.“
22. Ich gehe davon aus, dass Sie, sehr geehrte Frau Richterin und sehr geehrte Schöffen, beim heutigen Urteilsspruch sich am Beschluss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen vom 05. Oktober 2023 orientieren und mich freisprechen werden.
23. Ich bin 87 Jahre alt. Ich war von 1972 bis 2002 in der Freien Hansestadt Bremen als einer der ersten Professoren an der hiesigen Universität tätig. Die Neugründung war verfemt als Rote Kaderschmiede. Die Denomination meiner Stelle lautete: „Professor für Wohlfahrtspolitik und Soziale Dienstleistungen“. Zuvor war ich an der Universität Gießen u. a. Vertretungsprofessor für den Verbändeforscher Prof. Dr. Heinz Josef Varain. Als Wissenschaftler war ich 1979/80 für 12 Monate nach Beijing in die VR China eingeladen worden, und 1989/90 an die US-amerikanische Johns Hopkins University in Baltimore. Seit 2002 bin ich emeritiert. Nach wie vor arbeite ich als wissenschaftlicher Publizist, Schriftsteller und Künstler.
24. Wenn Sie, Hohes Gericht, es für nötig erachten, dann äußere ich mich gerne ausführlich, falls Sie noch Fragen haben, zu folgenden Themen:
a. zu den Bildmontagen und den Punkten der Anklage;
b. zur Bedeutung von Demokratie, Frieden und Freiheit;
c. zu meiner Person; sprich: zu meiner Herkunft, meiner politischen und wissenschaftlichen Sozialisation, und zu meinem Selbstverständnis als kritischer Sozialwissenschaftler, politischer Künstler und demokratischer Bürger.
Den Gärtner zum Bock gemacht
25. Es ist meine Erwartung, diesen ehrwürdigen Gerichtssaal als freier und unbescholtener Bürger verlassen zu können. Ich werde in den kommenden, mir noch gegönnten Lebensjahren, wenn ich die Kraft dazu habe, weiterhin aufrechten Hauptes und ohne mich zu verleugnen, gegen Kriege und für die Demokratie streiten – für eine Demokratie als prozesshafte und dynamisch-zukunftsbezogene Vergesellschaftungsweise; nicht für eine so genannte „Unsere Demokratie“, die sich für freie Geister als Käfig und starres Korsett eines Bunten Totalitarismus erweist. Diese meine Bemerkung werten Sie bitte als ein Bekenntnis. In diesem Sinne bin ich – nicht nur dem Titel nach – ein Professor, d. h. einer, der sich öffentlich dazu bekennt, dass es ihm um die Wahrheit geht. Ich betone: Mir geht es – bei meinen Veröffentlichungen, bei meinen Bildmontagen – um die Wahrheit, um die nackte Wahrheit, auch wenn diese Wahrheit – weil sie ungeschützt „nackt“ ist – Anstoß erregt.
26. Ich fasse zusammen: Zu Beginn die anonyme Denunziation durch jemanden, der oder die, wie der Pawlov’sche Hund, auf Signale reagiert. Dann die sture Mechanik eines obrigkeitlichen Apparats, der sich verselbständigt hat und nicht reflektiert, nicht abwägt. Das Ergebnis: Ein völlig überflüssiger, einschüchternder Überfall durch Bewaffnete. Trotz Feststellung der Rechtswidrigkeit – durch das Landgericht – keine Entschuldigung, keine Entschädigung, kein Ende der Verfolgung. Stattdessen die Fortsetzung der Anschuldigungen, der Kriminalisierung, und kein Ende des krank machenden Anklage-Verfahrens, das sich über Jahre hinzieht. Und dann: eine Verurteilung, die den Gärtner zum Bock macht. Statt meine Bildmontagen als Ausdruck einer demokratischen, anti-totalitären und antimilitaristischen Grundhaltung zu würdigen, wurde der Sinn meiner künstlerischen Aussagen ins völlige Gegenteil verkehrt. Ich wurde vom Ankläger gesellschaftlicher Missstände zum Angeklagten eines kafkaesken Beschuldigungs- und Bestrafungsapparats.
27. Ich, der ich warne vor der Wiederkehr, der verkappten Wiederkehr, von Elementen nationalsozialistischen Terrors und vor militaristischem Größenwahn, wie es seinerzeit unter Hitler der Fall war, ich werde – in völliger Verkennung der wahren Verhältnisse und meiner wahren Motive – zu einem Rechtsextremisten, zu einem Nazi umgedeutet, pervertiert, zu einem, der den Holocaust verharmlost und Volksverhetzung im Schilde führt, zu einem Hakenkreuzschmierer, zu einem Demokratiegegner und Hitler-Jünger (1). Wie ist das möglich? Hohes Gericht, machen Sie dieser Mehrfach-Schande ein Ende!
Fußnote:
1 Die Polizisten fragten mich bei der Wohnungsdurchsuchung tatsächlich, ob ich irgendwo Hitlerbilder hängen habe und wo?
Online-Flyer Nr. 864 vom 03.07.2026
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Aktuelles
Kein Freispruch für Kunstschaffenden
Bremer Landgericht gegen das Grundgesetz
Von NRhZ und Rudolph Bauer
Das Grundgesetz erklärt in Artikel 5 Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Einschränkend heißt es dort: „ Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Das heißt, die Lehre ist zur Verfassungstreue verpflichtet. Nicht aber die Kunst! Für die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit gilt auch nicht, dass sie „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (finden)“. Diese Einschränkung, wie sie in Artikel 5 Absatz 2 GG festgelegt ist, gilt zwar für die Meinungsfreiheit, grundsätzlich nicht aber für die Kunstfreiheit. 
Landgericht zu Bremen (Fotos: arbeiterfotografie.com)
Wie hintergeht ein Gericht das Gebot der uneingeschränkten Kunstfreiheit? Ganz einfach: Indem es Kunst zu einer Meinungsäußerung umdeutet. (Was im Fall politischer Kunst nicht gar so schwierig ist; denn sie bezieht Position. Sonst wäre es Blümchenmalerei.) Dann nämlich kann das Gericht „Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ zur Geltung bringen – etwa den § 130 StGB („Volksverhetzung“) oder den § 86a („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“). So geschehen im „Fall“ der Bildmontagen des Künstlers Rudolph Bauer. Das Amtsgericht Bremen und – nach Berufung gegen eine grundgesetzwidrige Verurteilung zu 12.000 Euro – ebenso das Landgericht Bremen haben nicht auf Kunstfreiheit erkannt, sondern sie bleiben beim Vorwurf der Volksverhetzung und der Verwendung totalitärer Symbole.
Der Wissenschaftler
Der Künstler und Politikwissenschaftler Rudolph Bauer ist Jahrgang 1939. Geboren im Jahr des Beginns des Zweiten Weltkrieges, ist der 87jährige lebender Zeitzeuge der Kriegs- und Nachkriegsjahre. Er studierte Philosophie, Politik- und Sozialwissenschaften in Erlangen, Frankfurt am Main und Konstanz. Von 1972 bis 2002 war er Universitätsprofessor in Bremen. Er lehrte und forschte im Bereich Wohlfahrtspolitik und Soziale Dienstleistungen.
Als gesellschaftskritischer und engagierter Wissenschaftler hat er sich auch nach der Emeritierung nicht in den „Ruhestand“ begeben. Er schreibt politische Lyrik, publiziert sozialwissenschaftliche Essays und journalistische Texte – u.a. auch für die Neue Rheinische Zeitung – und er betätigt sich künstlerisch.
Der Künstler
Als Künstler hat Rudolph Bauer sich seit mehr als zwei Jahrzehnten einer Technik zugewandt, die in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bekannt geworden ist durch die Collagen von Raoul Hausmann und Franz Roh, Hannah Höch und Kurt Schwitters, George Grosz und John Heartfield. Insbesondere die beiden letzteren Künstler erlangten durch ihre politischen Fotomontagen Weltruhm. Heartfield gilt als entschiedener Herausforderer Hitlers und des deutschen Faschismus. Viele seiner Arbeiten wurden in der Arbeiter-Illustrierten-Zeitung AIZ veröffentlich. 1933 musste der emigrieren.
Rudolph Bauers politische Bildmontagen wurden unter dem Hashtag #bauerrudolph auf Instagram publiziert und in sechs Heften der Edition Kunst des pad-Verlages (Bestelladresse: pad-Verlag@gmx.com) herausgegeben. Seine antimilitaristischen Bildmontagen wurden in einer Reihe von Ausstellungen öffentlich präsentiert, u.a. 2015 in Bremen (in der Stadt-Bibliothek), 2016 in Frankfurt am Main (im Club Voltaire) und in Berlin (im Anti-Kriegs-Museum). Die Berliner Ausstellung stand unter der Schirmherrschaft der damaligen Bundestagsabgeordneten Dr. Eva Högl, die von 2020 bis 2025 Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages war und seit 2025 Bremer Innensenatorin ist.
Die Beschuldigungen
Als heutige Innensenatorin ist die ehemalige Schirmherrin der Berliner Antikriegs-Ausstellung zuständig für die Polizei und den Verfassungsschutz in Bremen. Diese beiden Exekutiv-Instanzen waren mit der Ermittlung und Verfolgung Bauers aufgrund seiner strafrechtlich inkriminierten Bildmontagen befasst.
Bei den corpora delicti, deretwegen der juristisch verfolgte Künstler Rudolph Bauer von Polizei und Staatsanwaltschaft beschuldigt und angeklagt wurde bzw. immer noch wird, handelt es sich zum einen um eine Collage, die im Zusammenhang der Corona-Spritzen-Diktatur vor der Bedrohung durch ein totalitäres Kontrollsystem warnt. Bei dieser Bildmontage wird die KZ-Parole „Arbeit macht frei“ neu interpretiert sowie mit Hilfe bildnerischer Mittel und der Bildunterschrift #impfenmachtfrei gleichsam aktualisiert. Die Anklage sieht darin eine „Verharmlosung“ aufgrund der „Singularität der Shoa“ – als ob es schon gleich zu Beginn der Nazi-Herrschaft den Holocaust gegeben hätte und nicht erst nach den Wannsee-Beschlüssen 1942.
Zum anderen bezieht sich die Anklage auf drei Bildmontagen mit Antikriegsthematik. Diese Collagen verweisen auf die Gefahr der erneuten Wiederkehr eines kriegerischen Überfalls Richtung Osten, wie es unter der Naziherrschaft schon einmal der Fall war. Symbolisiert wird dieser Zusammenhang durch die bildnerische Wiedergabe von Versatzstücken nationalsozialistischer Propaganda und Rhetorik: nämlich durch Adolf Hitler und Olaf „Zeitenwende“ Scholz in Rednerpose bzw. durch deutsche Politiker, die mit Reichsadler und Hakenkreuz gebrandmarkt werden.
Der Verdacht
In diesen zu Schandmalen deutscher Geschichte gewordenen Symbolen so etwas sehen zu wollen, wie gefährliche Fanale einer Glorifizierung der Nazi-Diktatur und des NS-Terrors, bedarf der Interpretation. Glauben deutsche Kriminalbeamte, Verfassungsschützer, Staatsanwälte und Richter noch immer und allen Ernstes an die propagandistische Wirkung der abgewirtschafteten, mit Verrat und Niederlage behafteten NS-Symbolik? Oder sind sie sogar selbst davon fasziniert? Wie sonst ist es zu deuten, wenn nach der totalen Kapitulation dieses Systems und seiner Wehrmacht deren Symbole als noch immer wirkmächtig gelten, statt als hohles Propaganda-Blendwerk zur massenhaften Irreführung de Bevölkerung?
Die Anschuldigung, der angeklagte Künstler und Politikwissenschaftler verharmlose den Holocaust und verherrliche die Symbole der NS-Diktatur, verkehrt sich aus dialektisch-kritischer Sicht ins erschreckende Gegenteil. Sie erlaubt die These, dass die Ankläger selbst die bedrohliche Tendenz einer Wiederkehr des Totalitarismus bagatellisieren. Indem sie die Warnung vor einer solchen Entwicklung als Verharmlosung unter Strafe stellen, verniedlichen sie die drohende Gefahr des Faschismus. Die gegen den Künstler erhobene Anschuldigung der Verherrlichung von NS-Symbolen verkehrt sich in den Verdacht, dass sie selbst – in abstrakter Verneinung – jenes System heimlich bejahen. Sie würdigen die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, indem sie deren Verwendung tabuisieren und bei Zuwiderhandlung unter Strafe stellen. Was Anderes sonst ist ihr Ziel?
In seinen Schlussbemerkungen vor dem Landesgericht Bremen, das ihm den Freispruch verweigert hat, hat Rudolph Bauer die zuletzt aufgeworfenen Fragen nicht gestellt. Würden Richter und Schöffen für solche Fragen überhaupt zugänglich sein? Rudolph Bauers „Letztes Wort“ gemäß Strafprozessordnung ist über weite Strecken eine Chronologie der Grausamkeiten. Sie umfasste im Original die folgenden 27 Punkte.

Bildmonteur Rudolph Bauer im Gerichtssaal – begleitet von den Montagekünstlern George Grosz und John Heartfield
„Letztes Wort“
1. Am Morgen des 10. August 2023 erfolgte auf Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 05. Juli 2023 eine nicht angekündigte Durchsuchung der Wohnräume von mir und meiner Frau in Bremen, Uhlandstraße 42. Meine Frau und ich, wir standen unter Schock.
2. Der amtsrichterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung vorausgegangen war eine anonyme Anzeige – sprich: Denunziation – bei der in Sersheim bei Stuttgart in Baden-Württemberg ansässigen und mit öffentlichen Mitteln finanzierten, so genannten Meldestelle gegen Hetze im Netz, namens REspect!.
3. Es folgten, wie aus dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts zu ersehen ist, so genannte Ermittlungen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamts Bremen.
4. Bei Gelegenheit der Wohnungsdurchsuchung wurde mir von der Polizeibeamtin Frau K. der erwähnte Beschluss des Amtsgerichts zur Kenntnisnahme ausgehändigt.
5. Während meiner Lektüre des 8-seitigen Beschlusses durchsuchten die bewaffneten und mit Schutzwesten ausgerüsteten Polizeibeamten des so genannten Staatsschutzes sämtliche Wohnräume, öffneten Schränke und Schubfächer. Sie inspizierten Bücher, Korrespondenz und Manuskripte auf den Schreibtischen. Meine umfangreiche Bibliothek wurde fotografiert, und einzelne Bücher wurden aus den Regalen genommen, um darin – angeblich – Beweismaterial zu suchen. Mein Smartphone wurde konfisziert.
6. Gegen dieses Vorgehen wurde Beschwerde eingelegt.
7. Auf die Beschwerde hin hat die Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen am 05. Oktober 2023 – drei Monate nach der Wohnungsdurchsuchung – durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht K., den Richter am Landgericht B. und die Richterin am Landgericht W. „festgestellt, dass die Durchsuchung rechtswidrig gewesen ist“.
8. Ich zitiere wörtlich aus dem Beschuss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen: „Die Wohnungsdurchsuchung verletzt den Beschuldigten in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG. Diese Vorschrift garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. In seinen Wohnräumen hat der Einzelne das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift die Durchsuchung schwerwiegend ein.“
9. Der Beschluss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen besagt ferner: „Sämtliche Bildmontagen sind Meinungsäußerungen des Beschuldigten …, die grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Ergänzend wäre auch zu prüfen gewesen, ob die Bildmontagen dem Schutzbereich der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG unterfallen; den Schwerpunkt sieht die Kammer vorliegend aber in der Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit.“
10. Monate nach der als rechtswidrig erkannten Durchsuchung unserer Wohnung und der Beschlagnahme meines Smartphone’s wurde mir letzteres im Polizeipräsidium in Bremen-Vahr zurückgegeben. Es wurde mir nicht nach Hause gebracht. Ich musste es mir persönlich abholen. Eine Entschuldigung? Fehlanzeige. Eine Entschädigung? Fehlanzeige.
11. Statt dessen und trotz des Beschlusses des Landgerichts, dass die Durchsuchung der Wohnung und die Beschlagnahme des Smartphone’s „rechtswidrig gewesen ist“, erließ die Staatsanwaltschaft in der Person von Staatsanwältin L. am 14. März 2024 eine Verfügung mit dem Ergebnis, „dass dieses Verfahren hiesigen Erachtens einer Einstellung gemäß §§ 153, 153a StGB auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass d. Angeschuldigte strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, nicht zugänglich ist“. Zu Deutsch: Die Staatsanwaltschaft widersprach – in dreister Weise, würde ich sagen – der Argumentation im vorausgegangenen Beschluss der Strafkammer 4 des Landgerichts.
12. Noch am Tag der Verfügung, am 14.03.2024, verfasste die Staatsanwaltschaft Bremen in Person von Frau Staatsanwältin L. die erneute Anklageschrift. Darin beantragte sie, „das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Bremen – Strafrichter(in) – zu eröffnen“.
13. Die betreffende Strafrichterin am Amtsgericht Bremen, Frau Dr. von S., befolgte (!) den Antrag der Staatsanwaltschaft und übersandte mir am 22. März 2024 die neuerliche Anklageschrift. – Merke: Inzwischen war ein halbes Jahr vergangen seit der zunächst skandalös-entwürdigenden, dann aber als „rechtswidrig“ erklärten Wohnungsdurchsuchung.
14. Es dauerte mehr als ein weiteres halbes Jahr, bis mich am 15. Oktober 2024 der Beschluss des Amtsgerichts Bremen, unterzeichnet von Frau Dr. von S., der Strafrichterin, erreichte. In dem Beschluss heißt es, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen von 14.03.2024 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Zitat: „Die Hauptverhandlung soll vor dem Strafrichter hier stattfinden.“ Zitat Ende. Randbemerkung: Gegendert wurde nicht. Es heißt „Strafrichter“, nicht: Scharfrichterin.
15. Am 24. Oktober 2024 erreichte mich die vom 18. Oktober datierte Mitteilung, dass der „Termin zur Hauptverhandlung vor der Strafrichterin [jetzt wurde die weibliche Form gebraucht; R. B.] … auf … 24. März 2025 (bestimmt wird)“. – Inzwischen waren mehr als anderthalb Jahre seit der unrechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung vergangen.
16. Den Termin am 24. März 2025 konnte ich nicht wahrnehmen. Ende 2024 / Anfang 2025 war ich schwer erkrankt: Lungenentzündung, Krankenhausaufenthalt, Herzprobleme, kardiologische Operationen. Falls Sie mitzuempfinden bereit sind, meine Damen und Herren, Hohes Gericht, können Sie meine damaligen Gesundheitsprobleme gerne zurückführen auf die Belastungen und den Stress, denen ich seit der Wohnungsdurchsuchung und durch den erneuten Verhandlungstermin ausgesetzt war.
17. Wegen meiner gesundheitlichen Verhinderung am 24. März 2025 wurde als neuer Verhandlungstermin der 25. August 2025 festgelegt. – Inzwischen waren seit der Wohnungsdurchsuchung zwei Jahre vergangen, und ich war – gott-(oder göttin-)seidank – wieder einigermaßen fit.
18. Bei der Verhandlung am 25. August 2025 verurteilte mich die Richterin am Amtsgericht Frau Dr. von S. zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen je 100 Euro. Die Rechtswidrigkeit der vorausgegangenen Wohnungsdurchsuchung spielte bei der Urteilsfindung überhaupt keine Rolle. In der Urteilsbegründung wurden ebenso wenig die Argumente meines Verteidigers Prof. Dr. Pollähne sowie meine eigenen ausführlichen Erläuterungen zu den Tatvorwürfen berücksichtigt. Sie wurden nicht einmal erwähnt.
19. Gegen das am 25. August 2025 ergangene und am 1. Oktober 2025 mir schriftlich zugestellte Urteil wurde Berufung eingelegt.
20. Der Termin für die deshalb erforderliche Hauptverhandlung, die vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts Bremen stattfindet, wurde auf den 18. Juni 2026, bestimmt.
21. Ich erinnere hier und heute an den Beschluss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen, worin es unter Bezug auf meine Bildmontagen heißt: „Sämtliche Bildmontagen sind Meinungsäußerungen des Beschuldigten …, die grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen. Ergänzend wäre auch zu prüfen gewesen, ob die Bildmontagen dem Schutzbereich der Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG unterfallen; den Schwerpunkt sieht die Kammer vorliegend aber in der Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit.“
22. Ich gehe davon aus, dass Sie, sehr geehrte Frau Richterin und sehr geehrte Schöffen, beim heutigen Urteilsspruch sich am Beschluss der Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen vom 05. Oktober 2023 orientieren und mich freisprechen werden.
23. Ich bin 87 Jahre alt. Ich war von 1972 bis 2002 in der Freien Hansestadt Bremen als einer der ersten Professoren an der hiesigen Universität tätig. Die Neugründung war verfemt als Rote Kaderschmiede. Die Denomination meiner Stelle lautete: „Professor für Wohlfahrtspolitik und Soziale Dienstleistungen“. Zuvor war ich an der Universität Gießen u. a. Vertretungsprofessor für den Verbändeforscher Prof. Dr. Heinz Josef Varain. Als Wissenschaftler war ich 1979/80 für 12 Monate nach Beijing in die VR China eingeladen worden, und 1989/90 an die US-amerikanische Johns Hopkins University in Baltimore. Seit 2002 bin ich emeritiert. Nach wie vor arbeite ich als wissenschaftlicher Publizist, Schriftsteller und Künstler.
24. Wenn Sie, Hohes Gericht, es für nötig erachten, dann äußere ich mich gerne ausführlich, falls Sie noch Fragen haben, zu folgenden Themen:
a. zu den Bildmontagen und den Punkten der Anklage;
b. zur Bedeutung von Demokratie, Frieden und Freiheit;
c. zu meiner Person; sprich: zu meiner Herkunft, meiner politischen und wissenschaftlichen Sozialisation, und zu meinem Selbstverständnis als kritischer Sozialwissenschaftler, politischer Künstler und demokratischer Bürger.
Den Gärtner zum Bock gemacht
25. Es ist meine Erwartung, diesen ehrwürdigen Gerichtssaal als freier und unbescholtener Bürger verlassen zu können. Ich werde in den kommenden, mir noch gegönnten Lebensjahren, wenn ich die Kraft dazu habe, weiterhin aufrechten Hauptes und ohne mich zu verleugnen, gegen Kriege und für die Demokratie streiten – für eine Demokratie als prozesshafte und dynamisch-zukunftsbezogene Vergesellschaftungsweise; nicht für eine so genannte „Unsere Demokratie“, die sich für freie Geister als Käfig und starres Korsett eines Bunten Totalitarismus erweist. Diese meine Bemerkung werten Sie bitte als ein Bekenntnis. In diesem Sinne bin ich – nicht nur dem Titel nach – ein Professor, d. h. einer, der sich öffentlich dazu bekennt, dass es ihm um die Wahrheit geht. Ich betone: Mir geht es – bei meinen Veröffentlichungen, bei meinen Bildmontagen – um die Wahrheit, um die nackte Wahrheit, auch wenn diese Wahrheit – weil sie ungeschützt „nackt“ ist – Anstoß erregt.
26. Ich fasse zusammen: Zu Beginn die anonyme Denunziation durch jemanden, der oder die, wie der Pawlov’sche Hund, auf Signale reagiert. Dann die sture Mechanik eines obrigkeitlichen Apparats, der sich verselbständigt hat und nicht reflektiert, nicht abwägt. Das Ergebnis: Ein völlig überflüssiger, einschüchternder Überfall durch Bewaffnete. Trotz Feststellung der Rechtswidrigkeit – durch das Landgericht – keine Entschuldigung, keine Entschädigung, kein Ende der Verfolgung. Stattdessen die Fortsetzung der Anschuldigungen, der Kriminalisierung, und kein Ende des krank machenden Anklage-Verfahrens, das sich über Jahre hinzieht. Und dann: eine Verurteilung, die den Gärtner zum Bock macht. Statt meine Bildmontagen als Ausdruck einer demokratischen, anti-totalitären und antimilitaristischen Grundhaltung zu würdigen, wurde der Sinn meiner künstlerischen Aussagen ins völlige Gegenteil verkehrt. Ich wurde vom Ankläger gesellschaftlicher Missstände zum Angeklagten eines kafkaesken Beschuldigungs- und Bestrafungsapparats.
27. Ich, der ich warne vor der Wiederkehr, der verkappten Wiederkehr, von Elementen nationalsozialistischen Terrors und vor militaristischem Größenwahn, wie es seinerzeit unter Hitler der Fall war, ich werde – in völliger Verkennung der wahren Verhältnisse und meiner wahren Motive – zu einem Rechtsextremisten, zu einem Nazi umgedeutet, pervertiert, zu einem, der den Holocaust verharmlost und Volksverhetzung im Schilde führt, zu einem Hakenkreuzschmierer, zu einem Demokratiegegner und Hitler-Jünger (1). Wie ist das möglich? Hohes Gericht, machen Sie dieser Mehrfach-Schande ein Ende!
Fußnote:
1 Die Polizisten fragten mich bei der Wohnungsdurchsuchung tatsächlich, ob ich irgendwo Hitlerbilder hängen habe und wo?
Online-Flyer Nr. 864 vom 03.07.2026
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