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Aktueller Online-Flyer vom 06. Mai 2026  

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Aktuelles
Oberlandesgericht Köln: Erstmaliges medienrechtliches Urteil rechtskräftig
Freier Autor siegt gegen die „Berliner Zeitung“
Von Werner Rügemer

Dieses Urteil „kann die redaktionellen Abläufe deutscher Medien massiv beeinflussen“, so bewertete die FAZ am 22. Juli 2025 – betitelt mit "Redigat verletzt Urheberrecht?" – das Urteil des Landgerichts Köln: Es hatte die Berliner Zeitung wegen schwerwiegender Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung des Autors Werner Rügemer zu einer Strafzahlung von 1200 Euro verurteilt, ein erstmaliges Urteil in Deutschland. Doch bis das Urteil rechtskräftig wurde, dauerte es noch fast ein Jahr: "Autor hat Erfolg gegen die Berliner Zeitung" (FAZ am 22. April 2026).

Zensur zugunsten dreier Verteidigungspolitiker

Anfang April 2023 bestellte die Berliner Zeitung bei mir einen Artikel zum Rüstungskonzern Rheinmetall. Ich hatte mich darum nicht bemüht, hatte noch nie für diese Zeitung geschrieben, sagte aber zu, weil sie als kritisch galt. Ich schickte den Text mit dem Hinweis „Jegliche Änderungen sind nur in Absprache mit mir möglich“. Und ich machte den Text um ein paar hundert Zeichen kürzer als die vereinbarten 10.000 Zeichen, um keinen Vorwand für Kürzungen zu bieten.

Vier Tage später, am 10.4.2023, erschien der Artikel in der Printausgabe, schon gekürzt um den Satz zum Verteidigungsminister Boris Pistorius: „Wendehälse mit schlechtem Gewissen sind für Richtungswechsel besonders geeignet“. Ich hatte Pistorius' frühere Anhängerschaft für Willy Brandts Ostpolitik erwähnt, die er dann als Irrtum bedauerte.

Ab dem Folgetag erschien der Artikel digital, gekürzt um zehn weitere Sätze: Bei Agnes Strack-Zimmermann (FDP), damals Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, wurden gestrichen die Spenden von Rheinmetall an die FDP, ebenso die Vorstandsfunktionen von Strack-Zimmermann im Förderkreis Deutsches Heer und Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik, wo auch Rheinmetall Mitglied ist. Gestrichen wurde alles zu Henning Otte, damals CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Celle/Niedersachsen, wo die älteste und größte Rheinmetall-Fabrik steht, und wo auch schon mal eine Rheinmetall-Spende bei der CDU landet.

Übrigens: Die FAZ hat zwar zweimal über das Gerichtsverfahren und das Urteil berichtet, weil sie die grundsätzliche Bedeutung erkannt hat – aber gleichzeitig hat die FAZ in beiden Artikeln die Namen der drei führenden Rüstungspolitiker Pistorius, Strack-Zimmermann und Otte nicht genannt.

Otte war damals, 2023, als der Artikel von der Berliner Zeitung zensiert wurde, „nur“ CDU-Abgeordneter im Wahlreis Celle, wo die größte Rheinemtall-Fabrik steht – mit der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz stieg Otte weiter auf: Er ist jetzt Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages.

Drei Jahre Kampf durch die Gerichts-Instanzen

Ich ging vor Gericht. Das Landgericht Köln verurteilte die Zeitung im Jahre 2023 zunächst wegen Urheberrechtsverletzung und Rufschädigung. Die Zeitung akzeptierte das Urteil.

Auf dieser Grundlage verklagte ich die Zeitung zur Zahlung einer Entschädigung. Das Landgericht Köln urteilte: Entschädigung muss gezahlt werden, allerdings statt der von mir schon nachsichtig geforderten 5000 Euro nur 1200 Euro (LG Köln Az. 14 O 442/23).

Nach langer Bedenkzeit ging die Zeitung gegen das Urteil vor. Das Oberlandesgericht Köln entschied am 27.03.2026: Das Urteil des Landgerichts bleibt bestehen, die Zeitung muss zahlen. Die Zeitung nahm ihre Klage zurück. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Wegweisendes Urteil – aber ändert sich etwas?

Es geht um ein grundsätzliches, weitverbreitetes Problem. Das bestätigte auch die Anwältin der Zeitung vor Gericht, wiederholt: Solche redaktionellen Änderungen ohne Rücksprache mit den Autoren seien im Zeitungswesen doch „branchenüblich“! Auch die FAZ bestätigte in ihrem Bericht: „Solche Redigate erfolgen tagtäglich, nicht nur bei nahendem Redaktionsschluss“.

Die Anwältin berichtete übrigens bei Gericht: Die Änderungen zu Strack-Zimmermann seien von der Berliner Medienkanzlei Schertz Bergmann erzwungen worden. Die Kanzlei, die Politiker, Unternehmer und sonstige Promis vertritt, drohte im Auftrag von Strack-Zimmermann der Zeitung mit einer Klage. Da müsse, so die Anwältin, doch eine verantwortungsvolle Redaktion nachgeben, um Nachteile für die Zeitung zu vermeiden!

Also würde dieses wegweisende Urteil überhaupt nichts ändern – denn das heutige Heer der „freien“ Autoren liefert mehrheitlich nur Rohstoff, der dann von den Redaktionen auf Linie gebracht wird. Und wenn die „Freien“ dann vor Gericht gehen, kriegen sie keine Aufträge mehr. Oder? Da müssen wir uns als „freie“ Autoren doch mal zusammentun!


Siehe auch:

Werner Rügemer am 11.06.2025 in der NRhZ
Wegen Zensur: Berliner Zeitung verurteilt
Landgericht Köln sprach dem Autor Werner Rügemer 1200 Euro Entschädigung zu
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29509

Online-Flyer Nr. 861  vom 03.05.2026

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