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Aktuelles
Urteil im Strafverfahren gegen die Kölner Ärztin Stefanie Lob in der zweiten Instanz am 22. Januar 2026
Justizposse vor dem Landgericht zu Köln am Rhein
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Am 22. Januar 2026 fand vor dem Kölner Landgericht in der zweiten Instanz die Verhandlung im Strafverfahren gegen die Kölner Ärztin Stefanie Lob wegen Ausstellung angeblich falscher Gesundheitszeugnisse zur Corona-Maskenbefreiung statt. In der ersten Instanz vor dem Kölner Amtsgericht ging es um 15 Fälle, von denen 14 als nicht zu beanstanden verworfen wurden. Das erstinstanzliche Urteil vom Dezember 2022 trotzdem: eine Geldstrafe von 4000 Euro. Jetzt in der Zweiten Instanz ging es um den einen noch verbliebenden Fall, nämlich um das Attest für die seinerzeit als Volontärin beim Kölner Stadt-Anzeiger arbeitende Lena Heising, die am 1. Dezember 2020 zu Stefanie Lob in die Arztpraxis gegangen war. Es liegt nahe anzunehmen, dass die Ärztin in eine Art von Falle gelockt worden ist – ein Schritt auf dem Weg zu ihrer Existenzvernichtung. Lena Heising war die einzige Zeugin der Anklage, die bei der Verhandlung am 22. Januar 2026 vor dem Richter, zwei Schöffen, dem Oberstaatsanwalt, der Angeklagten, ihrem Anwalt und dem Publikum aussagte. Auf Basis ihrer Aussagen wurde die Verurteilung bestätigt – lediglich das Strafmaß auf 900 Euro gesenkt.

Landgericht Köln (Foto: arbeiterfotografie.com)
Die Mitwirkenden:
Die Kronzeugin der Anklage, die mit ihrem Verhalten die Fragen aufwirft
Ermittlung und Urteil beruhen auf einer beispiellosen Unverhältnismäßigkeit. Auf der einen Seite eine Lebensretterin, auf der anderen Seite ein höchst fragwürdiges Vorgehen. Auf der einen Seite die Karriere einer Journalistin, auf der anderen die Vernichtung der Existenz einer auf das Wohl ihrer Patienten bedachten Ärztin. Dieses Missverhältnis trifft auch auf die Einstufung der Glaubwürdigkeit von Angeklagter bzw. Zeugin zu. Und - was das Schwerwiegendste ist: ein gerufmordeter Mensch wird – zur Krönung – kriminalisiert. Das Ganze wird besiegelt mit der Geste einer bürokratischen, Paragraphen notierten Lebensferne. Kein Gedanke daran, mit dem Urteil eine Fehlentscheidung getroffen zu haben? In Dubio pro Reo? Schnee von gestern oder aus einem anderen Land?
Im Artikel vom 9. Februar 2021 im Kölner Stadt-Anzeiger (1) führt Lena Heising aus, sie habe gegenüber Frau Dr. Stefanie Lob ausgesagt, "dass dieses Symptom [der Konzentrationsschwäche] bislang KAUM aufgetreten ist". Das heißt, es ist nach ihrer Darlegung definitiv aufgetreten - wenn auch nur in gewissem Umfang. Als Zeugin hat sie bei der Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 22. Januar 2026 demgegenüber den unzutreffenden Eindruck vermittelt, dass sie gegenüber Frau Dr. Stefanie Lob dargelegt habe, es sei bei ihr bis zu dem Zeitpunkt KEINE Konzentrationsschwäche aufgetreten. Demnach hat der Richter unter falschen Voraussetzungen geurteilt. Denn in seiner mündlichen Urteilsbegründung hat er ausgeführt, einer "offensichtlich gesunden Person", die nur vorbeugen wolle, dürfe kein Attest ausgestellt werden. Die entscheidende Voraussetzung für das Urteil ist also nicht gegeben. Das Urteil hätte nach der Logik des Richters nur Freispruch lauten können.
Zudem führt Lena Heising in ihrem Artikel "Kölner 'Querdenken'-Ärztin hat ihre Approbation zurück" vom 12.02.2022 (2) aus, die Approbationsbehörde habe ausgesagt, für den Entzug der Approbation "bräuchte man schwerwiegendere Beweise als Atteste".
Übrigens: am 10. Januar 2026 – also zwölf Tage vor der Gerichtsverhandlung – hat US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr. einen Brief an die deutsche Gesundheitsministerin gerichtet, mit dem er deutlich macht, dass Deutschland die Verantwortung trage, die ärztliche Autonomie wiederherzustellen und politisch motivierte Strafverfolgungen von Ärzten zu beenden. Die aktuellen Ereignisse in Deutschland würden eine klare öffentliche Reaktion seitens der Vereinigten Staaten von Amerika erfordern. Wenn mehr als tausend deutsche Ärzte strafrechtlich verfolgt und bestraft werden, weil sie Atteste zur Befreiung vom Maskentragen oder von COVID-19-Impfungen ausgestellt haben und auf diese Weise kriminalisiert werden, überschreite das eine Grenze, die freie Gesellschaften seit jeher als unantastbar betrachten. (3)
Fußnoten:
1 https://www.ksta.de/koeln/koelner-aerztin-vergibt-corona-attest-ohne-untersuchung-302404
2 https://www.ksta.de/koeln/koeln-querdenken-aerztin-hat-ihre-approbation-zurueck-303918
3 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29709
Online-Flyer Nr. 857 vom 23.01.2026
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Aktuelles
Urteil im Strafverfahren gegen die Kölner Ärztin Stefanie Lob in der zweiten Instanz am 22. Januar 2026
Justizposse vor dem Landgericht zu Köln am Rhein
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Am 22. Januar 2026 fand vor dem Kölner Landgericht in der zweiten Instanz die Verhandlung im Strafverfahren gegen die Kölner Ärztin Stefanie Lob wegen Ausstellung angeblich falscher Gesundheitszeugnisse zur Corona-Maskenbefreiung statt. In der ersten Instanz vor dem Kölner Amtsgericht ging es um 15 Fälle, von denen 14 als nicht zu beanstanden verworfen wurden. Das erstinstanzliche Urteil vom Dezember 2022 trotzdem: eine Geldstrafe von 4000 Euro. Jetzt in der Zweiten Instanz ging es um den einen noch verbliebenden Fall, nämlich um das Attest für die seinerzeit als Volontärin beim Kölner Stadt-Anzeiger arbeitende Lena Heising, die am 1. Dezember 2020 zu Stefanie Lob in die Arztpraxis gegangen war. Es liegt nahe anzunehmen, dass die Ärztin in eine Art von Falle gelockt worden ist – ein Schritt auf dem Weg zu ihrer Existenzvernichtung. Lena Heising war die einzige Zeugin der Anklage, die bei der Verhandlung am 22. Januar 2026 vor dem Richter, zwei Schöffen, dem Oberstaatsanwalt, der Angeklagten, ihrem Anwalt und dem Publikum aussagte. Auf Basis ihrer Aussagen wurde die Verurteilung bestätigt – lediglich das Strafmaß auf 900 Euro gesenkt.
Landgericht Köln (Foto: arbeiterfotografie.com)
Die Mitwirkenden:
Die Kronzeugin der Anklage, die mit ihrem Verhalten die Fragen aufwirft
- ob sie die Ärztin am 01.12.2020 in trügerischer Absicht aufgesucht hat und so der Heimtücke bezichtigt werden kann
- ob sie sich einen beruflichen Vorteil versprochen haben könnte – aus niederen Beweggründen
- ob sie als angehende Journalistin auf der Suche nach einer Story gewesen ist
- ob sie mit ihrem daraus resultierenden, zwei Monate später am 09.02.2021 im Kölner Stadt-Anzeiger erschienenen Bericht den Ruf der Angeklagten massiv geschädigt hat
- ob sie damit gegen die "guten Sitten" verstoßen hat
- inwieweit sie damit Anlass für die Einleitung des Verfahrens zur Aberkennung der Approbation gegeben hat
- ob sie sich rühmen kann, mit ihrem Artikel vom 16.12.2021 über die Aberkennung der Approbation einen der "meist gelesenen" Artikel 2021 verfasst zu haben – nicht aber mit ihrem Artikel vom 12.02.2022 darüber, dass die Ärztin ihre Approbation zurückerhalten hat
- was sie ausgesagt hätte, wenn sie darauf hingewiesen worden wäre, dass sie sich selbst belastet, wenn sie Beschwerden eingestanden hätte
- welche Bedeutung es hat, wenn sie in ihrem Artikel vom 09.02.2021 schreibt, die Symptome der Konzentrationsschwäche seien bis zum Besuch in der Praxis "kaum" aufgetreten – also eben doch, wenn auch selten
- welche Bedeutung es hat, wenn sie im selben Artikel von einer ca. 10minütigen "Behandlung" schreibt
- ob sie beurteilen kann, wie eine "medizinische Untersuchung" auszusehen hat
- welche Bedeutung es hat, dass sie zur Aussage vor Gericht ihr vom Arztbesuch 2020 verfasstes "Gedächtnisprotokoll" zu Rate ziehen musste
- die eine erfolgreiche Arztpraxis betrieben hat, die Ausbildungsstätte der Universität Köln war
- die zahllosen Patienten geholfen hat
- die als Ärztin eine Lebensretterin ist
- die sich (wiederholt) auf ihren Berufsethos gemäß des Genfer Gelöbnisses beruft, in dem u.a. heißt: „Ich werde mein medizinisches Wissen nicht verwenden, um Menschenrechte und bürgerliche Freiheiten zu verletzen, selbst wenn ich bedroht bin. Ich gelobe dies feierlich aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“
- die nach "bestem Wissen und Gewissen" gehandelt hat
- die die Zeugin Lena Heising, als sie in ihrer Praxis erscheint, als Hilfesuchende begreifen musste
- die für eine jugendliche, am Beginn einer Laufbahn und Karriere stehende, sie um Hilfe bittende Patientin eine besondere Fürsorgepflicht empfunden haben mag
- die trotz Wiedererlangung ihrer Approbation die Vernichtung ihrer Existenz hinnehmen musste
- was es bedeutet, wenn er als Urteilsbegründung angibt, Entscheidungsgrund sei einzig das Ausstellen eines, Betonung eines (!), eines einzigen (!!!) als falsch eingestuften Attestes.
- was es bedeutet, wenn er vorgibt beurteilen zu können, wie eine ärztliche Untersuchung abzulaufen hat
- ob er per Senkung des Strafmaßes einen Akt vollzieht, der wohltätig anmuten soll
- wie er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, eine angesehene, auf das Wohl ihrer Patienten bedachte Ärztin zu kriminalisieren
- was es bedeutet, wenn er äußert, "ein unrichtiges Gesundheitszeugnis" sei der Maßstab, es gehe nicht um moralischen Maßstab und die Einschätzung, ob die Corona-Verordnung sinnstiftend ist oder nicht
- was es bedeutet, wenn er seine Glaubwürdigkeitsabwägung zu Gunsten der Zeugin trifft
- was es bedeutet, wenn er keine "weiteren Ermittlungen", die die Angeklagte belasten, vorweisen kann
- ob er nicht vielmehr ein Verfahren gegen die Zeugin wegen Heimtücke und Verleumdung bis zur Existenzvernichtung einleiten müsste
Ermittlung und Urteil beruhen auf einer beispiellosen Unverhältnismäßigkeit. Auf der einen Seite eine Lebensretterin, auf der anderen Seite ein höchst fragwürdiges Vorgehen. Auf der einen Seite die Karriere einer Journalistin, auf der anderen die Vernichtung der Existenz einer auf das Wohl ihrer Patienten bedachten Ärztin. Dieses Missverhältnis trifft auch auf die Einstufung der Glaubwürdigkeit von Angeklagter bzw. Zeugin zu. Und - was das Schwerwiegendste ist: ein gerufmordeter Mensch wird – zur Krönung – kriminalisiert. Das Ganze wird besiegelt mit der Geste einer bürokratischen, Paragraphen notierten Lebensferne. Kein Gedanke daran, mit dem Urteil eine Fehlentscheidung getroffen zu haben? In Dubio pro Reo? Schnee von gestern oder aus einem anderen Land?
Im Artikel vom 9. Februar 2021 im Kölner Stadt-Anzeiger (1) führt Lena Heising aus, sie habe gegenüber Frau Dr. Stefanie Lob ausgesagt, "dass dieses Symptom [der Konzentrationsschwäche] bislang KAUM aufgetreten ist". Das heißt, es ist nach ihrer Darlegung definitiv aufgetreten - wenn auch nur in gewissem Umfang. Als Zeugin hat sie bei der Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 22. Januar 2026 demgegenüber den unzutreffenden Eindruck vermittelt, dass sie gegenüber Frau Dr. Stefanie Lob dargelegt habe, es sei bei ihr bis zu dem Zeitpunkt KEINE Konzentrationsschwäche aufgetreten. Demnach hat der Richter unter falschen Voraussetzungen geurteilt. Denn in seiner mündlichen Urteilsbegründung hat er ausgeführt, einer "offensichtlich gesunden Person", die nur vorbeugen wolle, dürfe kein Attest ausgestellt werden. Die entscheidende Voraussetzung für das Urteil ist also nicht gegeben. Das Urteil hätte nach der Logik des Richters nur Freispruch lauten können.
Zudem führt Lena Heising in ihrem Artikel "Kölner 'Querdenken'-Ärztin hat ihre Approbation zurück" vom 12.02.2022 (2) aus, die Approbationsbehörde habe ausgesagt, für den Entzug der Approbation "bräuchte man schwerwiegendere Beweise als Atteste".
Übrigens: am 10. Januar 2026 – also zwölf Tage vor der Gerichtsverhandlung – hat US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy jr. einen Brief an die deutsche Gesundheitsministerin gerichtet, mit dem er deutlich macht, dass Deutschland die Verantwortung trage, die ärztliche Autonomie wiederherzustellen und politisch motivierte Strafverfolgungen von Ärzten zu beenden. Die aktuellen Ereignisse in Deutschland würden eine klare öffentliche Reaktion seitens der Vereinigten Staaten von Amerika erfordern. Wenn mehr als tausend deutsche Ärzte strafrechtlich verfolgt und bestraft werden, weil sie Atteste zur Befreiung vom Maskentragen oder von COVID-19-Impfungen ausgestellt haben und auf diese Weise kriminalisiert werden, überschreite das eine Grenze, die freie Gesellschaften seit jeher als unantastbar betrachten. (3)
Fußnoten:
1 https://www.ksta.de/koeln/koelner-aerztin-vergibt-corona-attest-ohne-untersuchung-302404
2 https://www.ksta.de/koeln/koeln-querdenken-aerztin-hat-ihre-approbation-zurueck-303918
3 http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29709
Online-Flyer Nr. 857 vom 23.01.2026
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