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Aktueller Online-Flyer vom 16. November 2025  

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Kommentar
Aus der Quartalsschrift DAS KROKODIL, Ausgabe 54
Vorhang auf für Doris und George Pumphrey
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

Es geht darum, sich und die Gesellschaft kundig zu machen – der von den Herrschaftsmedien im Auftrag des Imperiums und seiner NATO verbreiteten Propaganda zum Trotz. Das ist ein Anliegen der Kundschafter Doris und George Pumphrey. Ein aktuelles Beispiel: die Herrschaftsmedien sind voll von der Behauptung, Russland führe in der Ukraine einen Angriffskrieg. Darauf haben Doris und George eine klare Antwort. In einem auf der website kundschafter-ddr.de erschienenen Artikel mit dem Titel "Wer ist der Aggressor?" schreiben sie 2022: "Der Vorwurf einer 'russischen Aggression' beruht... auf der irrigen Annahme, Russland sei in eine souveräne Ukraine 'eingedrungen'. Die Donbass-Volksrepubliken hatten sich acht Jahre lang gegen Aggressionen des fremdbestimmten Kiewer Regimes gewehrt, die über 13.000 Menschenleben forderten. Sie waren trotzdem seit 2015 auf der Basis von Mink II bereit, als Regionen mit Sonderstatus Teil der Ukraine zu bleiben. Als...  eine massive Offensive unmittelbar bevorstand, baten die Donbass-Republiken Russland um Anerkennung ihrer Unabhängigkeit. Russland ist nicht als Aggressor in den Krieg Kiews gegen die Donbass-Republiken eingetreten, sondern als Verbündeter – zu deren Verteidigung."

Ein anderes Beispiel: Am 1. Januar 2002 schreiben sie im Ossietzky-Artikel "US-Staatsterror nach innen": "Der Schlußbericht des Church-Ausschusses des US-Senats gibt... auf fast tausend Seiten auch Einblick in die geheimdienstlichen Aktivitäten gegen Hunderttausende Bürger der USA selber." 1967 sei das "Counterintelligence Program" (COINTELPRO) gestartet worden, dessen Ziel es u.a. war, die Protestbewegung fehlzuleiten, in Mißkredit zu bringen oder auf andere Weise zu neutralisieren. Im März 2015 nimmt Doris darauf Bezug: "Die Kampagne gegen die [nach dem Euro-Maidan-Putsch in der Ukraine 2014 entstandenen] Mahnwachen [der 'Neuen Friedensbewegung'] erinnert in ihrer Art sehr an den 'geheimen Krieg', den das FBI unter der Bezeichnung COINTELPRO gegen die Opposition in den USA geführt hatte. Dazu weiß DAS KROKODIL anzumerken: Ja! Genau das war zu beobachten. Nachdem die "Neue Friedensbewegung" systematisch als "rechts" verunglimpft worden worden war, wurde sie mit dem "Friedenswinter" – orchestriert vom International Peace Bureau (IPB) in der Berliner Marienstraße – zu Grabe getragen.

Im Vortrag, den Doris beim NGfP-Kongress im April 2025 gehalten hat (siehe KROKODIL 53), geht sie auf den aktuellen Zustand der Friedensbewegung ein: "Am Morgen des 24. Februar 2022, als die russische Intervention begann, sollte offenbar ganz schnell der Ton vorgegeben werden für die Reaktion der Friedensbewegung. Bereits um 08:25 Uhr wurde über den offiziellen eMail-Verteiler des Bundesausschuss Friedensratschlag eine Erklärung verteilt. Darin verurteilten [IPB-Funktionär] Reiner Braun und Willy van Ooyen die 'militärische Aggression Russlands'... Ein von Politik und Medien organisierter anti-Putin Tsunami überrollte das Land." Und Doris erkennt: "Die 'alte' Friedensbewegung hatte schon 2014 eine Brandmauer 'gegen rechts' errichtet.... Die Brandmauer wurde immer höher, als die Bewegung gegen die anti-demokratischen Corona-Maßnahmen den Kampf für den Frieden aufgenommen hatte."

In der Tageszeitung "junge Welt" vom 30.11.1999 ist über Doris und George zu lesen: "Wegen ihrer Kundschaftertätigkeit für die DDR wurden sie im Januar 1998 zu sieben Monaten Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt." Das lässt sich kurz und knapp kommentieren: in der Tat haben sie sich bewährt – nicht nur drei Jahre lang. Kundschafter im Dienste des Friedens sind sie bis heute.


Veröffentlichung aus der Quartalsschrift DAS KROKODIL, Ausgabe 54 (September 2025) – Grundsatzschrift über die Freiheit des Denkens – bissig – streitbar – schön und wahr und (manchmal) satirisch.



Mehr dazu und wie es sich bestellen lässt, hier: http://www.das-krokodil.com/


Online-Flyer Nr. 854  vom 14.11.2025

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