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Inland
Pressemitteilung vom 6. Februar 2024
Anklage gegen Michael Ballweg – Verteidigung sieht dem Verfahren gelassen entgegen
Von Querdenken 711

Die Verteidigung des Querdenkengründers Michael Ballweg kritisiert den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart, die Anklage auch wegen versuchten Betruges zuzulassen. Zugleich besteht aber begründeter Anlass zu Optimismus. Mit Beschluss vom 24. Januar 2024 hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Stuttgart in Bezug auf eine Anklageerhebung gegen Michael Ballweg abgeändert und die Anklage teilweise wegen angeblich versuchten Betruges in mehr als 9.000 Fällen zugelassen.

“Erneut mussten wir erleben, wie das Oberlandesgericht Stuttgart arbeitet”, so Dr. Reinhard Löffler, einer der Verteidiger Ballwegs. Zunächst habe die Verteidigung von dem Beschluss aus der Presse erfahren. “In einem Rechtsstaat kann es nicht möglich sein, dass Gerichte mit der Presse kommunizieren, bevor die Betroffenen informiert werden”, so Dr. Löffler. Weiter habe an der Entscheidung ein Richter mitgewirkt, der seinerzeit einen Haftbefehl gegen Michael Ballweg erlassen habe. Die Frage der Anklagezulassung ist somit auch mit dem persönlichen Schicksal dieses Richters eng verknüpft. Zu guter Letzt hat das Oberlandesgericht die Zulassung nicht einmal begründet. Stattdessen hat das Oberlandesgericht erklärt, dass die Annahme des Landgerichts, wonach eine Beurteilung des hinreichenden Tatverdachts auf der Grundlage des bisherigen Ermittlungsergebnisses im Hinblick auf die in Rede stehenden Betrugstaten nicht möglich sei, weil noch breit angelegte Ermittlungen mit ungewissem Ausgang anstünden, unzutreffend sei; die entsprechende Einschätzung beruhe auf falschen Annahmen und bloßen Mutmaßungen.

Es ist schon nicht erklärlich, wie die Auffassung, dass nicht ausreichend ermittelt sei, auf “bloßen Mutmaßungen” beruhen könne. Entweder aus dem Ermittlungsergebnis ergibt sich ein hinreichender Tatverdacht, dass Geldmittel zweckverfremdet worden seien, oder es ergibt sich nicht. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht haben die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Ermittlungsergebnisse zu bewerten. Wenn das Oberlandesgericht der Auffassung wäre, dass Michael Ballweg Geldmittel für andere Zwecke als für die Zwecke von Querdenken verwendet hätte, wäre es ein Leichtes, die gemeinten Zwecke zu umreißen und Beispiele dafür zu benennen, welche Geldflüsse diesen Zwecken nicht entsprochen haben. Stattdessen wird ausschließlich mit Allgemeinplätzen hantiert.

Die Verteidiger von Michael Ballweg zeigten sich indes erfreut, dass der Vorwurf der Geldwäsche fallengelassen wurde und sowohl der Haftbefehl als auch ein Teil der Arrestierungen des Vermögens von Michael Ballweg aufgehoben worden sind.

“Im anstehenden Verfahren werden wir problemlos darlegen können, dass unser Mandant mehr Geld für Querdenken bezahlt hat, als er eingenommen hat”, so Dr. Löffler. Damit sind sowohl der Betrugsvorwurf als auch jegliche Steuerstraftat vom Tisch. Michael Ballweg war von Beginn an unschuldig und das wird sich auch in der Hauptverhandlung erweisen.

Die Verteidiger und Michael Ballweg freuen sich darüber, dass dieses Verfahren jetzt auf seine Ziellinie geht.

Online-Flyer Nr. 826  vom 21.02.2024

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