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Aktueller Online-Flyer vom 21. Mai 2024  

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Aktuelles
Bitte unterzeichnen: Bundestagspetition "Einhaltung des Friedensgebots laut Grundgesetz und 2+4-Vertrag im Hinblick auf die Ukraine"
Frieden schaffen ohne Waffen!
Von Helene und Ansgar Klein

Es war ein zähes Ringen um die Petition für den Frieden. Zwei Monate lang sah es so aus, als sollte sie unter den Teppich gekehrt werden - so wie beim Inserat-Skandal in Aachen, als das Schalten einer Friedensanzeige mit ähnlichem Wortlaut abgewiesen worden war. Nun hier der Wortlaut der Bundestagspetition "Einhaltung des Friedensgebots laut Grundgesetz und 2+4-Vertrag im Hinblick auf die Ukraine": "Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, das Friedensgebot, wie es in unserem Grundgesetz und im 2+4-Vertrag festgeschrieben ist, zu befolgen, was insbesondere jetzt in Bezug auf den Krieg in der Ukraine bedeutet, statt Waffen Vermittlungsangebote zu 'liefern', die auf einen Friedensschluss in der Ukraine zielen."

Begründung

In der Präambel unseres Grundgesetzes heißt es: "...von dem Willen beseelt, ... dem Frieden der Welt zu dienen ..." und im Artikel 2 des '2+4-Vertrages': "...dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. ... Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen." Waffen ins Kriegsgebiet zu liefern, ist das genaue Gegenteil des Friedensgebotes!


Hier kann die Petition mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_07/_02/Petition_153138.nc.html

Damit die Petition Erfolg hat, müssen bis zum 5. Oktober 2023 50.000 Mitzeichner diese Petition unterstützen. Wenn alle mitmachen und weiter empfehlen, dürfte das Ziel erreicht werden!


Siehe auch:

Inserat-Skandal in Aachen
Medienhaus Aachen verweigert sich dem Frieden
NRhZ 814 vom 28.06.2023
http://nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28680



Online-Flyer Nr. 818  vom 13.09.2023

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