NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

zurück  
Druckversion

Aktuelles
Anträge "Abzug der US-Soldaten aus Deutschland" und "DEFENDER 2020 stoppen" in Bundestagsausschüssen behandelt
Problemlösung: Ablehnung
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

Am 17. Juni 2020 hatten der Verteidigungsausschuss und der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages ein Problem zu lösen. (1)(2) Es bestand darin, eine Beschlussempfehlung in Sachen eines Antrags mit dem Titel "Abzug der US-Soldaten aus Deutschland" zu verabschieden. Diesen Antrag hatte die Fraktion DIE LINKE am 17. Oktober 2019 in den Bundestag eingebracht und darin die Kündigung des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland – des so genannten Truppenstationierungsvertrags – gefordert. Unter Punkt B des Ausschuss-Berichts vom 18. Juni 2020 ist die folgende "Lösung" formuliert: "Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE." Weiter geht es im Bericht mit Punkt C: "Alternativen: Keine" und Punkt D: "Kosten: keine". Ähnlich war es dem Antrag "DEFENDER 2020 stoppen" bereits am 4. März 2020 im Verteidigungsausschuss und am 11. März im Auswärtigen Ausschuss ergangen. (3)(4) Dieser Antrag war am 11. Februar 2020 von der Fraktion DIE LINKE in den Bundestag eingebracht worden – ebenfalls mit der Forderung nach Kündigung des Truppenstationierungsvertrags – und war dann zusammen mit dem Antrag "Abzug der US-Soldaten aus Deutschland" am 13. Februar 2020 in die erste Lesung gegangen. (5) Auch in diesem Fall lautete die "Lösung" der Ausschüsse: "Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE."

Von deutschem Boden darf nur Frieden ausgehen

Was ist daraus zu schließen? Es gibt – was nicht weiter überrascht – im Bundestag kaum eine Alternative. Vorherrschend ist eine breite Front von Kräften, die dem mörderischen US-Imperium verpflichtet sind. Bis diese imperiale Front aus CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Bundestag weitgehend verdrängt ist oder gar die Parteien-Demokratie durch eine echte Demokratie ersetzt ist, ist noch viel zu tun. Die Kampagne "NATO raus – raus aus der NATO" ist prädestiniert, daran mitzuwirken. Sie hatte mit Datum vom 26. September 2019 an Bundesregierung und alle mehr als 700 Bundestagsabgeordneten einen Appell verfasst, in dem es heißt:

"Sie wissen, dass sich Deutschland gemäß 2+4-Vertrag verpflichtet hat, 'auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen' zu verzichten. Sie wissen, dass der Einsatz von atomaren Waffen ein Menschheitsverbrechen ist, das das Leben auf unserer Erde auszulöschen droht. Sie wissen, dass die militärischen Einrichtungen der ausländischen Streitkräfte auf deutschem Boden, insbesondere die der NATO und der USA (darunter die US-Airbase Ramstein, EUCOM und AFRICOM), zur Führung völkerrechtswidriger Angriffskriege genutzt werden, und auf diese Weise der 2+4-Vertrag verletzt wird. Sie wissen, dass sich nach Völkerstrafgesetzbuch (VStGB § 13 Verbrechen der Aggression) strafbar macht, wer dies zulässt oder gar befördert. Sorgen Sie mit Kündigung des Truppenstationierungsvertrags und mit Austritt aus der NATO dafür, dass Deutschland seinen Beitrag zur Entmilitarisierung leistet, die militärischen Einrichtungen, insbesondere die von USA und NATO, zusammen mit den Atomwaffen aus Deutschland verbannt werden, das unverantwortbare so genannte Zwei-Prozent-Aufrüstungsziel der NATO zugunsten von zivilen Aufgaben aufgegeben wird und so künftig „von deutschem Boden nur Frieden“ ausgeht. Beenden Sie den Konfrontationskurs gegenüber Russland. Der 2+4-Vertrag gibt Ihnen dazu den Auftrag und die Befugnis, denn es heißt darin: 'Das vereinte Deutschland hat... volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.' Und, um es noch einmal zu wiederholen: 'von deutschem Boden' darf 'nur Frieden ausgehen'." (6)

Kündigung des Truppenstationierungsvertrags und Austritt aus der NATO bleiben auch nach den Sitzungen von Verteidigungsausschuss und Auswärtigem Ausschuss entscheidende Forderungen. Es muss noch viel Druck aufgebaut werden, um den Handlangern des Imperiums den Boden ihres Treibens zu entziehen. Zu würdigen ist, dass DIE LINKE als erste Kraft in der Geschichte der BRD die Kündigung des Truppenstationierungsvertrags im Bundestag zum Thema gemacht hat. Aber auch was DIE LINKE angeht, muss weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden. Zum einen muss verhindert werden, dass auch sie noch im Zuge von Bestrebungen, sie "regierungsfähig" zu machen, ans andere Ufer abdriftet. Und es muss darauf hingearbeitet werden, dass sie klipp und klar den Austritt aus der NATO fordert, nicht nur den Ausstieg aus deren "militärischen Strukturen" – eine Forderung, die deutlich macht, dass es auch in der Partei DIE LINKE imperiale Kräfte gibt, denen es nur um die Vorspiegelung einer "linken" Fassade geht.


Fußnoten:

1. Basisinformationen über den Vorgang "Antrag: Abzug der US-Soldaten aus Deutschland"
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2542/254208.html

2. Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zum "Antrag: Abzug der US-Soldaten aus Deutschland"
Drucksache 19/20204, 18.06.2020
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/202/1920204.pdf

3. Basisinformationen über den Vorgang "Antrag: DEFENDER 2020 stoppen - Keine Unterstützung für Militäraufmarsch an der russischen Grenze"
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2589/258951.html

4. Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses zum "Antrag: DEFENDER 2020 stoppen - Keine Unterstützung für Militäraufmarsch an der russischen Grenze"
Drucksache 19/17880, 12.03.2020
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/178/1917880.pdf

5. Anträge "Abzug der US-Soldaten aus Deutschland" und "DEFENDER 2020 stoppen" am 13.2.2020 im Bundestag in der ersten Lesung
Ich eröffne die Aussprache
Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann in der NRhZ 736 vom 19.02.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26584

6. Appell der Kampagne „NATO raus – raus aus der NATO“ an Bundesregierung und Bundestag, September 2019
Von deutschem Boden darf nur Frieden ausgehen
NRhZ 720 vom 25.09.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26222


Anhang 1: Antrag "Abzug der US-Soldaten aus Deutschland"

Drucksache 19/14152, Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, 17.10.2019
Antrag der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Michel Brandt, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Brigitte Freihold, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Jan Korte, Stefan Liebich, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Bundestag nimmt den Kommentar von US-Botschafter Richard Grenell zur Kenntnis, die USA könnten für den Fall, dass Deutschland nicht deutlich mehr Geld für das Militär bereitstelle, erwägen, US-Truppen aus Deutschland abzuziehen und nach Polen zu verlegen.

Über 35.000 US-Soldaten sind in Deutschland stationiert, mehr als in jedem anderen Land Europas. Ihre Präsenz ist mit dem Friedensgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Im Rahmen der US-Kriegspolitik im Nahen und Mittleren Osten spielen die US-Stützpunkte in Deutschland eine wichtige Rolle. Über sie wird der Aufmarsch der US-Landstreitkräfte um den Iran herum koordiniert, werden Truppentransporte und Hubschraubertransits durchgeführt und wird die völkerrechtswidrige Praxis gezielter Tötungen in Pakistan und Afghanistan durch die USA fortgesetzt.

Im Luftwaffenstützpunkt Büchel werden 20 US-Atombomben auf ihre Modernisierung vorbereitet. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe würden Bundeswehr-Kampfflugzeuge im Ernstfall diese US-Nuklearwaffen einsetzen.

Die hiesige US-Truppenpräsenz wird zur Eskalation der Spannungen mit Russland genutzt. US-Truppen werden zwischen den US-Stützpunkten in Kolonnen auf Straßen und Schienen an die russischen Westgrenzen verlegt. Diese Verlegungen verletzen den Geist des 2+4-Vertrags, der in den östlichen Bundesländern die Präsenz von ausländischen Truppen und von Atomwaffen ausschließt. Desgleichen stellt die derzeit rotierende Stationierung von Truppen in Polen und den baltischen Staaten die NATO-Russland-Grundakte, zur Disposition, die letzte noch funktionierende konventionelle Rüstungsbegrenzungsvereinbarung zwischen dem Westen und Russland. Eine dauerhafte Stationierung von US-Militär in Polen und in anderen Staaten Mittel-und Osteuropas, wie jetzt von US-Seite ins Spiel gebracht, müsste als Kriegsvorbereitung interpretiert werden.

Für die Aufrechterhaltung der Militärpräsenz der USA und anderer ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sollen allein im Jahr 2020 wieder rd. 71 Mio. Euro durch den deutschen Steuerzahler verausgabt werden. Angesichts des hier dargelegten Wirkens des US-Militärs von Deutschland aus lehnt der Bundestag jede weitere solche Alimentation ab.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland nach Punkt 3 der Vereinbarung der Vertragsparteien vom 25.9.1990 sowie das NATO-Truppenstatut nach Artikel XIX zu kündigen und zu erwirken, dass alle ausländischen Truppen innerhalb der Kündigungsfrist die Bundesrepublik Deutschland verlassen;

2. den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus der nuklearen Teilhabe der NATO zu erklären und den sofortigen Abzug der US-Atombomben zu erwirken;

3. zu erklären, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig die Regelungen des 2+4-Vertrags von 1990 auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anwendet und damit zu verankern, dass keine ausländischen Truppen oder Massenvernichtungswaffen neu auf deutschem Boden stationiert werden und

4. ab sofort im Bundeshaushalt und nachfolgenden Haushalten keine weiteren Mittel für die Alimentation von ausländischem Militär in der Bundesrepublik Deutschland mehr bereitzustellen.

Berlin, den 15. Oktober 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Quelle: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/141/1914152.pdf


Anhang 2: Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Dr. Nils Schmid, Petr Bystron, Bijan Djir-Sarai, Sevim Dagdelen und Omid Nouripour vom 17. Juni 2020

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 19/14152 in seiner 146. Sitzung am 13. Februar 2020 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss sowie zur Mitberatung dem Verteidigungsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller wenden sich gegen die weitere Stationierung von Streitkräften der Vereinigten Staaten auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Ihre Präsenz und ihre Verwendung seien mit dem Friedensgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Stützpunkte und Truppen würden durch die amerikanische Regierung zur Unterstützung teils völkerrechtswidriger militärischer Einsätze im Nahen und Mittleren Osten und zur Eskalation der Spannungen mit Russland genutzt. Eine weitere deutsche Beteiligung an der Finanzierung der Stationierung dieser und anderer ausländischer Streitkräfte sei vor diesem Hintergrund nicht länger zu rechtfertigen. Die Bundesregierung solle die einschlägigen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, die nukleare Teilhabe im Rahmen der NATO beenden und künftig jede Stationierung ausländischer Truppen auf deutschen Boden ausschließen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 19/14152 in seiner 59. Sitzung am 17. Juni 2020 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 19/14152 in seiner 59. Sitzung am 17. Juni 2020 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung.

Quelle: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/202/1920204.pdf



Anhang 3: Antrag "DEFENDER 2020 stoppen – Keine Unterstützung für Militäraufmarsch an der russischen Grenze"

Drucksache 19/17107, Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, 11.02.2020

Antrag der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Dr. Gregor Gysi, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Jan Korte, Stefan Liebich, Zaklin Nastic, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem größten Militärmanöver der NATO seit 25 Jahren sollen zum ersten Mal überhaupt schwere gepanzerte US-Einheiten in Divisionsstärke in die unmittelbaren osteuropäischen Nachbarstaaten Russlands verlegt werden. Hierfür werden bis zu 37.000 Soldatinnen und Soldaten und über 35.000 Militärfahr-zeuge quer durch Deutschland Richtung Osten transportiert.

Dass die NATO ausgerechnet in den Tagen um den 75. Jahrestag der Einnahme Berlins durch die Rote Armee und des Sieges über den Hitlerfaschismus in solch unverantwortlicher Weise mit der militärischen Stabilität in Europa spielt, ist ein Affront gegen die russische Bevölkerung und viele Menschen in den anderen Ländern der ehemaligen Sowjetunion – waren es doch ihre Vorfahren, die im Zweiten Weltkrieg die größte Anstrengung und die größten Opfer für die Befreiung Europas vom Faschismus erbrachten. Statt aus dieser Geschichte Lehren zu ziehen und endlich energische eigene Schritte hin zu Verständigung, Dialog, Entspannung und einem System kollektiver Sicherheit in Europa, das Russland einschließt, zu gehen, leistet die deutsche Bundesregierung entscheidende Unterstützung bei der Verlegung der Truppen nach Osten, und stellt auch Kampftruppen für Kampfübungen im Baltikum und in Polen. Im Rahmen des Host Nation Support gewährleisten die Bundeswehr, die Deutsche Bahn AG und viele andere deutsche Körperschaften die logistische Abwicklung der Ver-bringung des Kriegsgeräts. Offensichtlich wollen Bundesregierung und Bundeswehr die Gelegenheit ergreifen, um endlich den Nutzwert Deutschlands als militärische logistische Drehscheibe zu „beweisen“.

Nach Auskunft der Bundesregierung selbst hat die NATO seit 2014 viermal so viele Manöver an der Ostflanke des Bündnisses durchgeführt wie Russland auf der anderen Seite. Angesichts dessen ist die Behauptung, dieses Manöver sei ein Beitrag „für den Schutz Europas“ (Kramp-Karrenbauer, 10.1.20) abwegig. Im Gegenteil: DEFENDER2020 spielt um der militärischen Machtdemonstration willen mit den noch verbliebenen Rüstungsbegrenzungs- und Rüstungskontrollvereinbarungen in Europa. Auch deshalb kann keine Rede davon sein, dass die Durchführung der Verlegung einer US-Division an die russische Grenze „vernünftig“ und „verantwortungsvoll“ sein kann, wie es die Protokollnotiz des 2+4-Vertrags vom 12.9.1990 bestimmt.

Eine weitere schwere Hypothek des Manövers sind die Produktion an CO2 und anderen schädlichen Klimagasen, wenn 35000 Militärfahrzeuge 4000 km durch Europa bewegt werden, sowie die infrastrukturellen Schäden, die dabei für Länder und Kommunen entstehen werden. Über die geschätzten Gesamtkosten dieser Militäroperation für die Bundesrepublik schweigt sich die Bundesregierung aus.

Die militärischen Verlegungen im Rahmen von DEFENDER2020 schaden der Sicherheit in Europa und verletzen den Geist der NATO-Russland-Grundakte. Sie laufen allen Bemühungen um Entspannung und Vertrauensbildung entge-gen. Daher muss die Bundesregierung handeln, im Geltungsbereich des 2+4-Vertrags den Transit ausländischer Truppen untersagen und im Geltungsbereich des Stationierungsabkommens jede logistische Unterstützung für DEFENDER 2020 beenden

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Transit von ausländischen Truppen für das Manöver DEFENDER 2020 durch das Geltungsgebiet des 2+4-Vertrags umgehend zu untersagen,

2. auf der Grundlage der Protokollnotiz des 2+4-Vertrags vom 12.09.1990 umgehend öffentlich zu erklären, dass diese militärischen Verlegungen in Richtung Osten nicht verhältnismäßig und verantwortungsvoll in Bezug auf die derzeitige Sicherheitslage in Europa sind und dass demzufolge ab sofort durch das Geltungsgebiet des 2+4-Vertrags (östliche Bundesländer) grundsätzlich keine Truppen mehr Richtung Osten verlegt werden,

3. dafür Sorge zu tragen, dass die Streitkräftebasis der Bundeswehr, alle Bundes- und Landesbehörden im Geltungsbereich des Stationierungsabkommens (westliche Bundesländer) und gleichfalls die im Bundesbesitz befindliche Deutsche Bahn AG alle Unterstützungsleistungen ziviler und militärischer Art („Host Nation Support“) für die Verlegungen im Rahmen von DEFENDER 2020 einstellen,

4. gleichfalls keine Einheiten der Bundeswehr für die Teilnahme an den Kampfübungen im Rahmen von DEFENDER 2020 abzustellen,

5. den Stationierungsvertrag von 1954 aufzukündigen und die Kündigungsfrist zu nutzen um sicherzustellen, dass bis zum Ende dieser Frist alle ausländischen Truppen das Territorium der Bundesrepublik verlassen

Berlin, den 11. Februar 2020
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/171/1917107.pdf


Anhang 4: Bericht der Abgeordneten Eckhard Gnodtke, Katrin Budde, Rüdiger Lucassen, Christian Sauter, Dr. Alexander S. Neu und Dr. Tobias Lindner vom 11. März 2020

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 19/17107 in seiner 146. Sitzung am 13. Februar 2020 zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss sowie zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die militärischen Verlegungen im Rahmen von DEFENDER 2020 schadeten der Sicherheit in Europa und verletzten den Geist der NATO-Russland-Grundakte. Das Militärmanöver stehe im Widerspruch zu allen Bemühungen um Entspannung und Vertrauensbildung. Vor diesem Hintergrund müsse die Bundesregierung handeln und im Geltungsbereich des 2+4-Vertrages den Transit ausländischer Truppen untersagen sowie im Geltungsbereich des Stationierungsabkommens jede logistische Unterstützung für DEFENDER 2020 beenden.

Nach der Vorlage solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

1. den Transit von ausländischen Truppen für das Manöver DEFENDER 2020 durch das Geltungsgebiet des 2+4-Vertrages umgehend zu untersagen,
2. auf der Grundlage der Protokollnotiz des 2+4-Vertrages vom 12. September 1990 umgehend öffentlich zu erklären, dass die Verlegungen nicht verhältnismäßig und verantwortungsvoll in Bezug auf die derzeitige Sicherheitslage in Europa seien und dass ab sofort durch das Geltungsgebiet des 2+4-Vertrags (östliche Bundesländer) grundsätzlich keine Truppen mehr Richtung Osten verlegt würden,
3. dafür Sorge zu tragen, dass die Streitkräftebasis der Bundeswehr, alle Bundes-und Landesbehörden im Geltungsbereich des Stationierungsabkommens (westliche Bundesländer) und die Deutsche Bahn AG alle Unterstützungsleistungen ziviler und militärischer Art für die Verlegungen im Rahmen von DEFENDER 2020 einstellen,
4. keine Einheiten der Bundeswehr für die Teilnahme an den Kampfübungen im Rahmen von DEFENDER 2020 abzustellen,
5. den Stationierungsvertrag aus dem Jahr 1954 aufzukündigen und in der Kündigungsfrist sicherzustellen, dass bis zum Fristende alle ausländischen Truppen das Territorium der Bundesrepublik verlassen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 51. Sitzung am 4. März 2020 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 52. Sitzung am 11. März 2020 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Im Verlauf der Ausschussberatung erklärte die Fraktion der CDU/CSU, DEFENDER 2020 finde in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen des 2+4-Vertrages statt, zumal es hier gerade nur um Transitbewegungen und keine Stationierung von Truppen gehe. Auch mit der NATO-Russland-Grundakte stehe die Übung im Einklang. Sie sei ein wichtiges Zeichen im Rahmen der Bündnisverpflichtungen.

Die Fraktion der SPD hob hervor, der Antrag spreche mit Begrifflichkeiten wie „Militäraufmarsch“ und „Kriegsgerät“ selbst keine Sprache der Deeskalation. Es erfolge keine realistische Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation, wenn zugleich die militärische Aktivitäten Russlands sprachlich verharmlost würden. Man müsse festhalten, dass mit der Übung die Logistik als eine Grundfähigkeit der Bundeswehr traniert werde und sie daher notwendig und sinnvoll sei.

Die AfD-Fraktion verwies darauf, es sei vernünftig, Provokationen gegenüber Russland zu vermeiden. Die logistischen Fähigkeiten seien jedoch das Rückgrat aller Streitkräfte, weshalb sie militärisch geübt werden müssten. Weiter gehe es hier um die Erfüllung der NATO-Bündnisverpflichtungen, zu der Deutschland seinen Beitrag leisten müsse. Wichtig sei, dass bei dieser Übung Transparenz gewährleistet werde, um mögliche Missverständnisse auf russischer Seite auszuschließen.

Die FDP-Fraktion betonte, DEFENDER 2020 sei eine sinnvolle Übung, mit der die logistischen Fähigkeiten der Bundeswehr geübt und gestärkt würden. Insbesondere die Streitkräftebasis leiste hier in hervorragender Weise Unterstützung. Insgesamt sei es ein starkes Signal der Bündnissolidarität innerhalb der NATO.

Die Fraktion DIE LINKE. unterstrich, das Manöver trage weder zur Vertrauensbildung noch zur Stabilisierung der Beziehungen zu Russland bei, sondern spreche die Sprache der Eskalation. Daneben widerpreche DEFENDER 2020 dem Geist des 2+4-Vertrages. Deutschland habe aber aus historischen Gründen und als Land der Mitte Europas eine besondere Verantwortung, weshalb man besser die Rolle eines Vermittlers zu Russland einnehmen sollte.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies darauf, dass es mit der Übung im Wesentlichen um die Sicherheit der östlichen Bündnispartner gehe, die hieran an berechtigtes und nachvollziehbares Interesse hätten. Es sei wichtig, die Verlegung von Truppen zu trainieren, da die Alternative hierzu nur eine dauerhafte Stationierung wäre. Die Übung erfolge vor allem auch in voller Übereinstimmung mit dem Wiener Dokument der OSZE.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/178/1917880.pdf


Siehe auch:

Appell an Bundesregierung und Bundestag, September 2019
Von deutschem Boden darf nur Frieden ausgehen
Von Kampagne „NATO raus – raus aus der NATO“
NRhZ 720 vom 25.09.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26222

Reaktionen auf den Appell der Kampagne "NATO raus – raus aus der NATO" an Bundesregierung und Bundestag
Debatte um die Verbannung der US-Kriegsmaschinerie kommt in den Bundestag
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 723 vom 23.10.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26305

Weitere Reaktionen auf den Appell der Kampagne "NATO raus – raus aus der NATO" an Bundesregierung und Bundestag
Debatte um die Verbannung der US-Kriegsmaschinerie kommt in den Bundestag (2*)
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 732 vom 15.01.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26491

Anträge "Abzug der US-Soldaten aus Deutschland" und "DEFENDER 2020 stoppen" am 13.2.2020 im Bundestag in der ersten Lesung
Ich eröffne die Aussprache
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 736 vom 19.02.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26584

Website der Kampagne "NATO raus – raus aus der NATO"

http://www.NATOraus.de



Online-Flyer Nr. 748  vom 28.06.2020

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE