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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Inland
Schreiben an die Ratsmitglieder der Stadt Aachen
Warum Sie dem kommenden Anti-BDS-Antrag nicht zustimmen sollten
Vom Institut für Palästinakunde

Unter dem Titel "Rassistische Querfront im Reichstag - Dem Kampf gegen Apartheid und Völkerrechtsbruch in den Rücken gefallen" ist am 29. Mai 2019 in der NRhZ ein Artikel erschienen, in dem es heißt: "Dem Kampf gegen Apartheid, Rassismus und Völkerrechtsbruch ist am 17. Mai 2019 im Berliner Reichstag ein schwerer Schlag zugefügt worden. Alle Bundestagsparteien brachten an diesem Tag Anträge zur Abstimmung, die den Kampf um Gerechtigkeit mittels der Kampagne für Boykott, Investitionsstopp und Sanktionen (BDS) diskreditieren." Verabschiedet wurde vom Bundestag der Antrag "Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen" der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nun ist bekannt geworden, dass auch in den Aachener Stadtrat ein ähnlicher Antrag eingebracht werden soll. Daraufhin hat das Bonner "Institut für Palästinakunde" ein Schreiben verfasst und es am 29. August an alle Ratsmitglieder der Stadt Aachen geschickt. Die NRhZ dokumentiert das von 142 Unterzeichnern getragene Schreiben.


Sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder der Stadt Aachen, hiermit möchten wir - d.h. der Verfasser sowie die einhundertzweiundvierzig Mitunterzeichner dieses Briefs - Ihnen nahelegen, den kommenden "Anti-BDS"-Antrag zurückzuweisen.

Infolge einer Indiskretion haben wir erfahren, dass nun auch in Aachen ein solcher Anti-BDS-Antrag (siehe unten) zirkuliert, mit all den uns nur allzu gut bekannten rufmörderischen, rassistischen und verfassungswidrigen Forderungen und Behauptungen. Ein Antrag, um quasi Checkpoints in Aachens kommunalem Raum zu errichten, die verhindern sollen, dass Sie oder die Bürger Aachens Kenntnis von der unmenschlichen Besatzungspolitik Israels gegenüber den Palästinensern erhalten.


Mohammad Tamimi (2017)

Das Bild zeigt exemplarisch, worum es tatsächlich geht. Es zeigt den 15-jährigen Mohammad Tamimi aus Nabi Saleh, der im Dezember 2017 Opfer eines Mordversuchs wurde. Nabi Saleh ist ein kleines Dorf im israelisch besetzten Westjordanland. Das Problem des Dorfs ist die benachbarte illegale jüdische Siedlung Halamish. Die rund 500 Bewohner Nabi Salehs sollen ihr weichen. Sie sollen flüchten und werden deshalb seit Jahren bedrängt und terrorisiert. Das ist der Hintergrund, vor dem israelische Soldaten dem Jungen am Rand eines Protests mit Plastik-Munition in das Gesicht schossen. Im "Erfolgsfall" wäre er das dritte Todesopfer in Nabi Saleh gewesen.

Der Schütze wurde natürlich nicht zur Rechenschaft gezogen. Es wurden nicht einmal Ermittlungen angestellt. Denn die 2.6 Mio Palästinenser in der Westbank stehen unter Militärherrschaft, sie sind praktisch rechtlos. Stattdessen wurde Mohammad - dem ein Teil der Schädel­decke entfernt wurde, um das Geschoss zu entfernen - verhaftet und gezwungen zu unterschreiben, dass er vom Fahrrad gefallen (Link) sei. Seine 17-jährige Cousine wurde zu acht Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie einem der Soldaten kurz nach der Tat eine Ohrfeige versetzt hatte. Die Details des Falls können Sie unter diesem Link nachlesen. Und das ist nur die Spitze eines Eisbergs aus Gewalt gegen minderjährige Palästinenser.

Wenn es nach den Verfassern des Anti-BDS-Antrags geht, dürfte dieses Bild in Aachen weder gezeigt – noch die Geschichte dahinter erzählt werden. Genau das meinen die Verfasser, wenn sie vom "Kampf gegen den Antisemitismus" reden.

Denn laut den Verfassern gründet sich jede substantielle Kritik an Israels Politik gegenüber den Palästinensern auf Antisemitismus. Ganz zu schweigen von der Forderung der BDS-Kampagne (Link), Druck auf Israel auszuüben, um Vorfällen wie dem in Nabi Saleh ein Ende zu setzen. Das ist eine rufmörderische Verschwörungstheorie. Offenbar planen die Verfasser in Aachen, mit Ihrer Zustimmung, den Mantel des Schweigens über die Verbrechen an den Palästinensern zu breiten. Das ist verfassungswidrig. Und das politische Ziel der geforderten Zensur besteht offenbar darin, den israelischen Verant­wort­lichen den Rücken bei der Vertreibung der Palästinenser frei zu halten. Das ist rassistisch.

Die Verfasser behaupten, dass all ihre Behauptungen und Forderungen durch das "Existenzrecht Israels" und die „deutsche Staatsräson“ gedeckt seien. Das „Existenzrecht Israels“ ist jedoch eine Rechtsfiktion. Es existiert kein Recht, das Israel legitimiert, sich über die Rechte der Palästinenser hinwegzusetzen und die Bewohner Nabi Salehs zu vertreiben. Ähnliches gilt für die „deutsche Staatsräson“. Diese besteht im Grundgesetz. Und das verbietet jede Form der Diskriminierung (Art. 3), schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art 5.) und erklärt das internationale Recht zu geltendem Recht (Art. 25).

Die Behauptung, dass Berichte über die Unterdrückung, Beraubung und Vertreibung der Palästinenser oder die Forderung, dem durch Sanktionen ein Ende zu setzen, antisemitisch seien, muss ohnehin entschieden zurückgewiesen werden. Denn das bedeutete, dass die Verbrechen an den Palästinensern „jüdisch“ wären. Und das wäre antisemitisch.

Gegen diese Art und Weise der „Antisemitismus-Bekämpfung“ der Verfasser gibt es auch zunehmenden Widerspruch von Juden aus Deutschland, den USA und Israel. Lesen Sie dazu einfach, was Ihnen der israelische Holocaust-Forscher Amos Goldberg in der FR (Link) vom 23. Juni dieses Jahres dazu zu sagen hat. Anlässlich des „Anti-BDS-Beschlusses“ des deutschen Bundestags haben sich rund zweihundertvierzig prominente jüdische Akademiker, darunter mehrere Israel-Preisträger, unmiss­verständlich (Link) gegen den Versuch gewendet, die BDS-Kampagne samt aller Kritik an Israels Politik in Deutschland als antisemitisch zu denunzieren und zu zensieren.

Dieser Antrag dient nicht primär dem Schutz von Juden vor Antisemitismus, was wir ausdrücklich begrüßen würden, sondern dem Schutz der Interessen israelischer Siedler und Ultranationalisten, gegen die ausdrücklichen Forderungen des liberalen Teils der israelischen Zivilgesellschaft (Link).

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie eindringlich darum, sich für die Bürger- und Menschenrechte aller Menschen einzusetzen: nicht nur in Israel und in Palästina, sondern auch in Aachen. Widersprechen Sie der von den Verfassern geforderten Ausdehnung der Sphäre der Besatzung auf Ihre Heimatstadt. Und lassen Sie sich nicht von der Antisemitismus-Hysterie der Apologeten der israelischen Besatzung beeindrucken oder von der Berufung auf vermeintliche Sonder­rechte oder die Staatsräson, um das internationale Recht und die Grundrechte auszuhebeln.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Siemon (Stv. Vorsitzender des Instituts für Palästinakunde e.V., Bonn, www.ipk-bonn.de)



Anhang

Antrags-Entwurf der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, FDP und Piraten
Antisemitismus entschlossen entgegentreten und bekämpfen


Der Rat der Stadt Aachen beschließt:
1. erneut jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen entschlossen entgegenzutreten;
2. seine Unterstützung für den Kampf gegen Antisemitismus sowohl in der Prävention als auch in der entschiedenen Bekämpfung von Antisemitismus unvermindert fortzusetzen;
3. die BDS-Kampagnen und den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren oder Unternehmen sowie von israelischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern oder Sportlerinnen und Sportlern zu verurteilen;
4. den Oberbürgermeister aufzufordern, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung „Boycott, Divestment and Sanctions“ oder anderer Gruppierungen, die deren Ziele aktiv verfolgen, zu unterstützen;
5. keine Organisationen zu unterstützen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen: so sollen etwa Räumlichkeiten und Einrichtungen der Stadt Aachen diesen Organisationen nicht zur Verfügung gestellt werden;
6. und alle öffentlichen Akteurinnen und Akteure dazu aufzurufen, sich dieser Haltung anzuschließen.

Begründung

Der Rat der Stadt Aachen bekennt sich unabänderlich, Antisemitismus in allen seinen Formen zu verurteilen und zu bekämpfen.

Laut Arbeitsdefinition der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken ist Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber jüdischen Menschen ausdrücken kann. Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.

Es gibt keine legitime Rechtfertigung für antisemitische Haltungen. Auch in Aachen kommt es immer wieder und in letzter Zeit vermehrt zu antisemitischen Äußerungen und Handlungen. Der Rat der Stadt Aachen verurteilt alle antisemitischen Äußerungen und Übergriffe, die als vermeintliche Kritik an der Politik des Staates Israel formuliert werden, tatsächlich aber Ausdruck des Hasses auf jüdische Menschen und ihre Religion sind, und wird ihnen entschlossen entgegentreten.

Dies gilt auch für die sogenannte BDS-Bewegung. Der gemeinsame Bundestagsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen (Drucksache 19/10191 ) stellt hierzu fest: „Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch. Die Aufrufe der Kampagne zum Boykott israelischer Künstlerinnen und Künstler sowie Aufkleber auf israelischen Handelsgütern, die vom Kauf abhalten sollen, erinnern zudem an die schrecklichste Phase der deutschen Geschichte. ‚Don’t-Buy‘-Aufkleber der BDS-Bewegung auf israelischen Produkten wecken unweigerlich Assoziationen zu der NS-Parole ‚Kauft nicht bei Juden!‘ und entsprechenden Schmierereien an Fassaden und Schaufenstern.“

Diffamierung und Ausgrenzung oder gar Angriffe auf Menschen wegen ihrer jüdischen Identität sind ebenso inakzeptabel wie die Negierung des Existenzrechtes des jüdischen und demokratischen Staates Israel. Durch eine besondere historische Verantwortung ist Deutschland der Sicherheit Israels verpflichtet. Die Sicherheit Israels ist Teil der Staatsräson unseres Landes. Antisemitismus bedroht nicht nur jüdische Menschen, sondern unsere offene und demokratische Gesellschaft. Daher ist es für uns unabdingbar, dass nicht nur Politik und Verwaltung der Stadt Aachen, sondern die gesamte Stadtgesellschaft dem Antisemitismus entschlossen entgegentritt.

Der vorliegende Antrag bezieht sich inhaltlich auf Beschlüsse des Landtags NRW vom 20.09.2018 (Drucksache 17/3577 ), des Bundestags vom 17.05.2019 (Drucksache 19/10191) und des Städteregionstages vom 04.07.2019 (Vorlage - 2019/0324) zur BDS-Bewegung, erweitert diese und bringt sie auf die städtische Ebene.


Siehe auch:

Dem Kampf gegen Apartheid und Völkerrechtsbruch in den Rücken gefallen
Rassistische Querfront im Reichstag
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 707 vom 29.05.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25936

Online-Flyer Nr. 717  vom 04.09.2019

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