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Inland
Fragen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Bundestag
NATO-Truppenstatut oder Stationierungsvertrag – das ist hier die Frage
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

Am 1. Juni 2016 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der sich mit dem Verhältnis der BRD zur NATO befasst. Die Wochenzeitung "Unsere Zeit" berichtet in der Ausgabe vom 10. Juni darüber in einem Artikel mit dem Titel „'Raus aus der NATO' im Bundestag“ – entsprechend des kurz gefassten Mottos der von Freidenkern und Arbeiterfotografie ins Leben gerufenen Initiative: „Raus aus der NATO – NATO raus“. Der Text sei klug als Forderungskatalog an die Bundesregierung formuliert, wird dort kommentiert. Der Bundestag informiert über den Antrag am 6. Juni in einer Mitteilung mit dem Titel „Linke fordert Abschaffung der Nato“. Der Antrag selber ist überschrieben mit „Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen“. In dem Antrag wird die Kündigung des NATO-Truppenstatuts gefordert. Daraus ergeben sich Fragen.


Gregor Gysi beim ARD-Sommerinterview am 18.7.2010 bei seiner Äußerung zur NATO

NATO auflösen und ersetzen

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass der Bundestag dazu veranlasst wird, sich mit dem Verhältnis Deutschlands zur NATO zu befassen und so eine öffentliche Diskussion zu diesem Themenfeld entstehen kann. Der Antrag „Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen“ richtet sich an den Deutschen Bundestag. Der möge beschließen: „1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen außenpolitischen Kurs einzuschlagen, der eine Auflösung der NATO und ihre Ersetzung durch ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit in Europa unter Einschluss der Russischen Föderation zum Ziel hat; 2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, als einen ersten Schritt auf diesem Wege den Austritt aus den militärischen und Kommandostrukturen der NATO (in Analogie zum französischen Teil-Austritt 1966) zu beschließen...“

Diese beiden Forderungen entsprechen dem Programm der Partei DIE LINKE, wie es am 23. Oktober 2011 in Erfurt beschlossen worden ist. Dort lauten die Forderungen wie folgt: „Wir fordern die Auflösung der NATO und ihre Ersetzung durch ein kollektives Sicherheitssystem unter Beteiligung Russlands, das Abrüstung als ein zentrales Ziel hat. Unabhängig von einer Entscheidung über den Verbleib Deutschlands in der NATO wird DIE LINKE in jeder politischen Konstellation dafür eintreten, dass Deutschland aus den militärischen Strukturen des Militärbündnisses austritt und die Bundeswehr dem Oberkommando der NATO entzogen wird.“

Raus aus der NATO? Nein, das ist viel klüger formuliert

Am 18. Juli 2010 wurde der damalige Vorsitzende der Bundestagsfraktion Gregor Gysi im ARD-Sommerinterview auf das „Alleinstellungsmerkmal Auslandseinsätze – Raus aus der NATO“ angesprochen, woraufhin er sagt: „Nein, nein, 'Raus aus der Nato' haben wir nicht gesagt. Das ist ja viel klüger formuliert. Bei uns steht drin, dass wir die Auflösung der NATO wollen. Dazu brauchen wir allerdings die Zustimmung der USA, Kanadas und vieler anderer Länder. Das dauert noch...“. Auf die Nachfrage „Aber die Auflösung der Nato separiert Sie ja noch viel mehr...“ reagiert er mit den Worten: „Ja, aber dann bleiben wir ja drin, solange sie nicht aufgelöst ist...“.

Diese Aussagen erzeugen den Eindruck, dass hier mit falschen Karten gespielt wird und die Öffentlichkeit hinters Licht geführt werden soll, indem Forderungen erhoben werden, die nicht umsetzbar sind. Trotzdem findet sich die Formulierung von der Auflösung der NATO im 2011 verabschiedeten und bis heute gültigen Parteiprogramm und auch im Antrag vom 1. Juni 2016.

Warum fehlt die Forderung nach Kündigung des Stationierungsvertrags?

Im Antrag heißt es dann weiter: „3. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf..., das NATO-Truppenstatut zu kündigen, und mit den USA, Großbritannien und Frankreich den Abzug ihrer Truppen, insbesondere auch aller ihrer nachrichtendienstlichen Niederlassungen, aus der Bundesrepublik zu vereinbaren.“ Hier stellt sich die Frage: warum wird die Kündigung des NATO-Truppenstatuts gefordert – und nicht die Kündigung des Truppenstationierungsvertrags, also des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland. Während der Truppenstationierungsvertrag ausländischen Truppen der Staaten, mit denen der Vertrag abgeschlossen ist, das Recht zur Stationierung gibt, regelt das NATO-Truppenstatut lediglich Einzelheiten und Modalitäten der Stationierung.

Mit Kündigung des Truppenstationierungsvertrags wären sämtliche ausländische Militäreinrichtungen innerhalb von zwei Jahren zu räumen. Die genaue Formulierung in einer diplomatischen Note vom 25. September 1990 lautet diesbezüglich: „Jede stationierende Vertragspartei kann durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurücktreten. Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.“ Damit bedürfte es keiner Vereinbarungen „mit den USA, Großbritannien und Frankreich [über] den Abzug ihrer Truppen“ – zumindest keiner grundsätzlicher Art. Der Abzug wäre die automatische Folge der Kündigung. Warum berücksichtigt der Antrag diese Situation nicht?

Es wäre zu begrüßen, wenn der Antrag vor seiner Behandlung im Bundestag noch korrigiert würde. Punkt 3 könnte z.B. wie folgt lauten: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland zu kündigen, was insbesondere die Auflösung der militärischen Einrichtungen der USA – darunter die Kommandozentralen EUCOM, AFRICOM und die Airbase Ramstein – innerhalb von zwei Jahren zur Folge hätte.“

Mitglied in einer verbrecherischen Organisation bleiben?

Zudem stellt sich die generelle Frage: wäre es für eine linke Partei nicht angemessener und überzeugender, ohne Wenn und Aber den Ausstieg aus einer verbrecherischen Organisation zu fordern? Die Aktionen an der US-Airbase Ramstein im Juni 2016 haben gezeigt, dass klare Positionen wie „Deutschland raus aus der NATO – NATO raus aus Deutschland“ durchaus ankommen. Es ist in der Öffentlichkeit kaum vermittelbar, dass Linke dafür plädieren, Mitglied in einer verbrecherischen Organisation zu bleiben, und auf diese Weise Mitverantwortung für den anhaltenden Massenmord übernehmen.


Quellen:

Antrag "Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen", 01.06.2016
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808656.pdf

Mitteilung von Wolfgang Gehrcke (MdB DIE LINKE), 03.06.2016
Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen
http://www.linksfraktion.de/abgeordnete/wolfgang-gehrcke/initiativen/

Bundestagsmitteilung "Linke fordert Abschaffung der Nato", 06.06.2016
https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/426400

UZ-Artikel "'Raus aus der NATO' im Bundestag" von Olaf Matthes, Ausgabe vom 10. Juni 2016
http://unsere-zeit.de/de/4823/innenpolitik/2770/%E2%80%9ERaus-aus-der-NATO%E2%80%9C-im-Bundestag.htm

UZ-Kommentar "Friedenskampfkatalysator - zur Anti-NATO-Resolution im Bundestag" von Lucas Zeise, Ausgabe vom 10. Juni 2016
http://unsere-zeit.de/de/4823/positionen/2806/Friedenskampfkatalysator.htm

Auszug "Frieden in Solidarität statt Kriege" aus dem Programm der Partei DIE LINKE, Oktober 2011
https://www.die-linke.de/partei/dokumente/programm-der-partei-die-linke/iv6-wie-schaffen-wir-frieden-abruestung-kollektive-sicherheit-und-gemeinsame-entwicklung/frieden-in-solidaritaet-statt-kriege/

Welche Strategie verfolgen Gregor Gysi und DIE LINKE in Sachen NATO?
Betrachtung anhand des ARD-Sommerinterviews mit Gregor Gysi am 18. Juli 2010
http://www.arbeiterfotografie.com/medien/2010-12-23-gregor-gysi-zur-nato.html


Anmerkung:


Auf der website des Auswärtigen Amtes ist eine Seite zum "Truppenstationierungsrecht" eingerichtet. Sie bestätigt die Darstellung des Artikels hinsichtlich Stationierungsvertrag (Aufenthaltsvertrag von 1954) und NATO-Truppenstatut. Nachfolgend ein Extrakt aus der Seite zum "Truppenstationierungsrecht":

Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland

Der Zugang ausländischer Streitkräfte zu und Aufenthalt in deutschem Hoheitsgebiet beruht auf besonderen Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich wird hierbei zwischen dem Recht zum Aufenthalt und dem Recht des Aufenthalts unterschieden. Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus der notwendigen förmlichen Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in ihrem Hoheitsgebiet und betrifft also die Frage, ob ausländische Streitkräfte sich überhaupt in Deutschland aufhalten dürfen. Das Recht des Aufenthalts umfasst die konkreten Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte (das "Wie" ihres Aufenthalts) in Deutschland.

Das Recht zum Aufenthalt

Das Recht zum Aufenthalt ist geregelt mit dem Aufenthaltsvertrag von 1954: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, vom 26. Mai 1952 (des sogenannten Deutschlandvertrags; Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Bereits zuvor jedoch, am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesgesetzblatt 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für den weiteren, dauerhaften Aufenthalt der ausländischen Stationierungsstreitkräfte in Deutschland geschaffen. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1317) weiter, er kann nun aber mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1390 und vom 16. November 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1696).

Das Recht des Aufenthalts

Das Recht des Aufenthalts der in Deutschland stationierten Streitkräfte, d.h. die Rechte und Pflichten der Streitkräfte aus NATO-Staaten, die in Deutschland auf Grundlage des Aufenthaltsvertrages dauerhaft stationiert sind (das „Wie“ des Aufenthalts), richten sich nach den stationierungsrechtlichen Regelungen
- des NATO-Truppenstatuts vom 19. Juni 1951
- des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959

Quelle der Anmerkung: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht_node.html


Siehe auch:


Fotogalerie
"US-Präsidenten sind Terroristen"
Tausende protestieren an der Airbase Ramstein gegen den US-Imperialismus
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22867

Online-Flyer Nr. 566  vom 15.06.2016

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