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Aktueller Online-Flyer vom 13. November 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Einstweilige Verfügung gegen Campact und "Tschö RheinEnergie"
Versucht RheinEnergie, Kritiker mundtot zu machen?
Von Peter Weissenfeld

Die RheinEnergie AG hat eine einstweilige Verfügung gegen die Kölner Bürgerinitiative „Tschö RheinEnergie“ erwirkt. Wie schon in der NRhZ berichtet, setzt sich die Bürgerinitiative „Tschö RheinEnergie“ unter anderem auf dem Weg einer Petition für eine Abschaltung des Braunkohleblocks im Heizkraftwerk Köln-Merkenich ein. Begründet wird dies mit schädlichen Klimafolgen sowie einer Gesundheitsbelastung der Bevölkerung in der Region durch hohe Schadstoffemissionen.

Einstweilige Verfügung gegen die Bürgerinitiative

Im Wege einer einstweiligen Verfügung ließ RheinEnergie zwei Mitgliedern der Bürgerinitiative sowie dem Netzwerk „Campact“ zu Jahresbeginn verbieten, eine von „Tschö RheinEnergie“ errechnete Zahl statistisch anzunehmender vorzeitiger Todesfälle zu nennen. Die Strafandrohung bei Zuwiderhandlung liegt bei bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Haft. Die Bürgerinitiative legte gemeinsam mit Campact Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.

Einladung zur mündlichen Verhandlung 11.5.2016 am Landgericht Köln
    Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch, dem 11.05.2016, 12:30 Uhr, statt.
    Landgericht Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 0222, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln.
    Bitte zeitig vor Ort sein, es gibt z.T. langwierige Einlasskontrollen.
Es wurde von der RheinEnergie zuvor auf keinem Weg versucht ein Gespräch zu suchen und Argumente gegen die benannten Inhalte vorzutragen. Laut Ratsbeschluss ist RheinEnergie gehalten, einen Dialog mit der Bürgerinitiative zu führen, die den angestrebten Umstieg des kommunalen Unternehmens auf eine dezentrale und ökologische Energiegewinnung kritisch begleitet. Der Dialog wurde jedoch nach einzelnen Treffen von RheinEnergie nicht mehr fortgeführt; insbesondere verweigert RheinEnergie bisher die Bekanntgabe des genauen Schadstoffausstoßes des Braunkohleblocks. Auch dies wird in der Petition gefordert.

Den von RheinEnergie unternommenen juristischen Schritt, ohne vorherige Anhörung oder Abmahnung, wertet „Tschö RheinEnergie“ als Versuch, die Bürgerinitiative, die über keinen Lobbyhintergrund verfügt, durch hohe Gerichtskosten mundtot zu machen.

Gesundheitsgefährdung durch Braunkohleverbrennung

Studien belegen den Zusammenhang von Emissionen der Braunkohleverbrennung und einer hohen Gesundheitsgefährdung. So benennt die von Greenpeace in Auftrag gegebene Studie „Tod aus dem Schlot“ konkrete statistisch ermittelte Zahlen vorzeitiger Todesfälle durch die Emissionen, die verschiedenen Kohlekraftwerken direkt zugeordnet werden, ohne dass hiergegen bisher von einem Energiekonzern geklagt worden wäre.

RheinEnergie AG: Keine nachweisbaren Gesundheitsfolgen aus Kohlekraftwerken


Durch ihre Anwälte trägt die RheinEnergie jedoch vor, dass es „keinen – erst recht keinen nachweisbaren – Zusammenhang zwischen Kohlekraftwerken und daraus resultierenden Gesundheits- oder Todesfolgen“ gibt. Dem steht die Aussage der Bezirksregierung Köln entgegen: „Beide Schadstoffe (Feinstaub + NO?) sind als gesundheitsgefährdend einzustufen, wie zahlreiche Studien belegen. Ein weiteres Absenken der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in der Außenluft ist somit mit einem konkreten Gewinn für die Gesundheit und die Lebenserwartung der Bevölkerung verbunden.“


Unterstützen und weiterverbreiten:

Petition "Stoppt Braunkohle in Köln-Merkenich!"
https://weact.campact.de/p/tre


Zur weitergehenden Information:

Bezirksregierung Köln: Gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/rheinisches_braunkohlerevier.pdf

HEAL-Studie:
http://www.env-health.org/IMG/pdf/heal_coal_report_de.pdf

“Tod aus dem Schlot”:
https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/greenpeace-studie-tod-aus-dem-schlot-s01652.pdf

Weitere Hintergrundinformationen:
http://tschoe-rheinenergie.de/pdf/Informationsblatt.pdf

Online-Flyer Nr. 555  vom 30.03.2016

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