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Wirtschaft und Umwelt
Einstweilige Verfügung gegen Campact und "Tschö RheinEnergie"
Versucht RheinEnergie, Kritiker mundtot zu machen?
Von Peter Weissenfeld
Die RheinEnergie AG hat eine einstweilige Verfügung gegen die Kölner Bürgerinitiative „Tschö RheinEnergie“ erwirkt. Wie schon in der NRhZ berichtet, setzt sich die Bürgerinitiative „Tschö RheinEnergie“ unter anderem auf dem Weg einer Petition für eine Abschaltung des Braunkohleblocks im Heizkraftwerk Köln-Merkenich ein. Begründet wird dies mit schädlichen Klimafolgen sowie einer Gesundheitsbelastung der Bevölkerung in der Region durch hohe Schadstoffemissionen.
Einstweilige Verfügung gegen die Bürgerinitiative
Im Wege einer einstweiligen Verfügung ließ RheinEnergie zwei Mitgliedern der Bürgerinitiative sowie dem Netzwerk „Campact“ zu Jahresbeginn verbieten, eine von „Tschö RheinEnergie“ errechnete Zahl statistisch anzunehmender vorzeitiger Todesfälle zu nennen. Die Strafandrohung bei Zuwiderhandlung liegt bei bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Haft. Die Bürgerinitiative legte gemeinsam mit Campact Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.
Einladung zur mündlichen Verhandlung 11.5.2016 am Landgericht Köln
Den von RheinEnergie unternommenen juristischen Schritt, ohne vorherige Anhörung oder Abmahnung, wertet „Tschö RheinEnergie“ als Versuch, die Bürgerinitiative, die über keinen Lobbyhintergrund verfügt, durch hohe Gerichtskosten mundtot zu machen.
Gesundheitsgefährdung durch Braunkohleverbrennung
Studien belegen den Zusammenhang von Emissionen der Braunkohleverbrennung und einer hohen Gesundheitsgefährdung. So benennt die von Greenpeace in Auftrag gegebene Studie „Tod aus dem Schlot“ konkrete statistisch ermittelte Zahlen vorzeitiger Todesfälle durch die Emissionen, die verschiedenen Kohlekraftwerken direkt zugeordnet werden, ohne dass hiergegen bisher von einem Energiekonzern geklagt worden wäre.
RheinEnergie AG: Keine nachweisbaren Gesundheitsfolgen aus Kohlekraftwerken
Durch ihre Anwälte trägt die RheinEnergie jedoch vor, dass es „keinen – erst recht keinen nachweisbaren – Zusammenhang zwischen Kohlekraftwerken und daraus resultierenden Gesundheits- oder Todesfolgen“ gibt. Dem steht die Aussage der Bezirksregierung Köln entgegen: „Beide Schadstoffe (Feinstaub + NO?) sind als gesundheitsgefährdend einzustufen, wie zahlreiche Studien belegen. Ein weiteres Absenken der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in der Außenluft ist somit mit einem konkreten Gewinn für die Gesundheit und die Lebenserwartung der Bevölkerung verbunden.“
Unterstützen und weiterverbreiten:
Petition "Stoppt Braunkohle in Köln-Merkenich!"
https://weact.campact.de/p/tre
Zur weitergehenden Information:
Bezirksregierung Köln: Gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/rheinisches_braunkohlerevier.pdf
HEAL-Studie:
http://www.env-health.org/IMG/pdf/heal_coal_report_de.pdf
“Tod aus dem Schlot”:
https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/greenpeace-studie-tod-aus-dem-schlot-s01652.pdf
Weitere Hintergrundinformationen:
http://tschoe-rheinenergie.de/pdf/Informationsblatt.pdf
Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016
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Wirtschaft und Umwelt
Einstweilige Verfügung gegen Campact und "Tschö RheinEnergie"
Versucht RheinEnergie, Kritiker mundtot zu machen?
Von Peter Weissenfeld
Die RheinEnergie AG hat eine einstweilige Verfügung gegen die Kölner Bürgerinitiative „Tschö RheinEnergie“ erwirkt. Wie schon in der NRhZ berichtet, setzt sich die Bürgerinitiative „Tschö RheinEnergie“ unter anderem auf dem Weg einer Petition für eine Abschaltung des Braunkohleblocks im Heizkraftwerk Köln-Merkenich ein. Begründet wird dies mit schädlichen Klimafolgen sowie einer Gesundheitsbelastung der Bevölkerung in der Region durch hohe Schadstoffemissionen.
Einstweilige Verfügung gegen die Bürgerinitiative
Im Wege einer einstweiligen Verfügung ließ RheinEnergie zwei Mitgliedern der Bürgerinitiative sowie dem Netzwerk „Campact“ zu Jahresbeginn verbieten, eine von „Tschö RheinEnergie“ errechnete Zahl statistisch anzunehmender vorzeitiger Todesfälle zu nennen. Die Strafandrohung bei Zuwiderhandlung liegt bei bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Haft. Die Bürgerinitiative legte gemeinsam mit Campact Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein.
Einladung zur mündlichen Verhandlung 11.5.2016 am Landgericht Köln
- Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch, dem 11.05.2016, 12:30 Uhr, statt.
Landgericht Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 0222, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln.
Bitte zeitig vor Ort sein, es gibt z.T. langwierige Einlasskontrollen.
Den von RheinEnergie unternommenen juristischen Schritt, ohne vorherige Anhörung oder Abmahnung, wertet „Tschö RheinEnergie“ als Versuch, die Bürgerinitiative, die über keinen Lobbyhintergrund verfügt, durch hohe Gerichtskosten mundtot zu machen.
Gesundheitsgefährdung durch Braunkohleverbrennung
Studien belegen den Zusammenhang von Emissionen der Braunkohleverbrennung und einer hohen Gesundheitsgefährdung. So benennt die von Greenpeace in Auftrag gegebene Studie „Tod aus dem Schlot“ konkrete statistisch ermittelte Zahlen vorzeitiger Todesfälle durch die Emissionen, die verschiedenen Kohlekraftwerken direkt zugeordnet werden, ohne dass hiergegen bisher von einem Energiekonzern geklagt worden wäre.
RheinEnergie AG: Keine nachweisbaren Gesundheitsfolgen aus Kohlekraftwerken
Durch ihre Anwälte trägt die RheinEnergie jedoch vor, dass es „keinen – erst recht keinen nachweisbaren – Zusammenhang zwischen Kohlekraftwerken und daraus resultierenden Gesundheits- oder Todesfolgen“ gibt. Dem steht die Aussage der Bezirksregierung Köln entgegen: „Beide Schadstoffe (Feinstaub + NO?) sind als gesundheitsgefährdend einzustufen, wie zahlreiche Studien belegen. Ein weiteres Absenken der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in der Außenluft ist somit mit einem konkreten Gewinn für die Gesundheit und die Lebenserwartung der Bevölkerung verbunden.“
Unterstützen und weiterverbreiten:
Petition "Stoppt Braunkohle in Köln-Merkenich!"
https://weact.campact.de/p/tre
Zur weitergehenden Information:
Bezirksregierung Köln: Gebietsbezogene Gesamtstrategie zur Verbesserung der Luftqualität im Rheinischen Braunkohlerevier
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/rheinisches_braunkohlerevier.pdf
HEAL-Studie:
http://www.env-health.org/IMG/pdf/heal_coal_report_de.pdf
“Tod aus dem Schlot”:
https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/greenpeace-studie-tod-aus-dem-schlot-s01652.pdf
Weitere Hintergrundinformationen:
http://tschoe-rheinenergie.de/pdf/Informationsblatt.pdf
Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016
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