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Kommentar
Nach einem frauenfeindlichen Kommentar auf der Facebook-Seite von Akif Pirinci
Justiz und Chauvinismus
Von Jens Wernicke
Statt seinen Job zu machen, fordert Justizminister Maas lieber das US-amerikanische Unternehmen Facebook dazu auf, Hetzreden zu löschen. Deutsche Strafverfolgungsbehörden sind ja bisher nicht dadurch aufgefallen, dem Hass entgegen zu treten. Der nicht selten unter Klarnamen gepostete Hass, der sich auch mal in handfesten Morddrohungen ergeht, entgeht der deutschen Justiz regelmäßig.
Online-Flyer Nr. 529 vom 23.09.2015
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Kommentar
Nach einem frauenfeindlichen Kommentar auf der Facebook-Seite von Akif Pirinci
Justiz und Chauvinismus
Von Jens Wernicke
Statt seinen Job zu machen, fordert Justizminister Maas lieber das US-amerikanische Unternehmen Facebook dazu auf, Hetzreden zu löschen. Deutsche Strafverfolgungsbehörden sind ja bisher nicht dadurch aufgefallen, dem Hass entgegen zu treten. Der nicht selten unter Klarnamen gepostete Hass, der sich auch mal in handfesten Morddrohungen ergeht, entgeht der deutschen Justiz regelmäßig.
So auch im Falle eines Herrn Schritter, über den in der taz (1) und auf dtj-online (2) berichtet wurde. Der Herr hatte sich auf der Facebook-Seite von Akif Pirincci zu einem frauenfeindlichen Kommentar hinreißen lassen. Er forderte Millimetergeschosse in den Kopf einer Professorin für Genderforschung an der Uni in Kassel, die sein Idol Pirincci an den Internetpranger gestellt hatte.
Eduard Schritter wehrt sich nun online gegen eine angebliche Verleumdungskampagne gegen ihn. (3) Allerdings wird nicht Herr Schritter juristisch belangt, sondern taz und dtj. Der Herr behauptet, dass sein Facebook-Account gehackt worden sei. Das kann sein. Dann gehört es in die Artikel der online-Zeitungen vermerkt. Allerdings blieb er die Beweise dafür schuldig. Er verwies zwar auf eine Anzeige, das Verfahren war jedoch mangels Beweisen eingestellt worden. Ein Strafverfahren aber gibt es - nicht gegen Herrn Schritter, sondern gegen die Berichterstatterin Sabine Schiffer.
Rufschädigend soll ihre Berichterstattung sein, Herr Schritter sei unschuldig. Auch zivilrechtlich versucht der mutmaßlich Ertappte seine Schmäh aus dem Netz zu bekommen. Frau Schiffer meint auf Nachfrage: „Ich fordere die Behörden auf, ihren Job zu machen.“ Aber welcher Job ist das genau?
Es wäre leicht den möglichen Hack des facebook-Accounts zu prüfen. Auch das Online-Profil des Herren ist noch gut nachvollziehbar. Die Einträge des besagten Herr Schritter vor und nach dem angeblichen Hacktermin unterscheiden sich da qualitativ allerdings nicht. (4) Auch vorher war er rassistisch, islamophob, sexistisch und hetzerisch unterwegs und verurteilte die Zustände in Deutschland.
Außerdem müsste im Falle eines tatsächlichen Hacks ein ausgiebiger Mailverkehr mit Facebook vorzuweisen sein. Schließlich kann er dann ja seinen Account nicht selbst gelöscht haben, der inzwischen freilich verschwunden ist, weil er ja angeblich keinen Zugriff mehr darauf hatte. Demnach müsste er Facebook glaubwürdig und per eidesstattlicher Versicherung nachgewiesen haben, dass er wirklich der eigentliche und rechtmäßige Besitzer des Accounts unter seinem Namen war. Und Facebook müsste dann nach Prüfung der Sachlage entschieden haben, dass der Account daraufhin zu löschen sei.
Belege für diese Korrespondenz? Fehlanzeige. Untersuchung und Auskunftsersuchen gegenüber Herrn Schritter vonseiten der Justiz? Ebenso Fehlanzeige.
In Sachen Meinungsfreiheit steht es also nicht so gut; jedenfalls nicht, wenn über Chauvinismus, Rassismus und Volksverhetzung berichtet wird. Umgekehrt sieht das ganz anders aus, wofür die Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Til Schweiger ja Bände spricht. Immerhin wurden die Ermittlungen wegen des lächerlichen Vorwurfs gegenüber Schweiger, der sich eben gegen derlei Hetze positioniert hatte, wieder eingestellt. Ob dies im Fall Sabine Schiffer auch gelingt, wird kritisch beobachtet. Aber auch, was nach einer möglichen Einstellung des Verfahrens mit Herrn Schritter geschieht, der mutmaßlich dann eben doch Morddrohungen auf Facebook zu verantworten hätte….(PK)
(1) (2)
Online-Flyer Nr. 529 vom 23.09.2015
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