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Lokales
Mülheims OB Mühlenfeld weiter im RWE-Aufsichtsrat, wenn keine OB mehr?
MBI sagen Nein und nochmals Nein!
Von Lothar Reinhard

Vor der RWE-Hauptversammlung am 23. April in der Gruga geht allen Beteiligten der A…. ziemlich auf Grundeis. Dem Konzern ist sein Geschäftsmodell abhanden gekommen, der Schuldenberg ist gigantisch und keine Lösung in Sicht. Zu riesig waren die unternehmerischen Fehlentscheidungen des letzten Jahrzehnts, insbesondere in der Großmann-Ära. Scheichs aus Abu Dhabi wollen 10% Anteile kaufen, warum auch immer.

 
OB Mühlenfeld umgeben von ihren Parteifreunden Kraft und Steinmeier
NRhZ-Archiv
 
Die kommunalen Aktionäre schlagen Alarm, denn sie fürchten um Einfluss, sprich Aufsichtsratsposten. Dabei reißen gerade die RWE-Städte den schwindsüchtigen Konzern noch schneller in den Abgrund, weil sie ihren Einfluss geltend machten, um gegen jede ökonomische Logik doch noch eine garantierte Dividende von 1 € pro Aktie durchzusetzen. Mülheim ist mit ca. 10 Mio. Aktien relativ zur Einwohnerzahl der mit Abstand größte kommunale RWE-Aktionär. Frau OB Mühlenfeld sitzt seit 2003 im erlauchten Aufsichtsrat, hat also alle gravierenden Fehlentscheidungen mit getragen und dafür saftige Tantiemen kassiert, bis zu 220.000 € pro Jahr, für im Schnitt 4 Sitzungen. Über viele Jahre wollte sie diese Gelder nicht an die Stadt abführen, bis Ministererlass und Gerichtsurteile aller Instanzen ihr schließlich keine andere Möglichkeit mehr ließen.
 
Nun kandidiert Frau Mühlenfeld nicht mehr und wird ab Oktober nicht mehr OB der Stadt Mülheim sein. Es müsste eigentlich logisch sein, dass sie dann automatisch aus dem RWE-Aufsichtsrat ausscheidet, denn sie sitzt dort nicht als private Aktionärin, sondern als Vertreterin für 10 Mio. Mülheimer Aktien.
 
Doch weit gefehlt. Im aktuellen WAZ-Artikel ist zu lesen: „Derzeit gehören unter anderem Mülheims Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und Dortmunds Stadtoberhaupt Ullrich Sierau (beide SPD) dem Gremium an. Mühlenfeld hört im Herbst an der Stadtspitze auf. Damit ende nicht automatisch ihr RWE-Mandat, wird im Kreis der kommunalen Aktionäre betont.“ Formaljuristisch mag das stimmen oder nicht, politisch und ökonomisch wäre es ein Unding, wenn die Privatperson Dagmar Mühlenfeld als Nicht-mehr-OB weiterhin im RWE-Aufsichtsrat für die Kommunen mit ihrem hohen Aktienbesitz säße.
 
Unabhängig davon, dass eine Nicht-mehr OB die üppigen Aufsichtsratsgelder nicht mehr an die Stadt abzuführen braucht, ist die Frage des zukünftigen Umgangs mit dem immer noch mit Abstand größten Vermögen der Stadt Mülheim, den RWE-Aktien und den RWE-Beteiligungen, fundamental und zentral für die weitere Entwicklung unserer bankrotten Stadt. Die gewählten Volksvertreter im Stadtrat hätten nicht einmal die theoretische Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, wenn die „städtische“ Aufsichtsrätin nur ex-OB wäre. Unabhängig davon kann man die Frage stellen, ob ein/e OB wirklich die notwendigen Qualifikationen mitbringt, um einen trudelnden Konzern wie das RWE richtig zu lenken und zu kontrollieren.
 
Auch sollte es Ziel der großen und kleineren RWE-Städte sein bzw. werden, die Abhängigkeit von dem gefährdeten Großkonzern schnellstmöglich zu vermindern, um nicht mit in den Absturz gerissen zu werden.
 
Unabhängig von der zentralen Frage des zukünftigen Umgangs mit den RWE-Aktien geht es in Mülheim u.a. auch um die grundlegenden Fragen der Zukunft des regionalen Wasserversorgers RWW (zu 80 % noch RWE) und der ebenso profitablen Energiedienstleistungsgesellschaft medl (49% RWE). Da wird eine ex-OB im obersten RWE-Aufsichtsrat der Stadt wenig nutzen, denn als ex-OB wird sie nur noch dem Konzern verpflichtet sein, nicht mehr der Stadt!
 
Last but not least: Frau Mühlenfeld ist als langjährige Aufsichtsrätin vollauf mitverantwortlich für das Desaster des Konzerns. Weshalb sie dann dort verbleiben sollte, selbst wenn die Basis ihres Mandats, die 10 Mio. Aktien der Stadt, für sie als Nicht-mehr-OB weggefallen ist, erschließt sich einem Normalbürger nicht. (PK)
 
Lothar Reinhard ist Fraktionssprecher der Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI)
 
 


Online-Flyer Nr. 505  vom 08.04.2015

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