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Aktueller Online-Flyer vom 20. April 2024  

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Krieg und Frieden
Verpflichtende Friedensbindung an Hochschulen und bittere Wahrnehmungen
Zivilklausel-Verstöße: Was tun?
Von Dietrich Schulze

Zu Beginn des Jahres wurde von der Presse veröffentlicht, dass 22 hiesige Hochschulen seit 2010 Forschungsprogramme vom Pentagon finanziert bekommen. Das bedeutet, hunderte von beteiligten WissenschaftlerInnen hatten über Jahre eisern geschwiegen. Denn für die vor 6 Jahren in Karlsruhe entstandene und inzwischen erwachsen gewordene Zivilklausel-Bewegung wäre das ein direkter Beweis für die Militarisierung von Bildung und Forschung gewesen. Also wird der urdeutsche Charakter „Klappe halten“ praktiziert.

Zivilklausel-Logo
NRhZ-Archiv
 
Die Chefstrategen der Uni-Militarisierung hatten sofort zwecks Abwehr der Proteste flächendeckend das „Argument“ verbreitet „Reine Grundlagenforschung“. Seit wann gibt die US-Kriegsführungs-Zentrale einen einzigen Dollar für Zwecke aus, die nicht der Modernisierung ihrer Waffen dienen? Dazu gehören selbstverständlich grundlegende neue Erkenntnisse aus allen Forschungsgebieten.
Aus der Liste der betroffenen 22 Hochschulen sind besonders diejenigen interessant, die eine Zivilklausel besitzen. NDR und SZ verbreiteten, dass die TU Darmstadt, die TU Ilmenau, die Uni Bremen und die Uni Frankfurt a.M. im glatten Verstoß gegen deren Zivilklausel Pentagonmittel angenommen hatten.
Michael Schulze von Glaßer kam in einem FREITAG-Artikel im Juni auf mindestens 7 Hochschulen, die trotz Zivilklausel an Rüstungsprojekten forschen, nämlich zusätzlich die Unis Göttingen, Kassel, Konstanz, Rostock und Tübingen, macht zusammen 9.
 
Der Autor hatte bei einer Tagung in der Uni Potsdam im Mai zum Thema "Militarisierung in Deutschland" einen Lagebericht vorgetragen und unter der Schlagzeile „Klartext zur Praxis mit Zivilklauseln“ zu den Zivilklausel-Verstößen vorgetragen:
TU Berlin (trotz bestmöglicher Umsetzung – Unterlaufung passiert), Bremen, Konstanz und Tübingen (klare Verstöße), Dortmund und Oldenburg (Zivilklausel wird verschwiegen, warum wohl?), TU Darmstadt (pfiffige Auslegung & Pentagon-Mittel), Rostock und Ilmenau (Verstöße moniert), Göttingen (frühere Militärforschung verheimlicht), Kassel („Papiertiger“ laut AStA), Freiburg (Aufklärung Rüstungsmittel ignoriert). Macht zusammen mit den vorher genannten Verstößen mindestens 13. Eine düstere Bilanz, der nachgegangen werden muss.
 
In einem SWR-Beitrag im Kontext mit der Pentagon-Affäre wurde zusätzlich das KIT Karlsruhe als Empfänger genannt (Kombination aus Uni und Großforschungszentrum) sowie ein Zivilklausel-Verstoß aufgrund der EADS-Cassidian-Kooperation mit der Uni Konstanz konstatiert. Auch unter Hinweis auf die Tübinger Zivilklausel wurde daraus geschlossen, dass der Nutzen einer Zivilklausel umstritten ist. Die Unis könnten schlicht argumentieren, dass ihre Forschung der Friedensverteidigung diene. Ein weiteres Problem sei, dass Unis ihre Drittmittelprojekte nicht offenlegen. So würden nicht einmal Uni-Gremien wissen, ob bei ihnen Rüstungsforschung betrieben wird. Die Forscher seien ständig auf der Suche nach neuen Geldgebern. Diese Problemanalyse ist nicht unplausibel. Seit geraumer Zeit sagt dazu die Zivilklausel-Bewegung:
 
Die Zivilklausel muss gelebt werden
 
Das bedeutet Offenlegung aller Drittmittelprojekte fordern durch eine Transparenzklausel und Vermutungen über Rüstungshintergründe von Forschungsprojekten auch persönlich nachgehen. Die Verteidigung der Zivilklausel ist mit Nachhaltigkeit in der Arbeit und mit Zivilcourage verbunden.
 
In der genannten Potsdam-Tagung hatte der Autor folgende Überlegungen zu einer Zivilklausel vorgetragen:
•          Rüstungs- und Kriegsforschung an den Hochschulen in jeder Form und Verpackung aufreißen, öffentlich skandalisieren, zurückdrängen und verhindern!
•          Dafür sind Zivilklauseln mit Transparenzklauseln ein überzeugendes Mittel der Hochschulgemeinschaft im Interesse des Gemeinwohls und des Friedens und der Freiheit.
•          Selbstbestimmung und Qualität erfordern die öffentliche Vollfinanzierung der alma mater.
•          Der Charme der Zivilklausel für eine Wissenschaft der Aufklärung, der Humanisierung der Lebensverhältnisse und der weltweiten Solidarität muss noch konkreter entwickelt werden.
•          Unten vor Ort in den Hochschulgruppen und ASten sollten mit dem sympathischen Umfeld reale mess- und vermittelbare Fortschritte gegen Militärisches erkämpft werden.
•          Nichts ist überzeugender als ein selbst erstrittener Erfolg. Das ist aufgrund der Kriegspolitik des „Trio infernale“ nicht leichter geworden. Auch früher war das nicht „leichter“.
•          Das Verständnis der politischen Entwicklungen ist wichtig. Es bleibt aber nutzlos, wenn nicht persönlich der Versuch einer solidarischen Umsetzung der Erkenntnisse gemacht wird.
 
Aus aktuellen Gründen, u.a. bevorstehenden Zivilklausel-Konferenzen, sei es gestattet aus den 13 benannten Hochschulen einige etwas genauer zu beschreiben und die obigen Empfehlungen zur Praxis zu präzisieren.
 
Zivilklausel Uni Bremen
 
Nach der TU Berlin, die das alliierte Rüstungsforschungsverbot 1989 mit einem Zivilklausel-Senatsbeschluss fortführte, hat die Uni Bremen seit 1986 die älteste Zivilklausel, entstanden aus dem bundesweiten Protest gegen das Reagan’sche Laser-Raketenabwehr-Programm. Aufgrund der jahrelangen engen Zusammenarbeit mit OHB-Technology und deren Gründern Fuchs für die Entwicklung von militärisch nutzbaren Satelliten wurde lange Zeit wie selbstverständlich gegen die Zivilklausel verstoßen, und das Ehepaar Fuchs gar mit der Ehrenbürgerwürde der Uni ausgezeichnet. Ins Rollen kam die Problematik mit der geplanten Einrichtung einer 10-jährigen OHB-Stiftungsprofessur für die Weltraum-Zusammenarbeit mit der Uni. Im März 2011 wurden kurz hintereinander diese Professur und ein Rüstungsforschungsprojekt in Zusammenarbeit von Uni Bremen und Uni Karlsruhe bekannt. Nach einer AStA-Kritik an der Stiftungsprofessur ging OHB-Fuchs im Juni 2011 in die Offensive und verlangte die Streichung der Zivilklausel. Nun folgte eine längere harte und ermutigende Auseinandersetzung um die Einhaltung der Zivilklausel und die Verantwortung der Wissenschaft für den Frieden. Daran sind neben den Studierenden eine Prof-Initiative, das Bremer Friedensforum und die Linkspartei beteiligt. Der Erfolg blieb nicht aus. Im Januar 2012 wird die Zivilklausel vom Senat bestätigt und eine entsprechende Formulierung für die Uni-Leitlinien beschlossen. Kurz davor war bei der Rektorwahl der Kandidat mit der harten Anti-Zivilklausel-Linie durchgefallen und eine „weiche“ Variante gewählt worden - Bernd Scholz-Reiter, der angeblich nichts gegen die Zivilklausel hatte. Das war kein Zufall, denn auch OHB-Fuchs hatte inzwischen Kreide gefressen und konnte nun mit dem neuen Uni-Segel seine OHB-Stiftungsprofessur in geänderter Fassade durchsetzen. Im August 2012 wurde mit vertraglicher Uni-Zustimmung Claus Braxmaier aus Konstanz auf die Professur gesetzt. Er hatte sich ausdrücklich gegen Rüstungsforschung ausgesprochen, obwohl er in Konstanz nachweislich mit EADS zusammen gearbeitet hatte. Eine offensichtliche akademische Zwecklüge, von OHB-Fuchs und Scholz-Schreiter wider besseren Wissens gebilligt und begrüßt. Und was taten die erfolgreichen Verteidiger der Wissenschaftsfreiheit dagegen? Neben ein paar anfänglichen Warnungen seit geschlagenen zwei Jahren gar nichts. Der fortgesetzte Verstoß gegen die Zivilklausel durch die Braxmaier-Kooperation für den OHB-Kriegssatelliten SAR-Lupe wird ignoriert und damit gebilligt. Es geht sogar soweit, dass ein Kritiker, der kürzlich auf diesen unhaltbaren Zustand hinwies, mit einer unflätigen Antwort abgespeist wurde. Mehr darüber in der WebDoku (s. Impressum) unter Eintragsdatum 24.09.14.
Was tun? Es gibt keine Alternative zum Wiederaufleben des anfangs genannten Bündnisses aus Studierenden, Professoren, Friedensbewegung und Abgeordneten. Die älteren Erfahrenen stehen in der Pflicht, auf die Studierenden zuzugehen. Der Verweis auf eine Landes-Zivilklausel kann keine Lösung sein, wenn zu Verstößen geschwiegen wird. Es gibt genügend aktuelle Ansatzpunkte. Zitat OHB-Fuchs in einen Bundeswehr-Papier über die internationale Spionage-Satelliten-Konkurrenz: "Indirekt wissen wir, dass wir hier wohl unschlagbar sind" (ND 04.09.14). Woher kommt diese widerwärtige Qualität? Auch aus akademischen Köpfen.

Zivilklausel Uni Tübingen
 
Aufgrund der bundesweiten Studierenden-Streiks im Herbst 2009 setzte der AStA der Uni Tübingen die Zivilklausel ganz nach vorn in seinem Forderungskatalog. Bereits im Januar 2010 beschloss der Senat eine entsprechende Präambel zur Grundordnung. Das war äußerst überraschend für eine traditionell konservative Uni, die 1991 eine ähnliche Zivilklausel-Forderung aufgrund aufgedeckter Rüstungsforschung noch brüsk abgelehnt hatte, während diese vom Großen Senat der Uni Konstanz beschlossen worden war. Das war auch deswegen äußerst überraschend, weil der damalige CDU-Wissenschaftsminister definitiv gegen Zivilklauseln war und mit der Konstanzer leben konnte, weil diese unter den Teppich geraten war. Und tatsächlich machte dieser die Tübinger Zivilklausel Mitte 2010 durch Zustimmung rechtskräftig und begründete das mit dem wurmstichigen Argument, dass eine Präambel nicht verbindlich sei.

 
Kriegstrommler Wolfgang Ischinger bei attac München
Collage: Dietrich Schulze/NRhZ-Archiv
 
Bereits im Oktober 2010 begann das Institut für Politikwissenschaften damit, den Kriegstrommler Wolfgang Ischinger (Münchener „Sicherheits“konferenz) als Honorarprofessor für die Uni Tübingen anzubaggern. Es kann nachgewiesen werden, dass die mit der Vorbereitung dieses offensichtlichen Verstoßes gegen die Zivilklausel Betrauten, darunter ein GEW-Kollege, den Vorgang absolut geheim hielten bis zum Paukenschlag der Ischinger-Eröffnungsvorlesung in seiner neuen „honorigen“ Rolle. Den ersten öffentlichen Aufschlag dagegen veröffentlichte der Autor unter dem Titel „NATO nimmt Universität im Handstreich“ (ND 15.07.11). Daraufhin folgten viele Proteste. Bereits vorher hatten Studierende gegen absichtsvolle Ischinger-Vorlesungen protestiert. Die Strategen des Instituts für Politikwissenschaften und besagter GEW-Kollege gingen weiter und organisierten unter Täuschung von friedensbewegten Referenten im Wintersemester 2011/2012 eine ganze Vorlesungsreihe mit dem Zweck, die Zivilklausel als eine Friedensklausel auszulegen, die mit Forschung für militärische Zwecke vereinbar ist (Stichwort „Friedenseinsätze“ der Bundeswehr).
 

Zivilklausel-Demonstration vor der Uni Tübingen
Quelle: AK Zivilklausel Uni Tübingen 2011
Merken Sie etwas, liebe LeserIn? Eine „weiche“ Zivilklausel-Variante, gesteuert von Ischinger-Fans, die obendrein dem Rektor vorwerfen, dass er nichts für eine Registrierung der Drittmittelforschung tut, als Bedingung für die Überprüfbarkeit der Zivilklausel. Dabei wird Drohnenforschung schon lange öffentlich thematisiert. Ein Doppelspiel von „besorgten“ Wissenschaftlern mit einem Rektor, der die Ablehnungsrolle spielt, alles fein fleißig von der grün-schwarzen Wissenschaftsministerin Baden-Württembergs abgedeckt. Die Zivilklausel als friedliches Aushängeschild für die gegenteilige Uni-Politik.
 
Und nun kommt das Schlimmste. Seit zwei Jahren ist die Tübinger Zivilklausel-, Gewerkschafts- und Friedensbewegung bezüglich des fortgesetzten Verstoßes gegen die Zivilklausel aufgrund der Ischinger-Honorarprofessur immer leiser geworden, zur Genugtuung des Kriegstrommlers. Eine einzige Gruppe, die Tierschützer, die Antispeziesistische Aktion Tübingen, wandte sich vor der 50. NATO-"Sicherheits“konferenz mit einem gelungenen Ischinger-Portrait an das ehemalige Bündnis mit den Worten: "Insgesamt sollte mehr darüber nachgedacht werden, wie die Tübinger Gruppen wieder besser zusammenarbeiten ..... sich in einem breiten Bündnis gemeinsam engagieren, schließlich konzentrieren sich hier einige Merkmale, welche von Tübinger Gruppen in der Vergangenheit schon thematisiert worden sind, wie beispielsweise Elitarismus, Militärforschung, Tierversuche, mangelhafte Aufarbeitung der NS-Vergangenheit oder das Hofieren reaktionärer Burschenschaften." Reaktion der Angesprochenen: Null. Zu dem geforderten Neustart der Tübinger Friedensbewegung gibt es keine Alternative. Ich bleibe optimistisch, dass der Neustart gelingen möge und die Ischinger-Sommervorlesung 2015 ordentlich verhagelt wird.
 
Zivilklausel Uni Rostock
 
Am 29. Juni 2011 beschloss das Konzil der Uni Rostock, eine Zivilklausel in die Grundordnung aufzunehmen. Größere Studierendenaktionen davor sind nicht bekannt geworden. Überraschung. Und erst der Text, fast wortgleich mit der Tübinger Zivilklausel. 8 Monate davor hatte in Tübingen die Unterlaufung der Zivilklausel begonnen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, zum Beispiel, dass diese nach dem Tübinger Modell als friedliches Aushängeschild auch in Rostock gedacht war. Schauen wir uns die Fakten an: ● Okt. 2013 Offener Protestbrief des Rostocker Friedensbündnisses gegen die enge Uni-Zusammenarbeit mit dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie (DGWMP), die als unvereinbar mit der Zivilklausel gesehen wird. ● Jan. 2014 NDR-Bericht über Minensuch-Projekt mit Bundeswehr-Finanzierung. Die Uni sieht in diesem Projekt wegen des „humanitären Charakters“ keinen Widerspruch zur Zivilklausel. ● Juni 2014 Parlamentarische Anfrage MdL Saalfeld (GRÜNE): Grüne im Landtag fordern Aufklärung über wehrtechnisches Forschungsprojekt „Aufspüren von Wasserminen“ und Zulässigkeit wegen Zivilklausel. ● Aug. 2014 Kritische Uni Rostock analysiert Uni-Kooperation mit BND und Bundeswehr bei Internet-Überwachung im Widerspruch zum geplanten Snowden-Ehrendoktor. Das muss ebenfalls als nicht vereinbar mit der Zivilklausel angesehen werden. Wird prompt von der Prorektorin für Forschung in einem taz-Leserbrief zurück gewiesen. Ein merkwürdiger Zufall. Erinnern Sie sich an den Satz zu Tübingen: „Ein Doppelspiel von „besorgten“ Wissenschaftlern mit einem Rektor, der die Ablehnungsrolle spielt, alles fein fleißig von der grün-schwarzen Wissenschaftsministerin Baden-Württembergs abgedeckt.“ Der Satz lässt sich hier komplett übernehmen; „Ein Doppelspiel von „besorgten“ Wissenschaftlern (Ehrendoktor-Befürwortern) mit einem Rektor, der die Ablehnungsrolle spielt, alles fein fleißig vom SPD-Wissenschaftsminister Mecklenburg-Vorpommerns abgedeckt.“
Der Autor hat dieses Spiel genauer unter die Lupe genommen und unter dem Titel „Whistleblower Edward Snowden - Ehrlose Ehrendoktor-Farce der Uni Rostock YES: Right Livelihood Award (Alternativer Nobelpreis)“ veröffentlicht (NRhZ 01.10.14).
 
Zivilklausel Uni Kassel
 
Ganz im Gegensatz zu Rostock haben die Studierenden, Hochschulgruppen und der AStA der Uni Kassel seit 2010 eine großartige und breit angelegte Mobilisierung für die Zivilklausel geleistet. Diese kann hier im Einzelnen nicht nachgezeichnet werden, doch diese harte dreijährige Arbeit führte im Januar 2013 zu einem messbaren und eindeutigen Erfolg.
In einer Urabstimmung votierten die Studierenden mit 72,4 Prozent für eine Zivilklausel, d.h. für ausschließlich nichtmilitärische Forschung an der Uni Kassel. Im Juli 2012 war der Senat für die „Orientierung für Professorinnen und Professoren“ dem Studi-Antrag auf Einführung der Zivilklausel: „Forschung, Lehre und Studium an der Universität Kassel sollen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen.“ gefolgt. Der AStA sah das als einen ersten Schritt in die richtige Richtung an, plante aber zügig die Urabstimmung für die Zivilklausel in der Grundordnung. Was Wunder, dass der Senat das Urabstimmungsergebnis damit abtat, dass die Orientierung für die Profs ausreichend sei.
Es folgte eine weitere harte Arbeit der Studis, die die Zivilklausel mit einer Transparenzklausel verbanden. Das war auch die Schlussfolgerung aus den bekannten Verstößen. Wie soll denn die Einhaltung der Zivilklausel ohne Offenlegung der Forschung, insbesondere der Drittmittelforschung, systematisch überprüft werden können? Im Dezember stimmte der Senat der Zivilklausel zu, lehnte aber die Transparenz-Klausel ab. Der AStA bezeichnete die Senatsentscheidung am 4.12.13 als „Schwarzen Tag für den Frieden“ und verlieh Rektor Postlep den Satire-Preis „Goldener Panzer 2013".
 
Das Interessante an diesem vorbildlichen Aufklärungsprozess: Das was anderenorts als prima Zivilklausel angesehen wird, ist in den Augen der Kasseler Zivilklausel-AktivistInnen ein „Papiertiger“. Eine wunderbare Folge: Julian Firges und Claudia Holzner sind bei allen größeren und kleineren Zivilklausel-Tagungen dabei und berichten über diese mit Abstand fortschrittlichsten Bemühungen um eine verbindliche Friedensbindung. Es ist völlig eindeutig, dass die Uni im Geheimen mit der Rüstungsschmiede Kraus-Maffei-Wegmann kooperiert. In den genialen Uni-Leaks-Briefkasten ist allerdings noch keine Post eingegangen. Stichwort: »Urdeutscher Charakter „Klappe halten“«. Man kann aber nie wissen, ob nicht doch…. Anfang September wurde bekannt, dass die Rüstungsschmiede nicht mit Rheinmetall, sondern mit dem französischen Pendant Nexter fusionieren will. Einer Pressemeldung zufolge soll der Vizekanzler beschleunigt 700 Dual-Use-Güter-Anträge (schwere Dieselmotoren, elektronische Steuerteile, Zentrifugen für Labor und Atomforschung) abwickeln. Wird es demnächst eine deutsch-französische Uni-Rüstungsforschungs-Kooperation geben oder wird die Zivilklausel die Grenze nach Frankreich überschreiten?
 
Uni Karlsruhe / KIT
 
Passt das KIT (Karlsruher Institut für Technologie) als Zusammenschluss von Uni Karlsruhe und der Helmholtz- bzw. Großforschungseinrichtung „Forschungszentrum Karlsruhe“ überhaupt in diese Liste? Das KIT hat keine Zivilklausel, also kann auch nicht dagegen verstoßen werden, z.B. betreffend der fünf Pentagon-finanzierten Forschungsprojekte oder der Drohnenforschungskooperation mit dem militärischen Fraunhofer-Institut IOSB. Es gibt jedoch im KIT-Gesetz, für das die Studierenden 2009 in der ersten Urabstimmung dieser Art eine Zivilklausel verlangt hatten, folgende Bestimmung: „Zur Wahrnehmung der Großforschungsaufgabe betreibt das KIT im Interesse der Allgemeinheit Forschung und Entwicklung zu friedlichen Zwecken vorwiegend auf dem Gebiet der Technik und ihrer Grundlagen.“
Unter Großforschungsaufgabe ist eindeutig die Atomforschung zu verstehen. Die müsste wegen des Atomausstiegs zwar erledigt sein. Von wegen. Das KIT betreibt Forschung für Atomreaktoren der IV. Generation. Das ist aber noch längst nicht das Schlimmste. Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand veröffentlichte Fakten über die Entwicklung einer neuartigen Flüssigmetallkühlung für Leistungsreaktoren auf der Basis der Naturkonvektion, mit denen die Pumpen überflüssig werden. Der Atomreaktor arbeitet damit praktisch geräuschlos. Nun raten Sie mal, wer daran ein großes Interesse hat! Antwort: Alle Atom-U-Boote für militärische Zwecke betreiben Länder. Das U-Boot kann getaucht schlecht von Oben und im Stillstand mit dieser Naturkonvektionsvariante auch nicht mit Schallortung aufgespürt werden. Ein Projekt von großem militärischem Interesse, dass der Bestimmung „zu friedlichen Zwecken“ im KIT-Gesetz eindeutig widerspricht und unverzüglich eingestellt werden müsste.
Auf der Grundlage einer Presse-Erklärung der „Initiative gegen Militärforschung an Universitäten“ gab es einen Bericht des Autors unter dem Titel „Atomare Militärstiefel ausziehen“ (NRhZ 14.06.14). Die Presse hatte das aufgegriffen und berichtet: ka-news am 14.05.14 und Stuttgarter Zeitung am 22.05.14. Keinerlei Reaktionen von KIT oder der Landesregierung. Die atompolitische Sprecherin der GRÜNEN Bundestagsfraktion, MdB Sylvia Kotting-Uhl, wurde angesprochen. Ein Gesprächstermin mit der Initiative ist in Arbeit.
Noch ein Wort zur KIT-Zivilklausel. Sie wurde von allen KIT-Leitungen seit 2009 zurückgewiesen. Der neue KIT-Präsident Holger Hanselka, kam von der TH Darmstadt und unter seiner Vize-Präsidentschaft wurde dort eine Zivilklausel beschlossen. Beim KIT wollte er nichts mehr davon wissen. Das hatte selbst die FAZ in einem Beitrag moniert. Die Studierenden bleiben dran. Am 29. August brachte der KIT-AStA eine Stellungnahme unter dem Titel „Kriege in und um Europa: Zivilklausel am KIT einführen!“ heraus. Eine wunderbare Botschaft zum Antikriegstag.
 
Schlussfolgerungen
 
Die Zivilklausel ist und bleibt trotz aller geschilderten Probleme ein Pfahl im Fleische der Militarisierer aller Couleur. Sie hat bereits zwei Landesgrenzen überschritten, nämlich die nach Österreich und die nach der Schweiz. Alles nachlesbar in der einzigen umfassenden Zivilklausel-Dokumentation der „Initiative gegen Militärforschung an Universitäten“ (s. logo und Impressum)
 
23.000 Unterschriften „Lernen für den Frieden“
 
Eine interessante Methode der Öffentlichkeitsarbeit für die Zivilklausel darf in diesem Artikel nicht unerwähnt bleiben. Seit einem reichlichen Jahr werden persönliche Unterschriften für eine militärfreie Bildung, insbesondere für Zivilklauseln und gegen die Kooperationsabkommen Schule/Bundeswehr gesammelt. Am 8. Oktober konnte der Kultusministerkonferenz (KMK) in Essen ein Berg von 23.000 Unterschriften mit diesen Forderungen übergeben werden. Die AktivistInnen konnten mit Vergnügen registrieren, dass die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe dabei war und diese Forderungen bekräftigte. Die stellv. DGB-Vorsitzende Elke Hannack hatte zur Unterstützung der Aktion einen Brief mit diesen Forderungen an die KMK gerichtet. Das alles verbessert unsere Lage. Es bleibt dabei: Breite Bündnisse schmieden und Zivilcourage entfalten. (PK)
 
Über den Autor: Dr.-Ing. Dietrich Schulze (Jg. 1940) war nach 18-jähriger Forschungstätigkeit im Bereich der Hochenergie-Physik von 1984 bis 2005 Betriebsratsvorsitzender im Forschungszentrum Karlsruhe. 2008 gründete er mit anderen in Karlsruhe die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten (WebDoku www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.pdf). Er ist Beiratsmitglied der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit sowie in der Initiative „Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“ und publizistisch tätig.


Online-Flyer Nr. 480  vom 15.10.2014

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