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Lokales
OLG Düsseldorf: Verhandlung um Kartellamtsverfügung läuft gut für die Berliner
Richter: BWB-Argumentation "Rosinenpickerei"
Von Peter Kleinert

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf fand am 25. September die mündliche Verhandlung im Verfahren Berliner Wasserbetriebe gegen das Bundeskartellamt statt. Es ging um die Preismissbrauchsverfügung, die das Kartellamt im Juni 2012 zur Senkung der Berliner Trinkwasserpreise erlassen hatte. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) hatten daraufhin die Zuständigkeit der Kartellbehörde bestritten und deshalb Klage eingereicht.

Bald kein Preismissbrauch mehr bei den Berliner Wasserbetrieben möglich
Quelle: http://berliner-wassertisch.net
 
In seiner einleitenden Abwägung der Positionen bestätigte der Kartellsenat des Gerichts klar die Auffassung des Bundeskartellamtes in allen wesentlichen Punkten. Da es sich bei den Berliner Wasserentgelten nicht um Gebühren,  sondern um Preise (mit Gewinnspannen) handelt, ziehe das die Zuständigkeit kartellrechtlicher Prüfung nach sich.

Wie das Kartellamt sahen auch die Richter bei den Berliner Wasserbetrieben erheblichen Unternehmensspielraum in der Preisfestsetzung und hielten den Ansatz der kalkulatorischen Kosten für "undurchsichtig", die Argumentation der BWB für unzulässige "Rosinenpickerei".

In der Anhörung ergaben sich keine neuen Gesichtspunkte: Weder aus dem
anderthalbstündigen Vortrag der Rechtsanwälte der BWB noch aus der sehr knappen Erwiderung des Bundeskartellamtes. Die Urteilsverkündung ist für den 22.Januar 2014 anberaumt.

Ulrike Kölver vom Berliner Wassertisch, die als Beobachterin der Verhandlung in Düsseldorf beiwohnte, sagte nach der Anhörung: "Wir freuen uns, dass der von uns herbeigeführte Volksentscheid zu dieser Konsequenz geführt hat und hoffen, dass es in 2014 nun endgültig zur Umsetzung der Preismissbrauchsverfügung und damit zur Senkung der Wasserpreise kommt." (PK)

Weitere Informationen im Artikel
Vertrag mit Veolia weiter im Dunkeln
  


Online-Flyer Nr. 426  vom 02.10.2013

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