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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Lokales
Berliner SPD-CDU-Koalition sabotiert Prüfung eines Verstoßes gegen das GG
Gegen das Demokratiegebot
Von Ulrike Fink von Wiesenau

In der 13. Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" am 19. Oktober stand die Prüfung des Verstoßes gegen das in Artikel 20 Abs.2 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip auf der Tagesordnung. Dazu lag dem Ausschuss ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) "zur Vereinbarkeit der im Rahmen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) abgeschlossenen Konsortialverträge mit dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Budgethoheit des Parlaments" vor.
 

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Bisherige Anhörungen hatten den Verdacht bestärkt, dass der 1999 abgeschlossene Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegen das Demokratiegebot verstösst. Das vom Ausschuss bestellte Gutachten des WPD dagegen hat keinen Verstoss erkennen können. Eine umfassende Prüfung der Vertragsrealitäten, die das Offenlegungs-Gesetz des Volksentscheides vorschreibt, blieben SPD und CDU auch zur Frage des Demokratiegebotes schuldig. Die Sitzung machte eine massive Leistungsverweigerung der Regierungskoalition deutlich.

Nikolaus Karsten (SPD) verstieg sich gar zu der These, dass es in keinem Falle sinnvoll sei, der Frage nach einer Verletzung des Demokratiegebotes weiter nachzugehen, da die SPD keinen Nutzen darin sähe festzustellen, dass das Demokratiegebot nicht eingehalten worden sei. Demokratie wird hier als hinter wirtschaftlichen und praktischen Aspekten zurückstehendes "Gut" betrachtet und als unwichtig verworfen. Es zählt nur das materielle Ergebnis, das, was sich rechnet, Demokratie gehört demnach nicht dazu. Erschütternd ist die Folgenlosigkeit aufgedeckter Verfehlungen.

Die Abgeordneten Canan Bayram von den Grünen, Klaus Lederer von den LINKEN und Gerwald Brunner von den Piraten positionierten sich ergebnislos. Der Antrag der Oppositionsparteien auf ein vertiefendes Gutachten zum Demokratiegebot wurde von SPD und CDU abgelehnt. obwohl klar ist, dass diese Frage nach dem Kauf der RWE-Anteile unverändert bestehen bleibt.

Der Wassertisch-Untersuchungsausschuss "Klaerwerk" stellt fest: Besteht der Rückkaufvertrag des Senats im Abgeordnetenhaus die Abstimmung, dann bleibt alles beim Alten. Das Letztentscheidungsrecht der öffentlichen Hand beim Berliner Wasser ist auch im neuen Vertrag, wenn 50%  an der RWEVeolia Berlinwasser Beteiligungsgesellschaft (RVB) von einer privaten Gesellschaft des Landes gekauft werden, nicht gewährt. Der Senat will 650 Millionen Euro ausgeben, ohne bei den Wasserbetrieben mehr Einfluss zu gewinnen, d.h. das Land würde 75 Prozent der Anteile halten, ohne 75 Prozent Einfluss zu haben. Die veranschlagte Kaufsumme ist stark überteuert, eine Rekommunnalisierung durch Anfechtung und Rückabwicklung der sittenwidrigen Verträge von 1999 wäre weitaus kostengünstiger zu realisieren. Die Wasserpreise werden, nach einer manipulativen, kurzfristigen Senkung, hoch bleiben und sogar noch steigen. RWE erhält hunderte Millionen Euro Kompensation für nicht erbrachte Leistungen. Der Konsortialvertrag bleibt bestehen. Veolia aber wird dem Senat die Richtlinien diktieren können. Das Abgeordnetenhaus hingegen bleibt seiner demokratischen Kontrollfunktion beraubt.

SPD und CDU haben für den Donnerstag einen definitionsschwachen Entschließungsantrag vorbereitet, der den Willen der Koalition zum Anteilsrückkauf zum Ausdruck bringt. Er soll den Abgeordneten und der Öffentlichkeit eine positive Lösung vorspiegeln. In Wahrheit aber bleibt es bei den Geheimstrukturen und der Renditeabschöpfung über die Wasserpreise.

Doch der erfolgreiche Wasser-Volksentscheid hat Maßstäbe für die Politik gesetzt und eine Definitionskraft entfaltet, hinter denen ungestraft kein politischer Akteur mehr wird zurückbleiben können. 666.000 Berlinerinnen und Berliner haben klargestellt: Wasser als elementares Gut der Daseinsvorsorge gehört in Bürgerhand, es kann keine Deals mit den Konzernen geben. (PK)
 
Ulrike Fink von Wiesenau ist Sprecherin des Berliner Wassertisch, einem lokalen Netzwerk von VertreterInnen unterschiedlicher Gruppen, Initiativen und interessierter BürgerInnen, die sich unter dem gemeinsamen Thema „Wasser gehört uns allen – Wasser ist ein Menschenrecht“ zusammengefunden haben, um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe aufzuheben.


Online-Flyer Nr. 377  vom 24.10.2012

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