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Lokales
So viel Einigkeit war noch nie im Sonderausschuss Berliner "Wasserverträge“
Senat bleibt Antworten schuldig
Von Ulrike Fink von Wiesenau

In der 11. Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge" am 7. September 2012 im Berliner Abgeordnetenhaus blieb der Senat den Regierungsfraktionen und Oppositionsparteien die Beantwortung der Fragen zum Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben schuldig. Die Sitzung musste vor der Zeit geschlossen werden.

Eine Sitzung des Sonderausschusses "Wasserverträge"
Quelle: "Berliner Wassertisch"
 
Soviel Einigkeit war noch nie im Sonderausschuss: Die Regierungsfraktionen und die Oppositionsparteien machten ihren Beratungsbedarf geltend und waren sich einig darüber, dass es im Parlament erst zur Abstimmung des Rückkaufvertrages kommen darf, wenn der Senat die an ihn gerichteten Fragen zum Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben beantwortet hat. Zum ersten Mal herrschte fraktionsübergreifend Konsens im Sonderausschuss.
 
Diese Wendung darf auch als Erfolg des Berliner Wassertisches gewertet werden. Die Bürgerinitiative hatte in ihrem öffentlichkeitswirksamen Brief an die 149 Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin detailliert aufgeführt, warum auch der Rückkaufvertrag wieder einseitig zum Schaden der Berliner Bevölkerung ausfällt und die Abgeordneten nachdrücklich gebeten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, die Beschlussvorlage des Senats vor der Abstimmung umfassend kritisch zu prüfen:
 
Denn der Kauf der RWE-Anteile soll über einen Kredit geschehen, den nicht das Land, sondern die Berliner Wasserbetriebe (BWB) aufnehmen soll. Eine derartige Finanzierung wäre ein Schattenhaushalt und ist bereits von mehreren Seiten, darunter vom Landesrechnungshof, als verfassungswidrig bezeichnet worden. Der an RWE zu zahlende Preis berücksichtigt nicht die Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamts und die sich daraus ergebende Senkung des BWB-Unternehmenswerts, der Konzern soll ausbezahlt werden, als ob es die Missbrauchsverfügung nicht gäbe, und der Senat will die Gewinngarantien aus dem Altvertrag von 1999 bis 2028 vollständig erfüllen. Der veranschlagte Preis von 650 Millionen Euro ist in verschiedener Hinsicht um mehrere Hundert Millionen Euro überhöht. Das alles muss Gegenstand einer Debatte sein, die dem Votum der 666.000 Berlinerinnen und Berliner und ihrem Gesetz zur Offenlegung gerecht wird, das eine öffentliche Prüfung und Aussprache vorschreibt.
 
Der Staatssekretär des sich durch permanente Abwesenheit empfehlenden Finanzsenators Nussbaum verwies indessen darauf, dass mit der Beantwortung der Fragen erst ab Ende der nächsten Woche zu rechnen sei. Wann der Rückkaufvertrag auf die Tagesordnung des Parlaments kommen wird und wie der Zeitplan des Senats für das weitere Prozedere ist, bleibt ungeklärt.
 
Fest steht: der überteuerte Rückkaufvertrag ist eine Neuauflage der Vertrags-Politik des Jahres 1999, die Fakten der grössten Teilprivatisierung innerhalb der EU bleiben weiter im Dunkeln. In Zeiten der Finanzkrise, da das Geschäftsmodell Öffentlich-Privater Partnerschaften im Bereich der Daseinsvorsorge zunehmend Raum gewinnt, sind die Ergebnisse einer umfassenden Analyse des Vertragswerks der Berliner Wasser-Privatisierung von musterhafter Bedeutung, können sie doch den gefährdeten Kommunen zur warnenden Anschauung dienen und neue ruinöse Vertragsabschlüsse verhindern helfen. (PK)
 
Ulrike Fink von Wiesenau gehört zum Sprecherteam des "Berliner Wassertisch". Der "Berliner Wassertisch" ist ein lokales Netzwerk von VertreterInnen unterschiedlicher Gruppen, Initiativen und interessierter BürgerInnen, die unter diesem Namen 666.000 Berlinerinnen und Berliner dazu bewegt haben, für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu stimmen, mit denen RWE und Veolia eigentlich noch viele Jahre Profit machen wollten.


Online-Flyer Nr. 317  vom 12.09.2012

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