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Aktueller Online-Flyer vom 24. April 2024  

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Inland
Appell an die GRÜNEN und die SPD im Landtag Baden-Württemberg:
"Wahlversprechen zur Zivilklausel einhalten!"
Von Peter Kleinert

In einem Offenen Brief an die Landtagsabgeordneten von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg wandten sich die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative „Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit“ und die Initiative gegen Militärforschung an Universitäten mit Unterstützung des bundesweiten Bündnisses „Hochschulen für den Frieden – Ja zur Zivilklausel“ am 1.April mit der Forderung, die von ihren Parteien zum Errichtungsgesetz für das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) verlangte Zivilklausel „Das KIT verfolgt ausschließlich friedliche Zwecke“ nun auch in Regierungsverantwortung zu verwirklichen.

Hält GRÜNEN-Ministerpräsident Kretschmann sich nicht an sein Wahlversprechen?
Quelle: wikipedia
 
Eine entsprechende Forderung nach Zivilklauseln für alle Hochschulen in Baden-Württemberg fand sich in beiden Wahlprogrammen zur Landtagswahl 2011 und wurde auch von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Ministerpräsident Winfried Kretschmann für KIT kurz vor der Wahl auch persönlich gefordert. Für den 19. April 2012 ist die erste Lesung für das KIT-Weiterentwicklungsgesetz geplant. KIT war im Juni 2009 als Zusammenschluss der Universität und des ehemaligen Kernforschungszentrums unter der CDU/FDP-Landesregierung per Landesgesetz Baden-Württemberg errichtet worden. Dass die Zivilklausel bisher nicht in das Gesetz übernommen wurde, bedeutet den Bruch eines Wahlversprechens, wie Reiner Braun und Dietrich Schulze für die Initiativen erklären.
 
Es liege nunmehr in der Hand der Landtagsabgeordneten, im Sinne der Glaubwürdigkeit der neuen Landtagsmehrheit eine Kurskorrektur vorzunehmen. KIT beteilige sich an Rüstungsforschung in den Bereichen Nachrichtentechnik und Drohnen und setze unbeirrt vom Atomausstiegsbeschluss die Forschung an Atomreaktoren einer neuen Generation fort. Stichworte: "Generation IV" und "Transmutationsreaktor", den z.B. der hessische FDP-Landtagsabgeordnete im Juni 2011 gefordert hat.
 
Die Initiativen erinnern daran, dass auch die Gewerkschaften ver.di und GEW ebenso wie die Studierendenvertretung UStA in der Anhörung das Fehlen der Zivilklausel kritisiert und deren Übernahme verlangt haben. Sie erinnern an ihren Offenen Brief „Friedensbindung für die Hochschulen per Zivilklausel in den Koalitionsvertrag“ an die Delegierten der Landesparteitage im April 2011 sowie an die vielfältigen Aktionen beginnend mit einem Appell der Gewerkschaft ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald an die Landtagsabgeordneten im Juni 2009 zum KIT-Errichtungsgesetz.
 
Der Offene Brief schließt mit einer Kompromissüberlegung. Obwohl es weitergehende Gründe für die KIT-Zivilklausel gebe, wie in einem Internationalen Appell vom Mai 2009 formuliert, sei es vorstellbar, die Entscheidung über eine gesetzliche KIT-Zivilklausel im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Landeshochschulgesetzes zu treffen. Danach würde die Zivilklausel in beide Gesetze gleichzeitig übernommen, wozu es eine verbindliche KIT-Option geben müsse.
 
Die Abgeordneten werden gemäß ihren Wahlversprechen gebeten, dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf ohne Zivilklausel bzw. ohne verbindliche KIT-Zivilklausel-Option die Zustimmung zu verweigern. (PK)
 
Kontakt für mehr Informationen: Dietrich Schulze
dietrich.schulze@gmx.de
0721 385403 / 0160 9911 3131


Online-Flyer Nr. 348  vom 04.04.2012

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