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Inland
Vom Berufsverbot Betroffene fordern Akteneinsicht und Rehabilitierung:
"Auch wir sind das Volk!"
Von Uwe Koopmann

Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidenten-konferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten "Radikalenerlass". Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der "Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom "Verfassungsschutz“ auf ihre politische "Zuverlässigkeit“ durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

Opfer der Berufsverbote durch den "Radikalenerlass" der Willy Brandt-Regierung
Foto: Uwe Koopmann
 
Genau am 40. Jahrestag des "Radikalenerlasses“, trafen sich in Bonn 15 Betroffene aus dem Rheinland, um ihre Erfahrungen als Opfer der Berufsverbotspolitik der 70er Jahre auszutauschen. Er wurde in der Bundesrepublik dazu verwendet, Personen mit kommunistischen Überzeugungen aus dem Staatsdienst zu entfernen oder ihnen die Aufnahme in denselben - speziell die Verbeamtung - zu verwehren.Den Betroffenen wurde nicht die Berufstätigkeit verboten; da aber Lehrer oder Eisenbahner fast immer im Staatsdienst arbeiteten, waren die Folgen ähnlich.
 
Einigen der wegen angeblicher oder tatsächlicher Mitgliedschaft in der DKP, im Studentenbund MSB Spartakus oder im Sozialistischen Hochschulbund SHB in den Jahren 1972 bis 1976 Entlassenen gelang nach jahrelangen, mühevollen Prozessen, die sich bis zum Bundesarbeitsgericht hinzogen, die Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst – wenn auch nicht als Beamte, sondern nur als Angestellte mit deutlicher Einkommenseinbuße. Andere waren gezwungen, sich außerhalb des öffentlichen Dienstes eine neue Perspektive zu suchen.
 
Alle Teilnehmer der Bonner Zusammenkunft berichteten über diskriminierende und entwürdigende Anhörungen, die sie über sich ergehen lassen mussten. Dabei wurden ihnen zweifelhafte "Verfassungsschutz“erkenntnisse vorgehalten, deren Quellen im Dunkeln blieben.
 
„Wir fordern volle Akteneinsicht in die über uns gespeicherten Daten und Aushändigung aller uns betreffenden Vorgänge. Auch wir sind das Volk!“ So lautete der Tenor der in Bonn Versammelten. Rehabilitierung und Wiedergutmachung sind weitere Forderungen.
 
Die sozialen Folgen des Berufsverbotes waren in vielen Fällen gravierend, doch das bewusste Eintreten für demokratische Grundrechte wie Teilnahme an Parteiveranstaltungen, Anmelden von Demonstrationen etc. ließ sich keiner der Anwesenden verbieten. Im Gegenteil: „Duckmäusertum ist die größte Gefahr für die Demokratie“, urteilten die Anwesenden. (PK)


Online-Flyer Nr. 339  vom 01.02.2012

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