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Aktueller Online-Flyer vom 19. März 2024  

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Aktuelles
Am 21.12. Prozesse gegen die Abwassergebühren 2011 der Stadt Mülheim
Zuvor erfolglose Beschwerde über Staatsanwältin
Von Peter Kleinert

Strafanzeige wegen Gebührenveruntreuung hatten im Dezember 2010 die Mülheimer Bürger Initiativen (MBI) gegen Verantwortliche der Stadt an der Ruhr - vor allem gegen Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (SPD) - erstattet, weil der Stadtrat vor allem offenbar ihr zuliebe mit Mehrheit die Entnahme von 5,4 Mio. € aus dem stadteigenen Abwasserbetrieb in die Stadtkasse beschlossen hatte.(1) Weil die MBI-Fraktion bis zum 25. November dazu von der Staatsanwaltschaft Duisburg nichts erfuhr, richtete ihr Fraktions-geschäftsführer Norbert Striemann einen Beschwerdebrief über die zuständige Staatsanwältin Herber-Mittler an den leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Claßen, auf den er bisher, vier Wochen danach, allerdings ebenfalls keine Antwort erhielt.
 
Veruntreuung von Gebühren
 
Die Strafanzeige wegen "Veruntreuung von Gebühren für die Abwasser-beseitigung und Irreführung der Öffentlichkeit sowie der Ratsmitglieder durch undurchsichtige und verfälschende Bilanzen zur Verschleierung der Veruntreuung" vom Dezember 2010 war neben der Oberbürgermeisterin auch gegen ihren Stadtkämmerer Uwe Bonan, Umweltdezernentin Sander, Umweltamtsleiter Dr. Jürgen Zentgraf und Günter Helmich, den Betriebsleiter des Abwasserbeseitigungsbetriebes gerichtet. Offenbar angeregt durch diese Strafanzeige der kommunalen Wählergemeinschaft MBI, die nach ihrer Gründung 1999 im Jahr 2009 inzwischen als drittstärkste Fraktion in den Stadtrat einzog, haben einige Mülheimer Bürger auch Klagen beim VG Düsseldorf gegen drastische Erhöhungen der Abwassergebühren eingereicht, die bereits in den Jahren 2006 und 2007 stattfanden.
 
Am 21. Dezember Verwaltungsgerichtstermin
 
Am 21. Dezember beginnt nun, wie MBI-Fraktionssprecher Lothar Reinhard jetzt mitteilte, "eine mündliche Verhandlung zu den Musterprozessen gegen die Abwassergebühren 2011 der Stadt Mülheim beim Verwaltungsgericht Düsseldorf um 9.30 Uhr, Saal III, Raum 240. Die Verhandlung ist öffentlich!"
 
In dem bisher nicht beantworteten Beschwerdebrief von MBI-Fraktions-geschäftsführer Striemann vom 25.11. über die Staatsanwältin Herber-Mittler im Zusammenhang mit der anfangs erwähnten Anzeige heißt es u.a.: "Leider bekamen wir weder eine Eingangsbestätigung noch ein Aktenzeichen, weshalb wir es telefonisch versuchten. Ihr Mitarbeiter in der (Telefon-)Zentrale konnte mir auch nicht weiterhelfen sodass ich mich (am 11.02.2011) an die Presseabteilung ihres Hauses wandte. Hier bekam ich dann den Namen der Frau Herber-Mittler genannt, sowie die entsprechende Durchwahlnummer. Was nun begann, war ein endloser Versuch telefonisch mit dieser Dame Kontakt aufzunehmen.
 
Telefon-Odyssee bei der Staatsanwaltschaft
 
Ich versuchte es jeden Wochentag, zu unterschiedlichsten Uhrzeiten, aber stets lief es wie folgt ab: Zunächst hatte ich ein Freizeichen, aber niemand nahm ab. Wenn ich es dann ca. 5-10 Minuten später versuchte, war plötzlich ein Anrufbeantworter eingeschaltet, der mir mitteilte, dass dieser Arbeitsplatz zur Zeit nicht besetzt sei, ich möge mein Anliegen doch bitte schriftlich mitteilen. In allen Fällen per Fax (was ich im Übrigen ebenfalls erfolglos tat).
 
Es konnte allerdings auch geschehen, dass die Leitung besetzt war. Dann brach so etwas wie Hoffnung in mir aus, die mir nach kurzem Warten von 5-10 Minuten aber sehr schnell genommen wurde. Denn nach der Wahlwieder-holung vernahm ich wieder den Anrufbeantworter.
 
Auch unternahm ich den Versuch über die Zentrale, die zwar bereit war mich zu verbinden – aber erfolglos, obwohl mir gesagt wurde, Frau Herber-Mittler sei im Hause. Irgendwann dann, nachdem ich mich bei der Zentrale erneut beschwert hatte, kam ein weihnachtliches Gefühl auf: Ich hatte es geschafft. Frau Herber-Mittler persönlich war am Telefon und klang nahezu entsetzt, dass ich ihre Arbeitszeit nur wegen einer Anfrage im Zusammenhang mit der Vergabe eines Aktenzeichens störte. Sie versprach mir aber immerhin, es mir schriftlich zuzusenden. Dies geschah dann auch, nach etwa 14 Tagen. Das AZ hatte die Nummer 113 Js 5/11…
 
Als es auf den Sommer zuging, hatten wir nun das Bedürfnis zu erfahren, wie es denn um unsere Anzeige stünde. Das Ergebnis war die gleiche Telefon-Odyssee wie oben beschrieben. Irgendwann, nach vielen, vielen Tagen und Wochen nahm dann eine, der Stimme nach sehr junge Frau (möglicher Weise eine Praktikantin?) den Hörer ab. Ich schilderte ihr mein Anliegen, worauf sie (die Sprechmuschel zuhaltend) mit irgendeiner Person im Raume Rücksprache hielt und mir dann mitteilte, die Entscheidung würde mir in der nächsten Woche zugehen. Nun, danach ging es erst einmal in die Sommerferien – natürlich ohne ein Lebenszeichen aus Ihrem Hause. Auch weitere telefonische Versuche danach, blieben erfolglos.  
 
Aktenzeichen zweimal
 
Doch dann kam die Überraschung: Anfang Oktober kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Duisburg in unserem Büro an. Die unglaubliche Mitteilung lautete: „Sehr geehrte Damen und Herren, es wird Ihnen mitgeteilt, dass das Verfahren unter obigem Aktenzeichen geführt wird.“ Was glauben Sie, wie dieses Aktenzeichen lautete? Genau, es war das bereits o.a. 113 Js 5/11. Eine Nummer, die uns schon seit einem halben Jahr, durch das Schreiben vom 04.03. bekannt war.
 
Extrem verärgert darüber, beschwerte ich mich bei der Zentrale und drohte damit, dass ich mich über diese Zustände beschweren würde und siehe da, die Zentrale konnte mich mit Frau Herber-Mittler verbinden. Sie erklärte mir, dass sie sich den Brief mit der erneuten Bekanntgabe des Aktenzeichens auch nicht erklären könnte, zumal sie ja im vorliegenden Fall bereits abschlägig befunden hätte und die schriftliche Ablehnung wenn nicht in der laufenden, dann doch in der kommenden Woche an uns hinausginge.  
 
Dies Gespräch fand also Anfang Oktober statt – bis heute habe ich das angekündigte Schreiben nicht erhalten – meine telefonischen Versuche, mit Frau Herber-Mittler Kontakt aufzunehmen, verliefen unterdessen genau so erfolglos, wie bereits oben beschrieben.
 
Deshalb wende ich mich nun mit dieser Beschwerde an Sie, verbunden mit der Bitte, hier einzugreifen und dieser beschämenden Prozedur ein Ende zu setzen."
 
Die NRhZ-Redaktion wird weiter über dieses merkwürdige Verhalten der Staatsanwältin berichten, natürlich auch darüber wie sie sich am 21. Dezember im Verwaltungsgericht Düsseldorf ab 9.30 Uhr im Saal III, Raum 240 verhalten wird.(PK)
 
(1) http://www.mbi-mh.de/2010/12/21/strafanzeige-wegen-gebuhrenveruntreuung
 


Online-Flyer Nr. 332  vom 19.12.2011

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