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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Deutsche Umwelthilfe erfolgreich vor dem Landgericht Berlin
Einstweilige Verfügung gegen Danone
Von Peter Kleinert

In einer Auseinandersetzung um angeblich umweltfreundliche Activia-Joghurtbecher aus Biokunststoff gab das Berliner Landgericht einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung statt: Danone darf nicht mehr behaupten, die DUH habe trotz wiederholter Einladungen das Angebot eines Dialogs nicht angenommen. DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert Danone zum sofortigen Stopp von Falschaussagen zur angeblich größeren Umweltfreundlichkeit des Activia-Joghurtbechers auf.
 
Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und der Danone GmbH hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Berliner Landgericht verurteilte den Lebensmittelkonzern gestern nach mündlicher Verhandlung dazu, es künftig zu unterlassen, öffentlich zu behaupten, die DUH habe „trotz wiederholter Einladungen der Danone GmbH das Angebot eines Dialogs über Fragen der Bewerbung des neuen Activia-Joghurtbechers nicht angenommen“ (LG Berlin – Az. 28 O 368/11 – nicht rechtskräftig).
 
„Die DUH ist über dieses richtigstellende Urteil gegen Danone sehr erleichtert, weil der Konzern mit der Falschbehauptung erkennbar das Ziel verfolgte, die Glaubwürdigkeit der DUH öffentlich zu diskreditieren“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Entscheidung des Landgerichts. Denn tatsächlich war es so, dass Danone die Beantwortung von Fragen der DUH nach Entsorgung und Recycling der für die Activia-Becher eingesetzten Kunststoffe monatelang verweigerte. Vertreter der DUH wurden aus einer Veranstaltung ausgeladen, ein vereinbartes Gespräch wurde zehn Minuten vor Beginn seitens Danone abgesagt. Resch: „Wir fordern Danone auf, die die Verbraucher täuschende Werbekampagne zu Activia in Joghurtbechern aus nachwachsenden Rohstoffen jetzt sofort zu stoppen und alle falschen Angaben über eine angebliche größere Umweltfreundlichkeit ihrer Kunststoffbecher einzustellen.“ Das liege auch im eigenen Interesse des Konzerns, wenn er eine absehbare neuerliche Niederlage vor Gericht vermeiden möchte, sagte Resch.
 
Hintergrund und Auslöser der Auseinandersetzung ist Danones irreführende Werbung für seine Activia-Joghurtbecher aus dem maisbasierten Kunststoff Polylactid (PLA). Auf dem Biokunststoffbecher selbst und im Internet wirbt Danone mit der Behauptung, der neue Activia-Becher sei „umweltfreundlicher“ als sein Vorgänger aus konventionellem Kunststoff. Dies widerlegt jedoch ausgerechnet eine von Danone selbst in Auftrag gegebene Studie des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (IFEU). In der IFEU-Ökobilanz wird ausdrücklich festgestellt, dass sich in der Gesamtbetrachtung keine ökologischen Vorteile von Joghurtbechern aus dem Biokunststoff PLA gegenüber solchen aus dem rohölbasierten Kunststoff Polystyrol ergeben.
 
In der IFEU-Ökobilanz waren Activia-Becher aus PLA und Polystyrol in zehn Wirkungskategorien (teilweise mit Unterkategorien) bewertet worden. Dabei ergaben sich für PLA-Becher lediglich in den drei Kategorien Klimawandel, fossiler Ressourcenverbrauch und Sommersmog Vorteile. Gleichzeitig wurden Nachteile in den restlichen Wirkungskategorien, wie z.B. Versauerung, Eutrophierung, Humantoxizität oder Naturraumbeanspruchung festgestellt. Da diese Nachteile nicht in Danones Werbekonzept passten, wurden sie einfach ausgeblendet und die neuen Becher auf der Grundlage von Teilergebnissen als „umweltfreundlicher“ dargestellt. Außerdem werden die Activia-Becher nicht, wie von Danone suggeriert, optimal recycelt und verwertet, sondern werden – im Gegensatz zu anderen Einweg-Kunststoffbechern oder Mehrweg-Glasbechern – einfach verbrannt. Die DUH reichte deshalb beim Landgericht München Klage mit dem Ziel ein, die irreführende Bewerbung von Activia-Joghurtbechern als „umweltfreundlicher“ zu beenden. Diese Entscheidung steht noch aus.
 
Nach dem gestrigen Urteil forderte DUH-Bundesgeschäftsführer Resch Danone erneut auf, „die Verbrauchertäuschung sofort zu stoppen und den Hinweis auf eine angeblich umweltfreundlichere Verpackung in der Werbung und auf den Produkten selbst zu entfernen.“ Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt, erklärte zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Danone: “Das aktuelle Verfahren zeigt, dass man die berechtigte Kritik eines Umweltverbandes an dem von Danone praktizierten Greenwashing nicht mit unwahren und diskreditierenden Äußerungen beantworten kann. Die DUH lässt sich dies nicht gefallen und wird auch in Zukunft gegen derartige Versuche vorgehen.” (PK)


Online-Flyer Nr. 321  vom 30.09.2011

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