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Kommentar
"Berliner Wassertisch" zu den aktuellen Verhandlungen mit RWE und Veolia
Senat ignoriert Volksentscheid
Von Ulrike Kölver und Gerhard Seyfarth

Der Berliner Senat verhält sich nach Ansicht des "Berliner Wassertisch" so, als hätte es keinen erfolgreichen Volksentscheid am 13. Februar 2011 gegeben. Er macht sich weiter zum Erfüllungsgehilfen von Privatinteressen. RWE hat Schätzungen zufolge durch die Privatisierung der Wasserversorgung seit 1999 aus den Berliner Wasserbetrieben 650 Mio. Euro Gewinn gezogen und will sich nun den durch den Volksentscheid geforderten Ausstieg mit mehr als 800 Mio. Euro vergolden lassen.

Offenbar betrachtet der Atomkonzern RWE den Berliner Landeshaushalt als wohlfeile Melkkuh. Auch wenn Senator Nußbaum die genannte Summe für zu hoch hält, läßt er offen, ob er die anfechtbaren Gewinngarantien aus den Konsortialverträgen in den Verkaufspreis einrechnet oder nicht.

Alle Verhandlungen mit RWE und Veolia finden trotz des erfolgreichen Volksentscheids wieder hinter verschlossenen Türen statt. Das betrifft auch die Schiedsgerichtsverhandlungen zwischen dem Senat und den Privaten über die Höhe des betriebsnotwendigen Kapitals. Nicht einmal die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist bekannt, geschweige denn die wesentlichen Inhalte der Auseinandersetzung. Böse Zungen behaupten, auch die Industrie- und Handelskammer säße mit am Tisch.

Auch bei diesen Verhandlungen geht es nicht etwa um Peanuts: vor dem Schiedsgericht streiten sich die Teilnehmer, ob die Privaten an das Land knapp 270 Mio. Euro zahlen sollen oder ob die Privaten vom Land noch 320 Mio. Euro bekommen.

All diese Geheimverhandlungen lassen befürchten, dass der Senat erneut zum Vorteil von Privatinteressen und zum Schaden des Landes - und damit die Berliner Bevölkerung - handeln will.

Es ist endlich an der Zeit, dass der Senat den Volksentscheid und damit das vom Volk beschlossene Gesetz ernst nimmt: Dieses Gesetz stellt dem Senat keinen Freibrief für die nächste Runde zweifelhafter Geschäfte im geheimen Kämmerlein aus. Vielmehr sind Abgeordnetenhaus und Senat aufgerufen, die bisherigen dubiosen „deals“ einer öffentlichen kritischen Prüfung zu unterwerfen und daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen, auch bei der Einschätzung des aktuellen Wertes der Berliner Wasserbetriebe.

Nur so ist sicher zu stellen, dass unser Wasser nicht für Privatgewinne missbraucht wird, sondern im Interesse der Berliner Bevölkerung bewirtschaftet wird.

Es wäre ferner endlich an der Zeit, dass der Senat selbstkritisch prüft, inwieweit die Gewinngarantien, die seine Vorgänger den Privatfirmen in den Teilprivatisierungsverträgen zugestanden haben, überhaupt geltendem Recht entsprechen.

Nach den aktuellen Äußerungen von Nußbaum sieht es so aus, als hätte der Senat auch durch den  Volksentscheid nichts dazu gelernt. Er scheint weiter zu versuchen, mit den bekannten alten Tricks private Lobbies auf Kosten der Berliner zu bedienen. Das widerspricht klar dem Geist des gerade verabschiedeten Volksgesetzes. (PK)

Online-Flyer Nr. 297  vom 13.04.2011

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