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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Arbeit und Soziales
Gewerkschafter wollen sich keine Regierung mehr leisten,
die den sozialen Frieden aushöhlt
Von Hans-Dieter Hey

Im Deutschen Bundestag hat es am 4. Dezember eine fast krawallartige Schlacht um die neuen Hartz-Gesetze von Bundesministerin Ursula von der Leyen gegeben, die sie kürzlich in der hastigst möglichen Form durch den Bundestag gepeitscht hatte. Ihre Kinder müssen nämlich nicht von Hartz IV leben. Und während sich manche aus SPD und Grünen ereiferten, sind die Erwerbslosen sauer. Denn für sie ist die Fünf-Euro-Erhöhung in Wirklichkeit eine Senkung. Auch in einem Brief an die Kölner Bundestagsabgeordneten machten Gewerkschafter des Erwerbslosenausschusses von ver.di Köln noch einmal deutlich, was sie von den neuen Regelungen halten.

Gregor Gysi: CDU, CSU und FDP betrügen

Wenn man als Statistiker für die Bundesregierung arbeitet, hat man ein schönes Leben. Das Gehalt läuft 13 Mal im Jahr ganz ordentlich – plus Urlaubsgeld. Von Arbeitslosigkeit ist man selbst nicht betroffen, hört allenfalls aus den Nachrichten davon. Armut ist Beamten ein Fremdwort. Gleiches dürfte für die Politiker gelten, die im Berliner Elfenbeinturm aufgrund von passend gemachten Zahlen ihrer Statistiker darüber befinden, wie viel Menschen zum Überleben haben dürfen. Das kann dann schon mal fern der bitteren Realität sein. Und es entgeht einem auch, dass sich die Zahl derer, die sich inzwischen aus den Mülleimern der Gesellschaft ernähren, in den letzten Jahren sichtbar erhöht hat.

Bereits im Jahr 2008 hatte der damalige Bundesfinanzminister Peer

Bundesministerin Ursula
von der Leyen
Foto: Dirk Vorderstrasse
Steinbrück (SPD) in der Großen Koalition festgelegt, mit wie viel Geld im Monat Erwerbslose im Jahr 2011 auskommen sollen. So ist es kein Wunder, dass sich die Merkel-Regierung den Betrag von 364 Euro jetzt passend gerechnet hat. Es ist allerdings fraglich, ob das Ergebnis den Erfordernissen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Februar gerecht wird. Trotzdem sollte man vorsichtig mit erfreulichen Ergebnissen für Erwerbslose sein: Das Bundesverfassungsgericht ist keine gottgewollte Ordnung, sondern ein politisches Gericht, dessen Richterschaft aus politischem Kalkül zusammengesetzt wird. Schon mit dem Urteil im Februar konnte man nicht wirklich zufrieden sein. Die NRhZ hatte darüber berichtet. Dennoch bleibt den Erwerbslosen die Hoffnung auf eine zufrieden stellende Antwort des höchsten Gerichts.

Gregor Gysi, Fraktionschef der Linken im Bundestag griff von der Leyens Berechnungsmethode vergangenen Donnerstag als Trickserei und Betrug an: „Es ist erbärmlich und eine Schande, dass Frau von der Leyen, Frau Merkel und Herr Westerwelle die Verfassung brechen und den Ärmsten der Armen ein menschenwürdiges Existenzminimum bewusst vorenthalten.“ Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kirchen und Erwerbslosenorganisationen sehen das ähnlich und fordern mindestens 420 Euro im Monat, um Erwerbslosen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die NRW-Landesregierung will nun gegen die von CDU und FDP verabschiedete Änderung klagen. „Diese Entscheidung ist für alle Betroffenen eine äußerst positive Nachricht. Denn sollte die Bundesregierung mit ihrem offenbar rechtswidrigen Vorhaben durchkommen, müssen nicht nun Betroffene sich jahrelang durch die Instanzen durchkämpfen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland vergangenen Donnerstag.

Wer knickt als erster ein, SPD oder die Grünen?

Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat geht nun das teilweise unwürdige Geschachere auf dem Rücken der Erwerbslosen los. Chaos ist in der CDU: Während Unionsvorsitzender Volker Kauder keine Änderung will, zeigt von der Leyen Gesprächsbereitschaft, und "Union und FDP pokern auf dem Rücken von 8 Millionen Hartz IV-Betroffenen. Das ist ein übles Spiel", kritisiert die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping. Und ganz nebenbei streiten SPD und Grüne, wer als erster einknickt.

Karikatur: Kostas Koufogiorgos
Karikatur: Kostas Koufogiorgos

Schon der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, warf den Grünen Beliebigkeit vor und sah mit ihrem Ausstieg aus der Hamburger Koalition die Mehrheit gegen Schwarz-Gelb bei Hartz IV im Bundesrat in Gefahr. Alle umstrittenen CDU-Projekte hätten sie mitgetragen. Dass den Grünen soziale Themen als Wohlfühlpartei der Besserverdienenden fremd sind, beweist einmal mehr der Grünen-Chef aus dem Saarland, Hubert Ulrich, der seinen Wahlkampf 2009 durch einen FDP-Politiker gern hat mitfinanzieren lassen. Er wolle Merkels Hartz-IV-Reform im Bundesrat zustimmen, falls er Vorteile im Saarland habe. Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD im Bundestag ist empört und fordert von Hubert, sich „nicht kaufen“ zu lassen. Und SPD-Chef Heiko Maas warnte in der Saarbrücker Zeitung vom 3.12. Ulrich vor einem „Betrug an den Grünen-Wählern hier im Land und Verrat an den Kindern aus Hartz-IV-Familien“. Bei der Forderung nach höheren Regelsätzen für Erwachsene hält sich die SPD allerdings auffällig bedeckt, war der Regelsatz von 364 Euro von ihr doch selbst gewünscht.

Dass Erwerbslose nun empört über die weitere Ausgrenzung aus der Gesellschaft durch CDU und FDP sind, ist nur zu verständlich. Sie beschweren sich nochmal in diesen Tagen bei Ihren Bundestagsabgeordneten, weil sie von der Leyens erfundene Hartz-IV-Zahlen wieder als Politik gegen das eigene Volk ausmachen. Post mit unangenehmen Fragen erhalten deshalb auch die Kölner Bundestagsabgeordneten Martin Dormann, SPD; Volker Beck, Grüne; Dr. Werner Hoyer, FDP; Dr. Rolf Mützenich, SPD; Kerstin Müller, Grüne; Ulla Lötzer, Linke; Dr. Karl Lauterbach, SPD; Ursula Heinen-Esser, CDU; Dr. Michael Paul, CDU; Matthias W. Birkwald. Linke.

Wir drucken das Schreiben mit deutlichen Vorwürfen über die Berechnung der Hartz-IV-Sätze ab. Das Schreiben ist deshalb so wichtig, weil es die ganzen Tricks des Ministeriums von der Leyen offenlegt. Die erwerbslosen Gewerkschafter von ver.di Köln fragen sich deshalb, „...ob sich dieses Land Regierungen leisten sollte, die mit den existenziellen Sorgen erwerbsloser und prekär beschäftigter Bürgerinnen und Bürger entfernt von der Alltagswirklichkeit in einer Weise umgehen, die Menschenwürde und Sozialstaatsgebot verletzen, den sozialen Frieden aushöhlen und die Prosperität des Landes aufs Spiel setzen.“

Die Regelsatzerhöhung ist eine Senkung

Im Schreiben an die Kölner Bundestagsabgeordneten heißt es:

 
Herrn/Frau
….
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Grundsicherung: Regelsatz und SGB II
Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat

Sehr geehrter Herr/sehr geehrte Frau...

durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom
9. Februar 2010 wurde der Gesetzgeber, Bundestag und Bundesrat,
aufgefordert, für die Zeit ab dem 1. Januar 2011 eine Neuregelung zu
„Hartz IV“ vorzunehmen. Unter anderem, weil die Regelsätze nicht
nachvollziehbar festgelegt wurden. Aus den Regelsätzen der
Sozialgesetzbücher II und XII wird auch das das steuerfreie
Existenzminimum abgeleitet.

Derzeit wird ein Gesetzesentwurf diskutiert, zu dem die Präsidentin des
Deutschen Sozialgerichtstages, Monika Paulat, am 19. November 2010
feststellte: „So wie der Gesetzentwurf im Moment aussieht, ist damit zu
rechnen, dass es erneut zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht
kommt.“ Auch der hessische Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert, der die
Regelsatzfrage dem BVerfG bereits vorgelegt hatte, kritisierte jetzt: „Die
Vorgabe des Verfassungsgerichts, den Regelbedarf transparent und
nachvollziehbar zu ermitteln, wurde nicht erfüllt." Er warf der
Bundesregierung vor, den Regelsatz aus fiskalischen Gründen passend
gerechnet zu haben.

Wir fragen uns, ob sich dieses Land Regierungen leisten sollte, die mit
den existenziellen Sorgen erwerbsloser und prekär beschäftigter
Bürgerinnen und Bürger entfernt von der Alltagswirklichkeit in einer
Weise umgehen, die Menschenwürde und Sozialstaatsgebot verletzen,
den sozialen Frieden aushöhlen und die Prosperität des Landes aufs
Spiel setzen.Wir bitten Sie als Kölner Abgeordnete/r um baldige Antwort, wie Sie folgende Punkte der geplanten Neuregelungen beurteilen:

- Die statistischen Grundlagen zur Berechnung des Regelsatzes wurdendahingehend beeinflusst, dass zwar am oberen Ende Spitzeneinkommen (oberhalb von 18.000 Euro) nicht berücksichtigt wurden, am unteren Ende aber entsprechende Spitzen nicht herausgenommen wurden. Im Ergebnis führt dies zu einer Absenkung der Regelsätze und letztlich auch des steuerfreien Existenzminimums.

- Mehr noch: bei den unteren Einkommen wurden – entgegen dem Diktum des BVerfG – auch jene in der Vergleichsgruppe belassen, die sich unterhalb der Schwelle der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengelds II befinden. Dadurch werden Einkommen bzw. Ausgaben der unteren Referenzgruppen reduziert und in Folge dessen die Regelsätze und letztlich auch das steuerfreie Existenzminimum gemindert.

-Durch die Art und Weise des Herausrechnens von Teilbereichen verdeckter Armut wurde die Referenzgruppe aus der Verbraucherstichprobe um über 5 % von 20 % auf unter 15 % nach unten gedrückt. Im Ergebnis ergibt sich daraus eine Kürzung des Eckregelsatzes um nahezu 20 Euro im Monat. Infolge der Verkleinerung der Referenzgruppe basiert der Regelsatz nur auf den untersten 3 % der Erwerbsbevölkerung. Unter dem Strich werden Regelsätze und Steuerfreibeträge gekürzt. Binnen fünf Jahren hat sich von 2003 bis 2008 in Zeiten des Wirtschaftsaufschwungs die Population in den untersten Einkommensgruppen unterhalb von 900 Euro um 13 % vergrößert. Daraus resultierende Effekte wirken absenkend auf die Ausgaben der Referenzgruppe und damit auch auf Regelsätze und steuerliches Existenzminimum.

- Durch eine willkürlich gesetzte Ausgleichsformel wird die Inflation nur zu 70 % berücksichtigt. Statt der für 2009/2010 veranschlagten Inflation von 1,5 % wurde nur eine Erhöhung um 0,55 % einbezogen. Ferner wurden die Jahre von 2008 bis 2011 beim Inflationsausgleich nur teilweise berücksichtigt. Die Folge sind auch hier
Minderungseffekte für das soziale und das steuerfreie Existenzminimum.

- Zudem wurde die für einkommensarme Menschen spezifische Teuerungsrate nicht in Betracht gezogen, sondern die allgemeine, die in aller Regel geringer ausfällt als die spezifische. Allein durch die verschiedenen Setzungen beim Teuerungsausgleich fehlen einkommensarmen Menschen Monat für Monat rund 5 % bzw. mehr als 20 Euro, um über die Runden zu kommen. Ein Effekt der sich mit
dem dadurch indirekt gesenkten steuerlichen Existenzminimum auch besonders auf einfache Einkommen auswirkt.

- Die in der Referenzgruppe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelten Ausgaben wurden in etlichen Fällen gestrichen oder abgesenkt, in anderen Fällen belassen oder erhöht. Herausgenommen wurden beispielsweise Zimmerpflanzen, Bier und Tabak. Die für das Internet neu einbezogenen rund 2 Euro sind weltfremd. Die Stromkosten sind weit mehr gestiegen als jetzt angesetzt. Vergleicht man die im statistischen Ergebnis 2008 gegenüber 2003 vorgenommenen Streichungen und Hinzunahmen sowie die Erhöhungen und Kürzungen in den einzelnen Ausgabebereichen so ergibt sich unter dem Strich ein deutliches Minus.

- Chancengleichheit und Teilhabe rückt für die Kinder einkommensarmer Eltern in weite Ferne. Beispielsweise sind für Kinder 0,32 Euro pro Schulweg bzw. 14 Euro im Monat vorgesehen. Davon ist eine ermäßigte Monatskarte bzw. ein ermäßigter Einzelfahrschein im öffentlichen Nahverkehr nicht bezahlbar, weder für den Schulweg noch für den Weg zum Sportverein. Kosten für Bildung und Teilhabe sind im Regelsatz für Kinder und Jugendliche nicht enthalten. Die im Bildungspäcklein vorgesehenen rund 10 Euro im Monatsdurchschnitt decken sich weder mit den Wirklichkeiten im Schulleben noch gewähren sie Chancengerechtigkeit für Schulkinder, deren Regelsatz mittelfristig gesenkt wurde. Teilhabe und Chanchengerechtigkeit können auch mit 10-Euro-Gutscheinen und Plastikchips nicht gewährleistet werden.

- Eine Referenzgruppe, die aus den unteren 20 % der EVS gebildet wird, belässt arme Kinder unter sich und trägt zur Exklusion bei, stellt jedoch keinerlei Chancengerechtigkeit geschweige denn Chancengleichheit dar. Auch führen die geringen Fallzahlen zu statistisch weitgehend bis völlig invaliden Ergebnissen. Um Chancen zu eröffenen, müssen Vergleichsgruppen gebildet werden, die wenigstens 50 % der einschlägigen EVS-Population berücksichtigen. Außerdem müssen von den Bundesländern verbindliche Mindestkennziffern für Kindertagesstätten und Schulen vereinbart werden, die geeignet sind für alle Kinder Chancen zu ermöglichen.
 
- Die Absenkung des Ausgleichs der Wohnkosten in Folge der vorgesehenen Pauschalierung der Mieten seitens der Kommunen wird insbesondere die Familien bzw. die Kinder treffen. Mietanteile können nicht aus einem ohnehin zu niedrigen Regelsatz bezahlt werden. Allzu bekannt sind die „Vertreibungsstrategien“ vieler Kommunen, die auf
dem Rücken der Einkommensarmen ausgetragen werden und zu stärkerer Gettoisierung, mehr Exklusion und weniger Chancen für die Kinder führen.

- Zudem sollen der Rentenbeitrag und das Elterngeld gestrichen, der Zuschlag vom Übergang Alg I zum Alg II entfallen und die Mittel für Fortbildung und öffentlich geförderte Beschäftigung reduziert werden, jedoch die von den Job-Centern zu erbringenden Sanktionsquoten gesteigert werden.

Unter dem Strich ist festzustellen, dass durch die von der Bundesregierung veranlassten Eingriffe in statistische Basisdaten und Verfahrensschritte der Regelsatz real gesenkt wird anstatt ihn sehr deutlich zu erhöhen. Die vorgesehene Erhöhung des Eckregelsatzes um nominell fünf Euro zum 1. Januar 2011 bedeutet in mehrfacher Hinsicht real eine Kürzung. Die nominelle Beibehaltung und mittelfristige Absenkung der Kinderregelsätze nimmt den Kindern allein nominell rund 10 % weg. Das wird auch durch das Bildungs- und Teilhabepäckchen nicht aufgewogen, bei dem Teuerungsraten zudem unberücksichtigt bleiben.

Durch die faktische Senkung des Regelsatzes und des Wohnkostenausgleichs nimmt die Bundesregierung bewusst in Kauf, Millionen von Alleinstehenden und Alleinerziehenden sowie Familien und Kinder in noch bitterere Armut zu schicken als bisher und schließt sie damit nachhaltig von einer tatsächlichen Existenzsicherung und Teilhabe, von Grund- und Menschenrechten, von einem gerechten gesellschaftlichen Leben in einem reichen Land aus.

Die Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat stehen unmittelbar bevor. Wir bitten Sie dringlich um Antwort auf unser Schreiben. Viele prekär Beschäftigte und erwerbslose Menschen im Lande wollen wissen, wie die parlamentarischen Vertreterinnen und Vertreter zur Existenzsicherung und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sowie zur Chancengerechtigkeit bei der Bildung und den Teilhabemöglichkeiten der Kindern auseinkommensarmen Haushalten stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Densborn              Christa Nottebaum
Vorsitzender                     Geschäftsführerin
 
ver.di, Bezirk Köln (HDH)
 


Online-Flyer Nr. 279  vom 08.12.2010

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