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Aktueller Online-Flyer vom 01. Dezember 2025  

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Aktuelles
Die NRhZ-Kolumne
Deutscher Bundestag 21
von Norbert Arbeiter

Neuer Job für Heiner Geißler in Berlin? Immer mehr Bürger sehen keinerlei Sinn in der Erhaltung des Parlaments im Reichstagsgebäude und in den Kosten für 622 Abgeordnete von ca. 100 Millionen Euro im Jahr. Die Kosten steigen und steigen und nichts kommt fürs Volk herum. Hier die Argumente der Befürworter „Schließt den Bundestag!“

Als zwei “Rettungsschirme“ nacheinander mit ca. 1,3 Billionen Euro Steuergelder im Hauruck-Verfahren im Kanzleramt ohne Beteiligung des Parlaments durchgezogen wurden, war es ganz offensichtlich: das Parlament hat sich selbst entmachtet. Nur als Kulisse für TV-Debatten ist der Plenarsaal samt Statisten zu teuer. Da das Parlament schon jahrelang untergraben wurde, ist eine Tunnellösung keine Option. Mit Heiner Geißler als Vermittler, wäre eine Schließung des Reichstagsgebäudes das einzig Sinnvolle. Um mehr Kundennähe zu erreichen, könnten dann die sechs bis sieben Entscheidungsträger der Regierung im Deutsche Bank-Hochhaus ein Büro anmieten (mit Kaffeeautomat für die nächtlichen Alternativlos-Sitzungen), und - wie praktisch - die anderen Bankenzentralen sind gleich in Wurfweite, nebst EZB. Unten, beim Hausmeister, könnten sogar Bürger-Eingaben eingesammelt werden. Eine super Alternative und kosteneffizient. Wenn der Reichstag dann geschlossen wird, ist es amtlich und jeder weiß es, auch die hartnäckigsten Wirklichkeitsverweigerer: Deutschland hat kein demokratisches Parlament mehr.

Das Haus wäre in späterer Nutzung ein wunderbares “Museum der Demokratie“ und ein Ort der Begegnung mit noch lebenden letzten Demokraten der Politikklasse wie Egon Bahr, Heinz Baum, Albrecht Müller, Oskar Lafontaine u.a.

Das brachte letztendlich die Volksseele zum brodeln: Das "Restrukturierungsgesetz". Hier ein Zitat aus dem TAGESSPIEGEL vom 26. November:

“...da passierte ein Gesetz den Bundestag, mit dem einmal mehr die parlamentarische Kontrolle für höchst umstrittene und zudem sehr teure Maßnahmen der Regierung zur bloßen Lachnummer verkommt. Im Eilverfahren peitschte da die Regierungskoalition das sogenannte "Restrukturierungsgesetz" durch. Es regelt das Verfahren, wie die Regierung und ihre Behörden bei den nächsten Finanzkrisen mit insolventen Banken umgehen sollen......Ob das Verfahren im Krisenfall tatsächlich eine Wiederholung der chaotischen und für die Steuerzahler äußerst kostspieligen Bankenrettung wie im Herbst 2008 verhindern würde, ist alles andere als klar.....Aber immerhin soll es künftig einen staatlich verwalteten Fonds für den Notfall geben, der über Abgabezahlungen von den Banken selbst mit 70 Milliarden Euro gefüllt werden soll.

Allein, die Abgabe ist so niedrig eingesetzt, dass es bis zu 70 Jahre dauern wird, bis die Summe tatsächlich einbezahlt ist. Weil die nächste Bankenpleite aber schon morgen geschehen kann, erteilt das Gesetz darum der Regierung und ihrer "Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung" die Vollmacht, auch künftig mal eben bis zu 20 Milliarden Euro Kredit für Kapitalhilfen an Banken aufzunehmen und zudem für bis zu 100 Milliarden Euro ausstehender Verpflichtungen der Krisenbanken mit Bürgschaften zu garantieren. De facto wird so das seinerzeit im Hauruckverfahren etablierte Prinzip der Bankenrettung kurzerhand verewigt, wenn auch in leicht abgewandelter Form.

Mag schon dieses Konzept fragwürdig sein, so kommt der Umgang der Abgeordneten der Regierungskoalition mit dem Verfahren einer Verhöhnung der Demokratie gleich. Denn sie setzten durch, dass der Bundestag genau wie bisher keine Möglichkeit haben wird, über die Milliardenzahlungen zum Freikauf der Gläubiger überschuldeter Banken und zu Lasten der Steuerzahler selbst zu entscheiden. Auch künftig müssen der Finanzminister oder seine Staatssekretäre und die Leiter der Bankenrettungsanstalt lediglich ein machtloses Gremium aus neun Abgeordneten des Haushaltsausschusses über ihre Aktionen unterrichten. Da dürfen die Volksvertreter zwar Fragen stellen, aber zu entscheiden haben sie nichts. Schlimmer noch: Selbst wenn sie Einwände haben oder gar von der unzulässigen Begünstigung einzelner Finanzinstitute oder deren Gläubiger erfahren, dürfen sie das Parlament und ihre Wähler nicht darüber informieren. Das Gremium tagt geheim und alle Vorgänge unterliegen der Geheimhaltung, deren Verletzung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann. Auch künftig wird es damit möglich sein, dass die Regierung wie seinerzeit im Fall der Commerzbank ohne jede parlamentarische Kontrolle 18 Milliarden Euro in eine Bank investiert, die an der Börse nicht mal mehr ein Drittel dieser Summe wert ist, während die Verursacher der Schieflage keinen Cent zur Sanierung beitragen müssen.

Solche Aktionen hielten damals selbst viele Abgeordnete der FDP und der Unionsparteien für unhaltbar. Ausdrücklich versprachen sie deshalb im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, man werde "die parlamentarische Kontrolle" bei der staatlichen Bankensanierung "weiterentwickeln". Doch im Gesetzentwurf der Regierung fand sich dazu kein Wort. Und auch als das Gesetz im Finanzausschuss zur Abstimmung anstand, fügten die Koalitionäre lediglich ein, dass sie künftig im Geheimen auch die verantwortlichen Bankmanager befragen dürfen, aber auch das natürlich ohne praktische Folgen. Als einziger Abgeordneter im ganzen Bundestag unternahm nur der Grünen-Abgeordnete Gerhard Schick den Versuch, dem Kontrollgremium wenigstens ein paar Zähne zu verschaffen. Doch nicht einmal seinem Antrag, den Pseudo-Kontrolleuren zumindest das Recht auf Akteneinsicht sowie die Einholung unabhängiger Gutachten zu erlauben, mochten die Regierungsabgeordneten zustimmen.

Mit dieser Selbstentmachtung treiben sie aber genau die Entwertung des Parlaments voran, wie sie Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) schon mehrfach beklagte. Und das ja nicht nur in diesem Fall. Auch bei der Aufsetzung des Rettungsfonds für die Krisenländer der Eurozone erteilte der Bundestag der Regierung eine Blankovollmacht. Wenn Deutschlands Steuerzahler demnächst mit bis zu 40 Milliarden Euro für die Schulden der irischen Pleitebanken haften, dann haben die gewählten Vertreter eben dieser Steuerzahler auch dazu nichts mehr zu sagen. Sie werden lediglich unterrichtet. Ob die Rettung der irischen Staatsfinanzen etwa an die Bedingung geknüpft werden soll, dass auch die Bankengläubiger einen Beitrag leisten, wie es selbst der Internationale Währungsfonds fordert, wird im Bundestag nicht einmal debattiert. Auch die fortwährende Alimentierung der Finanzbranche mit kostenlosen Krediten der Zentralbank ist ein gigantisches Subventionsprogramm, über das weder der Bundestag noch irgendein anderes Parlament jemals entschieden hat.

Stück für Stück vergibt sich der Bundestag so seines wichtigsten Rechts, der Kontrolle über die Ausgaben des Staates durch gewählte Vertreter. Wer solcherart eines der zentralen Prinzipien der Demokratie ständig mit Füssen tritt, der darf sich über die zunehmende Abkehr der Bürger von den Parlamenten und ihren Abgeordneten nicht beklagen.“ - So der TAGESSPIEGEL.

Also nur enttäuscht abkehren, ist nach Stuttgart 21 ja nicht mehr so up to date. Es bleibt bei der Schließung, da selbst die Konzerne die sie betreffenden Gesetze selber schreiben.

Zu der späteren musealen Nutzung des Reichstags noch eine Anregung zum Schluss: Es müsste dort eine “Hall of Horror“ geben. Darin große Büsten der letzten Totengräber der Demokratie, z.B. von Westerwelle, Merkel, Steinmeier, Schäuble, Rösler usw. - Gegen das Vergessen! (PK)

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Online-Flyer Nr. 278  vom 01.12.2010

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