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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Inland
Die „guten“ und die „schlimmen“ Deutschen
Siegerzustiz
Von Hans Modrow

Der 20. Jahrestag des Beitritts der DDR zur BRD liegt hinter uns. Allen Bemühungen der herrschenden Politik zum Trotz ist es nicht gelungen, daraus einen Jubeltag der Bürgerinnen und Bürger zu machen. Das gilt für den Westen und noch mehr für den Osten der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl die Regierung der BRD eine gute Bilanz der Einheit verkündet, kann sie die vollzogene „Einheit“ nicht vermelden, die laut Vereinigungsvertrag 1990 schon hergestellt worden sei.

Der Prozess des Beitritts hat eine innere, aber auch eine äußere Seite, mit dem 2+4 Vertrag. Er wurde zwar im September 1990 in Moskau von den

H. Modrow nach seiner Wieder-
wahl zum Staatsratsvorsitzenden
der DDR | Foto: Bundesarchiv/
Bild 183-1989-1113-054
  beteiligten Staaten unterschrieben, in Kraft getreten ist er erst mit der Ratifizierung im Obersten Sowjet der UdSSR im März 1991. Dieser lange Weg war nicht zufällig. Die Stimmung im Land und unter den Abgeordneten war skeptisch und der „große“ Förderer der Einheit, Gorbatschow hatte das Vertrauen im Volk und in seiner Partei weitgehend verloren. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Obersten Sowjet, Valentin Falin, bat um eine Konsultation mit mir in Moskau, mit dem nun Bundestagsabgeordneten der PDS.

Die Ratifizierung des 2+4 Vertrages musste von einer Erklärung begleitet werden, damit Positionen für die Gorbatschow und Schewardnadse nicht eingetreten waren, wenigstens so gegenüber den Bürgern der noch UdSSR zum Ausdruck gebracht wurden. Das oberste sowjetische Parlament brachte seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Menschenrechte gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der DDR eingehalten werden und niemand wegen seiner politischen Überzeugung in der Bundesrepublik Deutschland juristisch verfolgt wird.

Was in der Sowjetunion damals Vertrauen zum 2+4 Vertrag brachte, hat sich bald als vergebliche Anmahnung erwiesen. Die Maschinerie einer „Siegerjustiz“ wurde in Bewegung gebracht und der politische Begriff einer „Staatsnähe“ geprägt, um erworbenes Rentenrecht zu enteignen und als Strafrente wirksam zu machen.
 
Bei genauer Betrachtung geht es dabei um einen Vorgang von historischer Bedeutung. Als die BRD bei ihrer Gründung Armee, Justiz, Lehrstühle an Universitäten, das Auswärtige Amt u.a.m. mit Führungskräften besetzte, da versammelten sich Eliten aus der faschistischen Zeit. Da konnten bald Nazi-Richter wieder Antifaschisten verfolgen, wie sie es schon zwischen 1933 bis 1945 getan hatten. Der Antikommunismus war der hauptsächliche Inhalt der Staatsideologie des Nachfolgestaates geworden.

Mit der gleichen Grundüberzeugung wurden nach 1991 BürgerInnen und

Hans Modrow im Jahr 2008
als Rentner
Foto: André Karwath
Hoheitsträger der DDR verfolgt. Auch als der damalige Justizminister Kinkel 1991 erklärte. „Ich baue auf die deutsche Justiz. Es muss gelingen, das SED-System zu delegitimieren“ ging es um Hass und Siegerjustiz, um Freiräume für juristische Verfolgung. Von 1991 bis 1999 gab es nach Aussagen des Chefs der „Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität“, Schaefgen, etwa 62.000 Ermittlungsverfahren mit etwa 100.000 Beschuldigungen gegen DDR-Bürger. Was aber nicht vergessen werden sollte, von 1950 bis 1968 wurden 125.000 kommunistische Verfolgungsverfahren in der BRD durchgeführt. Insgesamt wurden also in der Bundesrepublik Deutschland 225.000 Kommunistenverfolgungen betrieben. Die Strafrenten sind hier nicht einbezogen, aber sie haben eigentlich einen gesamtdeutschen Charakter. Wer von den Verurteilten in der BRD ins Gefängnis kam, erhält diese Zeit bei der Rente nicht angerechnet. Naziverbrechen unterlagen bei der Rentenzahlung solchen Betrachtungen nicht.

20 Jahre nach dem Beitritt gibt es so noch immer keine Einheit und die Zweiheit prägt sich tiefer aus. Noch bleibt Zeit für Schadensbegrenzung und für die Prüfung notwendiger Maßnahmen, die dafür tragfähig sein könnten. Die Sache einem Selbstlauf zu überlassen, wird nichts bringen. Anmahnung und außerparlamentarische Bewegung gilt es zu entfalten, wenn Veränderungen erreicht werden sollen.(HDH)

Online-Flyer Nr. 271  vom 06.10.2010

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