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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Inland
Neues aus der Bananenrepublik
Wahl von Wulff für die Katz?
Von Hans-Dieter Hey

Aus Nordrhein-Westfalen sind 133 Wahlmänner und Frauen zur Wahl des neuen Bundespräsidenten nach Berlin entsandt worden. Offenbar fehlte dafür die rechtliche Grundlage, weil am 9. Juni nach der Landtagswahl eine konstituierende Sitzung stattgefunden hatte, die nicht ordentlich war, und deshalb kam auch kein geschäftsführendes Präsidium zustande. Mit anderen Worten: Die Sitzung in Düsseldorf gab es gar nicht. Offenbar lief im Düsseldorfer Landtag einiges ziemlich hemdsärmelig ab. War nun auch die Wahl von Christian Wulff für die Katz? Neu: Am Ende des Artikels ein Interview mit Ingmar Wengel von Bürgerinitiative Verfassungsschutz.
Nach der Landtagswahl in NRW, genau am Mittwoch, den 9.6. um Null Uhr, traten die neuen Landtagsmandate der gewählten Parlamentarier in Kraft. Zu der vorgesehenen konstituierenden Sitzung gehört es, dass sie durch die Präsidentin oder den Präsidenten des geschäftsführenden Präsidiums aus der vorangegangenen Wahlperiode, die am 8.6. um 24 Uhr endete, eröffnet wird. So bestimmt es die Verfassung von Nordrhein-Westfalen. Gibt es keinen Präsidenten oder keine Präsidentin mehr, zum Beispiel weil sie nicht wieder gewählt wurden, sind die Vizes oder die Schriftführer ihre Vertreter, und das ist in der Geschäftsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.
 
Vorwurf: Amtsanmaßung
 
Während der konstituierenden Sitzung muss ein neues Präsidium unter den Landtagsabgeordneten gewählt werden, denn ohne Präsidium ist ein Landtag nicht beschluss- oder arbeitsfähig. Das trifft auch für die Bestimmung von Wahlmännern und -frauen zur Wahl eines Bundespräsidenten zu, die in gleicher Anzahl auch durch die Länderparlamente gestellt werden. Und weil an diesem Tag, dem 9. Juni, alles anders kam, als gesetzlich vorgesehen, macht die „Bürgerinitiative für Verfassungsschutz“ in Berlin den Vorwurf, dass Christian Wulff mit den aus Nordrhein-Westfalen kommenden Wahlmännern und -Frauen gar nicht hätte gewählt werden können, weil der Nordrhein-Westfälische Landtag nicht ordentlich zustande kam. Für zwei aus dem alten Landtag könnte es noch schlimmer kommen. Die Bürgerinitiative wirft Regina van Dinther (CDU) und Edgar Moron (SPD) sogar Amtsanmaßung vor, denn sie hätten durch die Sitzungsleitung unbefugt ein öffentliches Amt ausgeübt, zu dem sie gesetzlich nicht ermächtigt waren, weil ihr Landtagsmandat zu Ende war.


Programmverschiebung aus aktuellem Anlass
Quelle: NDR

 
Für Regina van Dinther, die ehemalige Präsidentin des Düsseldorfer Landtages, hörte das Landtagsmandat am 8. Juni auf, denn sie wurde nach der NRW-Wahl nicht mehr in den Landtag gewählt und bekam auch kein Listenmandat der CDU. Danach hätte sie nicht einmal den Plenarsaal mehr betreten dürfen, geschweige denn, die Funktion „als präsidiales Mitglied oder als geschäftsführende Präsidentin einnehmen und ausführen dürfen, weil jede präsidiale Funktion ein gültiges Abgeordnetenmandat voraussetzt“, wirft die „Bürgerinitiative für Verfassungsschutz“ ihr vor. Ähnliches gelte auch für den „ehemaligen 1. Vizepräsidenten des nordrhein-westfälischen Landtags, Edgar Moron (SPD, Mitglied des Landtags vom 31. Mai 1990 bis 8. Juni 2010.).“ Moron trat nicht einmal mehr zur damaligen Wahl an, nahm aber offenbar trotzdem während der konstituierenden Sitzung am 9. Juni geschäftsführende Funktionen wahr.
 
Christian Wulff „umgehend aus dem Amt zu entfernen“
 
„Während am 09.06.2010 die selbsternannten Interimspräsidentin van Dinther von diesem Amte, welches sie zu diesem Zeitpunkt durch den Verlust des Abgeordnetenmandates nicht mehr inne hatte, zurücktrat, erklärte der ehemalige Vizepräsident, Edgar Moron, ebenfalls ohne erforderliches gültiges Landtagsmandat, bis zur Wahl eines neuen Landtagspräsidiums zusammen mit der Vizepräsidentin Freimut interimistisch im Amt des Vizepräsidenten des Landtages NRW zu bleiben“. Sollte das so gewesen sein, wie die Bürgerinitiatve erklärt, wäre dies eindeutig rechtswidrig.
 
Damit ist auch – so die Bürgerinitiative für Verfassungsschutz – „die Wahl der Wahlfrauen und Wahlmänner für die Bundesversammlung zum Zwecke der Wahl des Bundespräsidenten am 30.06.2010 in Berlin (ist) aufgrund des zum 09.06.2010 nicht geschäfts- und beschlussfähigen Landtages des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ungültig und nachträglich nicht heilbar. Diese Wahlfrauen und Wahlmänner hatten daher in Berlin am 03.06.2010 kein Stimmrecht, woraus sich die Unvollständigkeit der Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ergibt und die Ungültigkeit der Bundespräsidentenwahl.“
 
Christian Wulff sei daher kein rechtmäßiges Oberhaupt und somit umgehend aus dem Amte zu entfernen. (HDH)

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Radio detektor.fm hat mit  Ingmar Wengel von der Bürgerinitiative für Verfassungsschutz ein Interview geführt, warum Deutschland keinen
Bundespräsidenten hat. Das können Sie hier nachhören.

Zum Start bitte den Pfeil anklicken!

  

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Ergänzung zum Artikel "Wahl von Wulff für die Katz?":

Soeben wurde der Redaktion bekannt, dass gegen die beiden ehemaligen Landtagsabgeordneten Regina van Dinther und Edgar Moron Strafanzeige beim Polizeipräsidium in Düsseldorf wegen Amtsanmaßung nach Paragraph 132 StGB eingereicht wurde. Einen Ausschnitt aus der Sitzung des Landtages am 9. Juni finden Sie bei Youtube.

Einen weiteren Grund, der gegen die Gültigkeit der Wahl von Wulff spricht, finden Sie in unserem aktuellen Artikel über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Gen-Mais-Skandals. - Die Redaktion


Unser Foto auf der Startseite stammt von der Webseite der CDU Osnabrück

Online-Flyer Nr. 256  vom 02.07.2010

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