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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Inland
Warum wurde gegen Telekom-Zumwinkel und Ricke keine Anklage erhoben?
Schwere Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft
Von Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin und Gerhart Baum

Im Zusammenhang mit der vor zwei Jahren bekannt gewordenen Telekom-Bespitzelungsaffäre erhoben Rechtsanwalt Gerhart R. Baum (Bundesinnenminister a. D.) und Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (Bundesjustizministerin a.D.) am Dienstag in einer Pressemitteilung schwere Vorwürfe gegen die Bonner Staatsanwaltschaft. Sie und weitere Anwälte der bei der Telekom in den Jahren 2005 bis 2006 bespitzelten ver.di-Gewerkschafter wollen am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Bonn öffentlich machen, warum die Staatsanwaltschaft zwar Anklage gegen Mitarbeiter der Telekom erheben, die Ermittlungen gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel und gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke jedoch einstellen will. Wörtlich heisst es in dieser Pressemitteilung:
 
1. Nach allen uns bekannten Fakten hätte gegen Zumwinkel und Ricke Anklage erhoben werden müssen. Dafür liegen eine Reihe schwer wiegender Indizien vor. Es ist zu kritisieren, dass sich der wichtige Belastungszeuge, Rechtsanwalt Hoffmann-Becking, auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen durfte, nachdem er zuvor eindeutig für die Unternehmensspitzen der Telekom tätig gewesen war. Konkret folgte die Staatsanwaltschaft der rechtlich bedenklichen Auffassung, dass zu einer Aussage dieses Zeugen nicht nur die vorliegende Aussagegenehmigungen der Telekom, sondern zusätzlich die der betroffenen beiden Unternehmensspitzen persönlich erforderlich sei. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll und richtig gewesen, die Entscheidung dieser Rechtsfrage dem Gericht zu überlassen, anstatt sie vorweg zu nehmen und damit die nahezu zweijährigen Ermittlungen gegen die früheren Unternehmensverantwortlichen quasi im Sande verlaufen zu lassen.
 
2. Trotz mehrjähriger Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Bonn den sowohl dem Bespitzelungsauftrag, wie auch der Ausspähungsaktion zugrunde liegenden Sachverhalt nicht korrekt beschrieben. Sie erwähnt weder in der Abschlussverfügung, in der sie die Verfahren gegen Zumwinkel und Ricke einstellt, noch in der Anklageerhebung gegen die übrigen Beschuldigten, dass diese Bespitzelungsaktionen auf dem Hintergrund kontroverser beschäftigungspolitischer Auseinandersetzungen im Unternehmen von Anfang an gezielt und ausschließlich gegen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und in Betriebsräten der Telekom, sowie um Gewerkschaftsvorsitzende und -mitarbeiter handelten. Damit lässt sie auch alle Vorwürfe der gezielten Behinderung der Aufsichtsrats- und Betriebsratstätigkeit völlig außer Betracht.
 
3. Es ist rechtsstaatlich gleichfalls bedenklich, dass die Anwälte der durch die Bespitzelungsaktion geschädigten Opfer bis zur Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft und Anklageerhebung keine Möglichkeit der Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft hatten. Damit konnten die berechtigten Interessen der Opfer nicht angemessen vertreten werden; auch ihre Mitwirkung an der Aufklärung war nur beschränkt möglich. Damit hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Aufklärung nicht genutzt.
 
4. Es ist unverständlich und steht mit den geltenden Rechtsvorschriften nicht in Einklang, dass die StA Bonn zu alledem noch die Verfahren wegen übler Nachrede u.a. gegen Zumwinkel und Ricke von dem Gesamtverfahren abtrennt. Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, der Verdacht dieser Straftat sei erst im April 2010 angezeigt worden, ist unzutreffend, da bereits die Strafanzeige der Anwälte der Geschädigten vom 10.07.2008 sowohl Anzeige also auch die Strafanträge umfasste und die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen wurde. Da dieses Delikt die Folge Nebenklage der Opfer der Bespitzelung nach sich zieht, hätte dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft zur Folge, dass die Anwälte der Opfer jetzt auch insgesamt aus dem gerichtlichen Strafverfahren herausdrängt würden.
 
5. Das alles werden wir nicht hinnehmen. Deshalb sind nicht allein rechtliche Schritte gegen die bisherige Vorenthaltung der Einsicht in die Ermittlungsakten eingeleitet. Auch die Abschlussverfügung und Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bonn greifen wir mit der Beschwerde an.
 
6. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens von Zumwinkel und Ricke bleibt ihre Verstrickung in die Spitzelaffäre. Das hat die Telekom veranlasst, zivilrechtliche Ansprüche wegen Organisationsverschul- den und Verletzung der Aufsichtspflicht geltend zu machen.
 
7. Entgegen der Zusage der Staatsanwaltschaft, rechtzeitig vor dem Verfahrensabschluss informiert zu werden, haben wir erst am heutigen Tage nur die Abschlussverfügung per Post erhalten, obwohl wir zuvor auch per Fax und E-Mail mit der Staatsanwaltschaft korrespondiert hatten. Die Anklageschrift haben wir von der Staatsanwaltschaft noch gar nicht zur Kenntnis bekommen. Daher sind Aussagen zu weiteren Einzelheiten heute noch nicht möglich. Am Donnerstag, dem 16.06.2010 um 11.30 Uhr in Bonn werden wir sie in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellen. (PK)
 
 


Online-Flyer Nr. 253  vom 14.06.2010

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