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Aktueller Online-Flyer vom 26. April 2024  

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Inland
Kriminalisierung einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung…
…statt Aufklärung der Vorgänge in Dresden?
Von Dr. Sabine Schiffer

Einen „selbstentlarvenden Argumentationsversuch“ nennt die Erlanger Medienwissenschaftlerin Dr. Sabine Schiffer die Revisionsbegründung der Nürnberger Staatsanwaltschaft gegen ihren Freispruch durch das Amtsgericht Erlangen. Wir veröffentlichen ihre Stellungnahme hier im Wortlaut – in der Hoffnung, dass die dafür verantwortliche Staatsanwältin die Revision vielleicht doch noch rechtzeitig zurückzieht, um sich nicht allzu sehr öffentlich zu blamieren. – Die Redaktion
 

Dr. Sabine Schiffer – Gründerin des Instituts
für Medienverantwortung in Erlangen
Am 27. Mai ging die Begründung für die Revision der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Freispruch des Amtsgerichts Erlangen ein. Am 24. März 2010 war ich vom Vorwurf der „üblen Nachrede“ frei gesprochen worden, derer ich wegen meiner Interviewaussagen zum Schuss eines Polizeibeamten auf den Ehemann Marwa El-Sherbinis bezichtigt worden war.
 
Im Revisionsantrag ist von „Berichterstattung“ die Rede, jedoch habe ich nie „berichtet“, denn ich war in Dresden nicht vor Ort. In den Interviews war ich zu einem Kommentar aus wissenschaftlicher Sicht aufgefordert. In Ihrer Begründung wiederholt die Staatsanwältin nun eine bereits in ihrem Plädoyer gemachte Behauptung, die ob ihres skandalösen Inhalts hier im Wortlaut wiedergeben wird:
 
„Es ist für den Beamten in hohem Maße herabwürdigend, bezüglich eines Motivs für die Schussabgabe in Verbindung gesetzt zu werden mit den Zielen bzw. Beweggründen, welche im Nationalsozialismus vorherrschend waren bzw. hinsichtlich der Beweggründe für die Schussabgabe diesen gleichgestellt werden.“
 
Das wäre es in der Tat, wenn ich mit meinem Hinweis auf einen möglichen rassistischen Reflex beim Schuss des Polizisten auf Elwy Okaz einen solchen Bezug behauptet hätte. Dies tut jedoch ausschließlich die Staatsanwältin, eine m. E. rechtslastige Unterstellung – ausgerechnet aus der Stadt der Nürnberger Prozesse.
 
Die nächste Behauptung hat sie durch ihr eigenes Verhalten bereits widerlegt. Wenn Sie mir „unterlassene Sorgfaltspflicht“ vorwirft für ein am „15. Juli 2009“ gesendetes Interview, dann trifft zunächst eine unterlassene Sorgfaltspflicht auf sie selber zu: Denn das Interview wurde bereits am 14. Juli 2009 gesendet und ist seitdem online abrufbar. Zudem wurde es Tage zuvor aufgezeichnet. Die Staatsanwältin behauptet, ich hätte zu diesem Zeitpunkt bereits wissen müssen, aus welchen „Motiven“ heraus der Polizist auf den falschen Mann geschossen hat. Wenn die Zusammenhänge zu dem Zeitpunkt klar waren, stellt sich die Frage, warum sie ihren Strafbefehl dann nicht im August erlassen hat sondern erst nach der Einstellung der internen Untersuchung und damit des Verfahrens gegen den Polizisten Ende Dezember 2009.  
 
Der Strafantrag des Beamten lag ja bereits Anfang August 2009 vor. Der hiesige Polizeikommissar, bei dem ich die Hassmails und Morddrohungen zur Anzeige gebracht hatte, die ich auf Grund einer Internethetzkampagne erhalten hatte, hatte diesen nicht namentlich genannten Kollegen ausfindig und ihn auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Darum erging vermutlich auch nur gegen mich Anzeige, nicht gegen andere Kollegen, die sich ähnlich geäußert hatten. Die Morddrohungen gegen mich wurden jedoch nicht verfolgt. Und nach wie vor steht eine unabhängige Untersuchung der Vorgänge in Dresden, nicht nur in Bezug auf den Schuss auf Elwy Okaz, aus. (PK)
 
Freispruch und Revisionsbegründung sind ab sofort auf dieser Website abrufbar: http://www.medienverantwortung.de/das-institut/der-prozess/
 
Weitere Informationen erhalten Sie auf http://www.youtube.com/SabineSchiffer
NRhZ-Berichte über den Mord im Dresdener Amtsgericht und die Folgen:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=13987
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14919
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=15010


Online-Flyer Nr. 253  vom 09.06.2010

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