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Kommentar
Bedenken in konservativen Kreisen im Hinblick auf die Steuersünder-CD
Geklaute Daten kaufen? – Aber ja!
Von Eberhard Reinecke

Bundesfinanzminister Schäuble soll ein Angebot vorliegen, eine CD mit Daten von Steuerhinterziehern für 2,5 Mio. anzukaufen. Wie SPIEGEL-Online vom 1. Februar unter dem hier wiedergegebenen dpa-Foto aufstöhnt, ist er wie auch Kanzlerin Merkel dafür, „das unmoralische Angebot“ anzunehmen“. Großverdiener werden schon wissen, warum sie ausgerechnet in diesem Fall von „Unmoral“ tönen. Erwartet wird doch immerhin, dass durch die Auswertung dieser CD 100 bis 200 Mio. € an Steuereinnahmen beigetrieben werden können - also ein selten gutes Geschäft für den Staat und dessen moralische Steuerzahler. Jeder Verfechter von „null Toleranz“ müsste sich also die Finger nach der CD lecken.


Laut SPIEGEL unmoralisch – Angela Merkel und Wolfgang Schäuble
Quelle: dpa bei www.spiegel.de/politik/deutschland

Doch gerade aus den konservativen Kreisen, deren (Vorrats-) Datensammelwut nicht zu stoppen ist und die sonst gar nicht genug gegen kleinere Straftäter wettern können, werden nun plötzlich Bedenken erhoben. Der Staat dürfe nicht zum „Hehler“ werden. Dies ist ohne Zweifel kein durchschlagendes juristisches Argument, weil der Staat ständig „zum Hehler“ wird, wenn er z.B. Kronzeugen Straferleichterung verspricht, wenn sie Mittäter verraten oder offenbaren, wo die Beute einer Straftat geblieben ist. Als hohe Belohnungen auf die Ergreifung von RAF-Tätern ausgesetzt wurden, betonte man immer, dass auch Beteiligte sich diese Belohnung verdienen könnten. Auch vom Staat angeworbene und bezahlte V-Leute gehören oft nicht gerade in die Kategorie „Saubermänner“.

Man kann die Sache natürlich auch politisch moralisch werten. Doch auch da ist der Staat bei der Verwertung von Straftaten nicht eben zurückhaltend. So etwa plädierte am 18. Januar 2006 der CDU-Abgeordnete Schmidt, damals Vorsitzender des Rechtsausschusses, dafür dass es zum Zwecke der Gefahrenabwehr kein Verwertungsverbot für unter Folter erlangte Aussagen inhaftierter Verdächtiger geben dürfe. Was aber bitte schön sind ein paar evtl. nach Schweizer Recht illegal erlangte Daten im Verhältnis zu Erkenntnissen, die unter Folter erzwungen wurden? Selbst wenn die Daten in der Schweiz illegal kopiert wurden, dient das nach deutschem Recht lediglich zur Aufdeckung von Straftaten, wobei natürlich die Schweizer Banken Beihilfe zur Steuerhinterziehung begehen, und selbst Hehler der hinterzogenen Steuern sind.

Wenn man es ganz rechtsstaatlich will, könnte man noch zwei ganz andere Varianten versuchen: Wie in der TAZ vom 1. Februar vorgeschlagen, könnte die BRD der Schweiz Gelegenheit geben, innerhalb von drei Monaten die Daten von Anlegern mitzuteilen. Die CD würde nur dann verwertet, wenn die Schweiz keine Daten liefern sollte. Oder: Die Bundesregierung kauft die CD an, erklärt öffentlich, sie erst nach 2 oder 3 Monaten auszuwerten und gibt damit allen Steuerhinterziehern die Möglichkeit, im Wege der Selbstanzeige straffrei Steuern nachzuzahlen.

Das Privileg der Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ist ohnehin ein ungeheures Privileg, mit dem die vermögenden Steuerhinterzieher sich deutlich besser stehen, als alle anderen Straftäter. Selbstanzeige bei einem Dieb würde nach diesem Motto heißen, dass dieser straffrei davon kommt, wenn er nur die Beute seiner Diebstähle zurückgibt. Zwar kommt die Rückgabe der Beute dem Dieb regelmäßig „strafmildernd“ zu Gute, dass aber die Tat als solche gar nicht mehr verfolgt werden kann, gibt es nicht. Allerdings setzt die strafbefreiende Selbstanzeige immer auch voraus, dass die hinterzogene Steuer kurzfristig nach Ergehen eines entsprechenden Steuerbescheides nachgezahlt wird. Der kleine Gastwirt oder Handwerker, der Schwarzarbeiter beschäftigt hat und dadurch Schwarzgeld eingenommen hat, ist meist nicht in der Lage, die hinterzogene Umsatz-, Einkommens- und Lohnsteuer kurzfristig nachzuzahlen. Er kann daher zumeist nicht von diesem Instrument Gebrauch machen. Wird die Steuer nämlich nicht kurzfristig nachgezahlt, so ist die Selbstanzeige in einem anschließenden Steuerstrafverfahren ohne weiteres als Geständnis verwertbar.

Trotz dieser Privilegien für vermögende Rechtsbrecher belegt nichts die „kriminelle Energie“ (ein Lieblingsausdruck der „null Toleranz“-Politiker) dieser Tätergruppe besser, als das Umgehen mit der Steueramnestie von 2002 bis 2005. Seinerzeit wäre es völlig unproblematisch möglich gewesen, ins Ausland geschaffte Gelder und Einkünfte zu legalisieren und zwar mit einer Steuerlast, die etwa bei einem Drittel bis maximal der Hälfte der Steuerlast lag, die bei normaler Versteuerung (ohne Zinsen und Säumniszuschläge gerechnet) hätte gezahlt werden müssen. Das ist etwa so, als ob man dem Dieb Straffreiheit zusichern würde, wenn er nur die Hälfte seiner Beute zurückgäbe. Die Bundesregierung, die offenbar noch an das Gute in den „Leistungseliten“ glaubte, rechnete bei dieser Amnestie ursprünglich mit Steuermehreinnahmen von 10 bis 15 Milliarden. Letztlich herausgekommen sind nur 1,5 Milliarden, weil die besonders hartnäckigen Straftäter nicht einmal diese goldene Brücke begingen, sondern weiter ihr Geld in Steueroasen anlegen wollten - ohne überhaupt irgendetwas an Steuern zu bezahlen. (PK)

Online-Flyer Nr. 235  vom 03.02.2010

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