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Lokales
2010 noch höhere Abgaben für Schmutz- und Regenwasser in Köln
Ergebnis der „Privatisierung“ 2001
Von Karl-Heinz Tillmann und Peter Kleinert

Das Kölner Amt für Stadtentwässerung wurde im Mai 2001 in eine "Anstalt öffentlichen Rechts" (AöR) "Stadtentwässerungsbetriebe Köln“ (StEB) umstrukturiert, was eine raffinierte Form der Privatisierung darstellt: Der StEB-Haushalt ist seitdem nicht mehr Teil des städtischen Haushalts, und der Stadtrat darf Gebührensatzungen zwar noch absegnen, aber weder Politik noch Verwaltung können an deren Entstehung mitwirken.So sticht Karl-Heinz Tillmann, Geschäftsführer des Ortsvereins der SPD in Köln-Wahn, mit seinem Leserbrief vom 11.11. an Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnische Rundschau in ein brisantes Wespennest:


Joot för Kölle? – Bestimmt nicht! - Eigenwerbung der StEB
Quelle: http://www.steb-koeln.de/
 
Nach der Erhöhung der Abwassergebühren im Jahr 2008 sollen die Kölner Haushalte auch im nächsten Jahr zu noch höheren Abgaben für Schmutz- und Regenwasser veranlagt werden. Als Begründung für die Preiserhöhungen erfährt der Gebührenzahler, dass u. a. gestiegene Personalkosten für den höheren Aufwand verantwortlich sind. Dies ist angesichts der Personalentwicklung insbesondere im Arbeiterbereich der Reinigungs- und Inspektionskolonnen wenig nachvollziehbar: Nach massivem Stellenabbau im unteren Lohngruppenbereich, seit Gründung der sog. StEB (Stadtentwässerungsbetriebe) in 2001 und inzwischen normalen „Tarif-Nullrunden“ im Arbeiterbereich können hier nur Gehaltsanstiege in den höheren und höchsten Besoldungsklassen gemeint sein. Derartig regelmäßige Gebührenanstiege hat es vor der “Privatisierung“ des einstigen Amtes für Stadtentwässerung innerhalb der Stadtverwaltung jedenfalls bis zum Jahr 2000/2001 so nicht gegeben.
 

Karl-Heinz Tillmann
Quelle: spd.wahnheide.de/
Dabei sollte die Ausgliederung aus dem städtischen Verwaltungsapparat eigentlich der Gebührenstabilisierung und -minimierung dienen. Auch ein vermeintlich höherer Sanierungsaufwand des Kanalnetzes erscheint fraglich, nachdem der Kölner Stadtrat mit dem Anfang der 1990er Jahre beschlossenen und inzwischen längst umgesetzten “Abwasserkonzept 2000“ fast 2 Mrd. DM in das Kanalnetz für Erneuerung, Erweiterung und Sanierung investiert hatte. Allein der gewachsene Dienstwagenpark mit Limousinen der Luxusklasse einer Bayerischen Automarke, Beförderungen in oberen Gehaltsklassen sowie die Kostenexplosion für Hochwassersicherungen mit über 400 Mio. Euro dürften daher ursächlich für den vermeintlich erhöhten Gebührenbedarf sein.
 
Höhere Wohnnebenkosten
 
Von der bei der Ausgliederung der Stadtentwässerung aus der Stadt Köln beabsichtigten Kostenkontrolle kann zudem angesichts der abgeschafften Überwachung der teilprivatisierten “Gebührenkalkulation“ z. B. durch das städtische Rechnungsprüfungsamt keine Rede mehr sein. Damit wird die Abwassergebühr auch in den nächsten Jahren Garant für weitere Steigerungen der Wohnnebenkosten, weil die höheren Gebühren wie selbstverständlich über die Mieten umgelegt werden. Ich frage mich, warum die Politik im Kölner Stadtrat dieser Form der Preistreiber einer "Abwasseranstalt des Öffentlichen Rechts" keinen Einhalt gebietet?
 
Wer Wasser spart, ist selber schuld
 
Wie die Redaktion auf Anfrage von Herrn Tillmann über seinen Brief hinaus erfuhr, rechtfertigt die StEB die Gebührenerhöhung erstaunlicherweise nicht etwa mit erhöhten Energiekosten, sondern schiebt die Hauptverantwortung daffür sogar dem Gebührenschuldner in die Schuhe: weil die Gebührenzahler dummerweise (?) viel zu wenig Frischwasser  verbraucht hätten, seien sie selbst schuld! Der Abwassergebührenzahler werde also auch noch dafür bestraft, dass er das wichtigste Gut Wasser vernünftigerweise sparsam verwendet!
 
Ein "verdecktes Gebührenloch" bei der StEB könne aber auch aus dem „höchst dubiosen cross-boarder-leasing-Deal der StEB mit einem Cayman-Investor“ stammen. Der im Trubel der internationalen Finanzkrise jüngst geplatzte Leasingvertrag habe keine negativen Auswirkungen auf die Gebührenentwicklung", sei dazu erklärt worden. Der auch heute noch unter Geheimverschluss aufbewahrte Leasingvertrag sehe nach Ansicht von Experten jedoch einen millionenschweren Schadensausgleich vor, falls der Deal vor Ablauf der Laufzeit ohne Verschulden des Leasinggebers scheitern sollte. Darauf liefere die vorgelegte Gebührenkalkulation jedoch keine Hinweise. (PK)

Karl-Heinz.Tillmann (55), war zunächst als Diplom-Verwaltungswirt tätig, ist inzwischen freischaffend und - neben seinem Engagement für die SPD -  ehrenamtlich in verschiedenen Vereinen, so als Geschäftsführer eines  gemeinnützigen Vereins der Jugendwohlfahrt für Kinder- und Jugendliche in Köln-Porz und bei Attac engagiert. 

Online-Flyer Nr. 224  vom 18.11.2009

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