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Lokales
Wegen „Wahlbetrug“ der OB soll Mülheimer Rat dem Kölner Beispiel folgen
Antrag auf „Bürgerhaushalt“
Von Peter Kleinert

Die desolate Haushaltssituation und dessen Verschweigen vor der Kommunalwahl werden womöglich in Dortmund zu Neuwahlen führen. Auch in Duisburg tauchte nach den Wahlen "plötzlich" ein Haushaltsloch von 300 Mio. Euro auf. Und dass es in Mülheim nicht viel besser aussieht, haben wir in dieser Ausgabe bereits am  21.Oktober berichtet. Die Mülheimer Bürger Initiativen (MBI) wollen nun in der nächsten Ratssitzung einen Antrag einbringen, der – wie bereits in Köln – den Bürgern in einem “Bürgerhaushalt“ ein Vorschlagsrecht in Haushaltsfragen einräumt.
 
Modellprojekt
 
Der MBI-Antrag für die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 29. Oktober hat folgenden Wortlaut: „Das im Modellprojekt "Bürgerhaushalt NRW" (http://www.buergerhaushalt.org/) entwickelte Konzept definiert einen Bürgerhaushalt als ein Verfahren zur Beteiligung der Bürger/innen an der Aufstellung des kommunalen Haushaltes mit den Verfahrensschritten Information, Konsultation und Rechenschaft. Durch allgemeinverständliche Darstellung werden dabei die Einwohner/innen einer Stadt oder Gemeinde zunächst über den Haushalt informiert, durch vielfältige Beteiligungsformen möglichst viele Anregungen und Bewertungen zum Haushaltsentwurf des Kämmerers eingeholt und schließlich deren Berücksichtigung bei dem vom Rat verabschiedeten Haushalt in einen Rechenschaftsbericht dargelegt.
 
Vorschläge, Anregungen, Bewertungen und Kommentare der Bürger/innen werden z.B. in Köln online im Internet oder schriftlich oder mündlich via Callcenter oder per E-Mail eingereicht. Die Kölner Verwaltung erstellt dann zu den jeweils 100 bestbewerteten Vorschlägen je Themenbereich eine Stellungnahme sowie - falls möglich - eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Diese Vorschläge werden in den Bezirksvertretungen und den zuständigen Fachausschüssen beraten und bei dem vom Rat verabschiedeten Haushalt bzw. in einem Nachtragshaushalt berücksichtigt.
 
Bereits für Etatentwurf 2010
 
Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in der ersten Sitzungsfolge des neuen Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen ein Konzept für einen "Bürgerhaushalt der Stadt Mülheim a.d. Ruhr" vorzustellen, das sich im Wesentlichen an dem Beispiel Köln orientiert. Das Konzept in der zugehörigen Beschlussvorlage sollte derart gestaltet sein, dass zumindest der Verfahrensschritt "Information" (s.o.) bereits mit der Einbringung des Etatentwurfs 2010 umgesetzt werden kann.“
 
Weitere Begründung: „Helft eurer armen Stadt“ so der Titel eines Artikels in der Welt-Online vom 21.10.09 zum Thema Bürgerbeteiligung in Haushaltsfragen – „Immer mehr Kommunen in Finanznot suchen bei ihren Bürgern Rat und Hilfe“ heißt es darin weiter. Die schlechte Haushaltslage auch in unserer Stadt macht es umso wichtiger, in dieser Situation zu mehr Beteiligung der Bürger/innen an den relevanten Beratungs- und Entscheidungsprozessen zu gelangen. Weitere Gründe für einen Bürgerhaushalt sind z.B. Transparenz verbessern, Problemlösungskompetenz steigern, Verantwortung für und Identität mit der Stadt stärken, Mitwirkung fördern, Politiker- und Bürgerverdrossenheit abbauen, Verwaltung modernisieren, Lobbyismus entgegensteuern und Bürgerschaftlichen Engagement unterstützen.
 
Als erste deutsche Großstadt führte Köln einen Bürgerhaushalt ("Deine Stadt - Dein Geld!" ) auf Basis des Neuen Kommunalen Finanzmanagements durch. Mit dem Pilotprojekt zum Bürgerhaushalt 2008 wurde dabei gleichzeitig „E-Participation“ als neuer Service der Stadtverwaltung eingeführt, der das Ziel verfolgt, Bürgerbeteiligung mit Hilfe des Internets effektiv, transparent und handlungsorientiert zu unterstützen. Köln hat damit ein national sowie international viel beachtetes Projekt zur Entwicklung einer modernen Bürgerkommune erfolgreich in die Tat umgesetzt. Dieser Weg wird durch Beschluss des Stadtrates getragen, fortgeführt und ausgebaut.“
 
„Unsere Stadt ist faktisch bankrott“
 
Mit der Begründung, sie habe z.B. den Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung beim Abschluss eines Mietvertrages für das eigene Rathaus nicht eingehalten, hatte die Fraktion der Wählergemeinschaft MBI bereits im Sommer eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen SPD-Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld eingereicht. Begründung des Fraktionssprechers Lothar Reinhard in diesem Zusammenhang: „Unsere Stadt ist faktisch bankrott, hat aber formal einen ausgeglichenen Haushalt. Das liegt an Bilanzierungstricks. Mit der sogenannten Ausgleichsrücklage, die aus städtischem Eigentum, sprich, Straßen und Häusern besteht, werden Kredite abgedeckt. Diese Rücklage ist aber nicht real, denn man kann ja nicht einfach eine Grundschule verkaufen, um mit dem finanziellen Gegenwert Schulden zu bezahlen. Außerdem ist diese Rücklage fast vollständig aufgebraucht. Von dem fiktiven Geldwert, der in der Eröffnungsbilanz benannt wurde, sind vielleicht noch zehn Millionen übrig. Die nächste größere städtische Maßnahme würde uns sofort wieder in den Nothaushalt katapultieren. Das wird durch Umwegfinanzierungen verhindert.“
 
Prestigeobjekt Ruhrbania
 
Ähnliche Vorwürfe hinsichtlich Geldverschwendung macht die MBI der Oberbürgermeisterin auch bei deren Prestigeobjekt Ruhrbania. Der Fall liegt inzwischen unter dem Titel "EU-Vergabekommission vs. Stadt Mülheim" dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor. Dabei geht es u.a. um den vermutlich vergaberechtswidrigen Verkauf des Ruhrbania-Baufeldes 1 an die niederländische Investmentgesellschaft Reggeborgh, worüber sich die Wählergemeinschaft im April 2007 bei der EU-Wettbewerbskommission beschwert hatte. Mehr hierzu unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=14091. (PK)

 
 

Online-Flyer Nr. 220  vom 22.10.2009

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