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Inland
Westerwelles Wahl- und Weihnachtsmann-Versprechen mal nachgerechnet
Höheres Kindergeld statt höherer Freibeträge!
Von Eberhard Reinecke

Schon in der Wahlnacht tönte Guido Westerwelle von den künftigen Steuersenkungen, die seine Partei durchsetzen wolle. Jetzt ist es darum schon etwas ruhiger geworden. Immer noch wirft er sich aber in die Pose des Famlienpolitikers und fordert höhere Freibeträge für alle, insbesondere eine Gleichstellung der Freibeträge von Kindern und ihren Eltern und die Erhöhung dieses Grundfreibetrages von jetzt 7664,00€. (Erwachsene) und 5808,00€ (Kinder) auf einheitlich 8000,00€.  

Cartoon: Kostas Koufogiorgos 
 
Bei vier Personen ergäbe sich daraus ein Grundfreibetrag von 32.000,00 € zu versteuerndes Einkommen. Dies entspräche etwa einem Bruttoeinkommen von 40.000,00 €, da bei der Rückrechnung vom Bruttoeinkommen auf das zu versteuernde Einkommen Vorsorgeaufwendungen u.ä abzuziehen sei (diese grobe Rückrechnung kann wohl als Durchschnitt zu Grunde gelegt werden). Bis zu 40.000,00 € zahle daher eine vierköpfige Familie keine Steuern (= mehr netto vom Brutto). Vor der Wahl forderte die FDP auch eine Erhöhung des Kindergeldes auf 200,00 € für das erste Kind, nach der Wahl hört man davon deutlich weniger.
 
Beim genaueren Hinsehen entpuppen sich diese Vorschläge allerdings lediglich als Klientelpolitik für die Besserverdienenden. Es gibt Kindergeld oder Freibetrag nur alternativ, je nachdem was günstiger ist. Zurzeit ist die Lage so: Für das erste und zweite Kind gibt es 164,00 € monatlich, d.h. 1968,00 € im Jahr für zwei Kinder also 3936,00 €. Der aktuelle Kinderfreibetrag beträgt 5808,00 pro Kind. Daran ist schnell zu erkennen, dass etwa ab einem Grenzsteuersatz von 35 % der Freibetrag günstiger ist als das Kindergeld. (Der Grenzsteuersatz ist der Satz für „den letzten Euro“, den man verdient. Wegen der Progression steigt der Satz bis 42% - Spitzensteuersatz).
 
Beträgt der Jahresverdienst in der vierköpfigen Familie 35.000,00 €, so ergibt dies etwa ein zu versteuernden Einkommen von 27.000,00 €. Die Steuerlast (hier und im Folgenden immer nach der Splittingtabelle) beträgt 2344,00 €. Nähme diese Familie jetzt noch die beiden Kinderfreibeträge in Anspruch, blieben lediglich ca. 15.000,00€. Steuerlast: 0,00 €. Klingt gut ist aber schlecht gerechnet: Da es Kindergeld und Kinderfreibetrag nur alternativ gibt, müsste diese Familie aber ihr Kindergeld zurückzahlen, d.h. 3936,00€. Nun wird aber niemand auf 3936,00 € verzichten, um stattdessen 2344,00 € Steuern zu sparen. Nach der heutigen Situation „lohnen“ sich die Kinderfreibeträge etwa ab einem zu versteuernden Familieneinkommen von 70,000,00 – 80.000,00 €. Für die Besserverdienenden etwa ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.000,00 € beträgt die Steuerersparnis ca. 4870,00 € (gegenüber dem Kindergeld von 3936,00) und die Gesamtersparnis damit 936,00 €, d.h. pro Kind und Monat erhalten diese Kreise schon jetzt ca. 38,00 pro Monat und Kind mehr als die normalen Kindergeldempfänger.
 
Daran ist auch leicht zu erkennen, wie die Anhebung der Kinderfreibeträge wirkt. Selbst wenn der Grundfreibetrag nicht auf 8.000,00 € erhöht wird, sondern dem der Erwachsenen gleichgestellt würde, ergäben sich Vorteile ausschliesslich für mittlere und hohe Einkommen. Etwa ab einem zu versteuernden Einkommen von 45.000,00 – 50.000,00 € wäre der Kinderfreibetrag vorteilhafter als das Kindergeld. Familien mit weniger Einkommen hätten von einer Erhöhung des Freibetrages nichts. Im Bereich von über 120.000,00 € Einkommens ergibt sich allerdings dann eine Steuerersparnis von 6440,00 € für zwei Kinder, das entspräche einem Kindergeld von 268,00 € pro Monat und Kind und gegenüber dem jetzigen Zustand einer Erhöhung des Kindergeldes um ca. 65,00 € pro Kind um Monat. Selbst die von der FDP vor der Wahl geforderte Erhöhung des Kindergeldes um 36,00 € auf 200,00 € wäre daher für die meisten Familien nur etwa die Hälfte dieser Erhöhung.
 
Man ahnt aber schon den „Kompromiss“: keine ohne lediglich geringe Erhöhung des Kindergeldes, „dafür“ aber Erhöhung des Kinderfreibetrages. Wer die Gelder tatsächlich so lenken will, dass sie tatsächlich den Kindern zu Gute kommt, muss sich von den Kinderfreibeträgen verabschieden und zumindest gleiches Kindergeld für alle zahlen. (PK)

Eberhard Reinecke ist Rechtsanwalt 

Online-Flyer Nr. 219  vom 14.10.2009

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