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Lokales
Selbstzensur beim Verlag M.DuMont Schauberg?
Warum nur?
Vom KStA abgeschrieben
Nun scheint sich der Kölner Verlag MDS sogar selbst zu zensieren. In der folgenden abgeschriebenen Meldung wurde im KStA nämlich verschwiegen, dass das "juristische Vorgehen" gegen den von "verschiedenen Medien... erweckt(en) Eindruck..., der Verlag oder die Verlegerfamilie hätten von der Enteignung jüdischer Nachbarn profitiert" sich auch gegen zwei Autoren der NRhZ richtete. Dass der Kölner Journalist Ingo Niebel vor allem auch Historiker ist, wird ebenfalls unterschlagen. Siehe dazu unseren durch eine Einstweilige Verfügung bis auf weiteres verstümmelten Artikel in der NRhZ-Ausgabe 31 vom 14. Februar. Die Redaktion.
Verbot falscher Vorwürfe
RSTELLT 13.03.06, 07:06h
Der Verlag M. DuMont Schauberg hält an der umfassenden Aufarbeitung der Geschichte durch einen renommierten Historiker fest.
Das Kölner Landgericht hat verschiedenen Medien falsche und ehrverletzende Behauptungen des Journalisten Ingo Niebel zur Geschichte des Kölner Verlagshauses M. DuMont Schauberg (MDS) und der Verlegerfamilie Neven DuMont während der Zeit des "Dritten Reiches" untersagt. Sowohl Niebel als auch dem "Spiegel" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", die Niebel zitiert oder als Autor hatten zu Worte kommen lassen, wurde die Wiederholung der zentralen Vorwürfe verboten. So darf nach der Entscheidung des Gerichts gegen den "Spiegel" nicht mehr behauptet oder der Eindruck erweckt werden, der Verlag oder die Verlegerfamilie hätten von der Enteignung jüdischer Nachbarn profitiert. Das Gericht untersagte auch Passagen, die nahe legten, der Gerling-Konzern habe für Grundstückskäufe der Familie Neven DuMont als "Zwischenhändler" fungiert. Das Gericht traf seine Entscheidung, nachdem MDS Dokumente vorgelegt hatte, die für jedermann - also auch für Niebel - zugänglich sind.

Alfred Neven DuMont - sucht immer noch "einen renommierten Historiker" zur
"Aufarbeitung der Verlagsgeschichte in der Zeit des 'Dritten Reiches'"
Foto: NRhZ-Archiv
Eine Verlagssprecherin betonte, das juristische Vorgehen gegen Niebels Äußerungen geschehe unabhängig von der angekündigten Aufarbeitung der Verlagsgeschichte durch einen renommierten Historiker. Sie verwies aber darauf, dass die seriöse Prüfung aller Unterlagen eine gewisse Zeit dauern werde. "Deshalb war es für den Verlag nicht hinnehmbar, die schon jetzt nachweisbar falschen Aussagen des Herrn Niebel unwidersprochen stehen zu lassen." MDS sei zuversichtlich, in Kürze den Historiker benennen zu können, dem die Aufarbeitung der Verlagsgeschichte in der Zeit des "Dritten Reiches" anvertraut werden soll. (ksta)
Online-Flyer Nr. 35 vom 14.03.2006
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Selbstzensur beim Verlag M.DuMont Schauberg?
Warum nur?
Vom KStA abgeschrieben
Nun scheint sich der Kölner Verlag MDS sogar selbst zu zensieren. In der folgenden abgeschriebenen Meldung wurde im KStA nämlich verschwiegen, dass das "juristische Vorgehen" gegen den von "verschiedenen Medien... erweckt(en) Eindruck..., der Verlag oder die Verlegerfamilie hätten von der Enteignung jüdischer Nachbarn profitiert" sich auch gegen zwei Autoren der NRhZ richtete. Dass der Kölner Journalist Ingo Niebel vor allem auch Historiker ist, wird ebenfalls unterschlagen. Siehe dazu unseren durch eine Einstweilige Verfügung bis auf weiteres verstümmelten Artikel in der NRhZ-Ausgabe 31 vom 14. Februar. Die Redaktion.
Verbot falscher Vorwürfe
RSTELLT 13.03.06, 07:06h
Der Verlag M. DuMont Schauberg hält an der umfassenden Aufarbeitung der Geschichte durch einen renommierten Historiker fest.
Das Kölner Landgericht hat verschiedenen Medien falsche und ehrverletzende Behauptungen des Journalisten Ingo Niebel zur Geschichte des Kölner Verlagshauses M. DuMont Schauberg (MDS) und der Verlegerfamilie Neven DuMont während der Zeit des "Dritten Reiches" untersagt. Sowohl Niebel als auch dem "Spiegel" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", die Niebel zitiert oder als Autor hatten zu Worte kommen lassen, wurde die Wiederholung der zentralen Vorwürfe verboten. So darf nach der Entscheidung des Gerichts gegen den "Spiegel" nicht mehr behauptet oder der Eindruck erweckt werden, der Verlag oder die Verlegerfamilie hätten von der Enteignung jüdischer Nachbarn profitiert. Das Gericht untersagte auch Passagen, die nahe legten, der Gerling-Konzern habe für Grundstückskäufe der Familie Neven DuMont als "Zwischenhändler" fungiert. Das Gericht traf seine Entscheidung, nachdem MDS Dokumente vorgelegt hatte, die für jedermann - also auch für Niebel - zugänglich sind.

Alfred Neven DuMont - sucht immer noch "einen renommierten Historiker" zur
"Aufarbeitung der Verlagsgeschichte in der Zeit des 'Dritten Reiches'"
Foto: NRhZ-Archiv
Eine Verlagssprecherin betonte, das juristische Vorgehen gegen Niebels Äußerungen geschehe unabhängig von der angekündigten Aufarbeitung der Verlagsgeschichte durch einen renommierten Historiker. Sie verwies aber darauf, dass die seriöse Prüfung aller Unterlagen eine gewisse Zeit dauern werde. "Deshalb war es für den Verlag nicht hinnehmbar, die schon jetzt nachweisbar falschen Aussagen des Herrn Niebel unwidersprochen stehen zu lassen." MDS sei zuversichtlich, in Kürze den Historiker benennen zu können, dem die Aufarbeitung der Verlagsgeschichte in der Zeit des "Dritten Reiches" anvertraut werden soll. (ksta)
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