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Lokales
Kölner Richter: Polizei handelte rechtswidrig gegen Antiatom-Kletteraktivistin
Unbeugsames „Eichhörnchen“
Von Peter Kleinert

Am 26. März stellte das Verwaltungsgericht Köln aufgrund einer Klage der französischen Atomkraftgegnerin Cécile Lecomte per Urteil fest, dass ihr stundenlanges Festhalten durch die Polizei wegen einer Kletteraktion gegen einen Urantransport von Gronau nach Russland teilweise rechtswidrig gewesen sei. Bestraft wurden die Polizisten dafür nicht. Aber “Eichhörnchen“, wie die Aktivistin von ihren FreundInnen genannt wird, kann ihre Lieblingsaktionsform „Klettern gegen den Atomstaat!“ auch in Zukunft fortsetzen.

„Eichhörnchen“ in Aktion am 16. Januar 2008
 
Cécile Lecomte (27) hat, als sie 2002 in Bayreuth studierte, die Bilder aus dem Wendland gesehen, wo junge und alte Menschen gegen die Atomkraft auf die Strasse gingen und in der Novemberkälte ausharrten: „Ich wollte mehr über die Beweggründe der Menschen erfahren und diese sind inzwischen auch meine geworden.“ Sie sei schon als kleines Kind überall geklettert, wurde Bergsteigerin und französische Jugendmeisterin im Sportklettern. Da lag es nahe, sagt sie, „meine Leidenschaft, meine Fähigkeiten auch für politische Zwecke einzusetzen. Klettern ist ein äußerst gewaltfreies und sehr effektives Mittel politische Botschaften zu vermitteln und "Sand im Getriebe" der Atompolitik zu sein. Die sechsstündige Blockade des Urantransportes bei Steinfurt hat es ja gezeigt“.
 
So hat am 16. Januar 2008 - nicht zum ersten Mal - eine erfolgreiche “Kletteraktion gegen den Atomstaat“ durchgeführt, indem sie bei Steinfurt/Metelen - an einem zwischen zwei Bäumen gespannten Seil über den Eisenbahnschienen zwischen Gronau und Münster hängend - sechs Stunden lang die Strecke blockierte. Sie erinnert sich: „Die Polizei stand zunächst ratlos. Der mit Uranmüll (UF6) beladene Zug wurde gegen 19 Uhr 20 angehalten und konnte seine Fahrt erst gegen 2 Uhr 13 am nächsten Tag fortsetzen, nachdem ich von inzwischen per Hubschrauber eingeflogenen Spezialkräften vom Seil geholt worden war.“ Anschließend wurde sie von der Polizei „in Gewahrsam genommen“, und erst gegen 5.30 Uhr entlassen.  .
 
Staatsanwaltschaft läuft bei Gericht auf
 
Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen sie „30 Tagesätze wegen Nötigung“; das Amtsgericht Steinfurt aber lehnte diesen Strafantrag ab, weil es die “Eichhörnchen“-Aktion nicht für strafbar hielt. Auch eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Münster hatte nicht den gewünschten Erfolg. Dort wies man den Vorwurf der Nötigung ebenfalls zurück und entschied, “Eichhörnchen“ habe nur eine Ordnungswidrigkeit, einen Verstoß gegen die Eisenbahn- und Betriebsordnung begangen, und verwies das Verfahren zurück ans Amtsgericht Steinfurt. Für den Fall, dass sie dort wieder allzu rechtsstaatlich behandelt und nicht wegen Nötigung verurteilt würde, hat die StA bereits angekündigt, notfalls bis zum Oberlandesgericht zu gehen. Cécile Lecomtes Einschätzung: „Es wird wohl noch ein paar Jahre dauern, bis alle Instanzen durch sind! Ich gehe aber davon aus, dass ich von den Strafvorwürfen freigesprochen werde - was die Rechtssprechung vom BVG entspricht. Sitzblockaden vor Atomtransporten sind keine Nötigung - und wenn man wie ich nicht einmal die Schienen berührt...“
 
Von Beruf "Bewegungsarbeiterin"
 
Wenn sie nicht als “Eichhörnchen“ klettert, ist Cécile Lecomte "Bewegungsarbeiterin", arbeitet im Rahmen der “Bewegungsstiftung“ für soziale Bewegungen, hält u.a. Vorträge über die Atompolitik, über zivilen Ungehorsam, übersetzt und schreibt Artikel für die alternative Presse. Außerdem ist sie Mitglied im HerausgeberInnenkreis der Zeitschrift Graswurzelrevolution. Zu ihrem Gang zum Kölner Verwaltungsgericht sagte sie im NRhZ-Interview: „Mit meiner Klage wollte ich verdeutlichen, dass die Durchsetzung der Atompolitk gegen den Willen der Menschen die Missachtung von Grundrechten zur Folge hat. Ich wollte auch zeigen, dass es sich lohnt, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Das ist mir auch in Steinfurt wieder gelungen. Natürlich werde ich mit fantasievollen luftigen Aktionen weiter machen. Ich glaube, das bewegt auch andere Menschen. Und das ist schön.“
 

"Bewegungsarbeiterin" Cécile Lecomte
Nimmt man das aktuelle Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aufgrund ihrer Klage ernst, sehen die weiteren Chancen der Staatsanwaltschaft Münster gegen sie tatsächlich nicht besonders gut aus. Angeklagt waren am vergangenen Donnerstag neben dem Polzeieinsatzleiter Klaus H. auch der Polizist, der “Eichhörnchen“ in Steinfurt/Metelen festgenommen hatte, Veith F. - begleitet von einer Anwältin. Das Gericht bestand aus drei RichterInnen, zwei Beisitzern und der Protokollführerin, was dem Ganzen für die Zuschauer vor allem aus der Initiative “Kölner Gegenstrom gegen Atomanlagen“ einen durchaus gewichtigen Ausdruck verlieh.
 
Polizisten verstricken sich in Widersprüche 

Nach der Verlesung von Klage und Klageerwiderung ging es ausführlich um die Begleitumstände, die zur Freiheitsberaubung durch die Polizei führten. Dabei verstrickten sich die beiden Polizeihauptkommissare in so offensichtliche Widersprüche, das der Vorsitzende Richter und der Anwalt von Cécile Lecomte mehrfach auf Klärung des Sachverhaltes drängen mussten. Hauptbegründung der Polizisten für die stundenlange “Ingewahrsamnahme“: Sie habe möglicherweise weitere Aktionen geplant, nachdem sie in der Luft hängend sechs Stunden den Transport behindert hatte. Dies sei für die Polizei „durch häufige Telefonate ersichtlich gewesen“. Dass der Zug mit dem Uranmüll bereits um 2.13 Uhr weiterfahren konnte, “Eichhörnchen“ aber bereits eine Stunde vorher festgenommen und erst um 5.30 Uhr entlassen worden war, war den Hauptkommissaren bei ihrem Einsatz wohl nicht aufgefallen. Und was das Telefonieren betrifft: Die Polizei kam mit ihrer Behauptung, “Eichhörnchen“ hätte sich so bereits mit Mittätern für eine spätere Aktion verabredet, nicht durch. Die Auswertung ihres beschlagnahmten Handys hatte nämlich ergeben, dass sie mit vielen Journalisten telefoniert hatte. Mögliche “Mittäter“ wurden keine gefunden.
 
Gegen “Verhältnismäßigkeit“ verstoßen
 
Ergebnis der Verhandlung: Die Richter wollten wohl die angesichts dieser Beweise offenkundige Freiheitsentziehung nicht für total rechtswidrig erklären, stellten aber immerhin im Urteil fest, dass „der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ von den Angeklagten nicht beachtet worden sei. Die Polizei hätte die Aktivistin spätestens um 3 Uhr entlassen müssen, denn der Uranmüll-Zug habe zu diesem Zeitpunkt bereits Münster passiert gehabt, so dass für eine “Ingewahrsamnahme zur Gefahrenabwehr", also zur Verhinderung weiterer Kletteraktionen der Klägerin, keine rechtliche Gründe mehr vorhanden waren.
 
Zur Rechenschaft gezogen wurden die “unverhältnismäßigen“ Beamten durch das Urteil allerdings nicht. Und eine Entschädigung sieht das Gesetz in solchen Fällen auch nicht vor. Kommentar eines Prozesszuschauers vom “Kölner Gegenstrom“: „Bei Massenprotesten wie beim Castortransport nach Gorleben kommt es zu hunderten rechtswidriger Polizeimaßnahmen. Daran hat man sich hierzulande inzwischen offenbar gewöhnt.“
 
„Behörden brechen immer wieder die eigenen Gesetze“
 
Kommentar von Cécile Lecomte: „So schlecht ist das Ergebnis eigentlich nicht. Man sollte ja von Gerichten nicht zu viel erwarten. Für mich ist die politische Bedeutung schon wichtiger, als der kleine Erfolg - sprich: Um die Atompolitik gegen den Willen von vielen Menschen durchzusetzen, brechen die Behörden immer wieder die eigenen Gesetze. Ich habe die
Klage eingereicht, um dies einmal mehr zu zeigen. 
 

Frappierend ist in diesem Zusammenhang auch die Haltung der Polizei gewesen, als ich damals nach sechs Stunden Kletteraktion herunter geholt wurde. Der Presse sagten sie, das würde teuer für mich werden, es sei eine schwere Straftat. Daraus lese ich, dass die Behörde Angst vor Nachahmungseffekten hat. Deshalb will sie einschüchtern und friedliche Demonstranten als Straftäter darstellen. Doch von den ganzen Drohungen bleibt nicht viel übrig: Es war keine Straftat (so die Beschlüsse von Amts- und Landgericht), vielleicht eine Ordnungswidrigkeit. Doch die Ingewahrsamnahme war zum Teil rechtswidrig... Atomtransporte werden gegen den Willen der Bevölkerung durchgezogen. Und es gibt keinen einzigen Transport, ohne dass die Polizei eigene Gesetze bricht und Grundrechte mit Füßen tritt. Nicht Protestaktionen sind gefährlich, sondern der Atomstaat und der dazu gehörende Polizeistaat. Gefährlich, weil Mensch dabei nicht vor der Strahlung geschützt wird, gefährlich für Menschenrechte.“ (PK)

Mehr Informationen über Cécile Lecomte finden Sie auf ihrer website
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html,

Kontakt unter eichhoernchen@ouvaton.org 
Zum Thema “Bewegungsarbeiter“ siehe www.bewegungsarbeiterin.de
 
Alle Fotos: http://www.eichhoernchen.ouvaton.org

Online-Flyer Nr. 191  vom 01.04.2009

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