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Inland
Grundgesetzänderung soll „Bundeswehreinsätze im Inneren“ legalisieren
Mit militärischen Mitteln
Von Hans Georg

Die Bundesregierung legalisiert den „Einsatz militärischer Mittel" im Inland. Wie das Innen- und das Justizministerium am Montag übereinstimmend mitteilten, haben sich die Regierungsparteien in Berlin auf eine entsprechende Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes geeinigt. Demnach wird die Bundeswehr künftig im Falle nicht näher definierter „besonders schwerer Unglücksfälle" auf deutschem Territorium operieren dürfen – zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Die Intervention kann vom Bundeskabinett, bei „Eile" vom Verteidigungsminister allein angeordnet werden.

Damit treibt Berlin die Ent-
grenzung militärischer, polizei-licher und geheimdienstlicher Aktivitäten voran, die bislang vor allem bei Polizeien und Geheimdiensten forciert worden ist. Erst vor wenigen Tagen enthüllten Berichte die Dimension, welche die Zusammenarbeit von Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei sowie Inlands- und Auslandsgeheimdienst inzwischen erreicht. Auch das BKA-Gesetz, das in Kürze verabschiedet werden soll, wird wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot scharf kritisiert. Auf aktuelle polizeilich-militärische Zusammenarbeit weist eine soeben erschienene Publikation hin. Kooperation und umfassende Verschmelzung sämtlicher deutscher Repressionsapparate im In- und Ausland bilden die Grundlage für eine flexible Bekämpfung von Unruhepotenzialen in aller Welt.

 
Sämtliche Waffengattungen
 
Zur Legalisierung von Militäreinsätzen im Inland bereitet die Bundesregierung eine Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes vor. Demnach soll der Artikel, der die Amts- und Katastrophenhilfe regelt, um zwei Absätze ergänzt werden.Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz von Streitkräften mit militärischen Mitteln anordnen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dabei ist Berlin gegenüber den Bundesländern weisungsbefugt. BeiGefahr im Verzug" kann der Verteidigungsminister allein über die Militärintervention entscheiden. Berichten zufolge muss der Unglücksfall" nicht eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen; es genügt, wennIndizien" für einen Anschlag vorliegen.[1] Eine Einschränkung der militärischen Mittel" wird offenbar nicht vorgenommen. Demnach können bei Bedarf sämtliche Waffengattungen, über die die Bundeswehr verfügt, im Inland eingesetzt werden. Ein Parlamentsbeschluss ist nicht nötig.


 
Von gestern
 
Mit der Öffnung des deutschen Hoheitsgebietes für Operationen der deutschen Streitkräfte treibt Berlin die Entgrenzung von militärischen, polizeilichen und geheimdienstlichen Aktivitäten voran. Die Trennung zwischen innerer und äußerer Repression seivon gestern", hatte Bundeskanzlerin Merkel bereits im Juli 2007 erklärt.[2] Abgesehen vom Luftsicherheitsgesetz, dessen Bundeswehr-Paragraphen (§ 14 Absatz 3) das Bundesverfassungsgericht vor über zwei Jahren kassierte [3], kam es in diesem Zusammenhang vor allem zur Kompetenzerweiterung bei den Polizeien. Jüngstes Beispiel ist das BKA-Gesetz, das in Kürze verabschiedet werden soll. Es verleiht dem schon lange auch im Ausland tätigen BKA präventive Kompetenzen, mit denen esdem Verfassungsschutz ins Gehege kommen kann", warnt der Publizist Dieter Schenk im Gespräch mit german-foreign-policy.com. Zudem hebelt es de facto die Polizeihoheit der Bundesländer aus mittels weitreichender Rechte bei der sogenannten Gefahrenabwehr.[4] Der entstehende Inlands-Repressionsapparat sei deshalb in mehrfacher Hinsichtverfassungswidrig", kritisieren Abgeordnete der Opposition.[5]
 
Von allen durchleuchtet
 
In die zunehmende Entgrenzung polizeilicher und geheimdienstlicher Aktivitäten ist auch die deutsche Auslandsspionage einbezogen. Dies belegt ein Bericht über dasGemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration" (GASIM). Die Einrichtung, die vor zwei Jahren ihre Tätigkeit aufgenommen hat, dient offiziell der Abwehr unerwünschter Einwanderer. In ihr kooperieren Mitarbeiter von Bundespolizei und BKA mit geheimdienstlichem Personal (Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst).[6] Interne Dokumente sowie Aussagen von Insidern lassen erkennen, wie dort Spionage und Polizeitätigkeit ineinanderfließen. Demnach werden etwa BND-Hinweiseeinfach auf den Schreibtischen der Polizei abgelegt", Polizisten recherchieren dannin den eigenen Datensystemen zu diesen Personen".[7] Selbstauf vage Verdächtigungen hin", heißt es,werden auch Deutsche (...) von allen beteiligten Behörden durchleuchtet". Die Kooperation erstreckt sich auch auf operative Maßnahmen.Das heißt", berichtet ein GASIM-Insider über die gemeinsame Arbeit von Polizei und Diensten,dort werden Informationen angereichert, Ermittlungsverfahren vorbereitet, teilweise sogar begleitet und mit Polizeidienststellen weitere Ermittlungsschritte geplant."
 
Spionagesatelliten
 
Der Insider-Bericht über das GASIM verstärkt Befürchtungen, laut denen die polizeilich-geheimdienstliche Kooperation auch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ, Berlin-Treptow) gegen das Trennungsgebot verstößt.[8] Zudem geraten auch die Grenzen zwischen dem BKA, das im Rahmen von GASIM und GTAZ offiziell mit Inlands- und Auslandsspionage zusammenarbeitet, und dem Militär ins Schwimmen. Der Publizist Dieter Schenk, der mit mehreren kritischen Analysen über das BKA hervorgetreten ist, spricht in seiner jüngsten Publikation von einer Vereinheitlichung polizeilich-militärischer Ressourcen".[9] Wie Schenk berichtet, hat das BKA im Juni 2005 eine Kooperation mit dem Zentrum für Transformation der Bundeswehr vereinbartuminterdisziplinär vernetzte Analysen über die Ursachen, Ausprägungen, Konsequenzen sowie Bekämpfungsmöglichkeiten von Bedrohungen" zu erstellen. Dabei geht es unter anderem um Aufklärungsbilder von Spionagesatelliten der Bundeswehr, die das BKAzur Erstellung von Gefährdungsanalysen oder für polizeiliche Überwachungsmaßnahmen" nutzen will.[10]

Militäraufgaben
 
Während dies offenkundig der Repression im Inland dient, hat der BKA-Präsident auch die Zusammenarbeit mit dem Militär in von Deutschland besetzten Gebieten im Blick. Demnach könnten Polizeikräfte dort die Besatzungstätigkeit der Bundeswehr unterstützen und dabeiTeile der Infrastruktur der Bundeswehr, wie Kommunikationsmittel, Schutzwesten, Transportlogistik nutzen".[11] Insgesamt müsstenpolizeiliche und militärische Ressourcen auf dem Feld der strategischen Planung gezielt aufeinander abgestimmt werden". Ähnliches hatte bereits Christian Schmidt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Verteidigung, verlangt.Eine betonierte Trennung von äußerer und innerer Sicherheit ist nicht mehr aufrechtzuerhalten", hatte Schmidt schon vor Jahren erklärt; die Polizei müsse bereit sein, künftigtypische Militäraufgaben in Auslandseinsätzen, zum Beispiel auf dem Balkan, wahrzunehmen".[12]
 
Flexibel
 
Die Entgrenzung militärischer, polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeiten, die in den deutschen Besatzungsgebieten erkennbar fortschreitet [13], schlägt mit dem BKA-Gesetz und mit der Legalisierung militärischer Gewalt im Inland auf deutsches Hoheitsgebiet zurück. Damit wird künftig auch innerhalb Deutschlands möglich, was bislang in Südosteuropa und Afghanistan mit wechselndem Erfolg praktiziert wird: Die flexible Bekämpfung unterschiedlichster Unruhepotenziale auf der Basis geheimdienstlicher Erkenntnisse mit den jeweils adäquat erscheinenden Mittelnvon polizeilichen Instrumenten bis zu schwerem Militärgerät. (PK)

[1] Bundeswehr gegen den inneren Feind; taz 05.10.2008
[2] Einsatz der Bundeswehr im Inneren?; www.tagesschau.de 02.07.2007
[3] s. dazu Freie Fahrt für die
zivil-militärische" Bundeswehr und Klarstellung
[4] „Das Bundeskriminalamt kann die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt" (§ 4a, Absatz 1 BKA-Gesetz).
[5] Widerstand gegen BKA-Gesetz. Warnung vor deutschem FBI; n-tv 16.09.2008
[6] s. dazu Lagebilder
[7] Was passiert in Schäubles Vorzeigeprojekt
GASIM"?; Report Mainz 29.09.2008
[8] s. dazu Alle Kräfte bündeln
[9], [10], [11] Dieter Schenk: BKA
Polizeihilfe für Folterregime, Bonn 2008
[12] Martina Harder: Polizeisoldaten; Wissenschaft und Frieden 4/2006. S. auch Sammelrezension: Polizeisoldaten
[13] s. dazu Paramilitärs, Söldner und Spezialkommandos

Das Interview über die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) mit
Folterregimen mit Dieter Schenk finden Sie unter www.german-foreign-policy.com. Schenk hat lange Jahre in der BKA-Stabsstelle Interpol gearbeitet und inzwischen mehrere Publikationen über das BKA vorgelegt (Auf dem rechten Auge blind, Polizeihilfe für Folterregime). Seit 1998 ist er Honorarprofessor der Universität Lodz; mit einem Lehrauftrag für die Geschichte des Nationalsozialismus.

Fotos: Arbeiterfotografie

Online-Flyer Nr. 167  vom 08.10.2008

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